Kurz & knapp: Krankschreibung nach der Kündigung
Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie sich nach einer Kündigung krankmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Krankschreibung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschieht oder ob Sie selbst gekündigt haben. Sie benötigen in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wenn Sie nach der Kündigung krank werden, dies aber noch innerhalb der Kündigungsfrist passiert, kann dies Auswirkungen auf die Dauer der Kündigungsfrist haben. An der Gültigkeit der Kündigung ändert sich nichts.
Ja, unter Umständen kann eine Krankschreibung nach der Kündigung vom Arbeitgeber angezweifelt werden. Dies geschieht insbesondere, wenn die Krankschreibung zu bestimmten Zeitpunkten, beispielsweise am Kündigungstag ausgestellt wird. Weitere Gründe können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Krankmeldung nach der Kündigung: Das müssen Sie beachten
Einer Kündigung gehen nur selten keine Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Häufig ist die Kündigung durch den Arbeitgeber die Folge von Ermahnungen und Abmahnungen wegen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers.
Umgekehrt sprechen Arbeitnehmer häufiger eine Kündigung aus, weil Sie mit dem Betriebsklima unzufrieden sind, weil das Gehalt nicht ausreicht oder weil die Perspektive fehlt. Nicht selten ist auch ein hoher Leistungsdruck gepaart mit einer zu geringen Bezahlung aus Sicht des Arbeitnehmers ein Kündigungsgrund.
Sich nach einer Kündigung krankschreiben zu lassen, kann verschiedene Gründe haben.
Entweder sind Sie tatsächlich gesundheitlich angeschlagen oder Ihre Psyche hat unter dem Leistungsdruck gelitten und Sie nehmen die Kündigung zum Anlass, den Betrieb durch eine Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung „früher“ zu verlassen.
Mitunter wird eine Krankschreibung nach einer Kündigung jedoch auch dazu genutzt, um die restliche Zeit im Betrieb auszusitzen.
Melden Sie sich krank nach einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber oder wollen Sie sich nach der eigenen Kündigung krankmelden? Solange Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorweisen, sind Sie zunächst einmal auf der sicheren Seite. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Arbeitnehmer gekündigt haben oder Sie Ihre Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Genauso ist es unerheblich, ob Ihre Gründe für eine Krankschreibung nach der Kündigung psychische oder körperliche Erkrankungen sind.
Zweifel an der Krankschreibung nach der Kündigung durch den Arbeitgeber
Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber stellt sich häufiger die Frage: Kann eine Krankschreibung trotz AU angezweifelt werden?
Grundsätzlich beweisen Sie in dem Moment Ihre tatsächliche Arbeitsunfähigkeit, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende AU vorlegen. Dennoch hat Ihr Arbeitgeber unter Umständen die Möglichkeit, die Wahrhaftigkeit Ihrer Krankschreibung nach der Kündigung anzuzweifeln.
Wenn Sie selbst kündigen und dann krank werden, kann der Zeitraum Ihrer Krankschreibung ausschlaggebend für mögliche Zweifel daran sein, dass Sie nach der Kündigung zurecht eine Krankmeldung erhalten haben. Dies kann z. B. geschehen, wenn Ihre Krankschreibung am selben Tag der Kündigung beginnt und mit Ihrem Austrittsdatum aus dem Betrieb endet.
Hierzu hat es jüngst am 13. Dezember 2023 (Az. 5 AZR 137/23) vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Gerichtsurteil gegeben.
Die Krankschreibung nach der Kündigung wurde hier angezweifelt, nachdem der Kläger zunächst für einen kurzen Zeitraum (2. Mai bis 6. Mai 2021) krankgeschrieben wurde und anschließend eine Kündigung zum 31. desselben Monats erhielt. Daraufhin meldete sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung weiter krank und trat unmittelbar darauf im Folgemonat eine neue Stelle an.
Der Arbeitnehmer klagte auf Lohnfortzahlung, die die Firma verweigerte. Dem Kläger wurde vom zuständigen Landesarbeitsgericht zunächst Recht gegeben. Das BAG urteilte jedoch nach Revision der Firma, dass der Beweiswert der Krankschreibung nach Erhalt der Kündigung erschüttert sei. Die vollständige Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit nach der Kündigung, also für den Zeitraum vom 7. bis zum 31. Mai, lag von nun an beim Kläger. Damit wurde der Fall an das zuständige Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Krank melden nach der Kündigung: Wer muss die restliche Zeit im Betrieb bezahlen?
Egal aus welchem Grund Sie nach der Kündigung eine Krankmeldung einreichen, für Sie als Arbeitnehmer geht das automatisch mit der Frage einher: „Selbst gekündigt und krankgeschrieben – Wer zahlt meinen Lohn?“
Wenn Sie erst kündigen und sich dann krankschreiben lassen, ist Ihr Arbeitgeber trotzdem weiterhin zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Für Sie als Arbeitnehmer ist lediglich wichtig, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass Sie beim Arzt waren und dieser Ihnen Ihre Krankheit attestiert hat.
Die einzige Möglichkeit Ihres Arbeitgebers, eine Lohnfortzahlung bei einer Krankschreibung nach der Kündigung zu umgehen, kann sein, wenn er die AU aus gutem Grund anfechtet, wie es im genannten BAG-Urteil (Az. 5 AZR 137/23) der Fall gewesen ist.
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