Der erste Schnee fällt, die Wohnung ist festlich dekoriert und Plätzchengeruch durchströmt das Haus. Unverkennbar steht bald Weihnachten vor der Tür. So besinnlich es am Jahresende wird, eine Sache liegt vielen Menschen schwer im Magen: das Besorgen der Weihnachtsgeschenke. Worüber freuen sich die Eltern und was wünscht sich das eigene Kind? Eine Frage, die nicht nur in kreativer Hinsicht Kopfzerbrechen bereitet, sondern auch den Geldbeutel ganz gut belasten kann.
Kurz & knapp: Weihnachtsgeld
Nicht jeder Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld, da es normalerweise keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen gibt, die neben der regulären Vergütung gezahlt werden.
Für gewöhnlich einigen sich Tarifpartner in einem Tarifvertrag auf die Gewährung einer solchen Sonderzahlung. Auch aus einer betrieblichen Übung kann ein Anrecht abgeleitet werden.
Es gibt keinen pauschalen Betrag. Häufig wird ein gewisser Prozentsatz vom regulären Gehalt bestimmt.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Weihnachtsgeld:
Weihnachtsgeld bei einer Kündigung
Bekommen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bei einer Kündigung oder müssen sie es zurückzahlen?
Weihnachtsgeld in Elternzeit
Wird in der Elternzeit Weihnachtsgeld gezahlt und wie wird dieses berechnet?
Weihnachtsgeld trotz Krankengeld
Bekommen Sie Weihnachtsgeld, obwohl Sie Krankengeld erhalten? Hier gibt’s die Antwort!
Weihnachtsgeld bei einem Minijob
Haben Sie ein Recht auf Weihnachtsgeld, wenn Sie einen Minijob haben? Und wie hoch fällt es auch?
Weihnachtsgeld im Mutterschutz
Erhalten Sie Weihnachtsgeld, auch wenn Sie sich im Mutterschutz befinden?
Weihnachtsgeld versteuern – Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld versteuern? Alles Wichtige dazu erfahren Sie hier!
Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen
Wann darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeldzahlungen im Krankheitsfall einbehalten? Lesen Sie es hier!
Weihnachtsgeld nach TVöD
Erhalten Sie Weihnachtsgeld nach dem TVöD? Wie wird es berechnet? Mehr Infos dazu finden Sie hier!
Um diese finanzielle Herausforderung wissen auch die Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitern manchmal mit einer Sonderzahlung in Form des Weihnachtsgeldes unter die Arme greifen.
Dieser Artikel widmet sich der Klärung aller Fragen rund um das Thema Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt. Beleuchtet werden dabei zum Beispiel Aspekte wie: „Ist die Zahlung vom Weihnachtsgeld Pflicht?“ und „Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?“.
Weihnachts- und Urlaubsgeld – was ist das überhaupt?
Für die Verrichtung der arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Arbeitnehmer ein Gehalt oder einen Lohn, über den sich die Vertragspartner ebenso für gewöhnlich im Vorhinein geeinigt haben. Über diesen definierten Betrag hinaus zeigen sich manche Arbeitgeber spendabel und lassen Arbeitnehmern zu gewissen Anlässen im Jahr bestimmte Gratifikationen zukommen, zu denen das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld zählen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Haben Sie einen Anspruch?
Viele Arbeitnehmer schätzen sich glücklich über eine zusätzliche finanzielle Vergütung ihres Arbeitgebers. Die Frage, die sich bei der Weihnachtsgeld-Regelung nun stellt, ist: Gibt es eine gesetzlich definierte Klausel, die besagt, ob bzw. wann Weihnachtsgeld gezahlt werden muss?
Ganz grundsätzlich können sich Beschäftigte nicht auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld in gesetzlicher Hinsicht berufen. Für gewöhnlich darf der Arbeitgeber sich deshalb nach eigenem Ermessen dazu entschließen, solche Sonderzahlungen zu leisten oder eben auch nicht. Andere Bestimmungen können sich jedoch daraus ergeben, wenn es immer wieder in aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gibt. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung.
Wann bekommt man Weihnachtsgeld? Doch nicht nur aus einer betrieblichen Übung heraus, kann sich entscheiden, wann solche Gratifikationen gewährt werden müssen. Das Arbeitsrecht besagt: Weihnachtsgeld kann auch dann verlangt werden, wenn eine solche Vereinbarung in einer der nachfolgenden Dokumente getroffen wurde:
- einem Tarifvertrag
- dem jeweiligen Arbeitsvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
Übrigens: Das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld kann in Deutschland vom Arbeitgeber zurückverlangt werden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer im Arbeits- oder Tarifvertrag definierten Frist das Unternehmen verlässt. Die entsprechende Formulierung ist auch als Stichtagsklausel bekannt.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Welche Personen zusätzlich zum Lohn Weihnachtsgeld erhalten, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Es führte zwischen April 2015 und August 2016 eine Befragung zum Thema „Weihnachtsgeld“ durch. Sie ergab Folgendes:
- Arbeitnehmer, die in Branchen tätig sind, wo Tarifverträge gelten, erhalten häufiger ein Weihnachtsgeld ausgezahlt
- Es ist wahrscheinlicher von einer Weihnachtsgeld-Auszahlung zu profitieren, wenn man in Westdeutschland arbeitet.
- Männliche Beschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld.
- Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Gratifikation ausgezahlt zu bekommen.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?
Die Höhe vom Weihnachtsgeld bewegt die Gemüter. Schließlich gilt für gewöhnlich: Je mehr, desto besser.
Über wie viel Bares Sie sich freuen dürfen, hängt häufig von der jeweiligen Monatsvergütung ab, die gerade bei entsprechenden Vereinbarungen in Tarifverträgen als Grundlage dient.
Das Weihnachtsgeld wird hiervon für gewöhnlich in Prozent berechnet. Welcher Prozentsatz konkret Anwendung findet, ist abhängig von den Verhandlungsergebnissen der jeweiligen Tarifpartner (Arbeitgeber bzw. ihre Vertreter und Gewerkschaften) und kann daher nicht pauschalisiert werden.
Wann gibt es Weihnachtsgeld – der Zeitpunkt der Auszahlung
Arbeitnehmer, die bereits wissen, dass sie in diesem Jahr eine Gratifikation erhalten werden und so ihren Lieben auch den ein oder anderen teureren Wunsch erfüllen können, stellen sich angesichts der notwendigen Beschaffungszeit die Frage: „Das Weihnachtsgeld – wann wird es ausgezahlt?“
Arbeitgeber handhaben die konkreten Fristen ganz unterschiedlich. In der überwiegenden Zahl der Fälle landet der entsprechende Bonus jedoch im Zuge der Gehaltszahlung für den November auf dem Konto. Arbeitnehmer sollten deshalb rund um den 30. November aufmerksam sein und überprüfen, ob sie den vereinbarten Betrag ihr Eigen nennen können.
Kleiner Tipp: Um sich nicht zu verschulden, lohnt es sich, bereits das Jahr über immer wieder kleinere Beträge für den Weihnachtseinkauf zurückzulegen. Ist das nötige Geld zusammengespart, können Sie bereits bei Zeiten nach passenden Geschenken Ausschau halten und müssen sich nicht in den vorweihnachtlichen und nervenraubenden Einkaufsstress mit allen anderen begeben.
Kann Weihnachtsgeld anteilig ausgezahlt werden?
Schon das ganze Jahr über rechnet so mancher mit seinem Weihnachtsgeld. Doch manchmal kommt unverhofft oder auf eigene Initiative die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dazwischen. Muss nun gänzlich auf die Zahlung des Betrages verzichtet werden? Oder gibt es auch ein anteiliges Weihnachtsgeld?
Bevor diese Fragen beantwortet werden können, muss zunächst geklärt werden, welcher Zweck mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes verfolgt wird. Unterschieden wird hier in der Regel zwischen:
- Sonderzahlungen, die die Betriebstreue würdigen (Weihnachtsgeld)
- Sonderzahlungen, die als 13. Gehalt gezahlt werden
- Mischform aus 1. und 2.
Um welche Form es sich handelt, kann für gewöhnlich implizit dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat demnach ein Arbeitnehmer, der von einem Weihnachtsgeld in Mischform profitiert, unter bestimmten Umständen das Recht, bei vorzeitigem Ausscheiden die anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes zu verlangen. Er kann sich auf dieses Prozedere berufen mit dem Verweis auf eine sonst vorliegende ungerechtfertigte Benachteiligung (Az.: 10 AZR 848/12). In einigen Fällen kann es auch bei Krankheit zu anteiliger Kürzung des Weihnachtsgeldes kommen.
Müssen beim Weihnachtsgeld Abzüge in Kauf genommen werden?
Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Monatsgehalt wird im Arbeitsvertrag in der Regel als Bruttobetrag vereinbart. Das heißt: Diese Summe wird nicht eins zu eins jeden Monat auf Ihr Konto überwiesen, da hiervon vorher u. a. noch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeits-, Pflege- und Rentenversicherung) abgehen. Doch müssen auch beim Weihnachtsgeld, das freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt wird, Steuerabzüge befürchtet werden?
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Über den Autor
Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und präzise Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, die Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.
J. meint
21. Dezember 2023 at 21:38
Ich arbeite bei einer Firma, wegen Umbauarbeiten mussten wir eine Woche zu Ostern bzw. eine Woche zu Pfingsten zu Hause bleiben. Dafür bekamen wir Minusstunden, seit September diesen Jahres sind wir in Kurzarbeit. Das heißt wir waren den ganzen September zu Hause, haben im Oktober 3 Wochen gearbeitet, saßen den ganzen November zu Hause und jetzt im Dezember arbeiteten wir 14 Tage. Dadurch wir Kurzarbeit haben, bekommen wir kein Weihnachtsgeld, dies wurde letztes Jahr noch an bestimmte Leute ausgezahlt. Diejenigen die mit der Produktion der Module zu tun haben, bekamen was zwischen 50-300€ und die Qualitätssicherung 600€. Ich finde es sehr ärgerlich das uns die Firma kurz vor Weihnachten in Kurzarbeit schickt. Mein letzter Lohn weil ja 60%, waren 1000€, mit allen Abzügen bleibt nicht viel übrig für Weihnachten
Luan meint
7. Juli 2021 at 11:43
Guten Tag,
ich habe da mal eine blöde Frage.
Bei uns in der Firma bekommt der eine oder andere Weihnachtsgeld und die anderen halt nicht.
Wenn einer was bekommt müssen dann die anderen auch Weihnachtsgeld erhalten?
LG
V. I. meint
18. Dezember 2022 at 15:09
Meine Arbeitgeber hatte immer noch gegeben zu mir meine Weihnachten Geld von 2745 Euro Rewe und meine krankschreiben immer noch nicht bezahlt
Bodo meint
3. April 2021 at 10:31
Ich habe im November Weihnachtsgeld bekommen und habe Ende Februar meine Kündigung Fristgerecht zum 31.3. eingereicht. Nun wurde mir das Weihnachtsgeld abgezogen. Ist das erlaubt. Habe ja die drei Monate abgewartet.
Uwe meint
9. Dezember 2020 at 13:34
Hallo,
ich arbeite seit einigen Jahren TZ (25 Std/Woche) und habe Ende November 2020 ein 13. Monatsgehalt bekommen. Bereits im Oktober 2020 wurde ab dem 1.1.2021 eine Reduzierung auf 20 Std/Woche vereinbart; evtl. auf Minijob-Basis. Muss ich damit rechen bzw. ist es möglich, dass Teile des 13. Gehalts zurückgefordert werden?
Silke meint
1. Dezember 2020 at 10:24
Guten Morgen,
meine Frage: ich arbeite seit dem 18.06.20 in der Firma. Laut Arbeitsvertrag, wird Weihnachtsgeld nach dem sechsten Monat bezahlt. Steht mir in diesem Jahr schon Weihnachtsgeld zu?
Vielen Dank
Doris meint
9. Mai 2020 at 10:27
guten tag, meine frage: im jahr 2021 bin ich 20 jahre in der Firma. Ich bekomme mit Sicherheit, wie schon nach 10 Jahren eine Sonderzahlung.
Ich möchte allerdings umziehen und müßte bei der Firma aufhören. Wie lange muß ich nach Auszahlung weiter im Betrieb bleiben? Oder muß ich den Sonderzahlungsbetrag zurückzahlen, wenn ich kurz danach aufhöre??
Vielen Dank.
Jonas meint
10. Dezember 2019 at 18:34
Hallo zusammen,
Habe die seit 2014 immer weihnachtsgeld bekommen. Dieses Jahr habe ich über Arbeitskollegen erfahren, dass das Weihnachtsgeld mit den Minusstunden verrechnet wird. Habe heute meine Abrechnung bekommen und es war tatsächlich kein Weihnachtsgeld aufgeführt. Da weder der Chef noch jemand aus der Personalabteilen mit mir gesprochen hat weiß ich nicht mal wie viele Minusstunden jetzt überhaupt verrechnet wurden. Werde in letzter Zeit oft früh nach Hause geschickt wenn nichts mehr zu tun ist aber Subunternehmer die für uns beschäftigt sind arbeiten zu der Zeit aber dann noch und ich sammel Minusstunden. Ist das überhaupt alles erlaubt, denn ist ja nicht so dass ich arbeit verweigere.
Gruß Jonas
Sophia meint
21. November 2019 at 9:15
Hallo.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich 50 % meines Gehaltes als Weihnachtsgeld bekomme. Über eine Staffelung ist nur im Austrittsfall etwas im Vertrag geregelt.
Wie ist es aber jetzt im ersten Jahr, wenn ich erst im September oder wie meine Kollegin im Juli angefangen habe? Bekomme ich dann im November schon das ganze Weihnachtsgeld oder darf mein Chef es mir anteilig auszahlen?
Medin meint
10. Dezember 2019 at 15:16
In der Regel wird das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt. So war es jedenfalls in unserer Firma letztes Jahr. Da war ich ab August da und habe 5/12 (August bis Dezember = 5 Monate) eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld bekommen.
Hoffe die Antwort hat dir geholfen und ein frohes Fest!!
Bob meint
16. September 2019 at 15:40
Guten Tag,mein befristeter Vertrag endete zum 27.06.2019 in einer diakonischen Einrichtung.
Habe ich Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung und Weihnachtsgeld?
Danke…
MFG
Bob
Trudi 75 meint
1. Juli 2019 at 13:21
Hallo,
ich habe vor, bis April 2020 zu kündigen. Ich habe 14 Tag Kündigungsfrist und erhalte Weihnachtsgeld.
Da ich aber immer im Winter Überstunden ansammel ,möchte ich wissen, ob ich diese mit einrechnen kann und evtl. schon im Januar kündigen kann, zum 1. April 2020.
Ich weiß etwas verzwickt, aber ich möchte das Weihnachtsgeld schon mitnehmen.
Monika meint
4. Mai 2019 at 23:05
Wenn man seit über 20 Jahren in einem Betrieb arbeitet, Weihnachtsgeld erhält und in die Flexirente zu 01.07. geht, hat man noch Anspruch auf Anteiliges Weihnachtsgeld? – Die Hälfte wurde bisher immer vorab ausbezahlt, die Zweite Hälfte im Dezember
Karo meint
12. April 2019 at 12:59
Hallo. Ich bin neu in einer Firma. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich einen festen Satz an Weihnachtsgeld bekomme. 2012 ist die Firma aus dem Arbeitgeber Verband ausgetretten.
Alle Mitarbeiter, die vorher in der Firma waren bekommen trotzdem die zu derzeit üblichen Zusatzleistungen. Das heisst 13. Gehalt + Urlaubsgeld.
Urlaubsgeld bekomme ich gar keins und Weihnachtsgeld weniger als 100%.
Ist es rechtens, dass Mitarbeiter diesbezüglich unterschiedliche Konditionen bekommen?
Alexandra meint
21. März 2019 at 19:46
Hallo!
Darf der Arbeitgeber sich vorbehalten wie er das Weihnachtsgeld auszahlt, zum Beispiel als Warengutschein?
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 9:29
Hallo Alexandra,
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Demnach ist es in der Regel auch seine Sache, wie er diese Leistung erbringt. Anderes kann sich aus einer entsprechenden arbeits- bzw. tarifvertraglichen Regelung oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schröck meint
26. Februar 2019 at 14:43
Hallo eine Frage zum Weihnachtsgeld! Ich arbeite seit 22 Jahren in dem Betrieb und habe im Jahr 2018 kein Weihnachtsgeld mehr bekommen. Der tolle Chef hat mich und alle anderen Mitarbeiter schon einige Jahre ein Schreiben mit dem Hinweis: Aufgrund des Betriebsergebnis von 2011,2012….usw….immer jährlich die gleiche Leier, zahlt das Unternehmen ein Weihnachtsgeld, diese Leistung ist freiwillig und es besteht kein Anspruch auf Wiederholung! In meinem Arbeitsvertrag ist festgelegt das ein 13 Monatsgehalt 160xStd Lohn bezahlt wird, mit dem Zusatz bis auf Widerruf! Kann ich das Weihnachtsgeld einklagen oder hat der Chef durch das jährliche Schreiben den Punkt des Widerrufs erfüllt? Gruß
Michael A. meint
17. Januar 2019 at 10:29
Ich bin über 30 Jahre bei einer Spedition beschäftigt und bekomme auch seit 30 Jahren WeihnMachtsgeld . Wir bekamen immer am 1ten Dez. einen Abschlag und den Rest dann am 15ten auf den Lohn . Letztes Jahr eine Woche vor der überweisung des abschlages wurde uns mitgeteilt es gibt kein Weihnachtsgeld !
Ich kann mir also beim besten willen nicht vorstellen das diese entscheidung rechtens ist ?!
Ali meint
27. Dezember 2018 at 8:50
In meinem Vertrag steht, dass ich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld habe und der Arbeitgeber hatte auch gesagt, dass ich es bekommen werde aber läutet meine Lohnabrechnung habe ich kein Weihnachtsgeld bekommen und der Arbeitgeber ignoriert mich nachdem ich ihn gefragt habe. Kann ich dagegen etwas tun?
arbeitsrechte.de meint
3. Januar 2019 at 12:57
Hallo Ali,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
10. Dezember 2018 at 7:40
Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich habe dieses (wie auch letztes) Jahr Weihnachtsgeld in Höhe des durchschnittlichen Monatsgehalts erhalten. Nun habe ich zum 01.02.2019 gekündigt und mein Arbeitgeber will, dass ich das komplette Weihnachtsgeld zurück überweise. In meinem Arbeitsvertrag ist allerdings gar nichts zum Weihnachtsgeld festgehalten. Also weder, dass ich einen Anspruch habe, noch eine Stichtagsklausel, die besagt, dass ich das Geld bei Kündigung vor dem 31.03.2019 zurückzahlen muss. Mein Arbeitgeber behauptet, dadurch, dass er das Geld freiwillig zahlt, kann er es nun trotzdem zurück verlangen. Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße,
Eva
arbeitsrechte.de meint
17. Dezember 2018 at 9:14
Hallo Eva,
unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitnehmer verpflichtet sein, bereits erhaltenes Weihnachtsgeld bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen wieder zurückzuzahlen. Diese Frage ist in der Rechtspraxis nicht ganz unumstritten und beschäftigte bereits das Bundesarbeitsgericht. Es kann daher ratsam sein, sich von einem Anwalt hierzu beraten zu lassen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
oskar meint
7. Dezember 2018 at 15:45
hallo,
ich bin in einem unternehmen seit 2013 fest angestellt und habe jedes Jahr weihnachtsgeld bekommen.
dieses Jahr 2018 aber nicht. mit der begründung dass ich ja in diesem jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe. steht mir weihnachtsgeld zu? selbst dann wenn ich solch einer klausel im vertrag zugestimmt hätte?(was ich nicht habe.)
danke im vorraus für die antwort!
arbeitsrechte.de meint
17. Dezember 2018 at 8:51
Hallo oskar,
ob Ihnen Weihnachtsgeld zusteht, hängt unter anderem von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Zudem kann ein Anspruch auf diese Sonderzahlung aufgrund einer betrieblichen Übung entstehen. Ob Sie vertraglich oder aufgrund einer solchen Übung Weihnachtsgeld beanspruchen können, erfragen Sie bitte ggf. bei einem Rechtsanwalt. wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brigitte meint
6. Dezember 2018 at 10:50
Ich bin seit 6 Jahren im selben Betrieb beschäftigt und habe jedes Jahr Weihnachtsgeld bekommen. Dieses Jahr hatte ich am 22.10.18. Einen Wegeunfall und habe mir den Knöchel gebrochen und seit dem krankgeschrieben. Darf mir die Firma deshalb das Weihnachtsgeld streichen. Vielen Dank.
Tanja meint
5. Dezember 2018 at 11:11
Meine Chefin hat mir beim Einstellungsgespräch Weihnachtsgeld zugesagt. Noch mit dem Kommentar das all ihre Mitarbeiterinen Weihnachtsgeld bekommen.
Jetzt habe ich keines erhalten. Aber alle abderen. Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:30
Hallo Tanja,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich von ihm über die Vorgehensweise in einem solchen Fall informieren zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mike mike meint
2. Dezember 2018 at 3:57
Hallo . Kurz und knapp … arbeite im Einzelhandel seit 9 Monaten .Tarifvertrag existiert. (Grosse kette) (Sehr schwere körperliche Arbeit -bierkästen tragen und heben den ganzen tag ).UrlaubsGeld gab es … Das mit den freiwilligen sonderzahlungen is auch klar …
Alle haben im November weinachtsguthaben zum einlösen bekommen … Nur ich nicht ! . Fühle mich total benachteiligt und es motiviert mich ungemein … Dafür das ich mir den rücken kaputtmache.
Wie war das mit der Benachteiligung? In meinem Fall trifft das gerade mehr als mächtig zu
Meine einfache Frage … Ist das in ordnung? Das ich nicht mal anteilmässig etwas wenigstens bekomme ? Abzug wegen krank oder weil 3 Monate fehlen aufs jahr wäre ok ..Aber gar nix ??? Betriebsrat existiert …. momentan überlege ich echt da ich ja dadurch sehe wie sehr meine Arbeit geschätzt wird es dort gutsein zu lassen …. (Abgesehen vom körperlichen ….kommt nun dazu das ich nicht mal wie alle anderen den boni habe um meiner Familie etwas bieten zu können .) Vom netto muss ich ja hier nix sagen .
Frohes Fest . Meines ist versaut.
Lisa meint
29. November 2018 at 13:18
Hallo, ich arbeite seit 2016 im Unternehmen. Wir sind keinem TV angeschlossen. In meinem Arbeitsvertrag ist ein Weihnachtsgeld bzw. ein 13. Gehalt nicht vereinbart. Wie ich jetzt weiß, ist bei allen Kollegen mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit diese Vereinbarung vertraglich getroffen worden.
Habe ich auch Anspruch auf Weihnachtsgeld?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:54
Hallo Lisa,
ob für Sie ein Anspruch besteht, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de