Kurz & knapp: Anerkennungsverfahren
Das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse ermöglicht es Menschen, die nach Deutschland kommen, ihrem zuvor erworbenen oder ausgeübten Beruf hierzulande weiterhin nachzugehen. Eine Anerkennung wird als notwendig betrachtet, damit auch zugewanderte Fachkräfte in ihren Qualifikationen den in Deutschland geltenden Standards entsprechen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Damit Sie das Anerkennungsverfahren erwartungsgemäß erfolgreich durchlaufen können, brauchen Sie unbedingt die notwendigen Qualifikationen und Nachweise. Unter Umständen wird auch ein Sprachnachweis oder ein Arbeitszeugnis verlangt. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Beruf und auch die jeweiligen Landesbehörden haben abweichende Anforderungen. Am Besten informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Landesbehörde.
Die Zeit, die das Anerkennungsverfahren in Deutschland in Anspruch nimmt, ist je nach Bundesland und Beruf unterschiedlich. In der Regel handelt es sich um mehrere Monate, bis Sie die Möglichkeit haben, einen neuen Arbeitsvertrag einzugehen. Verschiedene Faktoren spielen hierbei eine Rolle, wie zum Beispiel: Haben Sie die Unterlagen vollständig eingereicht? Sind eventuell Prüfungen nachzuholen um die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses zu bescheinigen?
Inhalt
Was ist das Anerkennungsverfahren?
Das Anerkennungsverfahren dient in Deutschland als ein zentraler Prozess für Personen mit ausländischen Qualifikationen, die hierzulande arbeiten möchten. Es umfasst die Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, um deren Gleichwertigkeit mit deutschen Qualifikationen festzustellen.
Zu den Grundvoraussetzungen für eine Anerkennung in Deutschland zählen unter anderem Nachweise der ausländischen Berufsqualifikation und häufig auch ein Sprachnachweis. Der genaue Ablauf und die erforderlichen Dokumente variieren je nach Bundesland und Beruf. Oftmals müssen alle relevanten Dokumente, wie Zeugnisse und Arbeitsnachweise, in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Auch die Dauer des Anerkennungsverfahrens kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, in manchen Fällen kann es jedoch bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen. Für Fachkräfte aus Drittstaaten gibt es beschleunigte Verfahren, die die Anerkennung in etwa zwei Monaten ermöglichen.
Anerkennungsverfahren in der Pflege
Das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte richtet sich an Personen, die im Ausland eine Ausbildung als Pflegefachkraft absolviert haben und in Deutschland arbeiten möchten. Insbesondere in reglementierten Berufen, wie beispielsweise in der Pflege ist ein solches Verfahren notwendig.
Der Antrag auf Anerkennung wird beim zuständigen Landesamt des Bundeslandes gestellt. Beispielsweise:
- In Bayern ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zuständig,
- in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie,
- in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- oder in Hessen das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Hier müssen Antragstellende ihre staatlich anerkannte Berufsqualifikation nachweisen und eine Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen. Falls wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, müssen Ausgleichsmaßnahmen wie Anpassungslehrgänge oder weitere Prüfungen absolviert werden.
Das Anerkennungsverfahren für jegliche ausländische Berufsabschlüsse ist immer ähnlich strukturiert. Es umfasst eine Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf.
Diese Verfahren sind besonders wichtig für Fachkräfte aus Drittstaaten, die ohne Anerkennung in vielen Berufen nicht arbeiten dürfen. Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz gelten oft vereinfachte Verfahren, einschließlich der automatischen Anerkennung für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Pflegefachkräfte.
Eine Vollmacht im Anerkennungsverfahren: Wenn sich Antragstellende vertreten lassen möchten, kann eine Vollmacht hilfreich sein, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren oder sprachliche Barrieren zu überwinden. Die bevollmächtigte Person kann dann die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und notwendige Dokumente einreichen.
Anerkennungsverfahren und Asyl
Asylbewerber und -bewerberinnen sowie Geflüchtete können ebenso nach ihrer Ankunft ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen. Dies ist oft ein wichtiger Schritt und wesentlicher Bestandteil der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.
Hierfür gibt es spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe eingehen. Gegebenenfalls kann auch die Hinzunahme eines Fachanwalts den Prozess erleichtern. Das Ziel ist es auch hier, die berufliche Eingliederung zu erleichtern und die Anerkennung vorhandener Qualifikationen zu beschleunigen.
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