Sei es aus Pflichtgefühl oder weil sie sich wirklich schon besser bzw. gesund fühlen: Immer wieder erscheinen Beschäftigte am Arbeitsplatz, obwohl sie eigentlich vom Arzt krankgeschrieben wurden. Davon abgesehen, dass sie dadurch möglicherweise ihre Kollegen anstecken könnten, ist es wohl auch etwas schwierig, sich trotz triefender Nase oder schmerzendem Hals auf die Arbeit zu konzentrieren.
Nicht ohne Grund stellen sich daher einige Arbeitnehmer die Frage: „Darf ich trotz Krankmeldung überhaupt arbeiten?“ Schließlich hat der jeweilige Arzt wohl nicht nur so zum Spaß entschieden, dass der Beschäftigte sich eine gewisse Zeit lang schonen und die Krankheit auskurieren soll.
Kurz & knapp: Arbeiten trotz Krankschreibung
Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch auch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist daher erlaubt.
Ja, der Versicherungsschutz bleibt auch dann erhalten, wenn erkrankte Beschäftigte trotz Krankenschein arbeiten gehen.
Der Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken, wenn diese trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) arbeiten möchten.
In diesem Ratgeber erläutern wir, ob das Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt erlaubt ist, welche Folgen dies für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers hätte und ob der Arbeitgeber das Recht hat, seinen Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, wenn dieser krankgeschrieben zur Arbeit erscheint.
Inhalt
Darf man trotz Krankmeldung arbeiten gehen?
Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), Krankenschein, Krankmeldung – diese Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Eine solche Bescheinigung bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Vielmehr erfüllt sie die folgenden zwei Funktionen:
- Feststellung, dass der betroffene Arbeitnehmer aktuell krank bzw. unfähig ist, seiner Tätigkeit nachzugehen
- Prognose des voraussichtlichen Zeitraums dieser Unfähigkeit
Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen?
Beim Arbeiten trotz Krankmeldung sind Arbeitnehmer nicht versichert – dabei handelt es sich ebenfalls um einen hartnäckigen Mythos. Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen.
Das Gleiche gilt auch für den Weg zur Arbeit. Sollte sich ein Wegeunfall ereignen, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Beschäftigte trotz Krankschreibung zur Arbeit fahren oder nicht – sie sind abgesichert. Das Arbeiten trotz Krankschreibung hat demnach keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Darf der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?
Auch wenn das Arbeiten trotz Krankschreibung generell nicht verboten ist, müssen Arbeitgeber es nicht akzeptieren, wenn ein Mitarbeiter früher als erwartet und scheinbar noch etwas angeschlagen auf der Arbeit erscheint.
Dies ist in der Fürsorgepflicht begründet, die der Chef gegenüber seinen Angestellten hat. Denn der Beschäftigte, der trotz Krankschreibung arbeiten möchte, gefährdet damit nicht nur sich selbst.
Auch andere Mitarbeiter könnten möglicherweise darunter leiden, indem sie sich anstecken. Im schlimmsten Fall können sich sogar Konsequenzen für den Arbeitgeber daraus ergeben, wenn er dem Arbeiten trotz AU nicht widerspricht.
Oliver meint
6. Oktober 2022 at 11:51
Ich finde diese locker-flockigen Ausführungen problematisch. Sofern es sich um eine harmlose Erkältung handelt oder einen wirklich unkomplizierten Bruch, mag bspw. die Arbeit im Homeoffice noch angehen.
Sobald es jedoch in Richtung der Grenze der Lohnfortzahlung bzw. BEM geht, darf man solche Ratschläge nicht leichtfertig geben.
Übrigens kann es auch noch ganz andere Probleme beim Arbeiten trotz Krankschreibung geben, beispielsweise Medikamente mit Nebenwirkungen, die den Arbeitsweg oder das Bedienen von Fahrzeugen oder Maschinen gar nicht erlauben. Da kann es ganz schnell zu versicherungstechnischen Problemen kommen.
Und mal andersherum gefragt: Wer lässt sich gleich wochenlang krankschreiben, wenn er sich nur angeschlagen fühlt? Und welcher Arzt macht das? Ich kenne keine Ärzte, die leichtfertig und vor allem langfristig krankschreiben.
Cornelia meint
25. Januar 2022 at 8:09
Bin Azubi als Maler- und Lackierer und habe nach einem Kreuzband und Meniskusriss eine OP gehabt. Nun bin ich seit 8 Wochen krank geschrieben. Wollte in die Berufsschule. Die Lehrerin hat mich nach HAuse geschickt, da ich angeblich bei einer AU nicht versichert bin. Mein AG macht Druck und sagt, ich solle in die Schule gehen, was ich auch gerne möchte. Was ist nun richtig?
Mathias W. meint
26. Mai 2020 at 12:03
Für mich gab es in der Coronakrise Homeoffice. Hinzu kam ein Unfall – Achillessehne abgerissen. Ich wurde krankgeschrieben. Dennoch habe ich weiter im Homeoffice gearbeitet.
Nun sind die 6 Wochen um und ich bekomme nur noch Krankengeld. Mein Arbeitgeber zieht das durch, obwohl ich die ganze Zeit zumindest 50 % im Homeoffice weitergearbeitet habe.
Kann ich von meinem AG verlangen, dass er zumindest das Geld drauflegt, was mir durch das Krankengeld fehlt?
Helmut meint
22. März 2020 at 8:04
Ich habe eine herzerkrankung,Herzkranzgefässe,bekomme zu wenig Luft. der Arzt hat mich erstmal krankkeschrieben bis 3.4.2020,gehe trotzdem zur Arbeit,weil ich Angst habe sonst gekündigt zu werden,obwohl ich lieber zu Hause bleiben würde.
Was soll ich tun,bin 67 j alt.
b. sandra meint
5. Dezember 2019 at 7:31
ich nahm ein antibiotika fühlte mich besser wegen bronchitis und ging arbeiten schule toilettendienst und altenheim habe zwei jobs so war in der schule abends toilettendienst bekam durchfall bauchweh hausmeisterin krankenwagen gerufen jetzt mus ich den einsatz selber zahlen oder
Euchner meint
24. November 2019 at 21:58
. ..also: ich dürfte trotz Krankmeldung wieder arbeiten gehen.
Bleibe ich nach einem Tag wieder für längere Teit ( mehr als 3 Tage) krank zugause.
Brauche ich dann erneut eine Krankmeldung oder gilt dann die alte Krankmeldung automatisch weiter.
T.S. meint
16. Oktober 2019 at 17:43
Darf ich trotz Krankenschein eine Tätigkeit an der Gardeobe am Samstag
zu einer Tanzveranstaltung wahrnehmen. Kann mein Chef mich dann am
nachfolgenden Arbeitstag zur Arbeit zwingen.
T.S.
Thurid meint
27. September 2019 at 7:55
Hallo,
Ich bin in ALG2 und bin wegen meines kaputten Kreuzes krankgeschrieben. Aufgrund des Drucks vom Amt und weil ich auch dachte, dass ich es schaffe, habe ich einen Job im Büro für 6 Stunden am Tag begonnen. Leider musste ich jedoch schon nach 3 Tagen feststellen, dass ich dadurch meine Schmerzmitteldosis extrem erhöhen muss. Werde nun heute erneut zum Arzt gehen. Benötige ich da eine neue Krankmeldung oder gilt automatisch die noch bestehende?
Mfg
Thurid