Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter Kanzleien in Mannheim.
Sollten Sie derzeit auf der Suche nach einem geeignetem Arbeitsrechtanwalt sein, empfehlen wir Ihnen, eine der unten aufgeführten Adressen oder Telefonnummern zu kontaktieren. Sie können dabei gerne unseren Namen (Arbeitsrechte.de) erwähnen.
Die Reihenfolge der Kanzleien in dieser Liste ist bei jedem Seitenaufruf zufällig und sagt nichts über eine bestimmte Platzierung aus.
rightmart Rechtsanwalts GmbH
WEBER & VOIGT – Die Kanzlei für Arbeitnehmer und Führungskräfte
Anwaltskanzlei Kolle & Kolle
Rechtsanwalt Roland Sudmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Opfermann
Sie brauchen einen Anwalt für Arbeitsrecht in Mannheim?
Ungefähr 310.000 Menschen leben in Mannheim. Die Universitätsstadt liegt im Regierungsbezirk Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg und gilt als drittgrößte Stadt des Landes. Zu den Unternehmen mit den meisten Mitarbeitern in Mannheim gehören beispielsweise der Bilfinger Konzern, das Pharma-Unternehmen Phoenix sowie die ABB AG.
Dass Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber nicht immer einer Meinung sind, ist völlig normal. Dennoch muss es Grenzen geben. Werden die Auseinandersetzungen unerträglich, sehen manche Arbeitnehmer keinen anderen Ausweg mehr, als sich hilfesuchend an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Mannheim zu wenden.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim: Was kann er für Sie tun?
Grundsätzlich können Sie bei allen Problemen rund um das Arbeitsrecht einen Anwalt in Mannheim aufsuchen, um sich von ihm beraten zu lassen. Weigert sich Ihr Chef beispielsweise, Ihnen das Gehalt zu überweisen, haben Sie auch jeglichen Grund dazu. Im Arbeitsvertrag ist schließlich genau geregelt, dass Sie die vereinbarte Arbeitsleistung erbringen und dafür von Ihrem Arbeitgeber entlohnt werden.
Weitere Gründe, die den Besuch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Mannheim rechtfertigen würden, sind unter anderem die folgenden:
- Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Ihrer Meinung nach völlig unberechtigt ist.
- Ihr Arbeitgeber ordnet wiederholt Überstunden an, für die er Ihnen letztendlich allerdings weder einen Freizeitausgleich noch eine entsprechende Vergütung gewährt.
- Sie haben gekündigt, weil Sie eine neue Stelle haben, und Ihr Chef verbietet Ihnen, Ihren Resturlaub zu nehmen bzw. zahlt Ihnen diesen nicht aus..