Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit? (Beispiele)
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 20 Jahren * | |
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1.000 € | 10.000 € | Hier prüfen ** |
1.500 € | 15.000 € | Hier prüfen ** |
2.000 € | 20.000 € | Hier prüfen ** |
2.500 € | 25.000 € | Hier prüfen ** |
3.000 € | 30.000 € | Hier prüfen ** |
3.500 € | 35.000 € | Hier prüfen ** |
4.000 € | 40.000 € | Hier prüfen ** |
4.500 € | 45.000 € | Hier prüfen ** |
5.000 € | 50.000 € | Hier prüfen ** |
5.500 € | 55.000 € | Hier prüfen ** |
6.000 € | 60.000 € | Hier prüfen ** |
6.500 € | 65.000 € | Hier prüfen ** |
7.000 € | 70.000 € | Hier prüfen ** |
7.500 € | 75.000 € | Hier prüfen ** |
8.000 € | 80.000 € | Hier prüfen ** |
8.500 € | 85.000 € | Hier prüfen ** |
9.000 € | 90.000 € | Hier prüfen ** |
9.500 € | 95.000 € | Hier prüfen ** |
10.000 € | 100.000 € | Hier prüfen ** |
* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). | ||
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Kurz & knapp: Abfindung nach 20 Jahren
Eine allgemeingültige gesetzliche Vorschrift zur Berechnung der Abfindungshöhe existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht. In § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist jedoch eine Formel definiert, an die sich in vielen Fällen gehalten wird, auch, wenn sie nur in manchen Sonderfällen obligatorisch zur Anwendung kommt. Die Formel sieht ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vor – bei 20 Jahren im Betrieb entspricht das also 20 halben beziehungsweise zehn ganzen Monatsgehältern. Die Abfindung kann jedoch noch einmal höher ausfallen, wenn der Arbeitnehmer 55 Jahre oder älter ist.
Ein Anspruch auf eine gesetzliche Abfindung nach 20 Jahren im Betrieb existiert nicht. Vielmehr handelt es sich in den meisten Fällen um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung für zu erwartende Lohnausfälle entschädigen soll. In welchen Fällen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Zahlung einer Abfindung einigen können, können Sie weiter unten nachlesen.
Eine Abfindung müssen Sie immer versteuern. Sie können jedoch die Fünftelregelung in Anspruch nehmen und dadurch Steuern sparen. Die Funktionsweise dieser Regelung wird der Betrag formal über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt und dementsprechend mit niedrigeren Sätzen versteuert.
Inhalt
Gibt es eine Abfindung bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die Frage, ob es bei einer Kündigung nach 20 Jahren eine Abfindung gibt, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten: Es kommt immer auf die konkreten Umstände an. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht für den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen. Häufig ist sie Verhandlungssache und Ausdruck einer gütlichen Einigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen kann die Zahlung einer Abfindung einvernehmlich erfolgen:
- Aufhebungsvertrag: Mit einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Abfindung soll in einem solchen Fall in der Regel einen Ausgleich zu den zu erwartenden Verdienstausfällen darstellen.
- Betriebsbedingte Kündigung: Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Abfindungs-Angebot machen. Im Zuge dessen erwartet er in der Regel, dass der Arbeitgeber darauf verzichtet, Kündigungsschutzklage einzureichen.
- Personenbedingte Kündigung: Bei einer personenbedingten Kündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, da der Arbeitnehmer aufgrund bestimmter Eigenschaften oder fehlender Fähigkeiten nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Vergleich: Ein Vergleich ist ein vertraglich festgehaltener Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der oftmals die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.
Mit der Zahlung einer Abfindung können Arbeitgeber oftmals das zeit- und kostspielige Kündigungsschutzverfahren umgehen. Dies kann sich um so mehr lohnen, desto eher der Arbeitgeber Sorge hat, das Verfahren zu verlieren. In einem solchen Fall müsste er den Arbeitnehmer nämlich rückwirkend bezahlen, die Verfahrenskosten übernehmen und könnte die Stelle zudem nicht neu besetzen.
Wie hoch ist eine Abfindung nach 20 Jahren?
Die genaue Höhe einer Abfindung ist nicht festgelegt. In § 1a KSchG heißt es jedoch:
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Diese Rechnung gilt häufig auch bei Abfindungszahlungen ohne gesetzlichen Anspruch als Richtwert – wie hoch oder niedrig die Abfindung schlussendlich ausfällt, hängt in der Regel jedoch vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien ab. In manchen Fällen kann die Höhe der Abfindung nach 20 Jahren jedoch auch in einem Sozialplan oder Tarifvertrag festgelegt sein. Dann entfallen die Verhandlungen über die Abfindungshöhe in aller Regel. Beachten sollten Sie außerdem, dass in manchen Tarifverträgen ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit die sogenannte Unkündbarkeit eintritt. Ein Arbeitnehmer ist dann nicht mehr ordentlich kündbar.
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