Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter Kanzleien in Kassel.
Sollten Sie derzeit auf der Suche nach einem geeignetem Arbeitsrechtanwalt sein, empfehlen wir Ihnen, eine der unten aufgeführten Adressen oder Telefonnummern zu kontaktieren. Sie können dabei gerne unseren Namen (Arbeitsrechte.de) erwähnen.
Die Reihenfolge der Kanzleien in dieser Liste ist bei jedem Seitenaufruf zufällig und sagt nichts über eine bestimmte Platzierung aus.
rightmart Rechtsanwalts GmbH
Rechtsanwälte Kulle & Klosner
Rechtsanwalt Erich Later Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Anwaltskanzlei Maurer
Anwalt für Arbeitsrecht in Kassel gesucht?
Etwa 200.000 Menschen leben in der kreisfreien Stadt Kassel. Sie ist in 23 Ortsbezirke unterteilt und liegt im Norden des Bundeslandes Hessen. Zu den größten Arbeitgebern in der Stadt an der Fulda zählen unter anderem die Volkswagen AG, die Universität sowie die Gesundheit Nordhessen Holding AG.
Wie in jeder anderen Stadt kann es auch in Kassel mal zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen. Je nachdem, wie gravierend das Ganze ist, sehen Betroffene keine andere Lösung mehr, als einen Anwalt für Arbeitsrecht in Kassel zu konsultieren.
Wobei kann Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht in Kassel unterstützen?
Das Aufgabengebiet von einem Rechtsanwalt, der in Kassel auf das Arbeitsrecht spezialisiert arbeitetet, ist breit gefächert. Allgemein ist es ihm zunächst einmal möglich, Ihren Arbeitsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen und dabei möglicherweise unzulässige Klauseln aufzuspüren.
Weiterhin kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Kassel Sie über die klügste Vorgehensweise informieren, wenn Sie eine (unberechtigte) Abmahnung erhalten haben, Ihr Chef Ihnen zu wenig Gehalt überwiesen hat oder Ihnen keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen möchte, obwohl Sie nachweislich einen Anspruch darauf haben.
Eine Problematik, mit der sich ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt in Kassel wohl ebenfalls des Öfteren herumschlagen muss, befasst sich mit der Nicht-Einhaltung der jeweiligen Ruhepausen zur Arbeitsunterbrechung.
Gewährt der Chef diese nicht, verstößt er gegen geltendes Recht. Die entsprechenden Vorschriften sind in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) festgehalten. Dort heißt es:
Die Arbeit ist durch […] Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. […]“