Sowohl für Mütter als auch für Väter stellt die Geburt ihres Kindes ein besonderes Ereignis dar. Für die meisten ist es wohl Liebe auf den ersten Blick, wenn sie ihr Baby das erste Mal im Arm halten. Kein Wunder also, dass Mama und Papa den neuen Erdenbürger eigentlich gar nicht mehr aus den Augen lassen möchten.
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Damit beide in den ersten Lebensjahren ihres Sprösslings nichts verpassen, räumt der Gesetzgeber in Deutschland Müttern und Vätern das Recht ein, in Elternzeit zu gehen. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit in den ersten Lebensjahren des Kindes.
Kurz & knapp: Antrag auf Elternzeit als Vater
Möchten Sie als Vater Elternzeit beantragen, müssen Sie dies beim Arbeitgeber tun.
In den ersten drei Lebensjahren des Kindes beträgt die Frist für die Beantragung der Elternzeit als Vater sieben Wochen vor gewünschtem Startdatum. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt sie bei 13 Wochen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Vaterschaftsurlaub in den ersten drei Lebensjahren des Kindes gar nicht und zwischen dem dritten und achten Lebensjahr nur bedingt ablehnen.
In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie beim Antrag auf Elternzeit als Vater beachten sollten, wo Sie diesen überhaupt stellen und innerhalb welcher Frist Sie Elternzeit als Vater beantragen müssen. Zusätzlich finden Sie bei uns einen Antrag auf Elternzeit als Vater für 2 Monate als Muster.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Elternzeit als Vater: Wann und wo beantragen?
Auch wenn es grundsätzlich eher die Mütter sind, die nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, besteht diese Option für Väter gleichermaßen. Umgangssprachlich ist hier vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“ die Rede. Beantragen können Sie diesen direkt ab der Geburt des Kindes und für maximal 36 Monate.
Den entsprechenden Antrag auf Elternzeit als Vater stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Es existieren allerdings gewisse Besonderheiten in Bezug auf die Frist, innerhalb der Sie den Elternzeitantrag als Vater stellen müssen, da Sie die Elternzeit als Vater splitten können.
Von den insgesamt 36 Monaten müssen die ersten 12 innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können Sie zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes nehmen.
In Bezug auf die Frist beim Antrag auf Elternzeit als Vater gilt gemäß § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG):
- Möchten Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes Elternzeit nehmen? Den Antrag als Vater müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn dieser beim Arbeitgeber stellen.
- Nutzen Sie innerhalb der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes die Elternzeit als Vater, muss der Antrag spätestens 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber eingehen.
Antrag auf Elternzeit als Vater: Unser Muster hilft weiter
Möchten Sie Elternzeit beantragen? Als Vater kann folgendes Muster Ihnen möglicherweise gewisse Unsicherheiten nehmen, wenn Ihnen nicht ganz klar ist, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie Sie Ihren Wunsch nach Vaterschaftsurlaub im Antrag am besten formulieren.
Möchten Sie beispielsweise die Elternzeit als Vater auf 2 Monate splitten, könnte der Antrag sich an unserer Vorlage orientieren. Beim Antrag auf Elternzeit als Vater sollten Sie allerdings auch berücksichtigen, welches Verhältnis Sie zu Ihrem Arbeitgeber haben. Schließlich sollte das entsprechende Schreiben dann mehr oder weniger formal verfasst sein.
Ihre Adresse
Name des Unternehmens
Name Ihres Arbeitgebers
Adresse des Unternehmens
Ort, Datum
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Vor- und Nachname]. Der mutmaßliche Geburtstermin ist der [Datum]. Die Elternzeit soll am [Datum] beginnen und bis zum [Datum], also insgesamt 2 Monate, andauern. Dass ich mein Kind selbst betreuen und erziehen werde und es mit mir in einem Haushalt leben wird, bestätige ich hiermit.
Ich bitte Sie um eine Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens sowie eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit von 2 Monaten. Für ein klärendes Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Antrag Elternzeit als Vater (Muster) 2 Monate (.doc)
Antrag Elternzeit als Vater (Muster) 2 Monate (.pdf)
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst(Autor)
- Simoens, Anne Nina(Autor)
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Tanja meint
30. März 2021 at 13:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte wissen, was mein Mann machen muss. Er arbeitet in einem Zeitfirma (bis November), nach dem November hoffen wir, dass Firma nimmt ihm direkt.
In July unsere Baby kommt, und bin ich nicht sicher, kann er oder nicht Elternzeit nehmen, z.B. zweite und siebte Monate.
Vielen Dank,
Tanja
Carlescu meint
9. März 2021 at 17:07
Sehr geehrte Damaen und Herren,
Kann ich als Vater, während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündigen?
Folgende Konstellation:
– Elternzeit Vater vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 (da Ehefrau nur 7 Monate Elternzeit beantragt hat)
Kündigungsfrist 3 Monate zu 15. oder Ende des Monates.
Kündigungszeitpunkt 28.02.2022
Wird mein Arbeitsverhältnis über 30.06.2022 mit 3 Monate verlängert oder dieses Arbeitsverhältnis wird mit 30.06.2022 beendet?
A meint
4. März 2021 at 15:55
Hi,
dürfte ich die die Elternzeit vor der
beendigung des arbeitsverhältnis beantragen ?
Viele Grüße
Alaa meint
4. März 2021 at 0:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau wird Ca am 15.06.2021 entbinden ,und mein arbeitsvertrag läuft am 30.04.2021 aus ,mein Arbeitsgeber hat leider noch nicht für die verlängerung des vertrags entschieden ,meine frage ob ich zurzeit eine elternzeit beantragen könnte damit ich die frist einhalte . auf eine Rückmeldung von ihnen würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
Johan meint
21. August 2020 at 15:11
Hallo, welche Unterlagen kann, darf der Arbeitgeber vom Vater verlangen wenn der Antrag auf Elternzeit vor der Geburt des Kindes gestellt wird? Darf der Arbeitgeber den Mutterpass verlangen oder eine ärztliche Bescheinigung in der das voraussichtliche Geburtsdatum steht? Ab wann rechnet man mit dem Eltern Urlaub, vor der Geburt des Kindes, vorm frühst möglichen Termin oder den spätes möglichen Termin? Danke.
Samira meint
20. Juni 2020 at 6:26
Hallo, unser Sohn ist 3 Jahre alt. Kann mein Mann jetzt noch Elternzeit beantragen obwohl er in den ersten drei Jahren keine Elternzeit beantragt hat?
Rafael meint
18. November 2019 at 15:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorweg vielen Dank, dass Sie so viele Informationen zur Elternzeit bekannt geben. Allerdings hätte ich ein paar Fragen, wozu ich keine Informationen finden konnte
Kann der Vater gleichzeitig mit der Mutter Elternzeit nehmen?
Kann man in der Probezeit eines neuen Arbeitsvertrags Elternzeit nehmen?
Kann man Elternzeit nehmen, wenn man erst seit einigen Monaten wieder in Deutschland lebt und davor im Ausland war?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Monika meint
29. Oktober 2019 at 12:41
Hallo, wenn mein Mann 1 Monat in Elternzeit gehen möchte wird der normale Lohn vom Arbeitgeber bezahlt oder muss er Elterngeld beantragen? Lg
Florian meint
11. September 2019 at 14:04
Hallo,
ich hätte eine Frage.
In der Muster steht der mutmaßliche Geburtsdatum und ich würde gern direkt nach der Geburt 1 Monat nehmen.
Die Frage ist wie man sich verhalten soll, wenn das Kind früher oder später als der Entbindungstermin sagt. Wie verhalte ich mich dann gegenüber der Arbeitsgeber? Müsste ich da einen neune Antrag stellen oder wie?
Nikolina meint
5. September 2019 at 15:02
hallo wie bekomme ich formulare und wo kann ich sie einreichen für vater urlaub?Danke
Samir meint
11. August 2019 at 19:44
Hallo. Ich habe eine frage. Ich würde gerne als vater Elternzeit für 2 monate nehmen. Erst 1 monat dieses Jahr, und 2 monat irgendwan nachstes Jahr. Kann man das so machen? Kind ist geboren am 24.06.2019.
Vielen Dank in voraus.
MfG
Rapp meint
9. Juli 2019 at 13:49
Hallo,
Ich würde gerne meine Elternzeit (2 Monate) splitten. Nach meinem Antrag in der Personalabteilung (7 und 12 Monate vor der gewünschten Elternzeit) wurde mir in dieser Zeit die Elternzeit verwehrt. Ich könnte meine Elternzeit ja später auch nehmen innerhalb der 36 Monate da es gerade ungünstig durch Einarbeitung neue MA. So hätte ich aber kein Anspruch mehr auf Elterngelt da ich ja innerhalb von 14 Monaten nach der Geburt meine 2 Monate Elternzeit nehmen muss. Gibt es ein Rechtsanspruch das ich innerhalb der 14 Monaten in die Elternzeit bekomme.
Im Voraus vielen Dank
Matthias meint
30. Juni 2019 at 14:06
Hallo!
Ich würde als Vater meine Elternzeit wie folgt aufteilen:
1+2 lebensmonat
5+6 lebensmonat
12 lebensmonat
Muss ich alle 3 Zeiträume im ersten Antrag anmelden oder jeweils 7 Wochen vor Beginn des entspr. Zeitraums?
Wenn ich alle Zeiträume zu Beginn anmelde mit dem errechneten Termin und dieser sich dann verschiebt – verschieben sich auch die späteren Zeiträume entsprechend?
Wie kann ich diese Evtl Änderung der Daten Rechtssicherher formulieren?
(Mein Arbeitgeber „hasst“ Elternzeit 😀 )
Vielen Dank und Grüße
MR
JH meint
3. Juni 2019 at 9:24
Hallo,
Mein Mann hat seinen Vaterschaftsurlaub beim Arbeitgeber beantragt und dann auch genommen. Jetzt ist sein Arbeitgeber auf ihn zu gekommen und hat gesagt er bekommt diesen Monat kein Gehalt weil er kein Geld beantragt hat. Wo hätte das mein Mann beantragen müssen und ist das rechtens?
Mathias meint
13. Mai 2019 at 11:35
Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 20 Mitarbeitern die aber teilweise nicht Vollzeit eingestellt sind. Nun arbeite ich dort als Haustechniker/Hausmeister und habe nur einen Kollegen der 50% beschäftigt ist. Kann ich dann trotzdem 2 Monate oder sogar 1 ganzes Jahr in Elternzeit gehen?
Zudem muss ich sagen das meine Frau nicht arbeitet und auch keine Bezüge bekommt. Also geht sie auch nicht in Elternzeit.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und viele, Mathias
Merle meint
26. April 2019 at 8:29
Hallo,
Ich hab da eine Frage.
Unsere Tochter kommt im Mai zur Welt.
Mein Partner möchte gerne denn 14 LM und den 26LM zuhause bleiben. Geht das und muss er auch ein Antrag an die Elterngeldantrag Stelle schicken?
Oder kann man das direkt bei meinem Antrag mit eintragen?
Liebe Grüße Merle
Christina meint
14. April 2019 at 17:19
Hallo,
kann man als Vater auch nur einen Monat Elternzeit beantragen oder gehen nur zwei Monate ?!
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
15. April 2019 at 10:23
Hallo Christina,
normalerweise sollte auch ein Monat Elternzeit kein Problem sein. Bedenken Sie jedoch, dass in der Regel erst ab zwei Monaten Elterngeld gezahlt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario meint
2. April 2019 at 23:04
Guten Tag,
Darf man den zweiten und den vierten Lebensmonat Elternzeit nehmen? Es wären Partnermonate.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Alex meint
21. März 2019 at 18:05
Hallo zusammen, unsere Tochter wurde im Februar geboren, ich bin selbstständig und möchte gerne 2 Partnermonate zeitgleich mit meiner Frau nehmen, die angestellt ist und 12 Monate Elternzeit und -geld beantragen will. Der Antrag meiner Frau ist klar. Aber muß ich für die 2 Partnermonate einen gesonderten Elterngeldantrag stellen, wie meine Frau, oder gibt es da ein spezielles Formular oder Anhang?
Im Elterngeldantrag wird zwar von Partnermonaten gesprochen, aber nicht erkäutert, wie ich diese beantrage.
2. Frage: Ich habe noch keinen EKSt Bescheid 2018. Ich muss wohl meine GuV Rechnung mitbringen. Kann ich diese auch für die 12 Monate vor der Geburt meiner Tochter machen (wäre für mich von Vorteil) oder muss diese sich dann auch auf das Kalenderjahr 2018 beziehen. EKSt Bescheid 2017 wäre sehr ungünstig für mich.
Herzlichen Dank!
Katrin meint
19. März 2019 at 20:03
Hallo, mein Mann hat bei unseren Kindern je 2 Monate Elternzeit genommen und quasi schon verbraucht. Ich als Mutter habe mir für jedes Kind ein Jahr Elternzeit aufgespart, dies auch schriftlich. Wir würden nun gerne noch eine 4 wöchige Auszeit nehmen, bevor unsere Tochter in die Schule kommt. Sie ist zu dem Zeitpunkt dann 6. ich habe mir ja noch die Elternzeit zurück gelegt. Nun die Frage, kann mein Mann sich auch problemlos 4 Wochen Elternzeit nehmen. Klar ohne Bezahlung, wäre toll, wenn ihr darauf eine Antwort habt.
Danijel meint
16. März 2019 at 20:05
Hallo,
ich habe nämmlich ein Problemm mit meinem Arbeitgeber. Ich habe für zweite ungeborenes Kind schon 12 Wochen vor dem Geburtstermin Elternzeit beantragt, weil ich menschlich dennen zur Kenntnis geben wollte dass sie an mich nicht rechnen können. Da der mein Arbeitgeber nur an Zahlen schaut, interessiert ihn nicht so was nicht und bin ich leider nicht in Kündigungsschutz. Jetzt ist aber so dass mein erste lebendes Kind in nächste paar Tage Geburtstag feiert und habe ich immer noch nicht für ihn Elternzeit genutzt, würde ich aber deckung bis zum angefangenem Elternzeit des zweites Kindes Kündigungschutz Paar Monate bevor mein AG mich wegen beantragte Elternzeit kündigt. Ist das vielleicht möglich?
Danke für Antwort
Peter meint
10. März 2019 at 23:23
Hallo ich hab eine frage. Ich würde im ersten Jahr gerne 4 monate am Stück Vaterschaftsurlaub nehmen, mir ist klar das ich diese 7 Wochen davor einreichen muss. Meine Frage ist eher wenn ich im zweiten Jahr nochmal 2-3 Monate nehmen will, wann muss ich diese einreichen damit der Betrieb mir das nicht ablehnen darf? Gleich mit dem ersten Antrag im ersten Jahr oder reichen da dann auch wieder die 7 Wochen davor? MfG Peter
Ben meint
5. März 2019 at 12:13
hallo,
ich hätte eine Frage bzgl Elternzeit/geld als Vater.
Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 03.05.2019
Meine Frau bleibt die nächsten 2 Jahre zu hause und nimmt auch Elternzeit. Ich möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen.
1. Monat: 3.5. bis 2.6.2019
Meine Frage ist, bis wann muss ich den 2. Monat spätestens genommen haben, bis zum 14. Monat heißt es ja. Muss ich die Monate von meiner Frau auch abziehen,
also bis zum 2.5.2020 den zweiten Monat genommen haben oder habe ich Zeit bis zum 2.7.2020?
Vielen Dank
Grüße
Erika B. meint
3. März 2019 at 11:38
Guten Tag,
mein Freund möchte den ersten Monat von dem Kind nehmen und noch einen anderen Monat später. Mein Kind wird vor. am 22. April kommen. Falls das Kind früher oder später kommt, wird den ersten Monat sich verschieben können? Ich meine: wenn das Baby schon am 15. April kommt, kann er die Elternzeit ab 15. April anfangen, oder eher nicht?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:42
Hallo Erika,
in der Regel ist es möglich den Termin für die Elternzeit des Vaters mit der Entbindung zu verknüpfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
18. Februar 2019 at 7:43
Meine Tochter wurde am 15.11.18 geboren den einen Monat nehme ich im Juli 2018 kann ich auch den 2. Monat erst im März 2019 nehmen?