Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis und Arbeitserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein weitreichender, auf Dauer angelegter Aufenthaltstitel, der seinem Träger durch seine unbefristete Gültigkeit das Leben und Arbeiten in Deutschland ermöglichen soll.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie beinhaltet also eine Arbeitserlaubnis. Welche Voraussetzungen Sie für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen müssen, können Sie weiter unten nachlesen.
Sie können sich mit einer Niederlassungserlaubnis bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhalten. Möchten Sie dauerhaft im europäischen Ausland leben und arbeiten, kann es für Sie unter Umständen günstiger sein, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu beantragen. An dieser Stelle können Sie mehr zum Daueraufenthalt erfahren.
Inhalt
Arbeitserlaubnis und Niederlassungserlaubnis – was ist was?
Wer Angehöriger eines Drittstaates ist und in Deutschland arbeiten möchte, braucht nicht nur einen gültigen Aufenthaltstitel, sondern auch eine Arbeitserlaubnis. Diese Erlaubnis ist nicht immer automatisch Teil eines Aufenthaltstitels. Gerade bei befristeten Titeln ist es in der Regel von verschiedenen Faktoren abhängig, ob zusätzlich auch eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Bei den zwei unbefristet gültigen Aufenthaltstiteln, die es in Deutschland gibt, ist eine Arbeitserlaubnis hingegen wichtiger Bestandteil. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über Niederlassungserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wissen müssen.
Als Drittstaaten gelten Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Liechtenstein und Island.
Wie bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis?
Wer eine Arbeitserlaubnis per Niederlassungserlaubnis bekommen will, muss einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Diese prüft im Anschluss dann, ob der Bewerber die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel erfüllt. Bei der Niederlassungserlaubnis sind das die folgenden:
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren
- Deutschkenntnisse auf B1-Level oder darüber (Gemessen am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Gesicherter Lebensunterhalt
- 60 oder mehr gezahlte Beiträge in die deutsche Rentenversicherung
- Grundwissen über die deutsche Gesellschaft, Kultur und Geschichte
- Ausreichender Wohnraum
- Straffreiheit
- Erlaubnis zur Berufsausübung ist vorhanden (zum Beispiel eine Approbation bei Ärzten)
Kann man mit einer Niederlassungserlaubnis im Ausland arbeiten?
Eine Niederlassungserlaubnis soll Angehörigen aus Nicht-EWR-Staaten das dauerhafte Leben und Arbeiten in Deutschland ermöglichen. Einer der großen Vorteile dieses Aufenthaltstitels ist unter anderem eine gewisse Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union: Wer eine Niederlassungserlaubnis hat, darf sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Staaten aufhalten. Dauerhaft dort leben oder arbeiten ist jedoch nicht gestattet. Antragsteller, die ihren Antrag in Deutschland stellen, jedoch darüber nachdenken, im europäischen Ausland zu arbeiten, können sich diesen Schritt mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU deutlich vereinfachen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der Niederlassungserlaubnis. Der Daueraufenthalt-EU erlaubt seinem Inhaber jedoch, sich in jedem EU-Staat unter Beachtung der nationalen Regelungen niederzulassen.
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