Kurz & knapp: Der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel ist der Überbegriff für alle in Deutschland vorgesehenen Titel, die seinem Inhaber den Aufenthalt in der Bundesrepublik und der Europäischen Union gestatten. Die Aufenthaltserlaubnis ist also eine bestimmte Form des Aufenthaltstitels. Hier können Sie mehr über die Aufenthaltserlaubnis erfahren.
Die Niederlassungserlaubnis ist einer von zwei existierenden unbefristeten Aufenthaltstiteln in Deutschland. Der zweite Titel, der nicht regelmäßig erneuert werden muss, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Welche unbefristeten Aufenthaltstitel es darüber hinaus noch gibt, können Sie weiter unten nachlesen.
Die Niederlassungserlaubnis ist eine Form der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Wer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, verfügt entweder über eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. An dieser Stelle können Sie mehr über die Unterschiede zwischen den beiden Titeln erfahren.
Inhalt
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?
Wer aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen will, benötigt zuerst ein Visum. Nach der Einreise in die Bundesrepublik ist es anschließend möglich, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die meisten Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis, sind befristet und zweckgebunden. Es gibt jedoch auch Titel, die unbefristet gültig sind. Einer davon ist die Niederlassungserlaubnis. Im Folgenden erfahren Sie, was darüber hinaus der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis ist.
Die Aufenthaltserlaubnis ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Welche Zwecke zulässig sind, ist im Aufenthaltsgesetz, kurz AufenthG, geregelt. Der Titel kann entweder zum Antritt einer Ausbildung, zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder aber aus familiären, politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen verliehen werden. Es ist möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Diese Verlängerung muss jedoch gesondert beantragt werden und setzt in der Regel voraus, dass der Zweck, zu dem Sie ursprünglich erteilt wurde, weiterhin besteht. Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Geklärte Identität
- Kein Ausweisungsinteresse
- Erfüllung der Passpflicht
- Legale Einreise nach Deutschland (mit gültigem Visum)
- Maßgebliche Angaben wurden bereits im Visumsantrag gemacht
Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erklärt
Die Niederlassungserlaubnis hingegen ist unbefristet gültig und kann, nachdem sie einmal erteilt wurde, nur in seltenen Ausnahmen verfallen. Dadurch, dass die Niederlassungserlaubnis auf Dauer angelegt ist, gelten für sie strengere Voraussetzungen als für die Aufenthaltserlaubnis. Folgende Kriterien müssen Sie für einen erfolgreichen Antrag auf die Niederlassungserlaubnis erfüllen:
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren (beispielsweise durch eine Aufenthaltserlaubnis)
- Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 oder höher
- Gesicherter Lebensunterhalt
- Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaftsordnung und Kultur
- Ausreichender Wohnraum
- Grundsätzliche Straffreiheit
- Mindestens 60 gezahlte Rentenversicherungs-Beiträge
- Erlaubnis der dauerhaften Berufsausübung (beispielsweise Approbation)
Die Aufenthaltserlaubnis ist also ein befristeter, zweckgebundener Aufenthaltstitel, während die Niederlassungserlaubnis unbefristet ist und das dauerhafte Leben in Deutschland ermöglichen soll.
Der Daueraufenthalt-EU unterscheidet sich in Umfang und Voraussetzungen nicht maßgeblich von der Niederlassungserlaubnis, ermöglicht seinem Träger jedoch zusätzlich, unkompliziert in einen anderen EU-Mitgliedsstaat weiterzuwandern.
Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis: Unterschiede auch bei der Antragstellung?
Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich ihren Voraussetzungen und den einzureichenden Unterlagen. Zuständig ist jedoch in beiden Fällen die Ausländerbehörde. Sie prüft den Antrag und die zugehörigen Unterlagen auf Vollständig- und Richtigkeit und entscheidet im Anschluss über die Vergabe des beantragten Aufenthaltstitels. Bis es soweit ist, müssen Antragsteller sich jedoch in Geduld üben: Die Bearbeitungszeit für eine Aufenthaltserlaubnis liegt in der Regel bei fünf Wochen. Bei der Niederlassungserlaubnis können es rund acht Wochen sein. Hierbei handelt es sich zudem nur um Richtwerte: Je nach Auslastung der Behörde sind auch Abweichungen bei der Wartezeit möglich. Vor allem, wenn der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann sich die Bearbeitungszeit durch Rückfragen der Behörde noch einmal verlängern. Es lohnt sich daher, den Antrag vor seiner Einreichung gründlich zu prüfen und ihn rechtzeitig vor Ablauf des Visums oder Aufenthaltstitels abzuschicken.
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