Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit? (Beispiele)
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 2 Jahren * | |
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2.000 € | 2.000 € | Hier prüfen ** |
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* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der gängige Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). | ||
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Kurz & knapp: Abfindung nach 2 Jahren
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach einer Kündigung nach 2 Jahren eine Abfindung zu erhalten. Dafür muss die Kündigung allerdings betriebsbedingt sein; also Gründe im Unternehmen, wie Insolvenz oder eine Betriebsschließung, müssen zu der Entlassung führen.
Während die Abfindungszahlung im Rahmen des Aufhebungsvertrages oder im Fall der betriebsbedingten ordentlichen Kündigung nach § 1a KSchG keine Pflicht ist und im Ermessen des Arbeitgebers steht, hat der Arbeitgeber in einem Fall eine Abfindung zu zahlen. Dafür muss der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen haben, dabei eine Entschädigungszahlung anbieten und der Arbeitnehmer muss die Klagefrist verstreichen lassen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Angestellte ein Recht auf eine Abfindung auch nach 2 Jahren.
Die durchschnittliche Abfindung bei einer Kündigung nach 2 Jahren beträgt ein Monatsgehalt. Bei einem Aufhebungsvertrag variiert die Höhe je nach den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer.
Inhalt
Gibt es schon eine Abfindung bei 2 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Eine Abfindungszahlung können Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbaren, wenn das Unternehmen betriebsbedingt Angestellte entlassen muss oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Doch wie lange müssen Angestellte in der Firma arbeiten, um einen Anspruch auf die Zahlung einer Geldsumme zur Entlassung zu haben? Kommt die Vereinbarung einer Abfindung schon nach 2 Jahren Arbeit in dem gleichen Betrieb in Betracht und wie hoch fällt sie dann aus?
Schließt ein Unternehmen einen Standort oder geht es insolvent, werden Mitarbeiter meistens aus betriebsbedingten Gründen entlassen. Weitere Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind eine veränderte Marktsituation, einen schlechte wirtschaftliche Lage oder eine Auftragsflaute.
Die Entlassung kann rechtlich gesehen durch eine betriebsbedingte Kündigung oder einen beidseitigen Aufhebungsvertrag erfolgen. Arbeitnehmer fürchten unter den Umständen meist nicht nur um Ihren Arbeitsplatz, sondern auch um Ihre Existenz. Der Arbeitgeber kann ihnen dann eine gewisse Sicherheit durch eine Abfindung auch nach 2 Jahren anbieten.
Berechnung der Abfindungshöhe
Die Höhe der Abfindung nach 2 Jahren Beschäftigung ermittelt sich genau nach der gleichen Berechnungsformel, die Sie bei der Berechnung der Regelabfindung heranziehen.
Die Formel zur Berechnung der Abfindung lautet:
Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren
Faktoren, die zur Bestimmung der Abfindungszahlung führen, sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und Ihr bisheriges Gehalt. Hat der Arbeitnehmer nun 2 Jahre im Betrieb eine Beschäftigung ausgeübt, setzt man bei der Berechnungsformel an Stelle der Beschäftigungsdauer eine 2. Dieser Rechnungsweg gibt jedoch nur einen Richtwert, der je nach Verhandlung mit dem Arbeitgeber und Art der Kündigung nach oben hin angepasst werden kann. Geringer sollte die Abfindung allerdings nicht ausfallen.
Einen Anspruch auf eine Abfindung nach 2 Jahren haben Beschäftigte jedoch nicht grundsätzlich. Freiwillige Aufhebungsverträge oder Gerichtsurteile können ein Recht auf die Zahlung einer Geldsumme bei der betriebsbedingten Kündigung gewähren. Ein weiterer Fall bei der betriebsbedingten Kündigung, in dem ein Anspruch auf Auszahlung besteht, ist, wenn der Gekündigte nicht klagt und der Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung anbietet (§ 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)).
Wie hoch ist die Abfindung nach 2 Jahren genau?
Häufig stellen sich die Arbeitnehmer, die aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden, die Frage: Wie viel Abfindung steht mir zu nach 2 Jahren im Unternehmen? Der Arbeitgeber muss Ihnen nur in den oben genannten Gründen eine Abfindung zahlen. Die Höhe können Sie hauptsächlich individuell mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, soweit Sie einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Das Gesetz sieht Vorgaben für die Berechnung der Abfindung nach 2 Jahren in dem Fall vor, in dem der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt, nachdem er eine betriebsbedingte Kündigung mit einem Hinweis auf eine Abfindung nach Verstreichen der Klagefrist erhalten hat. Nach § 1a Absatz 2 KSchG beträgt die Abfindung dann 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr. Mehr als 6 Monate sind dabei zu einem vollen Jahr aufzurunden.
Nach dieser üblichen Berechnungsformel, bei der Sie das Monatsgehalt mal 2 Jahre geteilt durch 0,5 rechnen, erhalten Sie einen Betrag, der einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Bei 2 Jahren und höchstens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit runden viele den Betrag meistens ab, sodass ein Betrag für 2 Jahre gezahlt wird. Der Arbeitgeber rundet den Betrag für eine Abfindung bei 2 Jahren und mindestens 7 weiteren Monaten oft auf, sodass die Berechnung für 3 Jahre der Zugehörigkeit angestellt wird.
Abfindung nach 2 Jahren vermeidet den Gerichtsprozess
Bei Arbeitgebern, die stark unter Druck stehen, den Arbeitnehmer loszuwerden oder die eine fehlerhafte Kündigung aussprechen, besteht die Möglichkeit, eine durchaus höhere Abfindung nach 2 Jahren zu vereinbaren. Dadurch erhoffen sich Arbeitgeber den Entfall eines Gerichtsprozesses.
In dem Fall, in dem das Gericht im Kündigungsschutzverfahren feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, kann das Gericht den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen. Dann ist nach § 10 KSchG ein Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festzusetzen.
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