Die Temperaturen steigen, die Konzentration sinkt – im Sommer kann ein Arbeitstag im Büro einem Saunabesuch gleichkommen. Schließlich profitiert nicht jeder Arbeitnehmer von einem angenehm klimatisierten Arbeitsplatz, sondern muss sich vielmehr mit stickiger Luft, Schweißgeruch und genervten Kollegen herumschlagen.
Nicht ohne Grund fällt der Unterricht für Schüler bei zu großer Hitze aus. Auch für sie ist es ab einer bestimmten Gradzahl schwer, sich zu konzentrieren. Sie werden unruhig und der Lerneffekt ist gleich null. Doch gilt in diesem Fall für Arbeitnehmer, was auch für Schüler gilt? Bekommen sie hitzefrei am Arbeitsplatz?
Kurz & knapp: Hitzefrei im Büro
Unter bestimmten Umständen kann Arbeitnehmern bei einer Raumtemperatur von mehr als 35 Grad hitzefrei im Büro gewährt werden.
Zunächst muss der Arbeitgeber jedoch Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen (Ventilatoren bereitstellen, Gleitzeit einführen, Alternativräume anbieten, etc.).
Wer sich einfach selbst hitzefrei im Büro verordnet, kann eine Abmahnung erhalten.
Das ist nicht möglich. Bei Hitze im Home-Office muss der Arbeitnehmer selbst Maßnahmen ergreifen, um die Temperatur zu senken. Ist das nicht möglich, muss er die Arbeit ggf. in einen kühleren Raum verlegen.
Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch die Mitarbeiter in einem Büro hitzefrei bekommen, wenn die Temperaturen nicht mehr auszuhalten sind. Gibt es möglicherweise eine bestimmte Gradzahl, bei deren Erreichen Arbeitnehmer nach Hause gehen dürfen? Welche Pflichten fallen dem Arbeitgeber in einem solchen Fall zu? All diese Fragen klären wir im Folgenden.
Inhalt
Ab wann gibt es hitzefrei im Büro?
Natürlich ist es alles andere als erfreulich, einen schönen Sommertag im Büro zu verbringen, anstatt im See baden zu gehen oder es sich mit einem kühlen Getränk im Schatten gemütlich zu machen. Handelt es sich zumindest um ein Büro, das über eine Klimaanlage verfügt, ist das Ganze ja noch einigermaßen auszuhalten.
Klettern die Temperaturen im Büro das Thermometer jedoch immer weiter herauf, kann dies zu einem Problem werden. Wer nicht genug trinkt, bekommt schnell Kopfschmerzen, fühlt sich schwindelig oder schlichtweg ausgelaugt.
Unter solchen Bedingungen zu arbeiten, kann doch nicht erlaubt sein. Oder? Ist möglicherweise hitzefrei im Büro die logische Konsequenz?
Im Arbeitsrecht wird grundsätzlich zwischen Raum- und Lufttemperatur unterschieden. Erstere beschreibt dabei die gefühlte und letztere die tatsächliche Temperatur, die am Arbeitsplatz herrscht. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte eine Lufttemperatur von 26 Grad nicht überschritten werden. Bei mehr als 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, entsprechend dem Arbeitsschutz Maßnahmen zu ergreifen.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Mitarbeiter ein Recht auf hitzefrei im Büro erhalten. Bei einer Lufttemperatur von mehr als 35 Grad im Raum kann sich dies jedoch ändern – zumindest, wenn weder Luftduschen, Schutzausrüstungen oder ähnliches vorhanden sind, um den Schutz der Gesundheit sicherzustellen.
Hitzefrei im Büro: Was kann der Arbeitgeber tun, um dem entgegenzuwirken?
Folgende Maßnahmen können Arbeitgeber in Erwägung ziehen, um ihren Angestellten die Arbeit bei großer Hitze zu erleichtern:
- Ventilatoren zur Verfügung stellen
- Kleidungsvorschriften lockern
- Gleitzeit einführen (Beschäftigte können erst zur Arbeit erscheinen und diese verrichten, wenn es sich im Büro abgekühlt hat)
- kalte Getränke bereitstellen
- Alternativräume anbieten
Tut der Arbeitgeber auch bei einer Temperatur von mehr als 30 Grad nichts, haben Mitarbeiter im Regelfall das Recht dazu, das Büro zu verlassen. Bei Hitze im Home-Office ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Jana meint
25. Juli 2019 at 8:41
Hallo,
wie sieht es denn damit aus, wenn der Arbeitgeber Ventilatoren, kalte Getränke usw. bereit stellen aber es immer noch unerträglich ist?
Marco meint
19. April 2024 at 10:47
Nein, denn Maßnahmen werden ja bereitgestellt.
Hitze ist bei nicht gesundheitlich angeschlagenen Menschen nicht gefährlich. Die Arbeit im Büro kann auch weiterhin durchgeführt werden – die Bearbeitung dauert in der Regel nur länger.
Marie meint
24. Juli 2019 at 7:54
Hallo Zusammen,
kurze Schilderung unseres Büros: Großraumbüro, 2.OG direktes nicht isoliertes Flachdach darüber, Südseite. Sprich, die Sonne scheint den ganzen Tag von allen Seiten auf das Büro. Es gibt 6 aktive Arbeitsplätze. Da wir Sitzpatz gebunden sind durch unsere Mac Rechner im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern, können wir nicht einfach den Arbeitsplatz wechseln. Wir haben Gleitzeit, was ich schon ausnutze, trotzdem hatten wir um 7 Uhr schon 28,8 Grad im Büro. Steigt bei der heutigen Lufttemperatur von 38 Grad auch genau auf diese oder auch mehr. Fenster schließen ist hier auch keine Option, da sich das Klima in unserem Büro dann wie in einem Auto, dass in der Sonne steht, verhält.
Selbstverständlich haben wir Ventilatoren, aber die reichen bei den Temperaturen bei weitem nicht aus.
Muss man das als Arbeitsnehmer wirklich noch dulden?
LG
Caravadossi meint
25. Juni 2019 at 9:15
Jammern auf hohem Niveau. Ein paar heiße Tage in D und schon wird nach „hitzefrei“ gegreint. Scheint ein Generationenproblem zu sein. Ich bin in den siebzigern mehrere Jahre zur See gefahren. Darunter auch Westafrika und Rotes Meer. Keine Klimaanlage, arbeiten in voller Sonnenbestrahlung von morgens 6 bis abends 6 mit insgesamt 1 1/2 Std. Pause und in Djibouti Mittagstemperaturen von durchweg 40 Grad und mehr im Schatten. Kalte Getränke und „Schutzkleidung“ na klar, aber bitte selbst zu beschaffen.
Stephan meint
29. Juni 2019 at 12:52
Hohe Temperaturen in Afrika und Zentraleuropa sind unterschiedlich zu betrachten.
Ich empfand die 35°C im Schatten in Marokko nicht annähernd so schlimm wie 30°C hier in Deutschland. Es gibt weitere Faktoren und spätestens wenn sich die Luft in einem Großraumbüro verschlechtert, weil nicht gelüftet werden kann, da es ansonsten noch wärmer ist, sind dies gewiss schlechtere Arbeitsbedingungen als auf hoher See.
Bürokäptn meint
20. September 2024 at 14:38
Ich wusste gar nicht, dass Seefahrt als Bürojob gilt.
Duckmäusertum ist kein „Generationenproblem“. Möglicherweise wusstest du ja vorher, was auf dich zukommt und wurdest auch entsprechend gut bezahlt.
Bei Bürojobs wird man natürlich vorher nicht auf derlei Probleme hingewiesen und auch nicht irgendwie dafür entschädigt.
Ich würde gar nicht mal auf irgendwelches Recht bestehen, sondern einfach anfangen mir einen anderen Arbeitgeber zu suchen, wenn der aktuelle nichts gebacken bekommt.
Carsten meint
24. Juni 2019 at 13:36
Wie verhält es sich, wenn der AG mit Fensterfolien, Plissee`s, Ventilatoren vorbeugt, Wasser zur Verfügung stellt und die Temperaturen trotzdem steigen? Momentan sind im Grossraumbüro mit 20 Personen 29,8 Grad (Temperatur steigend), gefühlt aber jenseits der 35 Grad.
Danke.
Rainer meint
21. Juni 2019 at 12:15
Kühle Getränke? Die verschlimmern die Situation eigentlich nur noch, kann diesen Vorschlag nicht nachvollziehen.
Nadine meint
21. Juni 2019 at 4:39
Hallo wir haben weder Klima noch Ventilatoren was kann man stattdessen noch machen bei Hitze bis 40 Grad draußen?
Louise meint
21. Januar 2019 at 14:10
Das hätte ich mir auch im Sommer gewünscht. Bei uns fiel das Luftleitsystem aus. Es war so unglaublich heiß. Wir hatten Glück, als nach zwei Tagen endlich das System repariert werden konnte.
Leo meint
14. August 2018 at 2:01
Arbeite als Revierfahrer bei einem Sicherheitsunternehmen. Fangen 19 bzw. 19:30 an.
Laufpensum pro Nacht ca. 7-10 km/Schicht (bis 7 Uhr).
In der kompletten Hitzephase gab es nach mehrfacher Nachfrage – nix.
Nur eine Antwort vom stllv. Objektleiter – „Ne, wir machen sowas nicht“ .
Sigrid R. meint
1. August 2018 at 12:49
Wie wird ein Hitzfreier Arbeitstag eigentloich abgerechnet, gilt er als „Sonderurlaub“ oder wird der Tag von den Urlaubstagen des Mitarbeiters abgezogen?
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 16:02
Hallo Sigrid,
da der Arbeitsausfall durch den hitzefreien Arbeitstag nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wird, dürfen ihm dadurch auch keine Nachteile entstehen. Der Tag ist somit nicht vom Urlaub des Arbeitnehmers abzuziehen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Sil meint
23. Juli 2019 at 10:56
Gibt es dazu irgendeine gesetzliche oder rechtliche Vorlage in der dies so steht?
W.B. meint
30. November 2023 at 18:03
Und wie ist das mit einem Krankenschein. Ist das vom Arbeitgeber verschuldet?! Warum muss der Arbeitgeber das bez.?
Tina says meint
31. Juli 2018 at 21:08
Wie it das mit regelmäßigen angeordneten Dienstfahrten mit Privatpkw?! Die Autos erhitzen bei diesen Temperaturen extrem stark und nicht alle besitzen Klima?!
arbeitsrechte.de meint
14. August 2018 at 11:01
Hallo Tina says,
nicht immer kann verhindert werden, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz höher sind als normal. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Leib und Leben seiner Angestellten zu sorgen. Das können bspw. die Lockerung der Bekleidungsregeln oder das Bereitstellen von kühlenden Getränken sein. Vorschläge und Vorschriften dazu finden Sie in der Technischen Regel A3.5 sowie in der Arbeitsstättenverordnung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bürokäptn meint
20. September 2024 at 14:45
Dienstfahrt mit Privatfahrzeug kann man getrost als illegal betrachten (irgendwelche Notfälle mal ausgenommen). Wird nie und nimmer korrekt abgerechnet. Wenn überhaupt.
Mich würde allerdings mal interessieren, welche PKW 2018 keine Klimaanlage gehabt haben sollen. Lada aus den 80ern? 🙂
Helfer Sandra meint
26. Juli 2018 at 16:39
Tja Sandra, lass dich nicht ausbeuten und stell dich Dumm. Der AG muss handeln, er hat auch eine Führsorgepflicht. Zur Not selber eine Abmahnung an den Firmeninahber oder Vertragspartner geben, wirkt wunder 😉
Jessica M. meint
25. Juli 2018 at 8:35
Ein wirklich sehr interessanter Artikel! Vielen Dank. Wir haben leider nach wie vor keine Klimaanlage. Jedoch dürften wir unsere Arbeitskleidung lockern, da jedoch eh kaum Kundenkontakt haben. Wasser und kühle Getränke stehen bereit. Anderer Arbeitsplatz ist leider nicht möglich, da ganze Kommunikationsmittel umgebaut werden müssten und ob die Kabel reichen ist dahin gestellt.
Muss ich meinen Arbeitgeber auf Arbeitsschutz hinweisen? Und bitten, Abhilfe zu schaffen. Oder muss er das alleine machen?
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 7:57
Hallo Jessica,
der Arbeitgeber sollte stehts den Arbeitsschutz für seine Angestellten im Blick haben und selbstständig die notwendigen Anpassungen einleiten. Allerdings kann nicht erwartet werden, dass er alles von allein sieht. Arbeitgeber sind auf ein Feedback von ihren Mitarbeitern angewiesen, um nicht aus Versehen Probleme im Arbeitsschutz oder anderen Bereichen zu übersehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
2. Oktober 2017 at 9:49
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe selber in einem Büro ohne Klimaanlagen arbeiten müssen. Dass war im Sommer ganz schön stressig. Zum Glück haben wir letzten Sommer eine Klimaanlage bekommen. Ich muss schon sagen dass ist ein Segen.