Beschäftigte sind in der Regel von ihrem Arbeitgeber abhängig, um den eigenen Lebensunterhalt, ein gebautes Haus oder eine Wohnung zu finanzieren. Wollen sie eine Gehaltserhöhung oder bessere Arbeitsbedingungen durchboxen, sind sie angesichts fehlender juristischer Kenntnisse auf kompetente Unterstützung angewiesen.
Kurz & knapp: Gewerkschaften
Gewerkschaften engagieren sich für die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und in der Politik. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Sie erkämpfen unter anderem Tarifverträge, höhere Löhne und mehr Urlaub für Ihre Mitglieder.
Die größte Gewerkschaft in Deutschland ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Inhalt
Spezifische Informationen zu Gewerkschaften:
Für die Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen setzen sich Gewerkschaften ein. Sie machen auf Missstände aufmerksam und arbeiten auf gesellschaftlicher und politischer Ebene, um die Situation abhängig Beschäftigter in vielen verschiedenen Punkten zu verbessern.
Der vorliegende Artikel erläutert, welche Aufgaben von Gewerkschaften übernommen werden, wie hoch ist der zu zahlende Beitrag an die Gewerkschaft ist und wie Sie überhaupt Gewerkschaftsmitglied werden.
Was ist eine Gewerkschaft? Definition
Die Geschichte der Entstehung von Gewerkschaften ist eng mit der Industrialisierung bzw. der Arbeiterbewegung verknüpft. Mit dem zunehmenden Einsatz von Maschinen bei der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen veränderte sich auch die Lage der Arbeiter drastisch – und zwar nicht zu ihrem Vorteil.
Dank der strukturellen Umwälzungen gab es mehr Arbeitssuchende als freie Stellen, weshalb das System „Gutes Geld für gute Arbeit“ aus den Fugen geriet. Arbeiter erhielten nur noch karge Löhne für Arbeitstage, die häufig bis zu 16 Stunden dauerten.
Zudem wurde auch die hygienische immer schlimmer, was dazu führte, das Viele erkrankten und sich gar nicht mehr dem Broterwerb widmen konnten – während diejenigen, denen die Produktionsmittel gehörten, immer reicher wurden.
In dieser Zeit – Mitte des 19. Jahrhunderts – kam die Idee des Zusammenschlusses von Arbeitnehmern auf, um die Arbeitsbedingungen, unter denen sie schufteten, zu verbessern. Eines der bereits damals angewandten Mittel war die Arbeitsniederlegung, heute auch als Streik bekannt.
Die heutigen Umstände sind mit den damaligen zwar kaum mehr zu vergleichen, doch noch immer benötigen Arbeitnehmer einen starken Partner, der sich für ihre Belange einsetzt – um ein Gegengewicht zu den häufig starken Arbeitgebern zu bilden.
Per Definition ist eine Gewerkschaft eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Einer der größten erreichten Meilensteine in der jüngsten Vergangenheit war die Durchsetzung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde im Jahr 2015. Dieser beträgt mittlerweile 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Arbeitsstunde.
Aufgaben der Gewerkschaften
Gewerkschafter arbeiten demnach an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder im Speziellen und aller Arbeitnehmer im Allgemeinen. Hierzu handeln sie beispielsweise Tarifverträge aus, in dessen Verhandlung sie mit Arbeitgeberverbänden um höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaub streiten.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen sie bisweilen auch zum Streik auf. Arbeitnehmer, die sich hieran beteiligen, dürfen nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Ein schaler Beigeschmack bleibt: Während des Streiks können sie keine Vergütung verlangen. Der finanzielle Ausfall wird jedoch abgefedert, wenn sie einer Gewerkschaft angehören. Diese zahlt ihnen während der Arbeitsniederlegung das sogenannte Streikgeld.
Zu den Aufgaben einer Gewerkschaft gehört darüber hinaus die Beratung von Arbeitnehmern in arbeitsrechtlichen Belangen. Oftmals werden diesen Arbeitsverträge vorgelegt, die nur noch unterschrieben werden müssen. Ob die enthaltenen Klauseln jedoch rechtlich überhaupt Bestand haben, können die wenigsten Beschäftigten einschätzen.
In diesem Fall können die deutschen Mitglieder von Gewerkschaften, kostenlos auf die Arbeitsrechtsexperten ihrer Gewerkschaft zurückzugreifen und dort Rat einzuholen. Hier werden sie häufig auch darüber informiert, wie ein Arbeitszeugnis zu lesen ist. Arbeitgeber bedienen sich nämlich eines bestimmten Codes, der künftigen Vorgesetzten darüber Auskunft gibt, wie sich der betroffene Arbeitnehmer im Unternehmen, das er verlässt, geschlagen und was er persönlich für einen Eindruck hinterlassen hat. Das kann sich maßgeblich darauf auswirken, ob sie einen neuen Job bekommen oder nicht. Es lohnt sich deshalb, auf ein gutes Zeugnis zu bestehen.
Exkurs: Arbeitgeberverbände
Arbeitgeber stehen der Gewerkschaft grundsätzlich eher kritisch gegenüber, da sie für gänzlich andere Ziele kämpfen. Um ihre eigenen Interessen besser zu bündeln, gibt es auch hier Zusammenschlüsse, die sich wiederum in Dachorganisationen zusammenfinden.
Am bekanntesten ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA). Sie beherbergt die Verbände Gesamtmetall und den Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC).
Deutsche Gewerkschaften – diese gibt es
Vereinigungen, die sich für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte stark machen, gibt es in der Bundesrepublik eine ganze Menge. In der Regel handelt es sich um bestimmten Branchen zuzuordnende Zusammenschlüsse, die auch in größeren Dachorganisationen zusammengefasst sein können, um mehr Schlagkraft zu erhalten.
Zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zählen beispielsweise folgende Einzelgewerkschaften:
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- IG Metall (IGM)
- Gewerkschaft der Polizei (GdP)
- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
- IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
- IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Darüber hinaus gibt es noch den Deutschen Beamtenbund (DBB), den Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), sowie weniger mitgliederstarke Vereinigungen wie den Marburger Bund und die Vereinigung Cockpit. Diese sind nicht im DGB vertreten.
Gewerkschaftsmitglied werden – so geht’s
Haben Sie sich eine Gewerkschaft rausgepickt, der Sie gerne beitreten wollen, empfiehlt es sich, deren Satzung zu lesen und dort in Erfahrung zu bringen, wie Sie Ihr Vorhaben am besten angehen. In der Regel ist hier vermerkt, dass Sie eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben müssen. Sie müssen sich oftmals nicht die Mühe machen, diese selbst zu verfassen, sondern können auf der Internetseite der Gewerkschaft online zum Mitglied werden.
Welche Informationen fragt ein Beitrittsformular ab? Für gewöhnlich werden folgende Daten benötigt:
- Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedschaft starten soll
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Art des Arbeitsverhältnisses
- Ort des Betriebs
- monatliches Bruttoeinkommen
- Kontodaten für SEPA-Lastschriftmandat
Weshalb muss ein Gewerkschaftsbeitrag gezahlt werden?
Gewerkschaften übernehmen zahlreiche Aufgaben, für deren Finanzierung es Geldmittel bedarf. Die Mitglieder einer Gewerkschaft müssen deshalb ihren Anteil hierzu leisten. Wie hoch der Mitgliedsbeitrag in einer Gewerkschaft ausfällt, können Sie in der Satzung in Erfahrung bringen. Hier ist vermerkt, welcher minimale Betrag von Ihnen gefordert wird.
Gewerkschaftsmitglieder zahlen in Deutschland nicht durch die Bank weg gleich viel Geld. Es wird zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder separiert:
- Personen, die eine Ausbildung absolvieren bzw. voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, werden für gewöhnlich mit 1 Prozent von ihrem Bruttoeinkommen zur Kasse gebeten.
- Bei Arbeitslosen und Menschen in Elternzeit verlangt die Gewerkschaft in der Regel einen Minimalbetrag von 2,60 Euro im Monat.
- Rentner, die keine Grundsicherung beziehen, müssen um die 5 Euro monatlich berappen.
Angesichts dessen, dass es sich um relative Beträge handelt, bezahlt der, der viel verdient mehr als jener, der eher knapp bei Kasse ist. Bis zu welchem Zeitpunkt das Geld überwiesen sein muss, geht ebenfalls aus der Satzung hervor. Wer kein Lastschriftmandat erteilen will, kann seine Schuld für gewöhnlich auch bar begleichen, indem er ein Büro der Gewerkschaft aufsucht.
Wann können Sie wieder aus der Gewerkschaft austreten?
Sind die Ziele der Gewerkschaften nicht mehr mit Ihren Interessen in Einklang zu bringen oder ist Ihnen der Mitgliedsbeitrag schlicht zu hoch, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder zur Kündigung und damit dem Austritt entschließen.
Warum Sie die Gewerkschaft verlassen wollen, müssen Sie nicht angeben, wenn Sie Ihren Austritt erklären. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie Ihren Wunsch meist schriftlich formulieren müssen. Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft in der Regel nicht von einem Tag auf den anderen beendet werden, da eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Auf welchen Zeitraum sich diese beläuft, bringen Sie mit Hilfe der Satzung oder mit einem Anruf bei der Gewerkschaft in Erfahrung. Achtung: Oftmals ist nur eine quartalsweise Kündigung möglich, weshalb Sie sich frühzeitig Gedanken darum machen sollten, wann Sie gerne austreten wollen. Schlimmstenfalls müssen Sie der Gewerkschaft Ihren Mitgliedsbeitrag noch für volle drei weitere Monate zahlen.
J. Mutz meint
4. Januar 2024 at 16:45
Wann kapiert das Deutsche Volk endlich das die GEWRKSCHAFTEN unser ALLER untergang sind es wird immer am falschen ENDE gestreikt , es wird endlich mal ZEIT um zu Denken 1. Für stabile Preise und 2.das letztendlich die LÖHNE in allen BRANCHEN von der Regierung vorgegeben werden , unsere Herren P O L I T I K E R stoppen sich durch ewige STREIKEREI die Taschen v o l l und denken nicht an das Volk . Das ist meine Meinung es könnte noch weitergehen nur der Deutsche selbst Ich eingeschloßen ist zu b l ö d geworden das zu Akzeptieren .
Renate meint
6. Januar 2022 at 11:24
wer soll aber helfen wenn die Gewerkschaft schweigt und keine Fragen beantwortet und zu Vorwürfen nicht geradestehen möchte ???
Meyer meint
21. Januar 2021 at 10:35
Hallo, Ich bin seit April 2020 in einer Zeitarbeit tätig, welche Gewerkschaft ist da ratsam
Alexandra meint
7. Dezember 2020 at 12:06
Ich arbeite als Krankenschwester in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Ab Januar soll nun ein Schichtmodell eingeführt werden. Das Team teilt sich in Nord und Ost Landkreis. Eine PFK Nord mit Kernarbeitszeit und eine PFK Süd mit 8 Stunden Kernarbeitszeit von Montag bis Freitag. (7:45- 16:15h).
Mo-Do eine PFK in Rufbereitschaft von 16:15- 8:15h und eine PFK Fr-So von 16:15-8:15h.
Mir persönlich scheint es eine lange Zeit an RB Dienstzeit. Insbesondere an den Wochenenden ist die Zeit sehr lange. Die Einsätze an den Wochenenden werden zusehend mehr, außerdem kommt es immer häufiger vor, geplante Aufgaben an den Wochenenden zu übernehmen. Die Zeiten werden ohne Einsätze pauschal vergütet und Einsätze hinzugerechnet. Wir arbeiten zwar in der RB generell von zu Hause aus, oder werden vom Patienten direkt zum nächsten gerufen, sind aber schon in der Freizeit eingeschränkt. Ist es überhaupt zulässig, so viele Stunden am Stück in RB zu sein? Ich empfinde gerade die Dienste an den Wochenenden eher als Bereitschaftsdienst, auch wenn ich von zu Hause aus starte. Ich muss immer erreichbar sein und meine Arbeit sofort aufnehmen können. wir arbeiten im ganzen Schwalm Eder Kreis und sind in der RB alleine für unterschiedlich viele Patienten zuständig, die teils mit Infusionspumpen versehen sind. Aktuell beginnt RB noch um 18:00 und endet um 6:00h (Mo-Do) und 18:00-6:00 (Fr-So). Ab Januar verlängern sich diese Dienste.
H meint
30. Juli 2020 at 20:18
An wen kann man sich wenden, wenn eine Gewerkschaft seine Pflichten gegenüber dem Gewerkschaftsmitglied nicht erfüllt?
K.Loock meint
21. April 2020 at 14:03
Ich arbeite seit Jahren auf See – welche Gewerkschaft ist da zustaendig?
André P. meint
9. März 2020 at 8:24
Hallo,
ich arbeite beim Zoll und überlege ob sich eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft für mich überhaupt lohnt. Ich gehe davon aus, dass bei einer Bundesoberbehörde alles ordnungsgemäß und gerecht abläuft. Mein Kollege arbeitet seit über 20 Jahren beim Zoll und meinte, ihn hätte die Gewerkschaft schon mal in einem speziellen Fall geholfen. Nun bin ich kein Beamter sondern nur Tarifbeschäftigter. Dieser Umstand bietet mir wohl mehrere Möglichkeiten von Gewerkschaften. Zum einen könnte ich Mitglied bei Verdi, BDZ oder falls mein Antrag auf Verbeamtung zugestimmt wird und ich einwillige, auch beim DBB werden. Welche Gewerkschaft ist denn nun die bessere Wahl? Schade das es keine Vergleiche im www gibt.
Vielen Dank im Voraus.
André P.
selbst staendig meint
27. November 2019 at 10:40
Hallo,
bin als Franchise Unternehmer, bei einer Mobilfunkanbieter,
wie/wo kann mann sich organisieren, weil wir als Scheinselbständig sind,
und beim Anbieter sind wir wie ein „Freiwild“.
Vielen dank im Voraus
Erika H. meint
9. November 2019 at 11:00
Ich habe 2001 einen Wegeunfall zur Arbeit gehabt und leider seit dem, im hws Bereich unter Schmerzen.
Es wurde eine Unfall Anzeige aufgenommen und sogar ein Durchgangsarzt aufgesucht. Auch eine Meldung zur Berufsgenossenschaft erfolgte.
Es wurden Stellungnahmen geschrieben und es wurde immer gesagt, dass ich keine Schweinehälfen auf der Schulter trage.
Nach der ersten Diagnose im Jahre 2007 wurden im HWS Bereich mehrere Bandscheibenvorfälle festgestellt worden und in dem selben Jahr noch operiert wurde.
Leider wurde ich erst 2007 durchs MRT geschoben, was vorher nicht geschah.
Seit dem kämpfe ich um Anerkennung.
Collazo meint
2. September 2019 at 20:20
Hallo ich und meine Kolleginnen sind in keiner Gewärtschaft
Wir arbeiten als Zimmermädchen in ein hotel
Welsche Gewärtschaft mussen wir eintreten um unsere Interessen durchzusetzen
Luz meint
7. Mai 2019 at 19:19
Hallo, ich habe eine Frage:
Bei welcher Gewerkschaft muss ich mich und mein Freund anmelden?
Ich arbeite als Repräsentant/Vorarbeiter
und mein Freund als Qualitätsinspektor.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 10:11
Hallo Luz,
welche Gewerkschaft für Sie in Betracht kommt, können Sie direkt bei einer Gewerkschaft oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schulze meint
9. April 2019 at 12:53
Ich habe mal eine Frage und zwar in welche Gewerkschaft könnten wir eintreten, denn meine Frau und ich sind von Beruf reinigungskräfte und wissen nicht genau in welcher Gewerkschaft betreten können.
arbeitsrechte.de meint
11. April 2019 at 10:46
Hallo Schulze,
für Reinigungskräfte ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, auch bekannt als ver.di, zuständig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian meint
5. März 2018 at 21:03
sehr guter und verständlicher Beitrag. Hat mir sehr bei der Vorbereitung für meine Seminararbeit geholfen 😀 Super!!
Ikechi M. J. meint
7. Juli 2017 at 6:06
wie kann ich Mitglieds werden . ii möchte Mitglied .weil ich in der spül kuche arbeiten
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:23
Hallo Ikechi M. J.,
je nachdem, für welche Gewerkschaft Sie sich interessieren, können Sie normalerweise auf deren Internetseite Mitglied werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de