Bei einer Abfindung handelt es sich im Arbeitsrecht um eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zuge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Umgangssprachlich wird die Abfindung auch als „goldener Handschlag“ bezeichnet, mit dem der Beschäftigte dem Unternehmen Lebewohl sagt.
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Da der Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitsplatz sondern auch die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten einbüßt, soll ihn die Abfindung dafür entschädigen. Doch gilt dies auch, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis selbst beendet? Schließlich sollte er sich der damit verbundenen Konsequenzen im Vorfeld bewusst sein und nimmt sie durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinerseits trotzdem in Kauf.
Kurz & knapp: Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung von Abfindungen besteht im Arbeitsrecht nicht. Befinden sich jedoch in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen Regelungen dazu, muss die Abfindungszahlung entrichtet werden.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einer Abfindung nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer zuzustimmen. Daher benötigen Beschäftigte einiges an Verhandlungsgeschick, um ihren Arbeitgeber davon zu überzeugen.
Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer entsteht gemäß § 628 BGB ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gezahlt werden muss, wann ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben, um eine Abfindung bei Eigenkündigung durchzusetzen.
Inhalt
Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?
Entgegen der Annahme einiger Arbeitnehmer sind eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag nicht immer automatisch mit der Zahlung einer Abfindung verknüpft. Es besteht also kein genereller Rechtsanspruch darauf. Doch wie so oft im Arbeitsrecht gibt es auch hier Ausnahmen. Regelungen zur gesetzlichen Pflicht der Zahlung von Abfindungen können beispielsweise
- im Arbeitsvertrag,
- in Tarifverträgen oder
- der Betriebsvereinbarung
Anwendung finden. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer beispielsweise schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festgelegt, dass letzterem bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine Abfindungszahlung zusteht, muss dem auch nachgekommen werden.
Kündigung durch den Arbeitnehmer: Wann eine Abfindung möglich ist
Die Durchsetzung einer Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gestaltet sich in der Regel als ziemlich schwierig. Entscheidend ist zunächst, ob der „goldene Handschlag“ vor oder nach der Kündigung des Beschäftigten zur Sprache kommt. Im Nachhinein wird der Arbeitgeber einer Abfindung bei Selbstkündigung wohl kaum zustimmen, da er dazu schlichtweg nicht verpflichtet ist.
Um die Zahlung einer Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer zu erwirken, sollten Betroffene daher erst einmal damit warten, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Doch auch hier besteht die Schwierigkeit darin, den Arbeitgeber von der Abfindung bei eigener Kündigung zu überzeugen. Es bedarf demnach stichhaltiger Argumente.
Meist wird der Arbeitgeber einer Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer nur dann zustimmen, wenn er selbst der Meinung ist, dass ein Ausscheiden des Betroffenen im Interesse des Unternehmens liegt.
Durch fristlose Eigenkündigung zur gesetzlichen Abfindung
Eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer kann fällig werden, wenn dieser das Arbeitsverhältnis fristlos beendet und dazu jede Berechtigung hat. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine gesetzliche Abfindung. Dies ist in § 628 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten. Dort heißt es:
Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.“
Hält sich der Arbeitgeber beispielsweise nicht an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Rechte und Pflichten, indem er mit den Lohnzahlungen im Rückstand ist und diese partout nicht ausgleicht, kann dies normalerweise eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen.
CS meint
15. August 2024 at 13:40
sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie um eine Unterstützung.
Mein rechtliches Anliegen:
Ich arbeite seit Mai 2021 in meiner Firma. Unsere Firma hat der Inflationsausgleichsprämie zugestimmt und uns diese in Raten ausgezahlt. Ein Betrag von 750 Euro wurde im März 2024 gezahlt, die letzte Rate ist im Oktober 2024 fällig. Nun haben wir beide vereinbart, dass ich den Vertrag zum 01.08.2024 beende.
Auf dem Gehaltszettel vom Juli 2024 habe ich gesehen, dass meine Firma die im März gezahlten 750 Euro abgezogen hat.
Meine Frage nun: Da ich im ganzen Jahr 2022, 2023 und bis August 2024 gearbeitet habe, kann die Firma die gezahlten 750 Euro abziehen? Zweitens, was ist mit den restlichen Zahlungen aus der Inflationsausgleichsprämie? Wie viel Anspruch habe ich auf die restliche Rate, da die Inflationsausgleichsprämie ja von 2022 stammt? Es sind keine Bedingungen für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie vereinbart.
ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
CS
Nadine meint
27. März 2023 at 16:49
Hallo, ich bin gezwungen nach langer Krankheit und 100% Schwerbehinderung Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Nach Bewilligung endet mein Arbeitsverhältnis, welches seit 24 Jahren besteht.
Steht mir hier eine Abfindung zu?
Ilona meint
30. Juni 2020 at 11:44
Guten Morgen
Ich bin seit 7 Jahren Putzfrau und mein Chef verliert das Eigentum und ein anderes Unternehmen übernimmt die Kontrolle. Ich habe das Recht einzuchecken!
A. Schmitt meint
29. November 2019 at 13:26
Ich bin 11Jahre in meinem Betrieb! Ich möchte zum 31.12.2019 gekündigt werden. Kann mein Chef mir aus betriebsbedingten Gründen mit einer 14Tagesfrist zum Monatsende kündigen?
Jucel meint
22. Juli 2019 at 13:54
Hallo,
Der Chef hat 2 Geschäfte (unter unterschiedlichen Firmennamen). bin offiziel im Geschäft A (Arbeitsvertrag mit Geschäft A .Arbeitsverhätlnis bis heute noch inkl Ausbildungszeit ca. 11Jahre )
Nach der Ausbildung setzte mich der Chef in das Geschäft B (Arbeitsvertrag bleibt so wie es ist. also unter Geschäft A).
Nach ca. 7 Jahre Arbeitszeit möchte Der Chef Geschäft B verkaufen. Der Interessent möchte mich auch als Arbeitnehmer haben und setzt dieses vorraus. Ohne mich möchte er das Geschäft B auch nicht haben.
Der Chef schlägt mir vor meinen Arbeitgeber zu wechseln (da evtl. bessere Chancen in der Arbeitswelt , evtl höherer Gehalt etc..)
Evtl könnte ich mir auch vorstellen mit dem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. ABER wenn ich es nicht mache, könnte ich auch wenn der Chef Geschäft B verkauft (an andere Interessenten oder aufgibt) im Geschäft A rechtlich Problemlos weiterarbeiten… (Da mein Arbeitsvertrag von Anfang an über A läuft).
Wenn ich jetzt mein Arbeitgeber wechseln würde , Werde ich ja nicht kündigen sondern der Chef oder es wird zum Aufhebungsvertrag kommen. Jetzt die Frage: Habe ich Recht auf eine Abfindung ? (auch wenn der Chef nicht soviele Arbeitnehmer hat also unter 10)
Wenn ja wie muss ich vorgehen?
arbeitsrechte.de meint
25. Juli 2019 at 10:45
Hallo Jucel,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, die Beratung eines Anwalts in dieser Situation in Anspruch zu nehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute B. meint
5. Juni 2019 at 17:08
hallo arbeite seit 26 jahren in der gleichen firma.habe nun zum 31.12 19 meine kündigung erhalten. es heißt aus dringend betrieblichen gründen,steht mir eine abfindung zu oder nicht.
Mibach meint
15. Februar 2019 at 14:11
hallöchen…bin seit dem 17.9.18 krankgeschrieben…habe nun eine ordentliche kündigung zum 3.3.19 bekommen…meine frage…es war besprochen…mir meine überstunden (100) heute am 15.2 auszubezahlen…und die 12 Urlaubstage mit lohnlauf 15.3 auszubezahlen…leider musste ich heute feststellen… dass keine überstunden an mich ausgezahlt werden…auf nachfrage wurde mir gesagt…wird alles am 15.3 ausgezahlt…ist das richtig? chefin sagt… der steuerberater sagt…es ginge nicht anders
Wendtpercy meint
21. Dezember 2018 at 16:48
Hallo,
ich habe zum 31.12.2018 gekündigt, am 10.12.18 wurden wir alle freigestellt weil die Firma Insolvent ist und den Betrieb schließt, nun gibt es einen Sozialplan da steht mir eine Abfindung zu, bekomme ich sie obwohl ich gekündigt habe, aber der Arbeitgeber mich ja jetzt selber entlässt?
Vielen Dank für Ihre Mühe, Mit freundlichen Grüßen P.W.
Martin meint
20. Oktober 2018 at 18:19
Ich bin am 21.12.2018 40 Jahre als Bäcker bei der selben Firma – mittlerweile leide ich sehr stark an Neurodermitis – an Zahnausfall durch Mehlkaries – bin nervlich und körperlich am Ende (Schlaflosigkeit – Appetitmangel – Depressionen etc. ) . Ich bin jetzt 58 Jahre alt und ein Wrack . Zudem möchte ich 750 km entfernt zu meiner langjährigen Lebensgefährtin ziehen . Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung ?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:23
Hallo Martin,
wann ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen kann, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Ob Sie einen solchen Anspruch haben, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
18. September 2018 at 21:16
war fur 3 jahre arbeiter, nach dem bandscheibenvorfall , war 1 jahr krankgeschrieben, nach 1 jahr habe neue arbeit gefunden und wollte so schnell wie moglich weg von …,
habe geredet mi chef von … uber abfindung, er hat gesagt das ich bekomme garnichts.
habe kundigung unterschrieben.
darf ich nich appellieren, am 10.09.2018 habe ich gekundigt bis 30.09.2018
Fredy meint
7. Juni 2018 at 12:06
Hab meine Kündigung bekommen zum 31.12.2019 und Ich bekomme auch eine Abfindung. Meine frage lautet, wenn ich eine neue Job antrete und früher gehen mochten, bekomme ich immer noch die Abfindung?
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:52
Hallo Fredy,
diese Frage fällt unter die Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
27. Mai 2018 at 11:08
Habe am Freitag den 25.5.2018 die Kündigung bekommen . Habe dort seid18 Jahre gearbeitet.Hatte einen festen Arbeitsvertrag.Die Firma ist nicht Insolvenz oder Konkurs gegangen.Haben nur für unseren Standort keine Aufträge.Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 10:31
Hallo Andrea,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann beurteilen, ob sich in Ihrem Fall eine Kündigungsschutzklage lohnt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Waltet meint
18. Mai 2018 at 20:06
Arbeite seit 23 Jahren im öffentlichen Dienst. Habe 2013 zwei
Schlaganfälle Und jezt 2018 hab ich Krebs. Wollte mal wissen ob ich eine Abfindung in meinem Fall erreichen könnte. Hab demnächst vor zum Geschäftsführer zu gehen und mit ihm darüber zu sprechen. Bin 58 Jahre alt und kann wahrscheinlich nicht mehr arbeiten
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:08
Hallo Waltet,
ob eine Abfindung in Ihrem Fall möglich ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca meint
4. Mai 2018 at 22:46
Hallo,ich Arbeite seit 10 Jahren ohne Arbeitsvertrag in einer kleinen Firma mit weiteren 8 Arbeitnehmern.Mein Lohnnachweis den ich immer zum Ende des Monats erhalte dient als nachweis meines bestehenden Arbeitsverhältnises.Meine Frage ,habe ich Anspruch auf Abfindung ? Ich habe vor diese Firma zu verlassen und mir einen neuen Job zu suchen. Die Firma hat keinen Betriebsrat und befindet sich auch in keinem Tarif.So wie eine mündliche oder schriftliche Betriebvereinbarung giebt es auch nicht.
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2018 at 14:50
Hallo Bianca,
es gibt in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob Sie ausnahmsweise doch einen solchen Anspruch geltend machen können, kann und darf nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tina meint
18. April 2018 at 12:06
Guten Tag, aus gesundheitlichen Gründen (Krebserkrankung mit posttraumatischer Angststörung) bin ich bereits seit Ende Sept. ´17 krank geschrieben. (Ende ungewiss, 100%-ige Schwerbehinderung attestiert bis 2022) In meinem jetzigen Betrieb möchte ich nicht weiter tätig sein (seit 2008), da Mobbing, Machtgerangel und Boshaftigkeiten dort an der Tagesordnung sind und dies meiner Gesundheit nicht gerade förderlich ist. Wie kann ich meinen Arbeitgeber dazu bringen mich ziehen zu lassen (weil ich langfristig gesehen vielleicht noch öfter längere Zeit krank geschrieben werde) und meine Stelle dringend neu besetzt werden müsste. Er darf mir nicht kündigen wegen der Schwerbehinderung, ich möchte aber auch nicht einfach kündigen ohne Abfindung. . Wie formuliere ich eine solche Anfrage an den Arbeitgeber? Vielen herzlichen Dank und herzliche Grüße T.Klaus
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 11:04
Hallo Tina,
wir dürfen Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie sich in diesem Fall am besten verhalten. Sie können sich hierzu von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
LARS meint
8. Februar 2018 at 11:21
Hallo zusammen,
habe meine noch Ehefrau(2jahre getrennt )auf der Arbeit(wir arbeiten zusammen) beim Sex erwischt (2mal in 1 woche,mit dem Kollegen)
Mein Arbeitgeber will damit nichts zu tun haben und will sich raus halten.
Bin nun seit 2Monaten krank geschrieben(PSYCHE,komme mit der Situation nicht klar)
Kann ich aufgrund der Situation Fristlos
kündigen (Chef unternimmt nichts)und
bekomme ich meine abfindung (11 Jahre
Firmenangehörig)
MFG
LARS
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:49
Hallo LARS,
wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich von ihm informieren zu lassen, wie Sie am besten in dieser Situation vorgehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roland meint
26. November 2018 at 8:41
Attest vom Nervenarzt und Kündigen, dann gibts auch Arbeitslosengeld!
Ferdisch
Elke meint
4. Juli 2017 at 21:12
Hallo,arbeite seit fast 9 Jahren im Minijob und bin auf 100,- Euro angemeldet.
Dabei bleibt es aber nie ! Bin immer so 300,- Euro drüber und Laufe meinen Geld seit Jahren schon hinterher ( aktuell Mai und Juni noch offen) . Jetzt reicht es mir und ich möchte kündigen ( Schlafstörungen) ,da mir die Zahlen Nachts durch den Kopf gehen.