Kurz & knapp: BEM-Gespräch
BEM-Gespräch steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“-Gespräch. Es dient im Rahmen des BEM-Verfahrens der Wiedereingliederung von Langzeitkranken oder Schwerbehinderten.
Wenn Sie ein BEM-Gespräch ablehnen, kann dies Nachteile für Sie bedeuten. Das Gespräch ist an sich zwar freiwillig, allerdings kann sich die Wirksamkeit für eine zukünftige krankheitsbedingte Kündigung erhöhen.
In diesem Abschnitt erhalten Sie nützliche Tipps für Ihr BEM-Gespräch
Inhalt
BEM-Gespräch: Was ist das?
Was genau bedeutet BEM-Gespräch eigentlich? Ab wann wird ein BEM-Gespräch notwendig? Und wie sieht beim BEM-Gespräch der Ablauf aus? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie in diesem Ratgeber.
Ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“-Gespräch dient der Wiedereingliederung von langzeiterkrankten oder schwerbehinderten Arbeitnehmern. Somit sollen künftige Fehlzeiten verringert werden und Ihr Arbeitsplatz langfristig erhalten werden.
Das Gespräch ist Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Die Abkürzung steht entsprechend für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“-Gespräch. Eine Einladung zum BEM-Gespräch gilt als der erste Schritt, den ein Arbeitgeber bei einer Wiedereingliederung unternimmt.
Und wann muss ein BEM-Gespräch stattfinden? Für ein BEM-Gespräch gibt es eine gesetzliche Grundlage, wann dieses spätestens stattfinden muss. Dies greift, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen aufgrund von Krankheiten oder Schwerbehinderungen ausfallen. Ein ununterbrochener Ausfall von sechs Wochen ruft ebenfalls das BEM auf den Plan. Dann ist Ihr Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich dazu verpflichtet, per betrieblichem Eingliederungsmanagement Maßnahmen zu ergreifen.
BEM-Gespräch & öffentlicher Dienst: Für den öffentlichen Dienst gilt dasselbe. Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ausgefallen sind, haben ein Anrecht auf BEM-Maßnahmen, die der Arbeitgeber entsprechend einleiten muss.
Ablauf und Voraussetzungen für ein BEM-Gespräch
Einem BEM-Gespräch geht ein Ablauf im betrieblichen Eingliederungsmanagement-Verfahren voraus. Zunächst leitet Ihr Arbeitgeber das Verfahren ein und informiert Sie über Zwecke und Ziele.
Anschließend erhalten Sie eine Einladung zur Teilnahme am BEM-Verfahren. Erst mit Ihrer Zustimmung werden die Pläne weiterverfolgt. Sofern Sie diesem zustimmen, werden Sie zu einem Erstgespräch eingeladen. Oftmals setzen Arbeitgeber für das BEM-Gespräch eine Frist, bis wann Sie spätestens antworten müssen. Eine Nichtantwort würde dann als Ablehnung gesehen.
Dafür gibt es bei einem BEM-Gespräch keine Einladungsfrist. Meistens wird Ihnen unmittelbar nach Überschreiten der Sechs-Wochen-Marke bei der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende Mitteilung zugesendet.
Das Gespräch findet normalerweise immer im Betrieb während Ihrer Arbeitszeit statt. Einplanen sollten Sie ca. eine Stunde, natürlich kann dies je nach Einzelfall aber variieren. Nach und nach werden dann folgende Themen in Ihrem Gespräch erörtert:
- Ihr aktueller Gesundheitszustand
- Ursachen für Ihre Arbeitsunfähigkeit
- Liegen diese am Betrieb, Ihren Aufgaben oder sind sie außerbetrieblich?
- Ihre beruflichen Ziele und Pläne
- Innerhalb des Betriebes und allgemein
- Gemeinsame Besprechung möglicher Maßnahmen zur Wiedereingliederung
Die Inhalte von Ihrem BEM-Gespräch werden per Protokoll festgehalten. Zusätzlich können Sie auch selbst ein eigenes Protokoll schreiben. Das ist hilfreich, wenn Ihr Fall möglicherweise doch noch vor das Arbeitsgericht gehen sollte.
Erzielen Sie beim BEM-Gespräch keine Einigung, z. B. bezüglich der Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes, werden weitere Lösungsmaßnahmen erforderlich. Im Zweifelsfall ist die letzte Konsequenz eine Kündigung, möglicherweise in beidseitigem Einverständnis, oder ein Aufhebungsvertrag.
Kann das Gespräch auch während der Krankheit stattfinden?
Das BEM-Gespräch kann auch während Ihrer Krankheit stattfinden. Schließlich soll es dafür sorgen, mögliche Krankheitsgründe aus dem Weg zu räumen, was möglicherweise nicht vor Ende der Krankschreibung möglich sein wird.
Letztendlich ist hierfür jedoch der Grund bzw. die Gründe für Ihre Krankheit entscheidend. Genauso können Sie natürlich auch ein BEM-Gespräch verschieben, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit nicht in der Lage sind, es zu führen. In jedem Fall ist eine möglichst offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber nötig, damit Sie die bestmöglichen Bedingungen für Ihr Gespräch erzielen.
Falls Sie nach einem BEM-Gespräch wieder krank werden und dabei erneut über einen längeren Zeitraum ununterbrochen ausfallen, müssen die entsprechenden Maßnahmen wiederholt werden. Möglicherweise müssen dann neue Ansätze herausgearbeitet werden.
Wer nimmt alles am Gespräch teil?
Bei einem BEM-Gespräch kann es diverse Beteiligte geben. Es muss also nicht bloß auf Sie und Ihren Arbeitgeber beschränkt sein. Teilweise wird insbesondere ein erstes BEM-Gespräch sogar ohne Vorgesetzten geführt.
Doch wer führt dann das BEM-Gespräch? An seiner Stelle tritt dann ein Mitarbeiter aus dem Personalrat oder eine andere berechtigte Person. Der Gedanke dahinter ist, dass der Vorgesetzte möglicherweise der Grund oder einer der Gründe für die Krankheit des Mitarbeiters ist oder versucht, das Gespräch zu beeinflussen.
Handelt es sich um ein BEM-Gespräch für Schwerbehinderte, kann dies zu Ihrer Unterstützung ggf. auch mit einer Schwerbehindertenvertretung geführt werden. Weiterhin wird zum BEM-Gespräch häufig der Betriebsarzt herangezogen, um Ihr Krankheitsbild besser bewerten zu können.
Sie wollen Ihren Anwalt beim BEM-Gespräch dabei haben? Auch das ist möglich. Sie haben das Recht, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl hinzuziehen. Fällt Ihre Wahl dabei auf Ihren Anwalt, ist das legitim und darf vom Arbeitgeber nicht verhindert werden.
Ebenso ist bei einem BEM-Gespräch häufig der Betriebsrat involviert, um Ihre Interessen zu vertreten.
BEM-Gespräch: Nützliche Tipps für Arbeitnehmer
Das wichtigste vorweg: Ein BEM-Gespräch kann einem Arbeitnehmer normalerweise nicht zum Nachteil gereichen. Ihr Arbeitgeber erfährt zwar möglicherweise erst dadurch von Ihrer Erkrankung, allerdings dient das betriebliche Eingliederungsmanagement ansonsten dazu, Ihnen den Arbeitsalltag zu erleichtern und Ihren Job zu sichern.
Es gibt also keinen wirklichen Grund dafür, warum Sie ein BEM-Gespräch ablehnen sollten. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie kein Interesse daran haben, weiterhin in Ihrem Betrieb beschäftigt zu bleiben und diesen sowieso verlassen wollen würden.
Ansonsten wird Ihnen die Ablehnung des Gesprächs am ehesten zum Nachteil. Ihr Arbeitgeber hat dann leichter die Möglichkeit, nach einem abgelehnten BEM-Gespräch eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam auszustellen. Ohne BEM-Gespräch ist eine Abfindung zudem deutlich unwahrscheinlicher.
Ebenfalls können Sie sich zur Vorbereitung auf Fragen vorbereiten, die normalerweise in jedem BEM-Gespräch von Ihrem Arbeitgeber auftauchen werden. Hierzu gehören Fragen nach generellen Leistungseinschränkungen, Möglichkeiten zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes und durch welche Stärken und Qualifikationen Sie für den Betrieb wichtig sind.
Auch wichtig zu wissen: Da es sich hierbei um eine Maßnahme im Interesse des Arbeitgebers zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit seiner Mitarbeiter handelt, ist ein BEM-Gespräch offizielle Arbeitszeit. Sie müssen das Gespräch also nicht in Ihrer Freizeit führen.
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