Im Jahr 1997 schlossen sich die IG Chemie-Papier-Keramik (IG CPK), die Gewerkschaft Leder (GL) und die IG Bergbau und Energie (IG BE) zusammen und bilden seitdem die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Die Organisation zählt ca. 645.000 Mitglieder (Stand: November 2016) und hat ihren Sitz in Hannover.
Es handelt sich bei der IG BCE um die drittgrößte Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Doch nicht nur der DGB kann die IG BCE zu seinen Mitgliedern zählen – das Gleiche gilt für das Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland.
Kurz & knapp: IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie)
Die IG Bergbau, Chemie, Energie existiert bereits seit dem Jahr 1997 und ist in 44 regionalen Bezirken vertreten. Weitere Infos zum Aufbau der Gewerkschaft finden Sie hier.
Ihren Mitgliedern bietet die Gewerkschaft unter anderem eine Rechtsschutzversicherung, finanzielle Absicherung bei Streiks sowie eine Versicherung, die bei Unfällen in der Freizeit einspringt. Mehr zu den Leistungen erfahren Sie hier.
Soll die Mitgliedschaft bei der IG BCE gekündigt werden, ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende maßgeblich.
Wie die Gewerkschaft aufgebaut ist, welche Leistungen sie ihren Mitgliedern bietet und wie hoch der zu entrichtende Beitrag bei der IG BCE ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, was Sie beachten sollten, wenn Sie bei der IG BCE Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten.
Inhalt
Aufbau der IG BCE: Was die Gewerkschaft ausmacht
Wie auch bei anderen Gewerkschaften in Deutschland ist es vorrangig das Ziel der IG BCE, sich für die Interessen ihrer Mitglieder stark zu machen und bessere Arbeitsbedingungen für diese durchzusetzen. Dabei deckt sie unter anderem folgende Branchen ab:
- Gas
- Bergbau
- Glas
- Keramik
- Chemie
- Leder
- Mineralöl
- Papier
- Steinkohle
- Wasser
Um ihren Mitgliedern stets als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen zu können, ist die IG BCE in insgesamt 44 regionalen Bezirken vertreten. Über diese Grenzen hinaus kümmern sich acht Landesbezirke um die Koordination der Tarifarbeit sowie die Vertretung gewerkschaftlicher Interessen: Westfalen, Bayern, Hessen/Thüringen, Nord, Nordost, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Nordrhein.
Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie zählt fünf Mitglieder. Hinzu kommen insgesamt 20 Fachabteilungen, die sich unter anderem mit tarifpolitischen Konzepten oder der Politik auf dem Arbeitsmarkt befassen. Alle vier Jahre tagt außerdem das höchste Gremium der Gewerkschaft: der IG-BCE-Kongress. Im Zuge dessen werden sowohl die politische Ausrichtung der Organisation besprochen als auch die Mitglieder des Vorstandes neu gewählt.
Welche Leistungen hält die IG BCE für ihre Mitglieder bereit?
Die IG BCE hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur in den Bereichen Urlaub, Altersvorsorge und Weiterbildung engagiert. Auch für die Durchsetzung des Mindestlohns hat sie sich ausgesprochen. Zusätzlich bietet sie ihren Mitgliedern unter anderem folgende Leistungen:
- Rechtsschutz: Wer Mitglied bei der IG BCE ist, profitiert von einer umfassenden Rechtsschutzversicherung. Gibt es Unstimmigkeiten bei Kündigung, Urlaub oder Vergütung, können Beschäftigte auf Unterstützung der IG Bergbau, Chemie, Energie bauen.
- Bildung: Zu den Hauptforderungen der IG BCE zählen außerdem bessere Qualifikationen und Bildung für Beschäftigte. An insgesamt drei Bildungszentren bietet die IG BCE Seminare an, die der Weiterbildung dienen und rund um das Thema Arbeitsrecht informieren sollen.
- Unterstützung bei Streiks: Sollte einmal gestreikt werden, um gewisse Forderungen durchzusetzen, sind Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert. Sie erhalten teilweise sogar die Höhe ihres Nettogehaltes, wenn es zu einem solchen Ausnahmezustand kommen sollte.
- Freizeitunfallversicherung: Als Ergänzung zur Berufsunfallversicherung stellt die IG BCE ihren Mitgliedern zudem eine Versicherung zur Verfügung, die sie bei Unfällen in der Freizeit absichert. Dazu muss die Mitgliedschaft jedoch mindestens seit einem Jahr bestehen. Im Todesfall zahlt die IG BCE sogar ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen, das sich im Bereich des 200-fachen des monatlichen Beitrags bewegt.
Mitglied bei der IG BCE: Welcher Beitrag ist zu entrichten?
Etwa ein Prozent vom monatlichen Gehalt wird als IG BCE-Mitgliedsbeitrag verlangt. Da dieser Betrag vom Bruttoeinkommen abgeht, können Arbeitnehmer ihn jedoch bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Arbeitslose Mitglieder zahlen übrigens lediglich 4/10 des Beitrags. In der IG BCE ist die Jugend ebenfalls vertreten. Studenten zahlen beispielsweise mindestens 1,02 Euro.
Tarifverträge aushandeln: Kernarbeit der IG BCE
Es existieren die unterschiedlichsten Formen von Tarifverträgen. Manche befassen sich mit der Höhe des zu zahlenden Entgelts, andere mit Urlaubszeiten, Ansprüchen auf Altersvorsorge oder mit Arbeitsbedingungen an sich. Bereits seit 125 Jahren setzt sich die IG BCE für die Durchsetzung der unterschiedlichsten Tarifverträge ein.
In einem sogenannten Manteltarifvertrag der IG BCE finden sich in der Regel Absprachen zu den Arbeitsbedingungen: Vorschriften zur Kündigung, zur Arbeitszeit oder auch Zuschläge werden darin vereinbart.
Ein Entgelttarifvertrag regelt wiederum – wie der Name schon sagt – das zu zahlende Entgelt gemäß IG-BCE-Verhandlungen. In welche Entgeltgruppe der IG BCE die Beschäftigten eingeordnet werden, ist normalerweise abhängig von der jeweils genossenen Ausbildung sowie der beruflichen Erfahrung.
Daran orientiert sich wiederum das letztendlich zu zahlende Gehalt. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, können Sie online auf die jeweilige IG-BCE-Gehaltstabelle zugreifen. Einsicht in die Entgeltsätze der IG BCE bzw. den entsprechenden Entgelttarifvertrag erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Gewerkschaft, wenn Sie sich als Mitglied einloggen.
Sie wollen Ihre Mitgliedschaft bei der IG BCE kündigen?
Aus welchen Gründen Sie sich auch immer für einen Austritt bei der IG BCE entscheiden – diese Möglichkeit besteht natürlich. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass die IG BCE eine gewisse Kündigungsfrist vorsieht, an die Sie sich halten müssen. Sie beläuft sich auf sechs Wochen zum Ende des Monats.
Ernst F. meint
2. Februar 2020 at 11:07
Hallo liebe Kollegen,
als langjähriges Mitglied finde ich den neuen Tarifvertrag ein toller Erfolg in die Zukunft.
Aber hab Ihr auch an unsere Politiker gedacht!
Das Angespartes (später ausgezahlter Arbeitslohn/ Betriebsrente etc.) vor dem Zugriff der Bundesregierung abgesichert wird?
Heute wird meine Betriebsrente mit dem vollen %-Satz der Sozialversicherungen besteuert. In meinen Augen ist das eine Ungerechtigkeit, die von der Gewerkschaft angegangen werden muß.
Auch die Besteuerung der Renten ist eine weitgehende Ungerechtigtkeit gegenüber den Mitarbeiter/innen, die lebenlang gearbeitet haben und für das Alter vorgesorgt haben.
Ich habe 51 Jahre ohne Auszeit gearbeitet und fühle mich heute hintergangen und betrogen.
kasper meint
11. Dezember 2019 at 11:24
wisst ihr was traurig ist das jedes berufsfeld eine gwerkschaft als babysitter braucht
Sina meint
2. Oktober 2019 at 20:51
Hallo Arbeitsrecht-Team,
ich möchte meinen Arbeitgeber kündigen und aus der Chemiebranche aussteigen. Mein Arbeitsgeber teilte mir mit, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende habe. Ist für mich nicht schlüssig, habe ich doch im Internet gelesen, dass für Arbeitnehmer die Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende, ab einer Meßzahl von 26 ist. Meine Messzahl ist knapp über 40 und ich bin seit 12 Jahren im Betrieb. Könnten Sie mir den aktuell gültigen Tarifvertrag zukommen lassen oder die entsprechende Passage?
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
MfG Sina
Holger meint
19. September 2019 at 19:02
Hallo
Ich möchte meine IGBCE Mitgliedschaft kündigen, leider kann ich meinen Ausweis nicht mehr finden,
was muss ich tun ?
MfG Holger
arbeitsrechte.de meint
30. September 2019 at 16:13
Hallo Holger,
in diesem Fall sollten Sie sich direkt an die IG BCE wenden und den Verantwortlichen dort diese Problematik schildern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norman meint
11. April 2019 at 15:34
Meine Schwiegermutter ist verstorben bekomme ich sonderurlaub?
Wenn ja wieviel tage
arbeitsrechte.de meint
15. April 2019 at 9:43
Hallo Norman,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heidrun T. meint
26. Februar 2019 at 17:38
Wir sind neu auf dem Gebiet. Wir arbeiten in einem Dialysezentrum und wollen einen Betriebsrat gruenden. Können Sie uns dabei unterstützten ?? Es ist absolutes Neuland für uns. Vielleicht können Sie mir die Vorgehensweise kurz mit Teilen oder an wen ich mich direkt wenden kann.
Switala meint
7. Februar 2019 at 9:56
Altersteilzeit -ich arbeite 7 Tage in der Woche in vollkontischicht. Frage- pro Woche hab ich 2,5 std. oder 3,5std atz.
K. Reinhold meint
28. Januar 2019 at 22:02
Ich bin 60 Jahre Mitglied der IG BCE. Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungen im Todesfall, bzw. STERBEGELD gezahlt werden. MfG K. REINHOLD
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 8:20
Hallo K. Reinhold,
diesbezüglich sollten Sie sich direkt an die Gewerkschaft wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
21. August 2018 at 20:08
Ich bin Mitglied und brauche ihre Hilfe. Mein Mann und ich habe vom Arbeitgeber ungerrecht eine Abmahnung erteilt.
Wie kann uns geholfen werden das ist dir Vorstufe einer Kündigung.
Bitte um Benachrichtigung
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 12:21
Hallo Monika,
in diesem Fall sollten Sie sich direkt an die IG BCE wenden. Auf unserem Ratgeberportal informieren wir lediglich über die Aufgaben der Gewerkschaft. Ansonsten erhalten Sie bei einer ungerechtfertigten Abmahnung in der Regel Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Birgbit K. meint
4. Dezember 2017 at 9:10
Sehr geehrte Damen Herren,
von einer Bekannten wurde ich informiert, dass die Gewerkschaft Sterbegeld an Hinterbliebene auszahlt, dies war mir nicht bekannt.
Mein Ehemann, Werner Kastell, Martha von Opel Weg 8, 65307 Bad Schwalbach, ist am 10.08.2017 verstorben. Er war Mitglied der Gewerkschaft IG Chemie, ich glaube fast 69 Jahre. Leider finde ich keinen Mitgliedsausweis.
Könnten Sie mir bitte den entssprechenden Antrag, sollte die Info stimmen, zuschicken. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 14:59
Hallo Birgbit K.,
bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de