Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit? (Beispiele)
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 6 Jahren * | |
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1.000 € | 3.000 € | Hier prüfen ** |
1.500 € | 4.500 € | Hier prüfen ** |
2.000 € | 6.000 € | Hier prüfen ** |
2.500 € | 7.500 € | Hier prüfen ** |
3.000 € | 9.000 € | Hier prüfen ** |
3.500 € | 10.500 € | Hier prüfen ** |
4.000 € | 12.000 € | Hier prüfen ** |
4.500 € | 13.500 € | Hier prüfen ** |
5.000 € | 15.000 € | Hier prüfen ** |
5.500 € | 16.500 € | Hier prüfen ** |
6.000 € | 18.000 € | Hier prüfen ** |
6.500 € | 19.500 € | Hier prüfen ** |
7.000 € | 21.000 € | Hier prüfen ** |
7.500 € | 22.500 € | Hier prüfen ** |
8.000 € | 24.000 € | Hier prüfen ** |
8.500 € | 25.500 € | Hier prüfen ** |
9.000 € | 27.000 € | Hier prüfen ** |
9.500 € | 28.500 € | Hier prüfen ** |
10.000 € | 30.000 € | Hier prüfen ** |
* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). | ||
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Kurz & knapp: Abfindung nach 6 Jahren
Sie haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung von Ihrem Arbeitgeber – hierfür spielt auch die Länge Ihres Arbeitsverhältnisses keine Rolle. Auch ohne einen direkten Anspruch können Sie allerdings eine Abfindung nach 6 Jahren verlangen. Wann das der Fall ist, hängt bspw. vom Kündigungsgrund ab. Mehr dazu hier.
Die Höhe der Abfindung nach 6 Jahren ist nicht nur von Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängig, sondern auch vom Bruttomonatsgehalt. Welche Abfindungshöhe Ihnen anhand der dazugehörigen Faustformel zusteht, können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Arbeitnehmer können nicht immer eine Abfindung verlangen. Zu Situationen, in denen auch nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit keine Abfindung gezahlt wird, zählen bspw. ordentliche Kündigungen ohne betrieblichen Grund oder falls es sich bei Ihrem Arbeitsverhältnis um eine befristete Anstellung handelt, die ohne Kündigung ausläuft. Auch in Kleinbetrieben lassen sich Abfindungen in der Regel nicht so einfach durchsetzen wie in größeren Unternehmen, weil das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dort nicht gilt.
Inhalt
In welchen Fällen führt eine Kündigung nach 6 Jahren zu einer Abfindung?
Auch wenn es keine allgemeingültige Gesetzesregelung gibt, die allen Arbeitnehmern einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach einer Kündigung einräumt, gibt es Fälle, in denen Sie auf eine Abfindung bestehen können. Nach 6 Jahren im Unternehmen ist das z. B. in folgenden Situationen möglich:
- Betriebsbedingte Kündigung: In Fällen, in denen das Unternehmen Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen vornimmt und Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigen muss, haben Sie oft bessere Chancen auf eine Abfindung. Arbeitgeber bieten hier in der Regel Abfindungen an, um Kündigungsschutzklagen Ihrerseits zu vermeiden.
- Aufhebungsvertrag: Dieser wird geschlossen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Da Sie als Arbeitnehmer in diesem Fall freiwillig auf Ihren Arbeitsplatz verzichten, bieten Ihnen Arbeitgeber oft eine Abfindung als Anreiz. Die Höhe der Abfindung lässt sich hier individuell aushandeln.
- Sozialplan bei Unternehmensänderungen: Wenn ein Unternehmen bspw. Fusionen oder Betriebsverlagerungen plant, wird oft ein Sozialplan aufgestellt, um die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer zu mindern. In solchen Sozialplänen sind häufig Abfindungsregelungen enthalten.
- Gerichtliche Einigung nach einer Kündigungsschutzklage: Falls Sie gegen eine Kündigung von Arbeitgeberseite klagen und es zu einem Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht kommt, wird in vielen Fällen vor Gericht eine Abfindung verhandelt. Als Arbeitnehmer mit 6 Jahren Betriebszugehörigkeit haben Sie also gute Chancen, dass eine angemessene Abfindung als gerichtlicher Vergleich erzielt wird. Das ist erfolgversprechender, als die Kündigung letztendlich zurückzunehmen und mitunter vielleicht sogar gar keine Abfindungszahlung zu erhalten.
Wichtig: Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig durch einen Anwalt beraten, ob Sie Geld von Ihrem Arbeitgeber verlangen können oder nicht. Eine Abfindung ist schließlich nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit weder gesetzlich garantiert, noch wird sie automatisch jedem gewährt. Neben den Umständen einer Kündigung hängt diese also immer auch von Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
Berechnung – Wie hoch ist eine Abfindung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Werden Sie nach 6-jähriger Betriebszugehörigkeit mit einer Kündigung konfrontiert und fragen sich, welche Abfindung Ihnen nach diesen 6 Jahren zusteht, können Sie das vorab berechnen. Nutzen Sie dazu die folgende Faustformel:
0,5 x 6 Jahre x Monatsgehalt in Euro (brutto)
Beispielrechnung für 3.000 Euro brutto: (0,5 x 6) x (3.000) = 9.000 Euro
Diese Formel gibt jedoch nur einen ungefähren Richtwert. Denn die tatsächliche Höhe der Abfindung hängt nicht von Ihrer Berechnung ab, sondern von den Verhandlungsgesprächen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber führen.
Wichtig: Gilt für Sie ein Tarifvertrag, kann die genaue Abfindungshöhe mitunter bereits darin festgelegt sein. In einigen Branchen (bspw. im öffentlichen Dienst) schreibt er unter anderem auch Mindestbeträge für Abfindungen vor. Das kann z. B. ein Viertel bis zur Hälfte des zuletzt gezahlten monatlichen Entgelts sein. Maximal sind gemäß § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in der Regel bis zu 12 Monatsgehälter als Abfindung zulässig. Nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit lohnt es sich für Sie also, genau in die Verträge zu schauen, was Ihnen zusteht.
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