Eine Abmahnung ist nie etwas, worüber sich Arbeitnehmer freuen, aber während der Ausbildung ist sie wohl besonders gefürchtet. Doch welche Gründe können in der Ausbildung zu einer Abmahnung führen? Und wie können Sie richtig auf eine derartige Situation reagieren?
Mit diesen Fragen geht ebenso einher, welche Konsequenzen eine Abmahnung haben und ab wann diese zu einer Kündigung führen kann. Zudem muss geklärt werden, wie Sie auf eine unberechtigte Abmahnung reagieren können.
Kurz & Knapp: Abmahnung für einen Azubi
Möchte der Arbeitgeber den Auszubildenden wegen eines vertragswidrigen Verhaltens kündigen, muss er ihn vorher in der Regel abmahnen. Erst nach einem wiederholten gleichartigen Verstoß ist eine Kündigung gewöhnlich zulässig.
In Betracht kommt z. B. eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule oder im Betrieb oder wenn der Azubi nicht bereit ist, sich in die betriebliche Ordnung einzugliedern.
Die Abmahnung muss folgende Dinge enthalten: eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens (Ort, Zeit und Art des Verstoßes), die Aufforderung, künftig den ausbildungsvertraglichen Pflichten nachzukommen und die Androhung weiterer konkreter arbeitsrechtlicher Maßnahmen im Falle eines erneuten Verstoßes. Eine erste Orientierung zum Inhalt bietet auch unser Muster.
Erfahren Sie mehr zum Thema „Abmahnung in der Ausbildung“ im vorliegenden Ratgeber. Außerdem finden Sie auf dieser Seite ein Muster für eine Abmahnung.
Inhalt
Gründe für eine Abmahnung
Grundsätzlich ist eine Abmahnung auch für Azubis ein milderes Mittel im Verhältnis zur Kündigung, um auf ein Fehlverhalten beziehungsweise einen Vertragsverstoß hinzuweisen.
Dabei ist hervorzuheben, dass die Kündigung wirklich das letzte Mittel sein sollte, um auf bestimmte Situationen zu reagieren. Vor allem eine fristlose Kündigung während der Ausbildung ist durch eine schriftliche Abmahnung anzukündigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch eine mündliche Abmahnung gültig ist.
Eine Abmahnung soll dem Azubi ermöglichen, sein Verhalten zu ändern und den entsprechenden Vertragspflichten nachzukommen.
Folgende Gründe können eine Abmahnung für einen Azubi bedeuten:
- Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule und/oder im Ausbildungsbetrieb
- Verweigerung bestimmter Tätigkeiten
- Störung des Betriebsfriedens
- Nicht genehmigtes Verlassen des Arbeitsplatzes
- Verweigerung des Führens eines Berichtsheftes
- Verspätungen (Arbeits- und Dienstantritt)
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Nebentätigkeiten ohne Genehmigung durch den Arbeitgeber
Wann muss keine Abmahnung erfolgen?
Bei dieser Frage geht es vor allem darum, aus welchen Gründen eine Abmahnung beim Azubi entbehrlich ist, also weggelassen werden kann.
Handelt es sich nämlich um schwerwiegende Verstöße gegen die Pflichten im Ausbildungsvertrag, kann sofort eine Kündigung erfolgen.
Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen endgültig gestört ist durch Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung. Auch ein besonders schweres Fehlverhalten erfordert keine vorherige Abmahnung Auszubildender.
Dazu zählen unter anderem:
- Missbrauch von Kontrolleinrichtungen (zum Beispiel zur Zeiterfassung)
- Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
- Missbrauch von Datenbanken
- Gewalt gegenüber anderen Mitarbeitern
Auf eine ungerechtfertigte Abmahnung richtig reagieren
Es kann vorkommen, dass Sie als Azubi zu Unrecht abgemahnt abgemahnt worden sind. Dann ist es zunächst wichtig, das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Ausbilder zu suchen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Notieren Sie sich alle Argumente, die Sie gegen die Abmahnung vorbringen möchten.
- Ihre Darstellung sollte sachlich sein. Unüberlegte Rechtfertigungen sind nicht sinnvoll.
- Lassen Sie Ihren Vorgesetzten zu Wort kommen.
- Halten Sie die wichtigsten Punkte der Diskussion und das Ergebnis am besten fest.
Sollten Sie in dem Gespräch nicht vorankommen, bietet sich eine schriftliche Gegendarstellung an.
Letztlich können Sie gegen eine Abmahnung auch als Azubi klagen. Hierbei seien Sie sich bewusst, welche Konsequenzen für Sie beim Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses daraus entstehen. Denn vor allem das Vertrauensverhältnis beider Parteien ist nach einer solchen Klage erschüttert.
Wichtige Formalien bei einer Abmahnung für einen Lehrling
Zunächst ist es unerlässlich, dass die Abmahnung für den Azubi auf Grundlage eines konkreten Sachverhalts erfolgt. Das abzumahnende Verhalten ist genau zu beschreiben. Damit wird es für den Betroffenen auch nachvollziehbar. Die Darstellung sollte demnach so detailliert wie möglich sein. Uhrzeit, Datum und Ort sowie Art des Verstoßes sind aufzuführen.
Sollten mehrere Vertragsverstöße bestehen, muss für jeden einzelnen Fehltritt eine gesonderte Abmahnung erfolgen.
Daneben muss erkennbar sein, dass der Auszubildende sein Verhalten zukünftig im Betrieb ändern sollte. Damit geht der Hinweis einher, dass ein wiederholtes Fehlverhalten Konsequenzen haben wird, in der Regel in Form einer Kündigung.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass eine Kündigung nicht erst nach der dritten Abmahnung erfolgen muss, so wie viele denken. Dies kann bereits nach einem wiederholten Verstoß der Fall sein.
Des Weiteren sollten Sie wissen, dass die Rechtswirkung einer Abmahnung beim Azubi zeitlich begrenzt ist. Doch die Fristen diesbezüglich befinden sich bislang in einer rechtlichen Grauzone. In den meisten Unternehmen hat sich ein zeitlicher Rahmen von sechs bis zwölf Monaten etabliert.
Schließlich ist die Mitwirkung eines Betriebsrats bezüglich Abmahnungen von Azubis nicht erforderlich. Hierbei sind jedoch die spezifischen Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen.
Muster für die Abmahnung bei einem Azubi
Im Folgenden haben wir für Sie eine Muster-Abmahnung zusammengestellt, mit der Sie sich ein Bild davon machen können, was ein derartiges Dokument in jedem Falle enthalten sollte. Dabei geht es inhaltlich um die möglichen Fehlzeiten im Betrieb und in der Berufsschule.
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für Abmahnung in der Ausbildung
vom [Datum einfügen] bis zum [Datum einfügen] haben Sie sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb unentschuldigt gefehlt. Trotz Aufforderung haben Sie uns die entsprechenden Gründe nicht mitgeteilt.
Damit haben Sie gegen die Pflicht aus dem § 00 des Ausbildungsvertrages verstoßen. Hiermit mahnen wir Sie für dieses Verhalten ab.
Außerdem fordern wir Sie auf, den Pflichten des Ausbildungsvertrages nachzukommen. Im Wiederholungsfalle ist mit einer Kündigung Ihres Ausbildungsverhältnisses zu rechnen.
Eine Durchschrift dieser Abmahnung wird in ihre Personalakte aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitgeber
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Abmahnung erhalten am: ____________________
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster einer Abmahnung eines Azubis (.doc)
Muster einer Abmahnung eines Azubis (.pdf)
Moe meint
20. Januar 2022 at 0:45
Hallo
ich habe am selben Tag 2 abmahnungen bekommen eines weil ich unentschuldigt bei der nachhilfe gefehlt habe und einmal weil ich in der Berufsschule EINEN Leistungsnachweis mit der Note 5 erbracht habe und angenlich mehrmals den Unterricht gestört habe (in 1½ Wochen). Was kann ich nun unternehmen oder besser gesagt was könnte auf mich noch zukommen
Lara Stein meint
14. Juli 2021 at 16:39
Ich wusste nicht, dass eine Abmahnung bei Azubis gerechtfertigt sein kann, wenn unentschuldigtes Fehlens in der Berufsschule vorlag. Mein Bruder hat leider auch eine Abmahnung erhalten, allerdings wegen etwas ganz anderem. Wir werden nun erst einmal unseren Rechtsanwalt einschalten, der kann uns hinsichtlich Arbeitsrecht sicher beraten.
matzhino meint
17. September 2020 at 11:07
Hallo zusammen,
in welchem Gesetz sind Abmahnungen denn geregelt? Im BBiG taucht der Begriff nämlich nicht auf bzw. wird auch nicht umschrieben.
Grüße
Matzhinho
arbeitsrechte.de meint
27. Oktober 2020 at 15:28
Hallo Matzhinho,
die Abmahnung ist in § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susi123 meint
9. Mai 2020 at 16:11
Hallo, darf ein betrieb eine Abmahnung wegen Arbeitsbummelei ausstellen?
W. meint
11. März 2020 at 16:30
Wie sieht es aus ist ,eine Abmahnung gerechtfertigt wenn ein Azubi zu spät kommt aber die Zeit gleich nacharbeitet.und trorzdem bekommt er eine Abmahnung
Wer kann das beantworten.
arbeitsrechte.de meint
17. März 2020 at 14:57
Hallo W.,
eine Verspätung kann auch dann eine Abmahnung begründen, wenn der betroffene Arbeitnehmer die Zeiten nacharbeitet. Bitte wenden Sie sich für die Prüfung des Einzelfalles jedoch an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Salkovic meint
17. August 2018 at 7:53
Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen ob ein Azubi 3 Abmahnungen generell haben muss um gekündigt zu werden, oder 3 Abmahnungen von einem vergehen ?!?!
Wäre super nett wenn sich jemand melden würde.
Vielen dank
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 10:34
Hallo Salkovic,
in der Regel müssen sich in der Ausbildung zwei Abmahnungen sowie die letztendliche Kündigung auf ein und dasselbe Fehlverhalten beziehen. Ansonsten ist die Kündigung normalerweise nicht wirksam.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
16. Januar 2017 at 12:27
Tolle Seite !!
Ich hätte mir gewünscht das auch mal die Azubi Seite beleuchtet wird und mal eine Mustergegendarstellung veröffentlicht wird.
Aber es ist halt nicht ganz einfach sich auch mal für die schwächeren stark zu machen.
Michael Talks back meint
19. April 2017 at 21:21
Hä? ?
Christian meint
23. November 2017 at 13:25
Da gebe ich dir allerdings recht. Wir haben den Fall nämlich akutell, der Betrieb schmeißt mit Abmahnungen um sich wie Fastnacht BonBons und alle ungerechtfertigt. Er sucht eine Möglichkeit den Azubi legal und kostengünstig loszuwerden….aber hier wird leider nur auf die Arbeitgeber Seite eingegangen. Sehr schade. Den Arbeitsrechte hat nicht nur der Arbeitgeber sondern auch der Azubi!
Marc meint
21. März 2019 at 14:02
Als erstes einmal: Abmahnen geht in 2 Richtungen.
Auch ein Azubi kann seinen Arbeitgeber abmahnen.
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Abmahnung durch den Arbeitgeber. Also
1. Vertragsverstöße durch den Arbeitgeber aufzeigen (Eine zweifellos ungerechtfertigte Abmahnung wäre übrigens ein Grund für eine Abmahnung des Arbeitgebers durch den Azubi)
2. Aufforderung zur Unterlassung der falschen bzw. Vertragswiedrigen Handlung
3. Aufführen von Konsequenzen wenn das Fehlverhalten nicht ausbleibt.
Jetzt fragt man sich natürlich: Ja was soll denn das für Konsequenzen haben wenn der Azubi Kündigt nach Abmahnung?
Tja. Dazu fallen mir erst einmal 2 Folgen ein:
1. Der Betrieb natürlich für sämtliche Finanziellen Einbüßen des Azubis aufkommen muss, wenn er durch ein Fehlverhalten die Kündigung verursacht hat.
(Wenn also die Ausbildung erst zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden kann, muss die Differenz zwischen Vergütung und Gesellengehalt z.B. gezahlt werden. Wenn die Neue Ausbildungsstätte weiter weg liegt die höheren Fahrtkosten, wenn die Vergütung geringer ausfällt die differenz etc. etc.)
2. Die Auflösung eines Ausbildungsvetrages muss immer der entspr. Kammer mitgeteilt werden. Ob die sie begeistert davon ist, wenn wenn der Azubi verhaltensbedingt (Also nach Fehlverhalten des Ausbildungsbetriebes) nach Abmahnungen kündigt? Ich wage es zu bezweifeln. Hier ann durchaus ein Verbot ausgesprochen werden, dass der Betrieb auch weiterhin ausbildet.