So ziemlich jeder Arbeitsvertrag enthält Klauseln zu den Rahmenbedingungen der vertraglichen Beziehung, wozu unter anderem Gehalt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen zählen. So mancher Arbeitnehmer staunt jedoch nicht schlecht, wenn ihm das Unternehmen, bei dem er beginnen will, einen ganzen Stapel an Papier vorlegt und eine Unterschrift verlangt.
Kurz & knapp: Geheimhaltungsvereinbarung
Mit der Zustimmung zur Verschwiegenheitsklausel verpflichten Sie sich, über die meist im Arbeitsvertrag konkret benannten Informationen, in deren Kenntnis Sie während Ihrer Beschäftigung gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt meist nicht nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern auch darüber hinaus.
Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse werden für gewöhnlich Arbeitsabläufe, angewendete Methoden, getätigte Erfindungen, Kunden und Preisinformationen betrachtet. Auch die Vergütung kann dazu zählen.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für eine Geheimhaltungsvereinbarung.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Geheimhaltungsvereinbarung:
Know-how ist eine der wichtigsten Ressourcen von Betrieben. Mit welchen Kunden arbeiten sie zusammen? Wie viel Umsatz erwirtschaften sie? Welche neuen Produkte sind in Planung, um die Konkurrenten auszustechen? Hierbei handelt es sich um sehr vertrauliche Informationen, die nicht vor der strategischen Positionierung auf dem Markt bekannt werden sollen. Arbeitgeber verlangen daher gerade von Beschäftigten in wettbewerbsintensiven Branchen eine Schweigepflichtserklärung – auch als Geheimhaltungsvereinbarung bzw. NDA (non-disclosure agreement) bekannt – zu unterschreiben.
In diesem Ratgeber widmen wir uns der Verschwiegenheitsverpflichtung zwischen zwei Vertragsparteien. Welche Informationen sind konkret so sensibel, dass Stillschweigen zu bewahren ist? Welche Forderungen dürfen Arbeitgeber laut Arbeitsrecht stellen? Dies und noch viel mehr beleuchten wir im Folgenden.
Wozu dient eine Verschwiegenheitserklärung?
Sich ein gewisses Standing auf einem von Mitbewerbern umkämpften Markt zu erarbeiten, ist eine Mammut-Aufgabe, die nur durch innovative Ideen und geschicktes Verhandeln gestemmt werden kann.
Hierbei muss neben einer Menge Zeit auch einiges an Geld in die Hand genommen werden. Umso wichtiger ist Unternehmen vor diesem Hintergrund die Geheimhaltung der tatsächlichen Erfolgsfaktoren. Schließlich wäre es ein Albtraum, nach so harter Arbeit das Nachsehen zu haben, weil ein einflussreicher Arbeitnehmer sensible Informationen brühwarm an die Konkurrenz weitergegeben hat.
Die Geheimhaltungsvereinbarung als Muster
Wie eine Geheimhaltungsvereinbarung im Arbeitsvertrag aussehen kann, verdeutlichen wir nachfolgend. Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Entwurf für die Zusammenarbeit handelt und keine Eins-zu-eins-Vorgabe. Arbeitsverträge können auch so ähnliche und ergänzende Formulierungen aufweisen. Sie sollen lediglich einen ersten Eindruck gewinnen können.
Laden Sie hier kostenlos die Geheimhaltungsvereinbarung als Vorlage herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Geheimhaltungsvereinbarung als Muster (.doc)
Geheimhaltungsvereinbarung als Muster (.pdf)
Übers Gehalt sprechen: Droht eine Vertragsstrafe?
Und wie sieht es beim Gehalt aus? Viele Kollegen und auch Freunde sind daran interessiert, wie viel Sie verdienen. Denn für gewöhnlich wird eine Verbindung zwischen der Wichtigkeit und Qualität Ihrer Arbeit sowie der dafür gezahlten Vergütung gezogen. Müssen Sie nun mit der Entrichtung einer hohen Strafzahlung rechnen, wenn Sie vor Eltern oder Bekannten mit der Zahl rausrücken?
Barbara meint
20. Mai 2021 at 11:25
Hallo,
darf denn der Arbeitgeber mit anderen Mitarbeitern über mein Gehalt sprechen? Mein Arbeitgeber kommuniziert mein Gehalt jedem Mitarbeiter. Darf er das ?
carn meint
25. Juli 2019 at 10:01
Hallo,
kann durch einen Bewerbungsprozess eine implizite Geheimhaltungsvereinbarung bestehen?
Also A bewirbt sich bei Firma B; es kommt zu Vorstellungsgespräch und auch Vertragsverhandlungen; dabei wird A ein Vertragsentwurf zugeschickt.
In dem Vertragsentwurf steht natürlich eine Geheimhaltungsvereinbarung drin.
Jedoch endet der Bewerbungsprozess doch mit einer Ablehnung, es gibt keinerlei gültigen Vertrag.
Der Schriftverkehr von Firma B and A enthält auch in der Fußzeile nichts, woraus sich eine Geheimhaltungspflicht für A ergeben würde.
Ist es denkbar, dass A den gesamten Schriftverkehr inklusive des Vertragsentwurfs – geschwärzt hinsichtlich der individuellen Namen aber nicht hinsichtlich der Firma – veröffentlichen darf, um z. B. andere über den Ablauf des Bewerbungsprozesses zu informieren?
Mir geht es dabei darum, ob bereits aufgrund des Bewerbungsprozesses solches dem A verboten sein könnte, da z. B. ein solcher Bewerbungsprozess letztlich implizit auch eine Geheimhaltungsvereinbarung beinhaltet.
Das A sich im realen Fall natürlich nochmal genau nachdenken und schauen sollte, was er wo unterschrieben hat und was ggf. mündlich gesagt wurde, damit nicht doch irgendwo eine Geheimhaltungsvereinbarung drinsteckt, ist selbstverständlich; mir geht es hier um das allgemeine, ob bereits rein aus dem Bewerbungsprozess irgendwas folgt.
Neeltje meint
26. März 2019 at 8:56
Interessant, dass man unter Umständen nicht mal übers Gehalt sprechen darf. Mein Cousin hat gerade Probleme mit seinem alten Arbeitgeber, der behauptet er habe die Geheimhaltungsvereinbarung gebrochen. Er geht demnächst zu einem Anwalt für Vertragsrecht, der kann dann genaueres mit ihm erörtern.
Christina meint
7. Dezember 2018 at 10:41
Ich schreibe auch über das Verhalten der Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit. Hierüber hatte ich die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium informiert. Diese haben mir auch im Dezember 2017 eine Stellungnahme hierzu abgegeben und meinten einige Vorfälle nicht mehr nachvollziehen zu können und generell hätten ihre Mitarbeiter keine Fehler gemacht, diese passieren eher den Kunden. Außerdem holte ich wegen der DSGVO im Sommer 2018 eine Einwilligung in die Veröffentlichung des Schreibens von dem Bundesministerium, der Bundesagentur und der Agentur für Arbeit ein. Die Einwilligung war allerdings derart formuliert, dass ich den schrieb, ich würde von einer Einwilligung ausgehen, wenn ich innerhalb von 14 Tagen keine Ablehnung bekommen würde. Dies ist jetzt ca. 3 Monate her und ich habe noch nichts gehört.
Kann ich jetzt von deren Einwilligung in die Veröffentlichung ausgehen? Oder kann mir da jemand einen Strick drausdrehen?
Christina meint
26. November 2018 at 10:40
Ich möchte über mein ehemaliges Arbeitsverhältnis schreiben. Ich nenne keine Namen und verwende nur die Bezeichnungen eine Steuerkanzlei, ein Steuerberater und dessen Mitarbeiter. Ich beschreibe wie sich der Steuerberater und seine Mitarbeiter mir gegenüber in einem ca. 6 wöchigen Volotariat im Sommer 2012 verhalten habe. Alles ist pseudonymisert und ich schreibe nicht über Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse. In dem Vetrag war allerdings eine Verschwiegenheitsklausel enthalten. Mache ich mich durch das Schreiben hierüber strafbar, verstoße ich gegen die Verschwiegenheitspflicht? Gilt die Verschwiegenheitpflicht von 2012 überhaupt noch? Bitte geben Sie mir einen Tipp (vor allem geht es mir um die genaue Ausgestaltung und die Dauer der Verschwiegenheitspflicht.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 14:26
Hallo Christina,
leider können wir keine Einschätzung zu Gültigkeit und Geltungsbereich Ihres Vertrages und der darin enthaltenen Klauseln treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de