Kurz & knapp: Arbeiten mit Behinderung
Insbesondere durch Werkstätten und Tagesförderstätten wird Arbeit für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Aber auch Menschen, die einen festen Arbeitsplatz besitzen, können diesen unter Umständen behalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Arbeitnehmer mit Behinderung sollten in alle Prozesse mit einbezogen und immer persönlich angesprochen werden. Auf anderer Ebene gilt außerdem für Arbeitgeber die Pflicht zu prüfen, ob ein Arbeitsplatz an die Bedingungen der Behinderung angepasst werden kann, bevor er eine Kündigung ausstellen darf.
Menschen mit Behinderung haben auf dem Arbeitsmarkt noch immer geringere Chancen als andere Bevölkerungsgruppen. Welche Maßnahmen ergriffen werden, um dem entgegenzuwirken, erfahren Sie hier.
Inhalt
Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung
Auf Grundlage der Gleichberechtigung von Behinderten mit anderen beschreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung. Das bedeutet, dass es Menschen ab einem bestimmten Behinderungsgrad freigestellt ist, ob sie ihren Lebensunterhalt durch einen Beruf verdienen wollen oder nicht.
Ebenso wird in diesem Artikel auf die staatliche Pflicht zur Förderung von Menschen mit Behinderung, die einer Arbeit nachgehen wollen, verwiesen. Entsprechend gilt also auch in Deutschland: Wer behindert ist und arbeiten will, der darf dies machen.
Obwohl Menschen mit Behinderung das Recht auf Arbeit zugesprochen wird wie jedem anderen Menschen auch, sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ungleich verteilt. Hierfür wird oftmals der Leistungsgedanke verantwortlich gemacht, verknüpft mit dem Gedanken, dass Menschen durch Ihre Behinderung eingeschränkt sind und die erwünschte Leistung nicht erbringen können.
Die Rechte von Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsplatz vom Gesetzgeber besonders geschützt. Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50 oder gleichgestellte bei GdB zwischen 30 und 50) genießen u. a. einen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf zusätzliche fünf Urlaubstage pro Jahr.
Welche Möglichkeiten gibt es also, damit ein inklusives Arbeiten mit Behinderung möglich ist? Wie werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung gefördert und geschaffen? Und werden hier möglicherweise Unterschiede gemacht, wenn es um Arbeit für Menschen mit geistiger bzw. psychischer Behinderung oder mit physischer Behinderung geht?
Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Beinahe acht Millionen Menschen in Deutschland haben eine erhebliche körperliche oder geistige Beeinträchtigung. Die Arbeitsplatzsuche ist trotz aller Bemühungen um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht besonders einfach. Daher gibt es verschiedene Maßnahmen, wie eine Einstellung von einem Arbeitnehmer mit Behinderung vereinfacht werden kann. Wo also arbeiten Menschen mit Behinderung?
Unter anderem unterstützt und berät die Agentur für Arbeit Arbeitssuchende mit Behinderung. Ebenso gibt es Integrationsfachdienste, die sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema „Arbeiten trotz Behinderung“ beraten.
Gleiches gilt für das Integrationsamt. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Behörde, die in mehreren Bundesländern auch „Inklusionsamt“ genannt wird. Diese Behörde geht über die Beratung hinaus. Es bezahlt zusätzlich Hilfsmittel, Weiterbildungen o. Ä., das nötig ist, damit Menschen mit Behinderung Arbeit finden oder Ihre Arbeit behalten können.
Wenn Menschen aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden, gibt es mit der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Alternative. Wer nicht in einer Werkstatt betreut werden kann, kann stattdessen in einer Tagesförderstätte eingegliedert werden.
Beschäftigten dieser Werkstätten soll zudem eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch die 2018 eingeführte Maßnahme „Budget für Arbeit“ erleichtert werden. In diesem Fall werden dem Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent sowie finanzielle Hilfe bei der Schaffung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes zugesichert.
Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt? Einer Statistik der Arbeitsagentur für Deutschland zufolge waren 2021 47,8 Prozent aller Menschen zwischen 15 und 65 Jahren mit einer Schwerbehinderung erwerbstätig. Im Alter von 15 bis 60 Jahren lag die Quote bei 54,7 Prozent.
Was ist sonst noch wichtig bei der Arbeit mit behinderten Menschen?
Für Ihren Arbeitgeber gilt vor allem, wenn Sie z. B. durch einen Unfall erst eine Behinderung erleiden, nachdem Sie bereits im Betrieb tätig sind: Eine Kündigung aus diesem Grund kann sehr schnell für unzulässig erklärt werden. Denn Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist – ggf. mit Anpassungen oder Änderungen Ihres Arbeitsbereichs.
Ganz allgemein ist das Recht auf Arbeit ein Menschenrecht. Arbeiten mit geistiger oder psychischer Behinderung steht Menschen somit ebenso zu wie mit einer physischen Behinderung. Hierbei macht der Gesetzgeber keine Unterschiede, auch dann nicht, wenn es um einen besonderen Kündigungsschutz o. Ä. geht. Wichtig ist in diesem Fall der Grad der Behinderung.
Wenn Sie mit einer Schwerbehinderung eingestuft wurden, kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei helfen, Ihre Rechte am Arbeitsplatz sowie Ihr Recht auf Arbeit einzuordnen. Lesen Sie hier außerdem weitere Ratgeber zum Thema Behinderung bzw. Schwerbehinderung:
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