Vor allem nach einer Kündigung steht die Frage nach einer möglichen Abfindung im Raum. Diesbezüglich existieren eine ganze Reihe von Irrtümern sowie Halbwahrheiten. Denn die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ein Recht auf eine Abfindung haben. Doch dies ist laut aktuellem Arbeitsrecht nicht automatisch bei jedem Arbeitsverhältnis der Fall.
Kurz & knapp: Abfindung
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Einmalzahlung des Arbeitgebers infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Abfindung wird in der Regel gezahlt, um den betroffenen Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den entsprechenden Verdienstausfall zu entschädigen. Häufig werden Abfindungen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag vereinbart.
Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Abfindung:
Besteht denn überhaupt eine gesetzliche Abfindung? Und wie werden Abfindungen vom Arbeitgeber gehandhabt? Inwieweit spielen Kündigungsschutz und tarifliche sowie betriebliche Verordnungen eine Rolle?
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie eine Definition zum Thema Abfindung und einen Überblick zu den wichtigsten Merkmalen der Abfindung nach deutschem Arbeitsrecht.
Abfindung: Definition und allgemeine Gesichtspunkte
Bevor wir uns den konkreten und speziellen Fragen bezüglich der Abfindung widmen, muss an dieser Stelle erstmal geklärt werden, was überhaupt unter diesem arbeitsrechtlichen und viel diskutierten Begriff zu verstehen ist.
Grundsätzlich ist eine Abfindung als einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu verstehen. Diese erfolgt nur im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit im Zusammenhang mit einer Kündigung. Die Abfindung wird als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit einhergehenden Verdienstmöglichkeiten verstanden. Abfindungen können im Übrigen auch bei den sogenannten Aufhebungsverträgen gezahlt werden.
Ratgeber zur Abfindungshöhe:
Besteht generell ein Abfindungsanspruch?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie vor allem im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch ein derartig genereller Grundsatz besteht nicht.
Wichtig! Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Abfindung besteht in Deutschland nicht!
Insbesondere wenn der Arbeitgeber rechtmäßig kündigt, geht dies nicht automatisch mit der Zahlung einer Abfindung einher. Dennoch bestätigen die Ausnahmen die Regel. Im Falle der Abfindungen ist die Ausnahme jedoch die Regel.
Wann werden Abfindungen gezahlt?
Gemäß geltendem Arbeitsrecht wird eine Abfindung gezahlt, wenn:
- ein Abfindungsvergleich stattfand. In einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich wurde über die Wirksamkeit der Kündigung oder des Aufhebungsvertrages entschieden.
- der § 1 des Kündigungschutzgesetzes (KSchG) greift – der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung.
- ein Auflösungsurteil durch das Arbeitsgericht erfolgte. Dabei ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entscheidend. An dieser Stelle ist auf die §§ 9 und 10 KSchG verwiesen.
- ein Tarifvertrag greift.
- ein Sozialplan existiert.
- ein Nachteilausgleich für den Arbeitnehmer nach § 113 Betriebsverfassungesetz.
Unter einem Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu verstehen. Der Sozialplan ist vor allem dann relevant, wenn wirtschaftliche Nachteile für den Arbeitnehmer infolge von betrieblichen Veränderungen entstehen.
Abfindung im Arbeitsrecht gemäß KSchG
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber infolge einer betriebsbedingten Kündigung entsprechend des § 1a KSchG angeboten werden. Dies sollte jedoch aus der Kündigungserklärung deutlich hervorgehen. Dabei ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist (drei Wochen) für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt und dass die Kündigung aufgrund betrieblicher Erfordernisse erfolgte.
In einem solchen Falle richtet sich die Abfindung nach der Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet pro Beschäftigungsjahr ist das halbe Bruttogehalt zu veranschlagen.
Der Anspruch auf die Abfindung in diesem Falle entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Abfindung im Kündigungsschutzprozess
Ist im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses die weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich oder überhaupt zumutbar, kann der Arbeitgeber gemäß § 10 KSchG das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beenden.
Voraussetzung für einen derartigen Prozess sind entweder eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers oder ein Auflösungsvertrag, der von beiden Seiten ausgehen kann.
Die Abfindung für den Arbeitnehmer würde sich hierbei auf zwölf Bruttomonatsgehältern belaufen.
Die Abfindung gemäß Sozialplan
Abfindungen können auch dann gezahlt werden, wenn ein Interessenausgleich bei Betriebsänderungen nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz erfolgt. Dies wird dann relevant, wenn unter anderem der gesamte Betrieb oder wesentliche Betriebsteile stillgelegt werden.
Den Anspruch auf den sogenannten Nachteilausgleich hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber bereits mit den Betriebsveränderungen beginnt, bevor ein Interessenausgleich stattgefunden hat. Dieser Ausgleich ist mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer vergleichbar und hat für den Arbeitgeber eher Sanktionierungscharakter.
Abfindungsausgleich
Grundsätzlich ist das Kündigungsschutz nicht zum Zwecke der Abfindung ins Leben gerufen worden. Denn die eigentliche Intention liegt im Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses. Dennoch kommt es in der Praxis häufig zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen in Kündigungsschutzprozessen, in denen der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung akzeptiert und der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung verspricht.
Im Falle eines Ausgleichs müssen Sie die Abfindung aushandeln. Denn bezüglich der Höhe der Abfindung greift keine gesetzliche Regelung.
Beim Abfindungsausgleich sollten keine Nachteile im Hinblick auf den Anspruch von Arbeitslosengeld entstehen. Außerdem ist die steuerrechtliche Optimierung anzustreben
Weitere Informationen zum Thema Abfindung und Kündigung
Wenn die Abfindung gezahlt wird – Was ist zu beachten?
In den Ausnahmefällen, in denen eine Abfindung gezahlt wird, ist auf einiges zu achten. Denn nicht selten fragen sich Arbeitnehmer, wie es mit der Auszahlung konkret aussieht oder ob eine Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I oder II hat.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass Abfindungen keine beitragspflichtigen Arbeitsentgelte darstellen. Sie werden nicht der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet und sollen die möglichen, zukünftigen Verdienste, die durch die Kündigung wegfallen, abpuffern. Somit dürfen von der Abfindung keine Sozialabgaben abgezogen werden Weder Beträge zur Renten- und Krankenversicherung noch solche zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Dennoch unterliegt die Abfindung der Besteuerung. Für die Berechnung der Abfindung dahingehend ist der Arbeitgeber zuständig. Die errechnete Lohnsteuer ist bei der Auszahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Die Abfindung unterliegt jedoch der sogenannten Fünftelregelung. Das mindert die Steuerlast, da die Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird. Diese Ermäßigung wird jedoch nur dann gewährt, wenn sie in einer Gesamtsumme überwiesen wird.
Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber die Abfindung in Raten auszahlen, wovon Sie vor allem im Folgejahr profitieren können. Denn oft sind Arbeitnehmer dann noch ohne neuen Arbeitsplatz und haben damit weniger Einkünfte, die versteuert werden. Die Fünftelregelung kann in einem solchen Falle jedoch nicht mehr auf alle Raten angewendet werden.
Ratgeber zur Abfindung nach Zeiträumen und/oder Lebensalter
Beeinflusst die Abfindung das Arbeitslosengeld?
Vor allem bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nach welcher der Arbeitnehmer sich erstmal arbeitslos melden muss, steht die Frage im Raum, ob die Abfindung beim Arbeitsamt angemeldet werden muss.
In der Regel darf sich eine etwaige Abfindung nicht negativ auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken.
Eine Sperrzeit (Arbeitslosengeld I) ist nur dann zu befürchten, wenn Sie einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen haben. Ähnlich negativ wirkt es sich aus, wenn Sie einer Verkürzung der Kündigungsfrist einwilligen.
Harald meint
22. Juni 2021 at 21:16
in welchem Zeitraum nach Aufhebungsvertrag kann man noch Abfindung beantragen?
KATSCHI meint
2. Dezember 2019 at 20:34
Hallo,
spielt die Anzahl der Arbeitnehmer bei Erhalt der Kündigung für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage eine Rolle?
Hannes meint
6. März 2019 at 18:04
Hallo liebes Team,
Unsere Firma wurde 2018 übernommen. Jetzt haben wir zufällig mitbekommen, dass die Arbeitnehmer in der Logistik und im Kundenservice demnächst fristgerecht gekündigt werden.
Uns wurde bei der Übernahme mitgeteilt, dass der Standort für 5jahre gesichert is.
Insgesamt bin ich nun 16 Jahre bei der Firma angestellt.
Ich hätte genügend Zeit mir eine neue Arbeit zu suchen bzw. wurde mir bereits etwas angeboten.
Bekomme ich eine Abfindung wenn ich einen neuen Job habe?
Hätte ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
Lieben Dank im Voraus
Milenko meint
12. November 2018 at 13:45
Sehr geehrete Damen und Herren,
in der Zeit 1995 bis 2014 war ich bei slowenischen Unternehmern als entsandter Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt. Lohnabrechnung und Lohnauszahlung erfolgte in Deutschland. Lohnsteuer und Soli – Zuschlag wurden genauso in Deutschland abgerechnet und abgeführt. Restliche Zeit 2015 bis 2018 habe ich in Slowenien gearbeitet. Für die Zeit habe ich die Abfindung nach slowenischem Recht abgerechnet bekommen. Da Ich mit 31.12.2018 aus der Arbeitsverhältnis ausscheide ( Rente ) interesiert mich ob mir auch die Abfindung für die Zeit in Deutschland zusteht.
Für eine Antwort werde ich Ihnen sehr dankbar.
Milenko
Florentine meint
23. Oktober 2018 at 10:31
Hallo,
großartiger informativer Artikel. habe zwei Fragen:
ich befinde mich seit einem Jahr in Elternzeit. nun wird mir eine Abfindung von 130k ab Juni 2019 (den Zeitpunkt habe ich gewählt) angeboten. ich werde 2019 keine weiteren Einkünfte haben. wieviel bleiben von den 130k nach der Steuer übrig? da ich kündige, werde ich für drei Monate kein ALG erhalten, danach steht es mir trotz Abfindung zu, wenn ich das richtig verstanden.
Vielen Dank vorab!
Matti meint
15. Oktober 2018 at 21:13
Hallo liebes Arbeitsrechte.de Team,
ich habe einen Aufhebungsvertrag mit meiner Firma vereinbart und bekomme 100K € Abfindung. Ich habe eine für mich wichtige Frage. Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Auszahlung (Versteuerung) dieser Summe? Mir steht der Januar bis Juli zur Verfügung. Ich habe noch keinen neuen Job in Aussicht, sprich bin erstmal Arbeitslos. Durch diverse Rechner im Internet habe ich den Januar als besten Austrittszeitpunkt ermittelt. Mein Brutto beläuft sich auf 4000€. Liege ich mit meinen Recherchen richtig?
Danke für Euer Feedback.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:26
Hallo Matti,
welcher Zeitpunkt der beste für Sie ist, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Steuerberatung zu wenden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Lambros meint
3. Oktober 2018 at 22:43
Schönen guten Abend.
Ich bin seit 14 Jahren in einem Betrieb angestellt, in dem es verschiedene Abteilungen gibt. (Maler, Stuckateure, Gerüstbauern ) Ich arbeite als Gerüstbauer. Da der Betrieb vor kurzem übernommen wurde, haben wir erfahren das sie uns kündigen wollen, aber nur unsere Abteilung.
Soweit ich weiß wäre das dann eine betriebsbedingte Kündigung, da die anderen Abteilungen bestehen bleiben. Wie sieht es da aus mit der Abfindung, besteht ein Anspruch darauf?
Schöne Grüße aus Bayern
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:52
Hallo Lambros,
Ihre Situation und Ihre Ansprüche kann ein Anwalt für Arbeitsrecht individuell beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lili meint
3. Oktober 2018 at 20:13
Hallo zusammen,
kann ich meine Abfindung auch noch 2 Monate nach Beendigung des Arbeisverhältnisses anwaltlich einfordern? Oder gibt es eventuell eine Frist bis wann man die Abfindung einfordern darf? (Betriebsbedingte Kündigung)
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:51
Hallo Lili,
in der Regel sind im Arbeitsvertrag sogenannte Ausschlussfristen festgelegt. Diese bestimmen wie lange Forderungen gestellt werden können. Eine Beratung durch einen Anwalt kann Ihnen große Vorteile bringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. Gennaro meint
21. August 2018 at 19:56
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de
ich war etwas mehr als 3 Jahre in einem Betrieb angestellt und habe jetzt , trotz Krankschreibung wegen einer Hüft Op, eine Kündigung wegen betrieblichen Gründen ,erhalten…in dem Betrieb arbeiten 3 Chefs und 6 Arbeiter
steht mir da eine Abfindung zu?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:40
Hallo B. Gennaro,
wenden Sie sich mit der Kündigung an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Chancen bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten meint
29. Mai 2018 at 19:39
Hallo,
Meine Frau arbeitet seit drei Jahren in einer Bäckerei als Verkäuferin. Da die nach Insolvenz und kauf eines neuen Arbeitgebers immer wieder auf Lohnerhöhung verzichtet hat möchte sie nun den Arbeitgeber wechseln. Steht ihr bei eigener Kündigung in diesem Fall vielleicht eine Abfindung zu?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 13:29
Hallo Thorsten,
das kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Genau kann das nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rees meint
17. Mai 2018 at 10:58
´Hallo ich,
meine Frage, bin 68 Jahre und noch voll im Angestelltenverhältnis, also ich beziehe keine Rente. Sollte meine Firma kündigen, habe ich da noch Anspruch auf eine Abfindung?
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 17:30
Hallo Rees,
das ist von den Umständen der Kündigung abhängig. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall im Detail betrachten und eine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele P. meint
30. Januar 2018 at 23:08
Im Januar waren es 26 Jahre!
Ich bin 100% Schwerbehindert.
Wieviel Rente bekomme ich?
Mein Chef sagt, das ich erst meine Minusstunden nacharbeiten soll!
Wieviel Rente bekomme ich da jetztß
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:43
Hallo Gabriele,
die Höhe Ihrer Rente können Sie bei der Rentenstelle erfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ayse meint
21. Januar 2018 at 2:16
Hallo.
Ich war bei einer Bank 17,5 Jahre angestellt. 3,5 Jahre davon in Elternzeit die jetzt Ende Februar ausläuft.
Die Bank bietet für Teilzeitbeschäftigte 2,5 Tage Beschäftigung an. Leider passt mir das mit meiner momentanen Situation nicht. Wir haben uns auf einen aufhebungsvertrag geeinigt. Die Bank hat mir dann noch einen Vorschlag mit 10.000 Euro Abfindung gemacht.
Meine Frage ist ob mir die Bank bei so vielen Jahren betriebszugehörigkeit auch mehr Zahlen müsste?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:20
Hallo Ayse,
da es uns nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen, sollten Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Biondi meint
15. November 2017 at 21:01
ich wollte wissen oob nach ein jahr eine abfindung bekommen.
kundigung dursch arbeutgeber
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 17:58
Hallo Biondi,
Arbeitgeber lassen sich oft nur zu Abfindungen hinreißen, wenn ein möglicher Gerichtsprozess schlecht für sie ausfallen könnte. Auch bei Aufhebungsverträgen werden Abfindungen nicht selten als überzeugendes „Argument“ genutzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de