Sowohl für Mütter als auch für Väter stellt die Geburt ihres Kindes ein besonderes Ereignis dar. Für die meisten ist es wohl Liebe auf den ersten Blick, wenn sie ihr Baby das erste Mal im Arm halten. Kein Wunder also, dass Mama und Papa den neuen Erdenbürger eigentlich gar nicht mehr aus den Augen lassen möchten.
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Damit beide in den ersten Lebensjahren ihres Sprösslings nichts verpassen, räumt der Gesetzgeber in Deutschland Müttern und Vätern das Recht ein, in Elternzeit zu gehen. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit in den ersten Lebensjahren des Kindes.
Kurz & knapp: Antrag auf Elternzeit als Vater
Möchten Sie als Vater Elternzeit beantragen, müssen Sie dies beim Arbeitgeber tun.
In den ersten drei Lebensjahren des Kindes beträgt die Frist für die Beantragung der Elternzeit als Vater sieben Wochen vor gewünschtem Startdatum. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt sie bei 13 Wochen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Vaterschaftsurlaub in den ersten drei Lebensjahren des Kindes gar nicht und zwischen dem dritten und achten Lebensjahr nur bedingt ablehnen.
In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie beim Antrag auf Elternzeit als Vater beachten sollten, wo Sie diesen überhaupt stellen und innerhalb welcher Frist Sie Elternzeit als Vater beantragen müssen. Zusätzlich finden Sie bei uns einen Antrag auf Elternzeit als Vater für 2 Monate als Muster.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Elternzeit als Vater: Wann und wo beantragen?
Auch wenn es grundsätzlich eher die Mütter sind, die nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, besteht diese Option für Väter gleichermaßen. Umgangssprachlich ist hier vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“ die Rede. Beantragen können Sie diesen direkt ab der Geburt des Kindes und für maximal 36 Monate.
Den entsprechenden Antrag auf Elternzeit als Vater stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Es existieren allerdings gewisse Besonderheiten in Bezug auf die Frist, innerhalb der Sie den Elternzeitantrag als Vater stellen müssen, da Sie die Elternzeit als Vater splitten können.
Von den insgesamt 36 Monaten müssen die ersten 12 innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können Sie zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes nehmen.
In Bezug auf die Frist beim Antrag auf Elternzeit als Vater gilt gemäß § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG):
- Möchten Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes Elternzeit nehmen? Den Antrag als Vater müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn dieser beim Arbeitgeber stellen.
- Nutzen Sie innerhalb der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes die Elternzeit als Vater, muss der Antrag spätestens 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber eingehen.
Antrag auf Elternzeit als Vater: Unser Muster hilft weiter
Möchten Sie Elternzeit beantragen? Als Vater kann folgendes Muster Ihnen möglicherweise gewisse Unsicherheiten nehmen, wenn Ihnen nicht ganz klar ist, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie Sie Ihren Wunsch nach Vaterschaftsurlaub im Antrag am besten formulieren.
Möchten Sie beispielsweise die Elternzeit als Vater auf 2 Monate splitten, könnte der Antrag sich an unserer Vorlage orientieren. Beim Antrag auf Elternzeit als Vater sollten Sie allerdings auch berücksichtigen, welches Verhältnis Sie zu Ihrem Arbeitgeber haben. Schließlich sollte das entsprechende Schreiben dann mehr oder weniger formal verfasst sein.
Ihre Adresse
Name des Unternehmens
Name Ihres Arbeitgebers
Adresse des Unternehmens
Ort, Datum
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Vor- und Nachname]. Der mutmaßliche Geburtstermin ist der [Datum]. Die Elternzeit soll am [Datum] beginnen und bis zum [Datum], also insgesamt 2 Monate, andauern. Dass ich mein Kind selbst betreuen und erziehen werde und es mit mir in einem Haushalt leben wird, bestätige ich hiermit.
Ich bitte Sie um eine Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens sowie eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit von 2 Monaten. Für ein klärendes Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
–––––––––––––––––––––––
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Antrag Elternzeit als Vater (Muster) 2 Monate (.doc)
Antrag Elternzeit als Vater (Muster) 2 Monate (.pdf)
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst (Autor)
- Simoens, Anne Nina (Autor)
- Herwald, Alina (Autor)
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Henrik H. meint
15. Februar 2019 at 10:20
Hallo,
eine Frage habe Ich noch. Der besondere Kündigungsschutz besteht ja in den 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit. Was ist wenn Ich die Vätermonate splitte ? Muss Ich da zwei gesonderte Anträge stellen mit jeweils eigenen Fristen was den Kündigungsschutz angeht oder beziehen sich diese 8 Wochen nur auf den Zeitraum vor Beginn des ersten Vatermonats ?
LG. H
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:21
Hallo Henrik,
bei einer gesplitteten Elternzeit müssen mehrere Anträge gestellt werden. Der Kündigungsschutz wirkt acht Wochen vor beiden Elternzeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Becker meint
9. Februar 2019 at 22:41
Guten Tag,
können meine Frau und ich beide jeweils 3 Jahre Elternzeit beantragen? Also parallel?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 10:10
Hallo Becker,
es ist möglich, die Elternzeit für beide parallel für 3 Jahre zu beantragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hilafal meint
18. August 2021 at 15:24
Hallo,
wir möchten direkt nach der Geburt unseres Kindes eine 2 monatige Elternzeit für meinen Ehemann beantragen. (voraussichtlichen Geburtstermin ist Ende Okt).
Er hat aber parallel einen neuen Job in Aussicht und eine 3 monatige Kündigungsfrist zum Ende des Monats, d. h. wenn er jetzt kündigt, könnte er im Dez die neue Stelle antreten.
Wird die Elternzeit in diesem Fall bei der Berechnung der Kündigungsfrist mit berücksichtigt?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden!
Herzlichen Dank vorab und beste Grüße
Hilafal
Sergej meint
26. November 2018 at 14:23
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe bereits ein Antrag auf 1 Monat Elterngeld beim Arbeitgeber abgegeben und schon eine Bestätigung bekommen. Jetzt habe mich unentschieden und möchte gerne zweiten Monat Elternzeit beziehen und ein Antrag beim AG stellen. Die Frage ist? Welcher Abgabefrist gilt für den zweiten Monat?
Viele Grüße,
Sergej
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 14:29
Hallo Sergej,
die Frist endet je nach Alter des Kindes 7 oder 13 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
21. November 2018 at 11:40
Guten Tag.
Ich weiß nicht ob die Frage bereits gestellt worden ist, aber alle Kommentare durchzulesen erschien mir doch etwas mühselig.
Lese ich den Text richtig, dass falls innerhalb der ersten 3 Jahre nicht mindestens 12 Monate genommen worden sind der Anspruch auf die restlichen 24 Monate verfällt.
Mein Plan hätte vorgesehen bis zum 8. Geburtstag jährlich einen Monat, natürlich unbezahlten (das ist mir bewusst), Elternzeitmonat zu nehmen.
Vielen Dank fürs Beantworten im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 8:32
Hallo Daniel,
die ersten 12 Monate der Elternzeit müssen innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes liegen. Nehmen Sie die 12 Monate in diese Zeitraum nicht in Anspruch, verfallen sie. Dies gilt jedoch in der Regel nicht für die restlichen 24 Monate. Diese können Sie normalerweise bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung der Arbeitgebers. Da es uns nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze im Detail mit einem Anwalt zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
jan meint
19. November 2018 at 11:29
Hallo ,
Ich wollte Mal nachfragen wie das ist wenn die Frau die 36 Monate in Anspruch genommen hat ob die 2 Monate für den Vater dann immernoch bestehen oder die Frau das Pensum schon voll ausgeschöpft hat .
Mein Sohn ist jetzt 4 Jahre alt und ich würde nun gerne die 2 Monate beantragen gibt es da noch irgendwas zu beachten
Gruß jan
Luk meint
12. November 2018 at 16:26
Hallo,
wie schaut es denn mit der Elternzeit aus, wenn ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber 6 Monate (Probezeit vorbei) Elternzeit beantrage. Offiziell habe ich im August & September letzten Jahres 2 Monate Elterngeld bezogen. Zu dieser Zeit war ich aber nicht berufstätig. Wie sieht es dann mit dem Restanspruch aus und vor allem, Muss dieser dann auch schon für die Zukunft (bis zum 3 Lebensjahr des Kindes) geplant werden?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
LG
Luk
Christopher V. meint
8. November 2018 at 21:26
Hallo,
als Vater nehme ich den 13 und 14. Monat Elternzeit. Unser Sohn ist am 19.01.2018 geboren.
Beginn ist der 19.01.2019. Unterbrechung 22.02-10.03.2019.
Meine Frage, wann endet nun meine Elternzeit ?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Christopher
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:24
Hallo Christopher,
das Ende der Elternzeit können Sie Ihrer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber entnehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nina meint
6. November 2018 at 16:23
Hallo.
Wir haben den voraussichtlichen Geburtstermin am 17.12.2018. Mein Mann will den 2. und den 8. Lebensmonat des Kindes als Elternzeit in Anspruch nehmen. Muss er den Antrag 7 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin oder vor dem Beginn seiner Elternzeit beantragen?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Nina
Vanessa W. meint
17. Oktober 2018 at 14:35
Hallo,
Wir haben auch ein leichtes Verständnis Problem…
Kann mein Mann seine Elternzeit auch Mütze des Monatas beginnen auch wenn der Geburtstag Anfang den Monats ist? Also z.b. von 15.03.-14.04. Und von 15.06.-14.07. Obwohl das Kind am 02.12. Zur Welt gekommen ist? Oder gibt es dann mit dem Eltrtngeld Probleme?
Und gibt es dafür eine rechtliche Grundlage wann der Vater seine Elternzeit nehmen muss? Also das diese immer von 01.-31. Genommen werden muss?
Vielen Dank und liebe Grüße
Britta F. meint
9. Oktober 2018 at 20:33
Unser Kind wird vorraussichtl.am 3.12.2018 geb…mein Mann möchte dann 1 Monat Elternzeit und dann Dez.2019 1 Monat Elternzeit,also Partner Monate in Anspruch nehmen…ich als Mutter nehme 12 Monate Elternzeit,ist das möglich?Oder muss der zweite Partnermonat innerhalb dieser 12 Monate liegen?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 11:15
Hallo Britta,
für den zweiten Monat gibt es keine Regelung bezüglich dem Zeitpunkt der Elternzeit über das Kindesalter hinaus.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Britta meint
5. Oktober 2018 at 14:18
Hallo,
ich habe da eine Verständnisfrage.
unser errechneter ET ist der 22.12.1018. Mein Mann muss seinen Antrag auf Elternzeit also 7 Wochen vor dem errechneten ET beim AG abgeben. Ich werde zwei Jahre in Elternzeit gehen, direkt nach dem Mutterschutz, mein Mann möchte zwei Monate in Elternzeit gehen. Und zwar vom 01.01.2019 bis zum 31.01.2019 und vom 01.01.2020 bis zum 31.01.2020. Kann man das so einreichen, oder müsste es im Falle meines Mannes in Geburtsmonaten des Kindes gerechnet werden. So wie bei mir. Sprich, vom 22.01.2019 bis zum 22.02.2019 usw. Ich hoffe, Sie verstehen, worauf ich hinaus möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Britta
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 8:17
Hallo Britta,
generell ist es möglich die Elternzeit aufzuteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de.
Frank H. meint
2. Oktober 2018 at 10:28
Hallo,
wir bekommen Anfang 2019 Zwillinge. Ausgezählt ist für den 28.02.! Häufig kommen Zwillinge 3-4 Wochen früher. Ich würde gerne einen Monat Elternzeit nehmen wenn meine Frau mit den Kindern aus dem Krankenhaus kommt und einen Monat ein Jahr später. Im Antrag muss ich den errechneten Termin mit angeben. Da wir aber nicht wissen wann die Beiden wirklich kommen ist meine Frage, ob man den Termin der Elternzeit nachträglich an den tatsächlichen Geburtstermin bzw. den Termin wann die Kinder aus dem Krankenhaus kommen, anpassen kann. Wäre nicht schön wenn der erste Teil der Elternzeit in die Krankenhauszeit der Kinder fällt. Möchte meine Frau natürlich in der ersten Zeit zu Hause unterstützen. Vielen Dank für eine Information. Liebe Grüße, Frank
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:30
Hallo Frank,
abweichend vom errechneten Termin beginnt die Elternzeit in der Regel mit der Geburt. Absprachen mit dem Vorgesetzten können den Stress für beide Seiten reduzieren. Die exakte rechtliche Lage können Sie mit einem Anwalt erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manu meint
2. Oktober 2018 at 9:37
Hallo, ich würde gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. 1 Monat voll und 1 Monat auf 30-Stunden-Basis. Wie genau werden die 30 Stunden berechnet. Was springt am Ende netto raus? Irgendwie werde ich online nicht schlau über die genaue Berechnung. Danke und Grüße!
Robert meint
26. September 2018 at 8:20
Ich war im Hauptquartier des Elterngeldes und eine Dame sagte mir, dass ich ihm Antrag von meiner Arbeit bringen müsse. Was ist das für ein Antrag?Muss der Arbeitgeber mir Antrag geben?
Oder muss ich diesen Vertrag einreichen und eine Antwort erhalten?
Robert meint
26. September 2018 at 8:16
Guten tag.
Mein Kind wurde am 4. April 2018 geboren und seither ist meine Frau in Elternzeit.
In diesem Moment arbeite ich, aber ich möchte Gehe in vaterachafturlaub.
Wo soll ich meinen Vertrag einreichen?
kann ich das Modell, das Sie hier haben, einreichen?
Ich erwarte antwort,
Vielen danke
Robert
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 12:50
Hallo Robert,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Crystal meint
19. September 2018 at 16:35
Hallo,
ich möchte in den ersten beiden Lebensjahren nach Geburt zwei einzelne Elternzeitmonate als Vater beantragen.
Den ersten Monat habe ich bereits mit meiner Patnerin zeitlich festgelegt (jedoch noch nicht beantragt), für den zweiten Monat möchte ich mir allerdings etwas Flexibilität bewahren.
Muss ich diesen zweiten Monat von Anfang an im (ersten) Antrag berücksichtigen oder kann dieser separat unter Einhaltung der 7-Wochen-Frist zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 14:45
Hallo Crystal,
zwar ist es nicht zwingend notwendig, die Elternzeit geschlossen zu beantragen, aber es kann Vorteile bieten den Plan mit dem Arbeitgeber abzugleichen, um Missverständnisse oder spätere Probleme zu vermeiden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konrad Beyer meint
13. September 2018 at 9:01
Guten Morgen, Meine Freundin wird ein Kind haben am 1. Dezember 2018, ich habe nicht in Deutschland seit 12 Jahre nicht gearbeitet, aber jetzt habe ich einen Arbeitsvertrag für 12 Monate, die am 24. September ´ beginnt.. Habe ich das Recht, Hilfe von der Regierung zu bekommen?
Marvin meint
11. September 2018 at 19:00
Hallo, ich habe ein Frage: und wenn das Kind früher kommt ? Z.B. informiere ich meinen Arbeitgeber mit dem Schreiben, dass ich ab dem 05.05 in Elternzeit gehen werde aber was wenn das Kind schon am 05.04 kommen sollte ? Vielen Dank für einen Rat =)
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:06
Hallo Marvin,
der Termin der Elternzeit kann aus dringenden Gründen wie zum Beispiel einer Frühgeburt verschoben werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ben meint
9. September 2018 at 22:13
Hallo ich würde gerne 2 Monate elternzeit nehmen.
12 Monate sind es zuammen .
Meine frage wäre kann ich die 2 Monate jeweils zu 4 mal 2 Wochen splitten oder muss ich immer 1 Monat nehmen? lg ben
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 11:29
Hallo Ben,
wie sie Ihre Elternzeit splitte, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen. Beachten Sie dass nur bei mind. zwei zusammenhängenden Monaten Elternzeit auch Elterngeld bewilligt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karina meint
5. September 2018 at 9:20
Mein Mann möchte gern 4,5 Monate Elternzeit nehmen und währenddessen 75 % in Teilzeit arbeiten (für den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld). Müssen dann Elternzeit und Teilzeit zwei Anträge sein?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 9:07
Hallo Karina,
da es sich jeweils um einen Antrag für Elterngeld und um einen Antrag auf Teilzeit handelt, bietet es sich durchaus an, zwei Dokumente anzufertigen. So führen Probleme mit dem einen nicht zu Problemen mit dem anderen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arif A. meint
21. August 2018 at 10:11
Ich habe eine frage und zwar ist mein sohn jetzt 1 jahr und 2 monate.
Meine frau hat bis jetzt immer auf ihn aufegpasst und ich war auf arbeit.
Nun wollte ich fragen ob ich jetzt Vaterschaftsurlaub beantragen kann um meiner frau zuhause zuhelfen.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 14:55
Hallo Arif,
unter Beachtung der entsprechenden Fristen können auch Sie eine Elternzeit beantragen und nehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kristina meint
23. Juli 2018 at 21:25
Muss der Vater auch im ersten Antrag die Elternzeiträume für die ersten beiden Jahre bereits festlegen? In unserem Fall Monat 1, 11 und 12 und 13-16 in Teilzeit (30 Stunden)?
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:17
Hallo Kristina,
da die von Ihnen genannten Monate in den ersten Abschnitt von zwei Jahren fallen, müssen diese bereits im ersten Antrag für die Elternzeit festgelegt werden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Annika meint
29. August 2018 at 9:13
Hallo, das heißt die 7-Wochen-Frist reicht hierfür nicht aus? Der Vater muss sich bereits bei meinem Elternzeitantrag entscheiden, wann und wie er Elternzeit in den ersten 12 Monaten nehmen will?
Lg Anni
arbeitsrechte.de meint
24. September 2018 at 9:35
Hallo Annika,
damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben können, sollten die Termin so früh wie möglich festgelegt werden. Am einfachsten ist es, den Arbeitgeber zu fragen, wann er die Termine spätestens wissen muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matze meint
14. Mai 2019 at 5:20
Hallo
Ich möchte Elternzeit for folgende Monate nehmen
1&2
6&7
12
Bei der Anmeldung für den AG wird der entspr. Zeitraum mit Datum angegeben.
Kann ich nun anhand des tatsächlichen geburtstermins die Daten entsprechend anpassen? (Damit das alles übereinstimmt… Lebensmonate wegen Elterngeld und auch entsprechend die Elternzeit)?
Stelle ich den Antrag beim Arbeitgeber mit Verweis auf die Lebensmonate mit ungefährem Zeitraum mit dem Hinweis dass die konkreten Daten sich aus dem tatsächlichen geburtstermin ergeben?
Danke und Grüße
David meint
20. Juli 2018 at 21:23
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe muss es min 2 Monate sein.
Ist es auch möglich einmal 5-6 Wochen zu nehmen und dann nochmal 1 Monat?
Vielen Dank
David
arbeitsrechte.de meint
1. August 2018 at 16:09
Hallo David,
ein Aufteilen ist in der Regel kein Problem sein. Um sicherzugehen, können Sie noch einmal bei Ihrer lokalen Elterngeldstelle nachfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadja meint
21. Juni 2018 at 21:48
Juhu…vorab schonmal vielen Dank für dieses Muster.
Ich wollte dieses jetzt bearbeiten und ausfüllen…leider hab ich nich heraus bekommen wie ich das Wort Muster im Hintergrund weg bekomme…
Könnten sie mir da einen Tipp geben?
Benutze Microsoft Office word auf dem Handy.
Vielen Dank
Mfg Rudath
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 12:51
Hallo Nadja,
das Muster dient nur zur Orientierung und sollte ggf. geprüft und angepasst werden. Wir raten Ihnen deshalb es manuell zu übertragen und auf Ihre persönliche Situation anzupassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rieco meint
12. Juni 2018 at 12:03
Guten Tag ich habe mal eine Frage mit den Vaterschaftsurlaub und zwar wie kann ich den Antrag fertigmachen und wo soll ich den fertig machen ich wohne in [edit. v. d. Red.] weil ich möchte den Antrag fertig machen wollen und auch den ausfüllen auch vorhin und einmal bitte zu schicken weil ich habe keinen Drucker nur einfaches Handy sonst habe ich gar nichts nur einfach Handy mich erreichen können über Nachrichten schreiben kann und sowas halt ich möchte gerne diesen Vorlagen ausfüllen und dann abschicken an Arbeitsgeber und einmal Jobcenter in [edit. v. d. Red.] Wohnort ist in [edit. v. d. Red.] ich brauchte ich brauchte den vor Lahr bitte wenn es gehen würde mein Rückruf Nummer ist [edit. v. d. Red.] wenn es so gehen würde wenn es nicht gehen würde braucht ihr dann auch nicht mehr in vielen Dank ich bin immer erreichbar
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 10:21
Hallo Rieco,
in unserem Ratgeber finden Sie eine Vorlage für den Antrag auf Elternzeit als Vater, diese müssen Sie jedoch noch anpassen und Ihre eigenen Daten angeben. Verfügen Sie über keinen Drucker, besteht immer noch die Möglichkeit, einen Copyshop in Ihrer Nähe aufzusuchen und dort zu drucken.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ciro meint
16. Januar 2020 at 16:16
Guten Tag,
Kann man den Antrag von 2 Monaten splitten?
Zum Beispiel der von der Geburt an am 20.mai 2020 bis 20.juni 2020 den ersten Monat und dann vom 20.april 2021 bis 20.mai 2021 den zweiten Monat. Muss man beide Zeiten beim ersten Antrag angeben oder nur den einen Monat und für den zweiten Zeitraum erneut einen Antrag stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Eva meint
4. Februar 2020 at 14:44
Hallo,
das würde mich auch brennend interessieren.
Mfg
tcp79 meint
9. März 2020 at 15:45
Sie müssen beide Zeiten im ersten Antrag beantragen. MIr wurde das zum Verhängnis. Ich hatte den 2ten Monat extra beantragt und mein AG hat Ihn verweigern dürfen weil ich den 2ten Monat nicht im ersten Antrag erwähnt hatte.