Für gewöhnlich geht aus dem Arbeitsvertrag hervor, welche Arbeitszeiten ein Arbeitnehmer einhalten muss, um sich vertragskonform zu verhalten. Nicht immer ist das mit den nebenher zu erledigenden Aufgaben wie Behörden- und Friseurbesuchen gut vereinbar, weshalb es auch flexible Modelle des Zeitmanagements gibt.
Beim Gleitzeitmodell gibt es keine starre Regelung, die besagt: Jeden Tag muss die Arbeit um 8 Uhr aufgenommen und zu 17 Uhr beendet werden. Vielmehr wird den Beschäftigten ein größerer Spielraum gegeben. Innerhalb einer definierten Spanne haben Sie deshalb die Wahl, wann sie erscheinen bzw. die Arbeit wieder verlassen, um sich anderen Dingen zu widmen. Die ebenfalls vertraglich definierte Arbeitszeit muss deshalb nichtsdestotrotz eingehalten werden. Es wird nur eine Umverteilung vorgenommen.
Kurz & knapp: Gleitzeit
Gleitende Arbeitszeit bedeutet, Arbeitnehmer können innerhalb eines definierten Zeitraumes zur Arbeit erscheinen und dort auch wieder verschwinden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Welche Angaben eine Gleitzeitvereinbarung aufweisen sollte, erfahren Sie hier. Weiterhin finden Sie im Ratgeber ein kostenloses Muster einer Gleitzeitvereinbarung.
Soll Gleitzeitarbeit in einem Unternehmen eingeführt werden, das über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser laut Betriebsverfassungsgesetz angehört werden und kann von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Gleitzeit
Im Folgen wird geklärt: „Was ist Gleitzeit?“, „Können bei Gleitzeit Überstunden gemacht werden?“ und „Wie werden diese behandelt?“. Darüber hinaus erhalten Sie noch mehr wertvolle Informationen zu zahlreichen anderen Aspekten zum Thema „Gleitende Arbeitszeit“.
Was bedeutet Gleitzeit?
Wenn Mitarbeiter nicht jeden Tag immer zwingend zu einer festen Uhrzeit beginnen oder enden müssen, sondern beispielweise immer zwischen 8 und 10 Uhr starten und zwischen 17 und 19 Uhr wieder gehen dürfen, ist die Rede von Gleitzeit.
Sie verfügen hierdurch über ein größeres Maß an Autonomie, um alle Termine – privat wie beruflich – zu koordinieren. Die Zeit, in der sie immer anwesend sein müssen, nennt sich bei der Gleitzeitregelung Kernarbeitszeit.
Für gewöhnlich muss nur in Ausnahmesituationen auf diesen Luxus verzichtet werden, wenn beispielsweise betriebliche Erfordernisse dies nicht zulassen. Dazu kann unter anderem die Erkrankung eines Kollegen zählen, dessen Vertretung Sie übernehmen, da er vor seiner Arbeitsunfähigkeit zeitkritische oder besonders wichtige Aufträge bearbeitet hat.
Gleitende Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung gehen meist Hand in Hand miteinander. Schließlich würde der Vorgesetzte bei einem großen Personalstamm sonst den Überblick über die Einhaltung der Regelungen verlieren. Durch elektronische Geräte wird dem Arbeitnehmer darüber hinaus signalisiert, welche tägliche Sollarbeitszeit (durchschnittliche Anzahl an Stunden pro Tag) einzuhalten ist. Und noch einen Vorteil bieten solche Systeme: Sie zeigen jedes Mal an, welchen Umfang das Zeitkonto bereits aufweist.
Was sind Gleittage?
In Unternehmen, wo gleitende Arbeitszeit gang und gäbe ist, können Personen an günstigen Tagen Überstunden aufbauen, die sie später – je nach Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. Dienstvereinbarung – wieder abbummeln dürfen. Dabei sind sie mitunter nicht zwingend darauf angewiesen, einfach kürzere Arbeitstage einzulegen, sondern können auch sogenannte Gleittage machen. Das bedeutet: Sie nehmen ganzen Tag als Gleitzeitausgleich.
Unter welchen Umständen dies möglich ist, kann in der Regel der Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit entnommen werden. Für gewöhnlich muss dieser Wunsch dem Vorgesetzten angezeigt und von diesem abgesegnet werden.
Was beinhaltet eine Gleitzeitvereinbarung?
Eine Gleitzeitvereinbarung ist oftmals aufgebaut wie ein normaler Vertrag. Sie benennt, für wen die getroffene Vereinbarung ihre Wirkung entfaltet und welche Absprachen konkret getroffen werden. Dazu gehören unter anderem:
- Welche Zeiträume sind als Gleitzeitrahmen zu betrachten?
- Was ist die bei der Gleitzeit vereinbarte Kernarbeitszeit?
- Wo sind die Grenzen zu ziehen? Welche täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sind einzuhalten?
- Unter welchen Umständen darf die gleitende Arbeitszeit begrenzt werden?
- Wie wird mit Überstunden bei Gleitzeit umgegangen?
- Wann sollte ein Mehr an Gleitzeitstunden abgebummelt werden bzw. wann verfallen die Überstunden laut Gleitzeitvertrag?
Damit diese Vereinbarung Wirkung erzielt, muss sie schließlich noch von beiden Seiten unterschrieben werden.
Wie kann eine Gleitzeitvereinbarung als Muster aussehen?
In großen Unternehmen werden die Rahmenbedingungen für eine gleitende Arbeitszeit in der Regel zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhandelt. Hierzu besteht sogar eine Verpflichtung gemäß Arbeitsrecht, denn: Bei Gleitzeit dürfen Betriebsratsmitglieder mitbestimmen – so steht es im Betriebsverfassungsgesetz geschrieben:
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; […] .(Betriebsverfassungsgesetz – BetVG § 87)
Wie eine solche Vereinbarung aussehen kann, bringen Sie hier in Erfahrung. Unser Muster steht Ihnen kostenlos sowohl als .doc wie auch als .pdf zur Verfügung. Bitte sehen Sie davon ab, es eins zu eins zu übernehmen, sondern betrachten Sie es als das, was es ist: ein Mittel zur Orientierung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Gleitzeitregelung als Muster (.doc)
Gleitzeitregelung als Muster (.pdf)
AnotherOne meint
15. Juli 2020 at 14:03
IT-Branche.
Gleitzeit im Arbeitsvertrag, Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung.
Allerdings wird gleichzeitig verlangt, dass die Projektarbeit immer monatsweise genau die Sollzeit erfüllt. Dies muss auch erfasst werden.
Geleistete Mehrstunden fallen einfach unter den Tisch, es sei denn, man hätte sie vorher aufwändig beantragt. Das ist aber nicht praktikabel, denn in dem Job fällt mal mehr, mal weniger Arbeit an, ohne dass man es voraussehen könnte.
Die „gelebte Praxis“ konterkarriert also den Arbeitsvertrag.
Natürlich kann man sich damit arrangieren, am Letzten des Monats wird dann eben weniger gearbeitet, so dass es wieder passt. Aber es würde mich interessieren, ob das so ganz legal ist. Meines Wissens ist ein Arbeitsvertrag immer der höchste Rechtswert. Alles andere hat sich dem unterzuordnen.
Matthias W. meint
30. Juli 2019 at 8:02
Hallo zusammen, ich bin Schwerbehindert und arbeite seit ca 3 Jahren im Büro nachdem ich 25 Jahre Schicht gearbeitet habe. Ich arbeite meist zwischen 6 Uhr und 14:30 Uhr. Es kommt leider immer häufiger vor das ich wegen Meetings, Audits, Kurzfristigen Besuchen oder anderer Punkte arbeiten soll wie der Arbeitgeber es vorschreibt.
Darf diese generelle Flexibilität immer verlangt werden, da ich durch meine Schwerbehinderung nicht zu Überstunden verpflichtet werden darf.
Irina meint
15. Juli 2020 at 14:10
Wichtig ist, was im Arbeitsvertrag steht.
Natürlich muss man sich nach den betrieblichen Erfordernissen richten, aber der vertragliche Gesamtrahmen muss von beiden Seiten erfüllt werden.
Wenn Ihnen laut Vertrag Gleitzeit zusteht, können Sie die Mehrarbeit einfach abfeiern.
Wenn im Vertrag feste Arbeitszeiten vereinbart sind, müssen Sie darüber hinaus nicht arbeiten. Es sei denn, das wäre extra aufgeführt.