In Teilzeit zu arbeiten, bietet sich vor allem für Eltern an. So können Sie sowohl Ihren Pflichten innerhalb der Familie und im Haushalt als auch denen im Job gerecht werden. Wenn Sie bislang eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeit beim Arbeitgeber zu stellen.
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Aber nicht nur die Familie kann ein Grund für eine Teilzeitbeschäftigung sein. Viele Arbeitnehmer wünschen sich generell mehr Freizeit neben dem Job oder wollen nebenbei einer anderen Beschäftigung nachgehen. Eine Weiterbildung sowie ein nebenberufliches Studium sind ebenfalls denkbar.
Kurz & knapp: Antrag auf Teilzeit
Grundsätzlich muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen, damit ein Teilzeitantrag gestellt werden kann.
Ein Antrag auf Teilzeit kann beim Arbeitgeber gestellt werden. Dieser sollte vor allem die neuen Arbeitszeiten sowie die neue Stundenanzahl enthalten.
Unter anderem sollten im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein, damit ein Antrag auf Teilzeit genehmigt werden kann.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen können, wie dieser formuliert wird und Sie können sich einen Antrag auf Teilzeit als Vorlage kostenlos herunterladen.
Inhalt
Wie können Sie Teilzeit beantragen?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, einen Anspruch auf Teilzeit. Laut § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz können sogar Beschäftigte, die bereits in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren. Zudem haben Sie das Recht, nach oder während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden.
Die wichtigste Voraussetzung für einen Antrag auf Teilzeitarbeit ist vor allem, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht. Außerdem müssen in Ihrem Unternehmen in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden. Davon ausgenommen sind Auszubildende sowie andere zur Berufsbildung beschäftigte Personen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Grundsätzlich kann dieser formfrei gestellt werden. Die Gründe für Ihren Antrag auf Teilzeit müssen Sie dabei nicht angeben.
Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden. Es bietet sich allerdings immer an, ein Schriftstück zu verfassen, auf welches der Arbeitgeber schnellstmöglich antworten soll. Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit sollten Sie eine Antwort erhalten. Hält er diese Frist nicht ein, beginnt die Teilzeit automatisch.
Antrag auf Teilzeit: kostenloses Muster zum Download
Wenn Sie bislang in Vollzeit gearbeitet haben und eine Teilzeitbeschäftigung anstreben, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dies kann durch einen Antrag auf Teilzeit geschehen. Dieser ist nicht an bestimmte Formulierungen gebunden. Folgendermaßen kann das Schreiben aussehen:
Name und Adresse des Arbeitnehmers
Name und Adresse des Arbeitgebers
Antrag auf Teilzeit
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit beantrage ich die Verringerung meiner regelmäßigen Arbeitszeit ab dem xx.yy.zzzz von xy Wochenstunden [alte Arbeitszeit] auf xy Wochenstunden [neue Arbeitszeit] sowie eine Verteilung der neuen Arbeitszeit wie folgt:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|
xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr |
Stehen der Verwirklichung meines Arbeitszeitwunsches betriebliche Gründe entgegen, beantrage ich eine Verringerung auf xy Wochenstunden sowie eine Verteilung der Arbeitszeiten wie folgt:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|
xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr | xy bis xz Uhr |
[ggf.] Die Verringerung meiner Arbeitszeit soll vorerst gelten bis zum xx.yy.zzzz.
Ich bitte um Ihre schriftliche Bestätigung meines Teilzeitantrags. Sollten Sie Einwände gegen meine Arbeitszeitwünsche haben, bitte ich um ein klärendes Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift Arbeitnehmer]
Hier können Sie sich kostenlos das Muster für den Antrag auf Teilzeit herunterladen!
Beachten Sie dabei bitte, dass es sich ausschließlich um eine Vorlage handelt und angepasst werden muss.Muster: Antrag auf Teilzeit (doc.)
Muster: Antrag auf Teilzeit (.pdf)
Marta meint
16. Mai 2023 at 10:29
Hallo , ich habe einen Antrag auf Verringerung meiner Wochenstunden sowie eine Verteilung der Arbeitszeiten ( nur Frühdienste wegen fehlender Betreuung für meine Tochter in den Nachmittag Stunden) . Auf diesen Antrag bekam ich aber keine Antwort von meinem AG. Leidlich 2 Monate später würde mir einfach ein neuer Arbeitsvertrag mit Verringerten Wochenstunden. Ein extra Schreiben mit einer Zustimmung oder Ablehnung der gewünschte Arbeitszeiten ( Frühdienste) war nicht dabei. Ich habe gehört das bei mir sogenannte fictive Genehmigung eintreten würde. Ist es so? Ich solle meinem AG eine Nachricht Schreiben – eine Klarstellung. Es wurde mir eine Text Vorgabe gegeben aber ich glaube ich habe da einen Fehler. Wie kann ich es verändern das dieses Schreiben korrekt ist?
Text: „ Entsprechend meines Antrages auf Teilzeit und Verteilung der neuen Arbeitszeiten von 23.02.2023 möchte ich Klarstellung stellen(???), dass nach § 8 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine fiktive Genehmigung eingetreten ist. „
Danke voraus für die Hilfe
Müller meint
1. Februar 2022 at 11:56
Hallo, ich bin aktuell in elternzeit, davor habe ich 40 Std./Woche gearbeitet und wollte danach auf 20 Std./Woche reduzieren. Ich bin seit 18 Jahren in der Firma und man hat mir mitgeteilt, dass dies nicht ging da sie meine moch vollzwit beschäftigen und sie mir auch nur dies anbieten könnten.
Jens meint
24. April 2021 at 9:51
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage. Ich arbeite Vollzeit (40std.), in einer großen Firma mit 800 Mitarbeitern und habe einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Ich arbeite im Dreischicht System und wollte meine Arbeitszeit um 1/3 verkürzen. Allerdings wollte ich meine Arbeitszeit Wochenweise verkürzen. Also 2Wochen arbeiten und dann eine Woche frei usw. …
Geht das überhaupt, oder muss man immer die Arbeitszeit in einer Woche verringern?
Ausserdem wurde mir schon angekündigt das ich dass, wenn nur befristet bekomme!!!
Kann ich auf unbefristet bestehen? Oder hilft da nur der Gang zum Anwalt?
Maci meint
15. Dezember 2020 at 23:10
Ich habe eine 50 % Stelle angeboten gekommen. Ich bin derzeit noch Vollzeit angestellt, mein Arbeitgeber erfüllt alle oben genannten Fakten. Kann ich einfach Teilzeit beantragen um einen anderen Job anzunehmen, wenn dieser nicht in Konkurrenz steht? Muss mein Arbeitgeber das unbedingt schriftlich freigeben, oder würde eine formale Reduzierung meiner Arbeitszeit ausreichen
Monika meint
3. September 2020 at 16:11
Hallo,
ich habe den Wunsch als langjährige Mitarbeiterin meine Arbeitszeit auf 40 Stunden zu erhöhen. Das wird jedoch abgelehnt. Nebenher sollen aber noch zusätzlich 2 Mitarbeiter volltags eingestellt werden.
Habe ich als langjährige Mitarbeiterin Vorzugsrechte, dh. kann ich darauf bestehen, dass ich die Volltagsstelle bekomme, da sie eh geplant sind?
Scholz meint
11. August 2020 at 16:32
Ich arbeite seit 5 Jahren bei [edit. v. d. Red.] als Betreuungskraft .Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet mit 19,5 Stunden .10 mal habe ich Vertragsänderung bekommen mit 30 Stunden und immer noch befristet .Meine Frage habe ich recht auf ein unbefristete Arbeitsvertrag mit 30 Stunden wenn meine Arbeitsstunden werden immer wieder erhört. Ich werde gerne 30 Stunden in die Woche arbeiten aber unbefristet. Im den Änderungsvertrag gibst kein Grund warum sind die Arbeitsstunden erhört. Muss ich Antrag auf Stundenerhörung stellen ?
MFG
Mick meint
2. Juni 2020 at 11:49
Hallo,
muss ich mich bei Antragstellung auf die Dauer der Teilzeitregelung festlegen – bei uns maximal 5 Jahre?
Ist eine Verlängerung nur über einen erneuten Antrag zu gewährleisten?
Und ist es möglich, dass ich innerhalb dieser Zeit auch wieder zurück zu Vollzeit wechseln kann?`
Vielen Dank
A. meint
5. September 2019 at 11:54
Guten Tag,
wie lange kann sich ein Arbeitsgeber für die Bearbeitung meines Teilzeitantrages Zeit lassen.
Ich warte jetzt schon 2,5 Monate…
Danke für die Antwort
Marcel F. meint
17. Juni 2019 at 18:40
Grüß Gott,
wenn ich ein Antrag auf Teilzeit (30Stunden) stelle, muss ich 3 Monate (Frist) warten.
Oder kann man das auch mündlich / schriftlich so regeln das auch früher in die Teilzeit kann.
Danke und Gruß
S. meint
20. April 2019 at 10:59
Hallo,
ich arbeite im TvöD.
Ich möchte gerne meine Arbeitzeit auf volgende Monate im Jahr reduzieren: Oktober bis April. Ist sowas gesetzlich überhaupt möglich und welche Strategie würden Sie mir, beim Gespräch mit meinem Arbeitsgeber, empfehlen? Danke für Ihre Rückmeldung 🙂
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2019 at 10:19
Hallo S.,
Sie können sich zu Ihrer Frage gern anwaltlich beraten lassen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an und dürfen Ihnen daher auch keine Strategie vorschlagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulla meint
30. Januar 2019 at 20:51
Guten Abend.
Wie ist die Situation,
– wenn z.B. ein Arbeitgeber auf den Antrag nicht ordnungsgemäß reagiert bzw. nach Ablauf der drei Monate einfach keinerlei Änderungen bei den prakt. Arbeitsabläufen erfolgen?!
– wenn dem Antrag seitens des Arbeitgebers stattgegeben wird, jedoch dann keinerlei Änderung bzgl. der Arbeitsbereiche/-menge in der Praxis nachfolgt (z.B. Umfang der bisherigen Arbeiten sollen bei weniger Std. bzw. Lohn trotzdem „irgendwie“ wie vorher abgeleistet werden -> „Da schaun wir irgendwann mal…“).
Dank schon jetzt für eine Antwort!
Jalali meint
2. Januar 2019 at 20:56
Hallo,
Wegen Wirtschaftliche Krise bei meinem Vollzeit stelle habe ich einen anderen
Job in Teilzeit gefunden und bisherige Vollzeit auf Teilzeit mit Steuerklasse 6 reduziert.
Weil die zweite Arbeit zu schwer war habe ich sie nach 15 Tage gekündigt.
Habe ich jetzt recht bei meiner ersten Stelle,wo ich Vollzeit auf Teilzeit geringert habe, wieder Vollzeitjob zu beantragen.
Paula Maria meint
30. Dezember 2018 at 0:06
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
vielen Dank für euren Artikel! Ich habe zwei Fragen.
1) Bezüglich ,,sollten im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein“. Wer zählt als Beschäftige?
-Mitarbeiter/innen, die vollzeit arbeiten, oder 15 Menschen (egal ob Minijob, Teil- oder Vollzeit eingestellt? egal ob befristet oder unbefristet?).
– Zählen auch Mitarbeiter/innen in Elternzeit als Beschäftigt? Und wenn ja: nur, wenn deren Vertrag unbefristet ist?
2) Musterbrief: Welche sind die Vorteile, wenn man das (,,Sollten Sie Einwände gegen meine Arbeitszeitwünsche haben, bitte ich um ein klärendes Gespräch.“) schreibt? Wäre es nicht besser, das gar nicht zu fragen?
Vielen Dank im Voraus!
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2019 at 10:43
Hallo Paula Maria,
als Mitarbeiter gelten gewöhnlich Arbeitnehmer. § 8 Abs. 7 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) lautet diesbezüglich wie folgt:
Hinsichtlich unseres Musters weisen wir darauf hin, dass dies nur einen Vorschlag darstellt und lediglich eine Vorlage zur ersten Orientierung ist, die immer auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten werden muss. Am besten ist es, dieses Schreiben individuell zu verfassen. Ein Muster ersetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine solche dar. Wie Sie Ihr Anschreiben am besten verfassen, kann Ihnen ein Anwalt erläutern. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Imke meint
30. Oktober 2018 at 19:09
Hallo,
muss ich einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung noch vor Antritt des Mutterschutzes stellen? Nach dem 1. Geburtstag des Kindes möchte ich Teilzeit arbeiten gehen. Oder reicht es diesen Antrag während der Elternzeit zu stellen? Die MAV hat mir geraten den Antrag noch vor beginn des Mutterschutzes zu stellen, meine Abteilungsleitung meinte allerdings so spät als möglich. Daher stehe ich vor einem kleinen Rätsel was nun die schlauste und beste Lösung ist
Vielen Dank im Voraus für die Info
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 9:44
Hallo Imke,
so lange die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, können Sie den Zeitpunkt frei wählen, ohne dass daraus ein Nachteil erwachsen sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen meint
4. September 2018 at 21:50
Hallo Arbeitsrecht Team,
Ich habe Anfang 2018 mündlich meinen Arbeitgeber angegeben das ich nach meiner Elternzeit im November in Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe auch mitgeteilt wie viel Stunden ich gerne arbeiten würde. Leider gestaltet sich das sehr schwer da ich bis dato keine richtige Antwort bzw. Nicht einmal eine Idee angeboten bekommen habe. Ich würde gerne wissen, da es mündlich war ( E-Mail gab es darüber auch), ob ich, sollte sich der Arbeitgeber bis 1 Monat vor Beginn nicht äußern, auch automatisch die mündlich angegeben Teilzeit greift.
Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 8:57
Hallo Carmen,
um die rechtlichen Dimensionen bewerten zu können, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nancy meint
3. November 2018 at 20:38
Hallo Arbeitsrecht Team,
ich möchte meine derzeitliche Arbeitszeit von 40 auf 35 Stunden pro Woche reduzieren, greift da auch das ZzBG? Schließlich handelt es sich bei einer 35 Stunden Woche ja auch noch eine Vollzeitstelle.
In unserem Betrieb gibt es
Angestellte ab 2015 mit 40h/Woche
Angestellte vor 2015 mit 35h/Woche
und verschiedene Teilzeitbeschäftigte.
Gruß
Nancy
Steff meint
10. August 2018 at 2:34
Hallo Arbeitsrechte-Team,
Meinen Antrag auf Teilzeit(30h/Woche) während dem zweiten Jahr Elternzeit hat man mir bestätigt. Nun frage ich Euch, macht es Sinn, explizit für dieses eine Jahr einen gesonderten Teilzeitvertrag abzuschließen? Und wenn ja, wie formuliert man ihn am gescheitesten? Denn nach der Elternzeit tritt ja wieder der vorhergehende 40h-Vertrag in Kraft.
Vielen Dank schonmal im voraus für euren Rat.
Freundliche Grüße
Steff
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 17:14
Hallo Steff,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, Ihre Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu richten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anja meint
30. August 2018 at 11:13
Hi Steff, bei mir war das ein „Nachtrag zum Arbeitsvertrag“ der die Regelung für die Teilzeit im Rahmen der Elternzeit beinhaltet. Der wurde vom Personaler angefertigt und von mir unterschrieben. Wichtig ist, dass du bei der Vertragsänderung den Absatz „der bestehende Vertrag bleibt von der Ausnahmeregelung unberührt (o.ä) „ drin hast. Dann greift dein ‚alter‘ Arbeitsvertrag wieder nach ablauf der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.
Es soll ja kein Änderungsvertrag sein, der dann komplett abläuft, der dich danach also im Regen stehen lässt.
LG Anja
P.s: hab den Teil schon hinter mir 🙂
Jaco meint
25. Juni 2018 at 10:53
Hallo, meine Elternzeit endet Ende Februar und da eine Betreuung während einer Vollzeitbeschäftigung nicht gewährleistet wäre, würde ich einen Antrag auf Teilzeit stellen wollen. Es sind definitiv mehr als 15 Mitarbeiter und inklusive Elternzeit bin ich 7 Jahre dort beschäftigt. Meine Tätigkeit ist der kaufmännische Bereich. Muss ich eine Frist einsetzen, wenn ich in ein paar Jahren wieder Vollzeit einsteigen will? Kann meinem Antrag widersprochen werden?
Freundliche Grüße,
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:24
Hallo Jaco,
eine Rückkehr kann vereinbart werden, jedoch kann ein Antrag auch aus genau diesem Grund abgewiesen werden. Die genaue Gestaltung der Teilzeit können Sie mit Ihrem Vorgesetzten klären, bevor der Antrag offiziell formuliert und eingereicht wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Shah meint
10. Mai 2018 at 16:05
Hallo Arbeitsrechte.de Team,
Ich arbeite seit 7 jahre in einem Textil Unternehmen. Angefangen habe ich als flexibel Teilzeit Kraft als Verkäuferin weil meine kinder klein waren. Später habe ich ein jahres arbeit zeit Vertrag bekommen , nach diese Vertrag muss ich im Jahr 1200 Stunden gewährleisten und bekomme ich monatlich 100 Stunden bezahlt , Überstunden werden aufgefeirt wenn im Unternehmen wenig los ist . Jetzt meine Kinder sind groß und ich möchte mehr Stunden . Die Chefin will die fixe Kosten nicht erhöhen also keine Stunden ausgeben aber Sie verlangt 5 Tage die Woche meine Verfügbarkeit ( in meinem Vertrag sind die Tage nicht fesgelegt). Jetzt habe ich eine mini Job gefunden , die zwei Tage die Woche geht. Habe ich Anspruch auf zwei frei Tage von meine Chefin zu verlangen oder nicht? Ist das rechtfertig dass ich von ihr weder mehr Stunden bekomme noch zwei freie Tage. Monatlich mit 930 Euro verdienen ist zu wenig für mich und meine Familie.
arbeitsrechte.de meint
11. Mai 2018 at 11:32
Hallo Shah,
wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag prüfen, ob die vereinbarte Regelung Ihrer Arbeitsstunden bzw. Arbeitstage zulässig ist, und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
ET meint
2. Mai 2018 at 16:28
Hallo Team Arbeitsrecht, ich trage den Gedanken verkürzt zu arbeiten, und einen Antrag zu stellen bei meinen jetzigen Arbeitgeber. Derzeit bin ich in Vollzeit beschäftigt, und mus mich jetzt öfters um meine 83 jährige Mutter kümmern.
Das Unternehmen ist klein aufgestellt, 2 Geschäftsführer und ich. Sprich die Voraussetzung, mindestens 15 Angestellte sind nicht gegeben. Ist damit mein Wunsch schon im Vorfeld zum scheitern verurteilt?
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 11:25
Hallo ET,
in § 8 Absatz 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes heißt es: „Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Verena meint
18. April 2018 at 14:46
Das Gesetz sieht vor, dass ein Arbeitsverhältnis bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit mehr als sechs Monate bestehen muss. Da der Antrag auf Teilzeit aber mit einem Vorlauf von drei Monaten zu stellen ist, würde mich interessieren, ob die mindestens sechsmonatige Dauer des Arbeitsverhältnisses BEI ANTRAGSTELLUNG oder bei EINTRITT DER TEILZEITBESCHÄFTIGUNG greift. Dann würde das Arbeitsverhältnis ja mindestens neun Monate Bestand haben müssen. Was ist richtig?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:21
Hallo Verena,
in der Regel kann auch die Antragsstellung erst dann erfolgen, wenn Sie bereits mindestens sechs Monate im Betrieb tätig sind. Durch die dreimonatige Frist, die beim Antrag gilt, kann folglich ein Wechsel frühestens nach 9 Monaten stattfinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katja meint
30. Oktober 2017 at 9:40
Hallo!
Ich arbeite Vollzeit 40 Std die Woche (13 Gehälter im Jahr) mit 29 Urlaustagen im Jahr.
Ich möchte nun 8 Wochen (unbezahlten) Urlaub zusätzlich, sodass ich insgesamt knapp 14 Wochen Urlaub im Jahr habe.
Kann man den Vertrag auf einen Teilzeitvertrag mit 34 Std./Woche ändern, wobei ich aber weiterhin 40 Std./Woche arbeite, dafür aber mehr Urlaub nehme (6Std x52 Wochen=39 Urlaubstage)?
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 11:23
Hallo Katja,
wenn Sie von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle wechseln wollen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de