Grundsätzlich weist eine Abmahnung auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers hin, das den vertraglichen Vereinbarungen widerspricht. Eine Abmahnung wegen Fehlverhalten kann viele Gesichter haben. Denn einige Handlungsweisen wie z. B. eine Beleidigung haben nicht nur direkte Auswirkungen auf Kunden oder Kollegen, sondern sie können im zweiten Atemzug auch ein schlechtes Licht auf das gesamte Unternehmen werfen und damit geschäftsschädigend sein.
Doch welche Beispiele sind zu nennen für ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz? Wann wird eine verhaltensbedingte Abmahnung ausgesprochen und in welcher Form erfolgt dies üblicherweise?
Kurz & knapp: Verhaltensbedingte Abmahnung
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer z. B. wegen Störung des Betriebsfriedens, respektlosen und unkollegialen Verhaltens oder wegen einer Schlechtleistung abmahnen.
Bei einem erneuten (vergleichbaren bzw. gleichartigen) Fehlverhalten riskiert der Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung.
Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, welche Ursachen für eine verhaltensbedingte Abmahnung anzusetzen sind und wie Sie als Arbeitnehmer damit umgehen können. Außerdem finden Sie im Anschluss ein Muster für eine Abmahnung bei einem Fehlverhalten.
Inhalt
Welche Faktoren führen zu einer Abmahnung?
Eine Abmahnung ist prinzipiell verhaltensbedingt begründet. Eine personen- oder gar betriebsbedingte Abmahnung, wie bei der Kündigung, existieren nicht.
Zu den häufigsten Handlungsweisen, die zur verhaltensbedingten Abmahnung führen, gehören Beleidigungen, Diebstahl und Mobbing. Auch die unerlaubte private Internetnutzung zählt dazu. Darüber hinaus ist eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit möglich, vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer damit das Image des Unternehmens negativ beeinträchtigt.
Ebenso kann anhaltende Schlechtleistung, permanente Unpünktlichkeit oder gar vollkommene Arbeitsverweigerung zu einer Abmahnung führen.
Geht es um eine verhaltensbedingte Abmahnung, sollten Sie immer bedenken, dass der Vorgesetzte oder Arbeitgeber die Weisungsbefugnis inne hat. Neben den vertraglichen Vereinbarungen ist dies maßgeblich für den Inhalt der Arbeitsleistung, die Sie erbringen müssen.
Wann erfolgt eine verhaltensbedingte Kündigung?
Eine verhaltensbedingte Abmahnung weist den Arbeitnehmer nicht nur auf ein Fehlverhalten hin, sondern geht auch mit der Aufforderung einher, die fehlerhaften Verhaltensweisen zu unterlassen. Die Möglichkeit einer weiteren Sanktionierung sollte dabei nicht unerwähnt bleiben.
Prinzipiell geht es um ein steuerbares Verhalten. Sollte sich daran nichts ändern, steht die verhaltensbedingte Kündigung im Raum.
Wichtig! Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Vertragspflichten, ist mit einer verhaltensbedingten Kündigung in letzter Instanz zu rechnen. Dem voran gehen zumeist mildere Mittel wie eine Ermahnung oder eine verhaltensbedingte Abmahnung. Grundlegende Voraussetzung für eine derartige Kündigung muss eine konkrete schuldhafte Störung sein. Außerdem sollte nach Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien eine negative Prognose für das weitere Verhalten erfolgen.
Ist eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne Abmahnung rechtens?
Grundsätzlich ist eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn das Fehlverhalten gravierend ist und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig beeinträchtigt ist.
Diebstahl, Spesenbetrug, öffentliche Beleidigungen oder körperliche Übergriffigkeiten sind an dieser Stelle zu erwähnen, die nicht selten zu einer fristlosen Kündigung führen.
Angemessen auf eine verhaltensbedingte Abmahnung reagieren
Eine Abmahnung ist ein Warnschuss, der in der Personalakte vermerkt wird und deshalb auf viele Arbeitnehmer zunächst einschüchternd wirkt. Doch eine verhaltensbedingte Abmahnung kann auch eine Chance sein.
Das Problem beziehungsweise Fehlverhalten am Arbeitsplatz sollte in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Dabei ist es ratsam, bereits über Lösungsvorschläge nachgedacht zu haben und selbstinitiativ vorzugehen.
Verhaltensbedingte Abmahnung: Ein Muster
Im folgenden finden Sie ein Beispiel für eine Abmahnung. Sie soll der Orientierung dienen und aufzeigen, welche Elemente unerlässlich in einer schriftlichen Abmahnung sind.
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Muster für eine verhaltensbedingte Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
laut Arbeitsvertrag sind Sie dazu verpflichtet, die Kunden im Verkaufsgespräche zuvorkommend und unaufdringlich zu beraten. Das schließt ebenso einen freundlichen Umgangston mit ein. Doch vor allem in den vergangenen drei Wochen sind Sie diesen Vorgaben nicht nachgekommen.
Folgende Beschwerden traten auf:
- Datum, Zeit, Situation
- Datum, Zeit, Situation
- …
- …
Ein solches Fehlverhalten gegenüber unseren Kunden dulden wir nicht. Denn damit schaden Sie auch dem Betrieb. Sollten sich derartige Vorfälle in Zukunft wiederholen, behalten wir uns den Schritt zur Kündigung vor.
Eine Kopie der vorliegenden Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift Arbeitgeber
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Unterschrift Arbeitnehmer
Abmahnung erhalten am: ____________________
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Verhaltensbedingte Abmahnung – Muster (.doc)
Verhaltensbedingte Abmahnung – Muster (.pdf)
Susanne meint
31. August 2021 at 12:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Abteilungsleiter, der im BR den Vorsitz inne hat, legt ein Fehlverhalten an den Tag, das den Arbeitsfrieden empfindlich stört.
Es gibt Aufzeichnungen darüber von Mitarbeitern, die es betrifft.
Besteht die Möglichkeit, diesen MA zu degradieren bzw. abzumahnen, obwohl BR-Vorsitz/-Mitglied?
Welcher Punkt wird vorrangig gewertet? Betriebsfrieden oder BR?