Tabelle: Wie hoch ist die Abfindung nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit?
monatliches Bruttogehalt | mögliche Abfindungshöhe (Regelabfindung) nach 4 Jahren * | |
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1.000 € | 2.000 € | Hier prüfen ** |
1.500 € | 3.000 € | Hier prüfen ** |
2.000 € | 4.000 € | Hier prüfen ** |
2.500 € | 5.000 € | Hier prüfen ** |
3.000 € | 6.000 € | Hier prüfen ** |
3.500 € | 7.000 € | Hier prüfen ** |
4.000 € | 8.000 € | Hier prüfen ** |
4.500 € | 9.000 € | Hier prüfen ** |
5.000 € | 10.000 € | Hier prüfen ** |
5.500 € | 11.000 € | Hier prüfen ** |
6.000 € | 12.000 € | Hier prüfen ** |
6.500 € | 13.000 € | Hier prüfen ** |
7.000 € | 14.000 € | Hier prüfen ** |
7.500 € | 15.000 € | Hier prüfen ** |
8.000 € | 16.000 € | Hier prüfen ** |
8.500 € | 17.000 € | Hier prüfen ** |
9.000 € | 18.000 € | Hier prüfen ** |
9.500 € | 19.000 € | Hier prüfen ** |
10.000 € | 20.000 € | Hier prüfen ** |
* Hinweise zur Berechnung: Regelabfindung = 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x monatliches Bruttogehalt Der Faktor 0,5 kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlichster Einflüsse erhöht werden (z. B. aufgrund von Alter, Kündigungsgrund, hohes Prozessrisiko für den Arbeitgeber, besonderer Kündigungsschutz). | ||
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Kurz & Knapp: Abfindung nach 4 Jahren
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn Sie betriebsbedingt gekündigt werden und im Anschluss keine Kündigungsschutzklage erheben. Der Arbeitgeber schützt sich durch das Angebot einer Abfindung auch nach 4 Jahren der Betriebszugehörigkeit vor einem Gerichtsprozess. Eine weitere Möglichkeit, ein Recht auf eine Abfindung zu haben, ist, wenn das Gericht im Kündigungsschutzprozess den Arbeitgeber zur Zahlung eine Abfindung verurteilt.
Die Abfindung bei einer Kündigung nach 4 Jahren der Betriebszugehörigkeit kann Ihnen der Arbeitgeber zahlen, wenn Sie keine Klage gegen die Kündigung erheben oder wenn das Gericht den Arbeitgeber im Prozess zur Abfindungszahlung verpflichtet. Auch ein Aufhebungsvertrag kann Ihnen eine Abfindung nach 4 Jahren zusprechen.
Die Höhe der Abfindung nach 4 Jahren können Sie bei einem Aufhebungsvertrag individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Grundsätzlich richtet sich der Betrag nach 0,5 Monatsgehältern multipliziert mit der Anzahl an Jahren, die Sie im Unternehmen angestellt waren. Bei 4 Jahren sind das dann zwei Bruttomonatsgehälter.
Inhalt
Der Anspruch auf eine Abfindung nach 4 Jahren der Betriebszugehörigkeit
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen, wenn er eine Kündigung ausspricht. Jedoch kann der Arbeitnehmer in einigen Fällen einen Anspruch auf eine Zahlung im Rahmen des Verlassens des Unternehmens haben.
Doch bei welcher Kündigung gibt es eine Abfindung nach 4 Jahren? Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung gem. § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eine Abfindungszahlung verlangen, wenn folgende Bedingungen gegeben sind.:
- Kündigung des Arbeitgebers aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse
- keine Klage des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Klagefrist
- Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist
- Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung, dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann
Eine Abfindung bei beispielsweise 4 Jahren der Betriebszugehörigkeit steht Ihnen allerdings auch dann zu, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben haben und das Gericht gemäß § 9 KSchG Folgendes feststellt.:
- Nichteinlösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten
- Antrag des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- ODER Feststellung von Gründen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen
Ein Recht auf eine Abfindung auch nach 4 Jahren haben Sie beispielsweise dann, wenn Sie dies in einem Vertrag, wie einem Aufhebungsvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.
Wie viel Abfindung steht Ihnen nach 4 Jahren im Betrieb zu?
BILD: Abfindung nach Kündigung: 4 Jahre Arbeit im Unternehmen können zu einer Zahlung von zwei Monatsverdiensten führen.
Besteht letztlich ein Anspruch auf die Zahlung einer Geldsumme, wenn Sie den Betrieb verlassen, stellt sich die Frage nach deren Höhe. Bei der Abfindung nach 4 Jahren nach § 1a KSchG stehen Ihnen nach Absatz 2 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr in dem Unternehmen zu. Die Frage “Wie viel Abfindung steht mir zu nach 4 Jahren?” lässt sich also beantworten mit: zwei Monatsgehälter.
Bei der Abfindung nach 4 Jahren im Kündigungsschutzprozess nach § 9 KSchG, orientiert sich das Gericht ebenfalls an dieser Berechnung. Allerdings sieht § 10 Abs. 1 KSchG sogar bis zu zwölf Monatsverdienste für die Höhe der Zahlung vor. Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Höhe der Abfindung nach 4 Jahren in einem Aufhebungsvertrag, orientieren Sie sich ebenfalls an der Berechnungsformel des § 1a KSchG. Die Vereinbarung eines höheren Betrages ist jedoch möglich.
Quellen und weiterführende Links
- § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz)
- § 9 KSchG (Kündigungsschutzgesetz)
- § 10 KSchG (Kündigungsschutzgesetz)
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