Kurz & Knapp: Niederlassungserlaubnis für Studenten
Die Niederlassungserlaubnis für Studenten ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es internationalen Studierenden ermöglicht, in ihrem Studium in der Bundesrepublik zu leben oder danach in Deutschland zu arbeiten. Diese Erlaubnis ist besonders wertvoll für Studierende, die ihre Karriere in Deutschland fortsetzen möchten, sei es in ihrem erlernten Beruf oder in einem anderen Tätigkeitsfeld.
Wenn Sie die Niederlassungserlaubnis im Rahmen eines Studiums in Deutschland beantragen wollen, sollten Sie u.a. seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, ihren Lebensunterhalt sichern können, über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Recht- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.
Sie können nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland sowohl eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für 18 Monate erlangen, sowie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für 6 Monate. Die Niederlassungserlaubnis für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen bietet Ihnen die Möglichkeit, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen.
Inhalt
Was ist die Niederlassungserlaubnis für ausländische Studenten?
Die Niederlassungserlaubnis für Studenten ist ein wichtiger Schritt für ausländische Studierende, die in Deutschland eine akademische Ausbildung absolvieren. Sie ermöglicht es den Studierenden, sich während einer Ausbildung rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten und nach dem Abschluss ihrer Ausbildung in der Bundesrepublik zu bleiben und hier zu arbeiten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Kann man mit einer Niederlassungserlaubnis studieren?
Die Niederlassungserlaubnis als Student an einer deutschen Hochschule gibt diesem einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Das geht über die befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG hinaus, die Sie sogar für einen Sprachkurs oder ein Studienkolleg erhalten können. Bei dem befristeten Aufenthaltstitel prüft die Auslandsvertretung meist vor der Einreise im Visumverfahren, ob der Antragsteller die Bedingungen erfüllt. Dabei beteiligt sie die Ausländerbehörde des Studienortes. In den Interviews bei der Antragstellung müssen Sie häufig Fragen zu Ihrer Studienmotivation beantworten.
Gut zu wissen! Oft enthält die befristete Aufenthaltserlaubnis für das Studium die Bedingung, dass sie mit dem Ende des Studiums erlischt. Ein Studienfachwechsel ist häufig in den ersten Semestern möglich, ohne dass der Aufenthaltstitel erlischt. Die Aufenthaltserlaubnis wird so lange verlängert, wie Sie noch studieren und dabei das durchschnittliche Studienziel noch erreicht werden kann. Bei einem Studienabbruch können Sie nur in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln, wenn Sie vor Studienabbruch einen Ausbildungsvertrag vorlegen können.
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis hingegen wird Ihnen nach § 9 Abs. 2 AufenthG in der Regel erteilt, wenn Sie über die folgenden Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen:
- Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate
- kein Entgegenstehen von Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Erlaubnis zur Beschäftigung, sofern Sie Arbeitnehmer sind
- Besitz der Erlaubnisse für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Grundkenntnisse der Recht- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichend Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen
In dem Fall eines Antrags auf eine Niederlassungserlaubnis während dem Studium sieht der § 9 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vor, dass Sie den Nachweis der Altersvorsorge nicht erbringen müssen.
Die Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Haben Sie das Studium beendet, bekommen Sie grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zur Jobsuche. Zudem ist ein Visum für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche möglich. Dafür sollten Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Wollen Sie dann eine Verlängerung dieses Aufenthaltstitels; eine Niederlassungserlaubnis, benötigen Sie ein Arbeitsangebot, das mit der Ausbildung in Zusammenhang steht. Die Niederlassungserlaubnis nach dem Studium in Deutschland erlangen Sie nach § 18c AufenthG, wenn Sie gewisse Sonderbestimmungen erfüllen. Diese sind:
- Aufenthaltserlaubnis seit mindestens zwei Jahren zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft (Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG)
- Innehaben eines Arbeitsplatzes, den Sie mit der Aufenthaltserlaubnis ausüben dürfen
- Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für 24 Monate
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
- Verfügung über ausreichend Wohnraum
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