Im Arbeitsalltag geht es immer wieder darum, Entscheidungen zu treffen und Lösungen für Probleme zu erarbeiten. Dabei sind Menschen naturgemäß häufig unterschiedlicher Ansicht über den richtigen Weg.
Schnell kann es so passieren, dass aus einer vormals sachlichen Diskussion ein hitziger Schlagabtausch wird. Wer sich nicht unter Kontrolle hat, dem Rutschen dann mitunter auch Beleidigungen über die Lippen, die bei Regelmäßigkeit schnell zum Mobbing werden können.
Kurz & knapp: Abmahnung wegen Beleidigung
Haben Sie sich nicht im Griff, können Sie eine Abmahnung wegen Beleidigung erhalten. Ob diese gerechtfertigt und der Grund ausreichend ist, kommt auf die Umstände an. Diverse Aussagen, die als Herabsetzung gelten, finden Sie hier.
Schlimmstenfalls ist sogar eine fristlose Kündigung wegen Beleidigung möglich.
Ein Muster für eine Abmahnung wegen Beleidigung gibt es hier.
Herabsetzende Äußerungen, egal ob dem Vorgesetzten, den Kollegen oder Kunden gegenüber, sollten Sie tunlichst vermeiden, um Ihren Job nicht zu gefährden. Schließlich kann aus einer Abmahnung wegen Beleidigung bei Wiederholung mir nichts dir nichts eine Kündigung vom Arbeitgeber folgen.
In diesem Artikel erklären wir, was das Arbeitsrecht als beleidigende Äußerung ansieht und wann Arbeitnehmer hierfür mit einer Abmahnung ihres Verhaltens rechnen müssen.
Inhalt
Beleidigungen am Arbeitsplatz – welche Aussagen gelten als Herabsetzung?
Nicht jeder Mensch fühlt sich bei bestimmten Aussagen gleichermaßen beleidigt. Doch grundsätzlich können folgende Aussagen als Beleidigung eingestuft werden:
- “Sie Psycho!“
- “Sie sind ja irre.“
- “Du Hirni.“
- “Sie können mich mal.“
Prinzipiell wird Ihnen jeder Rechtsanwalt, der im Arbeitsrecht tätig ist auf Nachfrage mitteilen:
Eine Abmahnung wegen Beleidigung kann aus zwei verschiedenen Gründen erfolgen:
- Der Inhalt Ihrer Aussage ist beleidigend.
- Es handelt sich um eine Formalbeleidigung. Die Herabsetzung geht hier aus der Form bzw. den äußeren Umständen der Aussage hervor.
Beleidigung am Arbeitsplatz durch Kollegen
Nicht immer sind Sie es selbst, die sich in einem Moment vergessen. Manchmal kommt es auch vor, dass Sie von Kollegen beleidigt werden. Melden Sie dies dem Arbeitgeber, muss der entsprechende Mitarbeiter gegebenenfalls mit einer Abmahnung wegen Beleidigung rechnen. Ob es hierzu tatsächlich kommt, wird u. a. davon bestimmt, wie Sie im Büro oder Betrieb in der Regel miteinander kommunizieren.
Chef beleidigt Sie als Mitarbeiter
Und auch so mancher Vorgesetzte ist cholerisch und vergreift sich manchmal im Ton. Was machen Sie in einer solchen Situation? Zunächst ist es immer hilfreich, das persönliche Gespräch zu suchen und die Angelegenheit so zu klären.
Hilft das nicht, können Sie sich überlegen, einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht anzustrengen. Was Sie in diesem Fall beachten sollten, sind diese Tipps:
- Führen Sie detailliert Buch über seine oder ihre Ausfälle (Was wurde gesagt? Wann trug sich das Ereignis zu? Sammeln Sie schriftliche Beweise.)
- Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Er hilft Ihnen mit nützlichen Hinweisen, wie Sie sich jetzt weiter verhalten sollten.
Abmahnung wegen Beleidigung: Ein Muster kann so aussehen
Ihnen selbst ist eine herabsetzende Äußerung gegenüber einem Kollegen oder Kunden herausgerutscht? Dann halten Sie möglicherweise schon bald eine Abmahnung wegen Beleidigung in Ihren Händen.
Wie diese aussehen kann, erfahren Sie aus der folgenden Vorlage. So oder so ähnlich formulieren Arbeitgeber in der Regel ein Abmahnschreiben wegen Beleidigung. Es führt häufig ganz konkret auf, was Sie sich haben zuschulden kommen lassen.
Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers
Arbeitnehmer
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für Abmahnung wegen Beleidigung
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
am Freitag letzter Woche (Datum: xx.yy.zzzz) bat Sie der Kollege Herr (xyz) kurz vor Dienstschluss, Ihm noch den E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und dem Kunden (xyz) weiterzuleiten. Sie entgegneten ihm wörtlich „Das kann doch wohl nicht wahr sein. Ich habe gleich Feierabend. Sie können mich mal, Sie Arschloch Sie. Suchen Sie sich Ihren Scheiß doch alleine zusammen. Ich bin weg.“
Hierbei handelt es sich um groß beleidigende Äußerungen, die wir in unserem Betrieb nicht dulden. Wir mahnen Sie deshalb wegen der Nichteinhaltung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ab.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie in Zukunft einen angemessenen Umgangston bei Ihren Kollegen und Kunden unserer Firma anschlagen und derlei beleidigende Äußerungen unterlassen. Bei Missachtung müssen Sie andernfalls mit schwerwiegenderen Konsequenzen wie einer Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitgeber)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Abmahnung wegen Beleidigung (.doc)
Muster Abmahnung wegen Beleidigung (.pdf)
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