Kurz & knapp: Abfindung beim Minijob
Ja, Minijobber können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben, insbesondere bei ordentlicher Kündigung und bestehendem Kündigungsschutz. Mehr dazu können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Die Höhe der Abfindung beträgt in der Regel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, kann aber je nach individuellen Vereinbarungen variieren. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.
Die Abfindung ist normalerweise steuerpflichtig, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein; Minijobber sollten ihre Steuerklasse und persönliche steuerliche Situation berücksichtigen. Mehr Informationen zur Versteuerung bei der Abfindung eines Minijobs erhalten Sie hier.
Inhalt
Hat man einen Anspruch auf Abfindung bei einer geringfügigen Beschäftigung?
Obwohl Minijobs in ihren rechtlichen Grundlagen von Vollzeitstellen abweichen, haben Minijobber grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Steht mir eine Abfindung bei einem Minijob also zu? Ja, auch bei einem Minijob kann eine Abfindung fällig werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis ordentlich gekündigt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Der Minijobber fällt unter das KSchG, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
- Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung: Beim Minijob kann eine Abfindung bei einer Kündigung in Anspruch genommen werden, wenn dies aus betriebsbedingten Gründen geschieht und es keine Möglichkeit besteht, die betroffenen Mitarbeiter an anderer Stelle im Unternehmen weiter zu beschäftigen.
- Angebot im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses: Der Antrag auf eine Abfindung kann entweder vom Arbeitnehmer im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses gestellt oder vom Arbeitgeber im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung angeboten werden.
Höhe und Berechnung der Abfindung beim Minijob
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Minijob? Die Höhe der Abfindung bei einem Minijob wird in der Regel mit der Formel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit berechnet. Diese Regel gilt auch für Minijobber.
Beispielrechnung:
Nehmen wir an, ein Minijobber hat eine Anstellung von drei Jahren und verdient 450 Euro pro Monat. In diesem Fall würde die Abfindung wie folgt berechnet werden:
- Monatsgehalt: 450 Euro
- Betriebszugehörigkeit: 3 Jahre
- Abfindung: 0,5 * 450 Euro * 3 = 675 Euro
Die Höhe der Abfindung bei einem Minijob wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zunächst ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend: Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen tätig ist, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Der Kündigungsgrund spielt ebenfalls eine Rolle; bei einer betriebsbedingten Kündigung im Minijob ist die Abfindung oft höher, da Arbeitgeber in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung suchen. Zudem können Sozialpläne die Abfindungshöhe regeln und in bestimmten Fällen verbessern, um den betroffenen Mitarbeitern eine angemessene finanzielle Unterstützung zu bieten.
Wie wird die Abfindung bei einem Minijob versteuert?
Abfindungen aus Arbeitsverhältnissen sind steuerlich Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß § 24 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EstG). Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt, sondern als Ausgleich für entgangene Einnahmen. Trotzdem werden Abfindungen als „sonstige Bezüge“ den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet, weshalb auch die Abfindung bei einem Minijob steuerpflichtig ist. Es gibt jedoch Möglichkeiten, bei einer Minijob-Abfindung die Steuer zu verringern. Es gibt zwei wichtige Regeln:
Fünftelregelung: Wenn die Abfindung über mehrere Jahre gezahlt wird und die Steuerlast dadurch steigt, kann die Fünftelregelung helfen. Dabei wird der Abfindungsbetrag auf fünf Jahre verteilt, sodass die Steuerlast geringer ausfällt.
Freibetrag für Abfindungen: Bei bestimmten Abfindungen, wie zum Beispiel bei einem Aufhebungsvertrag, gibt es einen Freibetrag von 7.200 Euro. Das bedeutet, dass dieser Betrag bei einer Abfindung im Minijob steuerfrei ist, wodurch sich der zu versteuernde Betrag der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag im Minijob entsprechend verringert.
Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um bei einer Abfindung bei einem Minijob die beste steuerliche Behandlung zu klären. Bei der Abfindung von einem Minijob spielt die Steuerklasse ebenfalls eine Rolle, da Minijobber, die nicht über der Freigrenze von 450 Euro liegen, von der Steuerpflicht befreit sind.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Die Kündigung eines Minijobs kann verschiedene Gründe haben. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Chance oft höher, eine Abfindung im Minijob zu erhalten, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen abbaut.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz tatsächlich nicht mehr benötigt wird. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln, um den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abzufedern.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag? Bei Minijobs ohne Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen, kann jedoch variieren. Wenn keine Frist vereinbart wurde, gilt § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Fristen für Kündigungen festlegt.
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