Kurz & knapp: Abfindung steuerfrei
Grundsätzlich können Arbeitgeber die Abfindung nicht steuerfrei auszahlen. Nur in besonderen Fällen, wie beispielsweise, wenn Sie Ihren Verlustvortrag ins Minus bringen oder wenn Sie eine Abfindung in der Elternzeit zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt bekommen, entfällt letztendlich die Steuer auf die Abfindung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier. Auch, wenn die Abfindung zu versteuern ist; Sozialversicherungsbeiträge fallen grundsätzlich jedoch nicht an.
Die Höhe der Steuern, die Sie auf Ihre Abfindung zahlen müssen, hängt ganz davon ab, wie viel Einkommen Sie bekommen, wie hoch genau die Abfindung ist und ob die Fünftelregelung angewandt wird. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Obwohl die Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht steuerfrei ist, bekommen Sie bei Wahl der Fünftelregelung eine Steuerermäßigung. Da dabei die Zahlung der Abfindung auf die nächsten fünf Jahre verteilt wird, müssen Sie auch nur ein Fünftel der Steuern pro Jahr zahlen.
Inhalt
Abfindungsrechner für Ihre Einkommensteuer
Kann eine Abfindung steuerfrei sein? – Wichtige Grundlagen
Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz, kann es möglich sein, dass Sie durch eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust und kommenden Verdienstausfall entschädigt werden. Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine solche vereinbaren. Doch ist eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag steuerfrei?
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Entlassungsentschädigung erhält. Fällt das Arbeitsgericht ein Urteil, kann es ebenfalls eine Abfindungszahlung beschließen. Dass die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung steuerfrei ist, wäre eine angenehme Erleichterung für den Arbeitnehmer. Doch wann ist die Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes steuerfrei?
Wie viel Steuern werden bei einer Abfindung abgezogen?
Bekommen Arbeitnehmer eine Abfindung ausgezahlt, fragen sich viele; “Ist die Abfindung nun steuerfrei oder steuerpflichtig?”. Grundsätzlich müssen Sie auf die Abfindung Steuern zahlen, genau wie auf Ihr Einkommen. Diese Regelung der Einkommensteuerpflicht der Abfindung gilt seit 2006. Abfindungen gelten als außerordentliche Einkünfte. Obwohl Arbeitgeber die Abfindung nicht steuerfrei ausbezahlen, erhalten Sie unter gewissen Umständen Steuerermäßigungen.
Die Abfindung deklarieren auch §§ 9 und 10 KSchG nicht als steuerfrei. § 9 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) regelt lediglich die Abfindung des Arbeitnehmers im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ein Urteil des Gerichts. § 10 KSchG legt Regeln dafür fest, wie sich die Höhe der Abfindung berechnet.
Die Höhe der Steuern, die Sie auf die Abfindung zahlen müssen, ist ganz abhängig davon, wie hoch Ihre Abfindung und Ihr Einkommen ist, sowie ob Sie die Fünftelregelung in Anspruch nehmen. Es gilt der Steuersatz der Einkommensteuer, der zwischen 14 % und 42 % liegen kann. In ganz bestimmten Fällen kann die Abfindung sogar steuerfrei sein.
Wann ist eine Abfindung steuerfrei?
Steuerfrei kann die Abfindung genau in einem Fall sein. Dafür müssen Sie Ihr Einkommen drastisch reduzieren oder sogar einen Verlust im Auszahlungsjahr der Abfindung erzielen. Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen Verlustvortrag bei der Steuererklärung im Jahr der Auszahlung auf 0 Euro reduzieren.
Vollkommen steuerfrei ist die Abfindung, wenn Sie Ihr Einkommen durch den Verlustvortrag von Ausgaben und Investitionen, die steuerlich geltend zu machen sind, ins Minus bringen. Der Minusbetrag wird dann von der Abfindung abgezogen, bevor die Fünftelregelung zur Anwendung kommt. Im Anschluss ist die Abfindung so reduziert, dass auch auf das eine Fünftel keine Steuern mehr zu zahlen sind. Die Abfindung ganz steuerfrei zu bekommen, ist nicht so einfach möglich.
Sozialversicherungsbeiträge werden allerdings nicht abgezogen von der Abfindung (§ 14 SGB IV). Weder Kranken-, Pflege-, noch Rentenversicherung fallen an. Lediglich für freiwillig Krankenversicherte ist die Abfindungszahlung sozialversicherungspflichtig. Bei ihnen wird eine Nachzahlung der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung fällig, sobald sie eine Abfindung erhalten.
Wie viel ist bei der Abfindung steuerfrei?
Was ist die Fünftelregelung und wie ist dabei eine Abfindung ohne Steuern möglich? Die Fünftelregelung ermöglicht eine Steuererleichterung. Durch diese Rechnung wird die Abfindung gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Ein Fünftel der Steuern der Abfindung müssen Sie dann pro Jahr zahlen. Dadurch wird ein Fünftel der Abfindung auf 0 Euro addiert, wenn Sie auf diesen Betrag durch die Verlustrechnung gekommen sind. Die Steuerzahlung, die auf diesen Teil anfällt, wird noch einmal mit fünf multipliziert. So zahlen Sie im Ergebnis weiterhin Steuern, auch wenn der Beitrag gering ist.
Wichtig: Ist die Abfindung ab 55 Jahren steuerfrei? – Grundsätzlich nicht. Es gibt ab einem Alter von 55 Jahren zwar einen Kündigungsschutz. Jedoch gelten für die Besteuerung der Abfindung keine anderen Regelungen als für jüngere Menschen.
Beispiele für die Bedeutung des Auszahlungszeitpunkts der Abfindung
Grundsätzlich sorgen geringere Einkünfte auch für einen geringeren Steuersatz. Dementsprechend ist es sinnvoll, die Auszahlung der Abfindung für einen Zeitpunkt zu vereinbaren, in dem die Einkünfte zum Beispiel durch Arbeitslosengeld oder Elterngeld reduziert sind. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bezüglich des Auszahlungszeitpunktes kann also sinnvoll sein und unter besonderen Umständen dafür sorgen, dass die Abfindung steuerfrei wird.
Was gilt für eine Abfindung wegen der Elternzeit? Bekommen Sie eine Abfindung in der Elternzeit, ist diese steuerfrei, wenn sich die Eltern den Abfindungsbetrag in einem Jahr auszahlen lassen, in dem sie kein Einkommen oder Elterngeld beziehen. In diesem Fall ist eine Abfindung bis 9.000 Euro steuerfrei.
Regelungen zur Abfindung wegen einer Altersteilzeit
Abfindungen bei Altersteilzeit sind oft ziemlich hoch, weil der Arbeitnehmer meist einige Jahre an Betriebszugehörigkeit aufweist, wonach laut Sozialplan grundsätzlich die Höhe der Abfindung berechnet wird. Doch ist in diesem Fall die Abfindung steuerfrei?
Die Berechnung der Abfindung der rentennahen Arbeitnehmer erfolgt jedoch anders. Hierbei sind nicht die vergangenen Betriebsjahre, sondern die noch ausstehenden Betriebsjahre und die durch die Entlassung entstehenden Verluste der Rente ausschlaggebend. Diese Abfindungssumme ist grundsätzlich geringer, als die nach der Berechnung anhand der vergangenen Dienstjahre. Allerdings ist seit 2006 die Abfindung nach Altersteilzeit auch nicht steuerfrei.
Der Minijob und die Abfindung: Gibt es hier eine Steuerfreiheit? Auch Minijobber können eine Abfindung erhalten. Steuerfrei ist sie auch bei diesen Arbeitnehmern nicht – eine Steuerpflicht besteht auch hier. Trotzdem finden die Regelungen zur Fünftelregelung und dem Freibetrag für Abfindungen auch hier Anwendungen. Der Freibetrag für bestimmte Abfindungen, wie die durch Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, beläuft sich auf 7.200 Euro. Dieser Betrag reduziert den zu versteuernden Betrag der Abfindung entsprechend. Folglich ist die Abfindung bei einem Minijob ebenfalls nicht steuerfrei.
Wie sind die Normen zur Steuerfreiheit der Abfindung im Ausland?
In einem weiteren Fall ist die Abfindung ebenfalls nicht steuerfrei. Ruft das Ausland, bevor Sie die Abfindung ausgezahlt bekommen haben, gehen trotzdem Steuern davon ab.
In einigen Situationen kann es jedoch möglich sein, dass die Zahlung steuerfrei bleibt. Das ist ganz abhängig von der Art der Abfindung, der Wahl des Wohnsitzes im Ausland und von Doppelbesteuerungsabkommen, die greifen.
Wie können Sie im Rahmen der Abfindung sonst noch Steuern reduzieren? Die Möglichkeit einer Steuerermäßigung besteht, wenn Sie die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt bekommen. Im Rahmen der Fünftelregelung können Sie einen Antrag für die Ermäßigung stellen. Eine weitere Variante der Steuerersparnis ist die Beantragung des Teilerlasses der Kirchensteuer. Auch wenn Sie dadurch Ihre Abfindung nicht steuerfrei beziehen, erlässt dieses Vorgehen Ihnen zumindest die Hälfte der Kirchensteuer.
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