Kurz & knapp: Regelabfindung
Im Gegensatz zur tatsächlich an Sie ausgezahlten Abfindung bezeichnet die Regelabfindung einen ersten Richtwert. Dieser basiert auf Grundlage der in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) festgelegten Richtlinien. Er dient grundsätzlich als Ausgangspunkt, für wie hoch die Abfindungssumme letztendlich ausfallen kann.
Auch wenn sich der Arbeitgeber nach betriebsbedingten Kündigungen prinzipiell an der Regelabfindung orientiert, muss das nicht immer der Fall sein. Bei einem Aufhebungsvertrag lässt sich die Abfindungshöhe bspw. individuell vereinbaren. Mehr zu den unterschiedlichen Fällen erfahren Sie hier.
Die Berechnungsgrundlage für die Regelabfindung bildet eine Formel, die sowohl die Gesamtdauer Ihrer Betriebszugehörigkeit als auch die Höhe Ihres Bruttomonatsgehalts berücksichtigt. Mehr dazu in diesem Abschnitt.
Inhalt
Regelabfindung laut Kündigungsschutzgesetz (KschG) – alle Fälle erklärt
Worum genau handelt es sich bei einer Regelabfindung? Ein Gesetz dazu gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Außerdem können Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den Erhalt einer Abfindungssumme stellen – diesen räumt ihnen kein Gesetz ohne weiteres ein.
Verlangen lässt sich eine Abfindung in bestimmten Fällen allerdings trotzdem. Dann dient die Regelabfindung (bspw. bei betriebsbedingter Kündigung) als erste Orientierung. Sie liefert also in der Regel einen Richtwert, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Verhandlungsgrundlage heranziehen können. In folgenden Situationen ist das bspw. üblich:
- Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen betriebsbedingt (z. B. aufgrund einer Betriebsschließung oder weil bestimmte Stellen gekürzt werden müssen) ergibt sich Ihr grundsätzlicher Abfindungsanspruch aus § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).
- Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ab und vermeiden so eine Kündigung, können Sie sich zwar auch am KschG orientieren, in der Regel lässt sich die Abfindungshöhe hier allerdings frei verhandeln.
- Auch wenn der Arbeitgeber sich mit dem Betriebsrat auf einen Sozialplan einigt, ist in diesem zumeist eine Abfindung zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile vorgesehen. Verlieren Arbeitnehmer dann Ihren Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber z. B. eine Sozialauswahl für eine betriebsbedingte Kündigung vornimmt, gibt es für die Entschädigungszahlung allerdings mitunter andere Parameter. Mehr hierzu im nächsten Abschnitt.
- Sprechen Sie eine Kündigungsschutzklage aus, weil Sie mit einer Kündigung von Arbeitgeberseite nicht einverstanden sind, können Sie die Zahlung einer Abfindung vor Gericht erwirken. In diesem Fall entscheidet ein Richter darüber, auf welcher Grundlage die Abfindungssumme basiert.
Wichtig: Gemäß § 10 Abs. 1 des KSchG darf die Regelabfindung für leitende Angestellte und reguläre Arbeitnehmer höchstens 12 Monatsgehälter betragen. Ab einem Alter von 50 Jahren und einem 15 Jahre langen Arbeitsverhältnis sind es nach § 10 Abs. 2 allerdings 15 Gehälter und ab 55 Jahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sogar 18.
Wie hoch ist die Regelabfindung? – Berechnung per Faustformel
Sie können grundsätzlich entweder die Regelabfindung per Rechner berechnen lassen oder sie anhand der Faustformel selbst bestimmen. Sowohl für den Abfindungsrechner als auch für Ihre eigene Berechnung benötigen Sie dafür den Bruttobetrag Ihres Monatsgehalts und Ihre genaue Betriebszugehörigkeitsdauer.
Daraus ergibt sich folgende Faustformel:
0,5 x Länge des Arbeitsverhältnisses x Bruttomonatslohn in Euro = Regelabfindung
Diese Beispielrechnung verdeutlicht den Rechenweg einmal mit 2.600 Euro Bruttogehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit:
(0,5 x 10) x (2.600 Euro) = 13.000 Euro
Wichtig: Der 0,5-Faktor der Faustformel muss nicht überall einheitlich sein – und das obwohl der Gesetzgeber sich auch an diesem in § 1a des KschG orientiert hat. Grund dafür ist, dass je nach Betrieb auch andere Faktoren ins Spiel kommen können. Finanziell gut aufgestellte Unternehmen bieten Ihnen bspw. mitunter auch 1,0 als Berechnungsgrundlage der Regelabfindung an, während 0,25 für finanziell schwächere Unternehmen nicht unüblich ist (z. B. bei kleineren Reinigungsfirmen oder Baubetrieben). Aber auch Ihr Alter kann berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich bspw. bis zu einem Alter von 39 Jahren ein Faktor von 0,5. Zwischen 40 und 49 steigt dieser dann mitunter auf 0,75 an und ab 50 auf 1,0.
Die Berechnung der Regelabfindung über die Faustformel findet allerdings hauptsächlich bei Kündigungen durch den Arbeitgeber Anwendung. Ein Aufhebungsvertrag beendet einvernehmlich (d. h. unter Zustimmung beider Parteien) das Arbeitsverhältnis und kann sich als Grundlage daran orientieren, muss es aber nicht. Gleiches gilt für Sozialpläne.
Hier setzt sich die Abfindungssumme bspw. auch aus anderen Bestandteilen zusammen:
Grundbetrag + Aufstockungsbetrag + Sozialbetrag (sofern ein Anspruch besteht) = Sozialplan-Regelabfindung
Wichtig: Der Grundbetrag ist bereits im Plan festgeschrieben und ähnelt einem Bruttomonatsgehalt. Darüber hinaus wird ein Aufstockungsbetrag mit eingerechnet, der z. B. von Ihrem Gehalt, Ihrer Beschäftigungsdauer und anderen Faktoren abhängig sein kann – also fallspezifisch ist. Beide diese Beträge erhält jeder, der eine vom Sozialplan geregelte Abfindung bekommt. Der Sozialbetrag steht nicht jedem zu (sondern nur ausgewählten Personengruppen). Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr erhalten hier also mitunter einen Zuschuss für die Regelabfindung aufgrund ihrer Schwerbehinderung.
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