Kurz & knapp: Abmahnung
Mit einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen, das in Zukunft zu unterlassen ist, um keine Arbeitslosigkeit zu riskieren.
Eine Abmahnung kann beidseitig erfolgen. Es ist demzufolge Arbeitgebern erlaubt, ihre Mitarbeiter abzumahnen, auf der anderen Seite dürfen diese ihren Chef jedoch ebenfalls abmahnen.
Auch eine mündliche Abmahnung ist prinzipiell wirksam. Mit der Schriftform gehen Sie jedoch auf Nummer sicher.
Inhalt
Welche Regelungen gelten bei Abmahnungen im Arbeitsrecht?
Rechtsgeschäfte basieren auf der Einigung über die wesentlichen Parameter der vertraglichen Beziehung. Zu diesem Zweck wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt, der einerseits konkret beschreibt, was vom jeweiligen Vertragspartner erwartet wird und was dieser wiederum andererseits einfordern kann. Und auch mündliche Arbeitsverträge sind prinzipiell wirksam – die Absprachen im Streitfall jedoch im Detail schwererer nachzuweisen.
Bevor Sie eine Abmahnung oder gar Ihre Entlassung riskieren, sollten Sie sich deshalb im Klaren darüber sein, wann Sie abgemahnt werden können, ob bei einer Abmahnung Fristen einzuhalten sind und wie viele Abmahnungen es vor einer Kündigung braucht.
Kommt ein Arbeitnehmer den Vereinbarungen nicht nach, muss er mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen. Seinen Job ist er bei schwerwiegenden Vergehen schnell, bei wiederholtem Fehlverhalten mittelfristig los.
Welche Gründe für eine Abmahnung gibt es?
Grundsätzlich: Eine Abmahnung stellt eine Rüge für ein gezeigtes oder nicht gezeigtes Verhalten dar, mit welcher der Abmahnende auf die entsprechende Vertragsverletzung hinweist und für etwaige künftige Wiederholungen härtere Sanktionen – wie etwa die Entlassung – ankündigt.
Und aus welchen Gründen entscheiden sich Vorgesetzte zur Abmahnung? Was wird nicht akzeptiert?
Im Folgenden werden exemplarisch einige Auslöser aufgeführt.
Dabei handelt es sich lediglich um einen kleinen Ausschnitt, der ausschließlich der Veranschaulichung dient und längst nicht das gesamte Feld der Möglichkeiten abdeckt.
- Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung: Wo der Arbeitnehmer im Unternehmen eingesetzt werden wird, ist in der Regel im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Darüber hinaus gewährt die Gewerbeordnung dem Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- bzw. Direktionsrecht (§ 106), das ihm in gewissen Grenzen erlaubt, Mitarbeitern bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Weigern Sie sich unrechtmäßig, diese Arbeiten auszuführen, kann Ihr Chef Sie abmahnen.
- Abmahnung wegen Schlechtleistung: Sind Sie in einem Betrieb angestellt, verpflichten Sie sich dazu, eine Arbeitsleistung in bestimmter Qualität abzuliefern. Bleibt die Arbeitsleistung dauerhaft hinter den Erwartungen und Anforderungen, die sich auch nach Ihrer Leistungsfähigkeit richten, zurück, müssen Sie mit einer Abmahnung vom Arbeitgeber rechnen.
- Abmahnung wegen Zuspätkommen: Auch Unpünktlichkeit stellt einen Abmahnungsgrund dar. In der Regel wird der Chef über seltene Ausnahmen hinwegsehen. Wenn das Zuspätkommen jedoch notorisch wird und sich zur Regelmäßigkeit entwickelt, sehen Sie sich schnell einer Abmahnung gegenüber.
- Abmahnung wegen Beleidung: Keinen Spaß verstehen die meisten Arbeitgeber bei Beleidigungen. Im Arbeitsverhältnis ist es unerheblich, gegen wen sich dieser Ausfall richtete. Egal ob Kollegen, der Vorgesetzte oder ein Kunde beleidigt wurden, es muss unter diesen Umständen mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar mit der Kündigung gerechnet werden.
- Abmahnung wegen Krankheit: Sind Sie des Öfteren oder sogar chronisch krank und fallen deshalb häufiger aus, rechtfertigt dies keine Abmahnung. Schließlich liegt es in der Regel nicht an Ihnen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Eine Rüge Ihres „Verhaltens“ würde daher nichts bringen. Wenn Sie hingegen die Bestimmungen zur Krankmeldung missachten und sich zu spät oder gar nicht krank melden, kann dies eine Abmahnung rechtfertigen.
- Abmahnung wegen Mobbing: Das systematische und regelmäßige Herabsetzen eines Menschen führt häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, was sich nachteilig auf seine Arbeitsleistung auswirkt. Eine Abmahnung ist auch aus diesem Grund möglich.
Spezifische Informationen über Gründe für eine Abmahnung
Welchen Anforderungen muss eine Abmahnung genügen, um wirksam zu sein?
Abmahnungen müssen bestimmten Erfordernissen genügen, damit sie gültig sind. Diese Anforderungen beziehen sich sowohl auf den Inhalt als auch die Form.
- Sie hat ein bestimmtes Verhalten zu beanstanden (Rügefunktion): Was wird konkret gerügt? Wann wurde der Verstoß festgestellt? Aufführung der konkreten Umstände.
- Es müssen die Konsequenzen bei etwaiger Wiederholung aufgeführt werden: Der Abmahnende weist in einer gültigen Abmahnung darauf hin, mit welchen Folgen (weitere Abmahnung oder sogar Kündigung) der Adressat zu rechnen hat, wenn er sein Verhalten nicht ändert.
Wurde eine Abmahnung ausgesprochen bzw. dem Mitarbeiter überreicht, ergänzt sie die Personalakte, in der alle ihn und das Beschäftigungsverhältnis betreffenden Informationen und Dokumente vermerkt sind. Dort verbleibt sie in der Regel für mindestens zwei Jahre. Sie haben das Recht, der Akte eine Gegendarstellung zur Abmahnung beizufügen.
Und worin besteht nun der Unterschied zur Ermahnung? Auch mit einer Rüge, die keine Kündigung in Aussicht stellt, kann ein Arbeitgeber sein Missfallen ausdrücken. Diese schriftliche Ermahnung sieht das Arbeitsrecht als milderes Mittel an, um Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Pflichten hinzuweisen.
Spezifische Informationen zu der Form einer Abmahnung
Ist bei der Abmahnung laut Arbeitsrecht eine Frist einzuhalten?
Wenn ein Fehlverhalten angeprangert und eine Abmahnung ausgesprochen werden soll, muss in der Regel kein konkreter Zeitraum berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem seiner Urteile bestätigt (BAG, Az. 5 AZR 70/84).
Vor diesem Hintergrund kann also ein bereits vor Längerem aufgetretenes Fehlverhalten eines Arbeitgebers oder Arbeitnehmers noch mit einer Abmahnung versehen werden. Die Abmahnung muss keine Frist enthalten.
Das heißt: Die vertraglichen Pflichten sind immer einzuhalten und nicht nur in einer gewissen Zeit bzw. einem Zeitraum.
Weitere Ratgeber rund um das Thema „Abmahnung im deutschen Arbeitsrecht“
Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur Kündigung?
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, kommt es doch auf die Umstände bzw. das jeweilige Vergehen an. Während es bei geringfügigeren Vergehen in der Regel mehrere Abmahnungen braucht, gilt: Ihr Arbeitgeber kann Sie bei schweren Vergehen auch ohne vorherige Rüge kündigen. Pauschale Aussagen sind hier jedoch mit Vorsicht zu genießen.
Eine Kündigung kann seitens des Arbeitgebers dann aus:
- personenbedingten Gründen oder
- verhaltensbedingten Gründen erfolgen.
Laki meint
15. August 2024 at 12:42
Hallo.
Mein Arbeitnehmer teilte am letzten Tag vor seinen Urlaub einen Mitarbeiter, dass er nicht mehr kommt – also Kündigt. Es kommt aber keine schriftliche Kündigung von seiner Seite aus. Darf ich ihn mit einer 4-wöchigen Frist abmelden? Muss ich ihn eine Kündigung schicken? Muss ich ihn vorher schriftlich abmahnen? Wenn ja, in welchen Zeitraum? z.B. jeden Tag eine Abmahnung? Kann ich ihn 3 Abmahnungen für 3 verschiedene Gründe gleichzeitig abmahnen?
p.s. Das Arbeitsverhältnis war schon vorher angespannt, wie z.B. später kommen, früher gehen, Abzugshaube der Küche nicht gereinigt, bzw. vernachlässigt, Schichten getauscht, ohne dass ich informiert bin.
Vogel meint
19. Juni 2020 at 23:31
Seit wann ist eine e i n s e i t i g e Willenserklärung empfangsbedürftig?
Bärbel meint
28. April 2020 at 19:17
Guten Abend !
Wenn auf eine Abmahnung mit Widerspruch reagiert wurde, gibt es dann eine Frist für die Antwort des Arbeitgebers darauf ?
In welchem Zeitraum muß der Arbeitgeber nun auf meinen Widerspruch antworten ?
Im Voraus Danke für die Hilfe
Mit freundlichem Gruß
Bärbel
Chris meint
11. September 2018 at 9:31
Interessant, dass Beschäftigte ebenfalls das Recht haben, ihre Vorgesetzten abzumahnen. Wie dem auch sei, ich habe kürzlich eine Abmahnung erhalten und sehe nicht ein weshalb bzw. sehe es als vollkommen ungerechtfertigt. Daher suche ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der mir dabei behilflich sein kann.
Jonas meint
29. Juni 2018 at 12:10
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Abmahnungen. Es ist korrekt, dass in der heutigen Zeit zu schnell zu viele Abmahnungen geschrieben und geschickt werden. Verständlicherweise lässt der Arbeitnehmer nicht alles mit sich machen und schaltet im Zweifelsfall einen Anwalt für Arbeitsrecht ein. Ich finde, dass sich viele Chefs diesen Artikel durchlesen sollten um sich klar vor Augen zu führen, lassen solhnung gerecht verschickt werden kann und wann man sie besser sein lassen sollte.
Tremmel meint
28. Januar 2018 at 15:26
Hallo,
Meine Kollegin ist leider auf einen Betrugsanruf mit Geschenkkarten hereingefallen.
Muß sie den Schaden selbst bezahlen oder ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Schaden zu übernehmen?
Für eine Antwort auf diese Frage wäre ich sehr dankbar
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 8:47
Hallo Tremmel,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir Sie nur auf einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra Kaiser meint
16. Oktober 2017 at 14:11
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Diese Website ist eine wahre Fundgrube für das Arbeitsrecht. Ihr gebt hier super Tipps.
Claudia meint
3. April 2022 at 11:20
Darf der Arbeitgeber einer Kassiererin eine Abmahnung geben, wenn sie alle paar Monate mal eine kassendifferenz hat ?