Kurz & knapp: Tattoos bei der Arbeit
Arbeitgeber können Tätowierungen nicht grundsätzlich verbieten. Abhängig vom ausgeübten Beruf kann der Arbeitsvertrag aber Regelungen enthalten, laut denen Arbeitnehmer ein Tattoo auf der Arbeit abdecken müssen.
Problematisch können Tattoos im öffentlichen Dienst, bei der Polizei oder bei der Bundeswehr sein. Welche Bestimmungen für Tattoos im jeweiligen Job gelten, können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Ob ein Tattoo als Kündigungsgrund bei einer Ausbildung oder anderen Beschäftigungsverhältnissen zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Einige Urteile zu Kündigungen wegen Tattoos auf der Arbeit finden Sie hier.
Inhalt
Was besagt das Arbeitsrecht zu Tätowierungen?
Lange Zeit waren Tätowierungen verpönt, in den letzten Jahrzehnten hat sich die Wahrnehmung allerdings gewandelt. So gilt diese Form der Körperkunst mittlerweile als Ausdruck von Individualität und Kreativität, die sich gerade bei den jüngeren Generationen an Beliebtheit erfreut. Aber auch wenn die Akzeptanz im Alltag immer größer wird, kann ein Tattoo im Beruf mitunter zu Problemen führen. Doch darf der Arbeitgeber Tattoos am Arbeitsplatz verbieten?
Grundsätzlich haben Arbeitgeber keinen Einfluss darauf, ob sich ihre Angestellten eine Tätowierung stechen lassen oder nicht. Denn diese Entscheidung fällt unter das durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Darin heißt es:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Arbeitgeber können Tattoos im Job somit nicht grundsätzlich verbieten, allerdings können sie Regeln aufstellen, um die Sichtbarkeit der Körperkunst einzuschränken. Denn durch das sogenannte Direktionsrecht können Arbeitgeber Vorschriften zum Verhalten und Auftreten ihrer Angestellten machen. Dies müssen allerdings gut begründet sein und einem berechtigten Interesse dienen. So kann etwa verlangt werden, dass Angestellte Tattoos abdecken, wenn die Arbeit bzw. der Beruf mit einem hohen Maß an Seriosität in Verbindung gebracht wird.
Wer im Beruf potenzielle Konflikte vermeiden möchte, kann sich als Faustregel an der T-Shirt-Regel orientieren. Diese besagt, dass sichtbare Tattoos im Beruf in der Regel keine Probleme verursachen, wenn sich diese durch ein kurzärmliges Oberteil verdecken lassen.
In welchen Berufen sind Tattoos verboten?
Ob Tattoos im Job ein Problem darstellen, hängt vom Beruf aber grundsätzlich auch vom jeweiligen Arbeitgeber ab. So sehen manche Chefs die Angelegenheit entspannter als andere. Wichtige Faktoren, die über die Akzeptanz von Tattoos im Büro entscheiden, sind aber auch das Motiv, die Art und die Körperstelle der Tätowierung.
Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Art der Anstellung. So gelten für Beamte in Sachen Tattoo mitunter andere Vorgaben als in der freien Wirtschaft. Dies liegt vor allem daran, dass Angestellte im öffentlichen Dienst ihren Dienstherren und somit ihr (Bundes-)Land repräsentieren. Daher sollen Beamte möglichst über ein professionelles und neutrales Erscheinungsbild verfügen. Trotz Uniform sichtbare Tätowierungen können diesem Vorhaben mitunter entgegenstehen. Zudem gibt es für Beamte besondere Vorgaben für Tattoos im Job. So sind bestimmte Motive grundsätzlich und unabhängig von ihrer Sichtbarkeit verboten. Dazu zählen:
- Motive von verfassungsfeindlichen Organisationen und solche die diesen ähneln
- Motive, die eine links- oder rechtsextreme Haltung zeigen
- Motive von Gewaltdarstellungen
- Motive mit diskriminierendem, rassistischem oder sexistischem Zusammenhang
Darüber hinaus gelten üblicherweise auch Anwaltskanzleien, Banken und Versicherungen bei Tattoos im Job als besonders konservativ, weil bei diesen Berufen in der Öffentlichkeit ein seriöses Image vermittelt werden soll. Welche Regelungen üblicherweise für bestimmte Berufsgruppen gelten, haben wir nachfolgend zusammengetragen. Beachten Sie dabei, dass es sich um allgemeine Informationen handelt und es je nach Arbeitsplatz individuelle Vorgaben geben kann.
- Darf man als Arzt Tattoos haben? Für medizinische Berufe gibt es keine einheitlichen Vorschriften, sodass es auf die Toleranz des Arbeitgebers ankommt. Gerade ältere Patienten können tätowierten Ärzten und Pflegern aber skeptisch gegenüberstehen und die Kompetenz in Zweifel ziehen.
- Darf man als Angestellter in einer Bank Tattoos haben? Solange die Tattoos während der Arbeit bedeckt sind, stellen diese in der Regel kein Problem dar.
- Sind bei der Bundeswehr Tattoos erlaubt? Die Bundeswehr erlaubt Tätowierungen, solange diese in der Öffentlichkeit durch die Uniform verdeckt sind. Während des militärischen Dienstes gilt diese Vorgabe hingegen nicht.
- Sind Tattoos im Bürojob erlaubt? Bei Bürotätigkeiten hängen die individuellen Regelungen zu Tätowierungen meist davon ab, ob die jeweilige Person Kundenkontakt hat und in welcher Branche das Unternehmen tätig ist.
- Sind Tattoos im Einzelhandel erlaubt? Welche Regeln im Einzelhandel gelten, hängt nicht selten davon ab, um was für ein Geschäft es sich handelt. Tätowierte Hände können mitunter ein Problem sein.
- Darf man als Lehrer Tattoos haben? Als Lehrer hat man eine Vorbildfunktion inne, daher können Tätowierungen unter Umständen die Chancen auf eine Verbeamtung mindern. Anhängig vom Dienstherrn kann es besser sein, Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen sowie großflächige Motive zu vermeiden.
- Darf man bei der Polizei Tattoos haben? Die Polizei zeigt sich bei Tätowierungen zunehmend kulanter, wobei die Vorschriften je nach Bundesland variieren. Tattoos mit extremistischen, diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten sind grundsätzlich untersagt. Zudem können sichtbare Tattoos bei der Polizei ein Ausschlusskriterium sein, wenn sich diese an Kopf, Hals oder Händen befinden.
- Darf man beim Zoll Tattoos haben? Die Chancen für einen Job beim Zoll können durch sichtbare Tattoos an Armen, Hals und Kopf erheblich gemindert werden.
Übrigens! In der Regel sind Fragen zu Tätowierungen während des Bewerbungsgesprächs unzulässig. Ausnahmen gelten allerdings, wenn sich die Tattoos im Job nicht durch die vorgesehene Bekleidung bedecken lassen. In diesem Fall hat der potenzielle Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Körperkunst und der Bewerber muss wahrheitsgemäß antworten.
Urteile zu Tätowierungen im Beruf
Werden durch Regelungen zu Tattoos im Job Persönlichkeitsrechte eingeschränkt und Wege zum Traumjob versperrt, müssen sich unter Umständen auch Gerichte mit der Körperkunst beschäftigen. Nachfolgend finden Sie ein paar Urteile.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2021 (Az.: 8 Sa 1655/20): Die Kündigung eines Lehrers wegen einem Tattoo aus der rechtsextremen Szene ist rechtmäßig, weil dieses Rückschlüsse auf eine fehlende Verfassungstreue und eine fehlende Eignung als Lehrer ermögliche. Die Klagen die Kündigung wurde daher abgewiesen.
VGH Hessen, Urteil vom 09.07.2014 (Az.: 1 B 1006/14): Die Bundespolizei darf Bewerber mit großen Tattoos ablehnen. Eine Frau, die sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben hatte, klagte gegen ihre Ablehnung aufgrund einer Tätowierung. Es handelt sich dabei um das französische Zitat „S’il te plaît … apprivoise-moi!“ (dt.: „Bitte zähme mich!“) aus „Der kleine Prinz“, welches den rechten Unterarm zierte. Im Sommer wäre das Tattoo im Job aufgrund der zur Uniform gehörenden Kurzarmhemden sichtbar gewesen.
VG Aachen, Urteil vom 25.09.2023 (Az: 1 L 832/23): Die Einstellung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst kann nicht wegen der vorliegenden Tätowierung verweigert werden. Diese zeigt einen Handschlag, bei dem eine Hand durch einen Schlangenkopf ersetzt wurde, der in die andere Hand beißt. Laut dem Gericht besteht bei dieser Darstellung kein Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Gesinnung.
Wie die aufgeführten Urteile zeigen, entscheiden oft die individuellen Umstände darüber, ob eine Ablehnung im Bewerbungsverfahren oder eine Kündigung wegen Tattoos im Job gerechtfertigt ist. Wichtige Faktoren sind neben der Art des Arbeitsverhältnisses auch das Motiv und die Körperstelle der Tätowierung. Kommen Angestellte den Anweisungen des Arbeitgebers zum Abdecken von Tattoos während der Arbeit nicht nach, können Ermahnungen und Abmahnungen drohen. Im Wiederholungsfall kann dann auch eine Kündigung folgen.
Sie haben aufgrund eines Tattoos bei der Arbeit eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten? Ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist, sollten Sie ggf. von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.
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