Sei es aus Pflichtgefühl oder weil sie sich wirklich schon besser bzw. gesund fühlen: Immer wieder erscheinen Beschäftigte am Arbeitsplatz, obwohl sie eigentlich vom Arzt krankgeschrieben wurden. Davon abgesehen, dass sie dadurch möglicherweise ihre Kollegen anstecken könnten, ist es wohl auch etwas schwierig, sich trotz triefender Nase oder schmerzendem Hals auf die Arbeit zu konzentrieren.
Nicht ohne Grund stellen sich daher einige Arbeitnehmer die Frage: „Darf ich trotz Krankmeldung überhaupt arbeiten?“ Schließlich hat der jeweilige Arzt wohl nicht nur so zum Spaß entschieden, dass der Beschäftigte sich eine gewisse Zeit lang schonen und die Krankheit auskurieren soll.
Kurz & knapp: Arbeiten trotz Krankschreibung
Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch auch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist daher erlaubt.
Ja, der Versicherungsschutz bleibt auch dann erhalten, wenn erkrankte Beschäftigte trotz Krankenschein arbeiten gehen.
Der Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken, wenn diese trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) arbeiten möchten.
In diesem Ratgeber erläutern wir, ob das Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt erlaubt ist, welche Folgen dies für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers hätte und ob der Arbeitgeber das Recht hat, seinen Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, wenn dieser krankgeschrieben zur Arbeit erscheint.
Inhalt
Darf man trotz Krankmeldung arbeiten gehen?
Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), Krankenschein, Krankmeldung – diese Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Eine solche Bescheinigung bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Vielmehr erfüllt sie die folgenden zwei Funktionen:
- Feststellung, dass der betroffene Arbeitnehmer aktuell krank bzw. unfähig ist, seiner Tätigkeit nachzugehen
- Prognose des voraussichtlichen Zeitraums dieser Unfähigkeit
Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen?
Beim Arbeiten trotz Krankmeldung sind Arbeitnehmer nicht versichert – dabei handelt es sich ebenfalls um einen hartnäckigen Mythos. Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen.
Das Gleiche gilt auch für den Weg zur Arbeit. Sollte sich ein Wegeunfall ereignen, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Beschäftigte trotz Krankschreibung zur Arbeit fahren oder nicht – sie sind abgesichert. Das Arbeiten trotz Krankschreibung hat demnach keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Darf der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?
Auch wenn das Arbeiten trotz Krankschreibung generell nicht verboten ist, müssen Arbeitgeber es nicht akzeptieren, wenn ein Mitarbeiter früher als erwartet und scheinbar noch etwas angeschlagen auf der Arbeit erscheint.
Dies ist in der Fürsorgepflicht begründet, die der Chef gegenüber seinen Angestellten hat. Denn der Beschäftigte, der trotz Krankschreibung arbeiten möchte, gefährdet damit nicht nur sich selbst.
Auch andere Mitarbeiter könnten möglicherweise darunter leiden, indem sie sich anstecken. Im schlimmsten Fall können sich sogar Konsequenzen für den Arbeitgeber daraus ergeben, wenn er dem Arbeiten trotz AU nicht widerspricht.
Jutta K. meint
1. Dezember 2018 at 11:47
Mein Mann hatte im letzten Jahr Probleme mit dem Rücken und wurde für längere Zeit krankgeschrieben und hat ca. 4 Wochen lang nach der Lohnfortzahlung Krankengeld erhalten. Jetzt hat er ein Jahr lang wieder gearbeitet. Die Rückenschmerzen beginnen leider wieder. Bekommt er bei der gleichen Erkrankung sofort Krankengeld?
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 8:28
Hallo Jutta,
ob es sich um dieselbe Erkrankung oder eine andere handelt, kann ein Arzt beurteilen. In der Regel sollte aber erst die Lohnfortzahlung kommen und dann das Krankengeld.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sammi meint
30. November 2018 at 17:45
Guten Abend,
Ich wurde vor ca. 2 Wochen am Bauch und Unterbauch operiert. Ich selber arbeite in einer orthopädischen Praxis, mache dort aber gerade meine Ausbildung und bin noch in der Probezeit.
Ich bin seit den 2 Wochen nun krankgeschrieben und mein Gynäkologe hat mich heute angerufen und gesagt das meine Werte noch zu schlecht seien und er sehr unzufrieden sei mit meiner Genesung und den Wunden. Er sagte er möchte mich noch nächste Woche krankschreiben und ich soll komplette Bettruhe halten.
Nun ist aber jeder auf der Arbeit schon sauer auf mich da ich so lange schon fehle. Habe meinem Chef (der ja selber doktor) ist heute die ganze Situation geschildert und auch gesagt das ich versuche am Montag wieder gegen ärztlichen Rat zu kommen da ich auch Schuldgefühle habe. Als Antwort kam lediglich nur ein Daumen nach oben.
Kann mir irgendwas passieren wenn ich arbeiten gehe ? Ich möchte nicht noch länger krank sein da ich Angst habe sonst gekündigt zu werden..
Liebe Grüße,
Sammi
Christopher H. meint
15. Oktober 2018 at 16:16
Hallo Team Arbeitsrechte.de,
einer unserer Mitarbeiter ist seit einigen Monaten wegen psychosomatischen Beschwerden im Krankenstand und bekommt von der AOK Lohnfortzahlung. Wir sind ein Transportunternehmen. Er wartet momentan auf Reha in einer Psychatrie, dies dauert aber sehr lange noch bis er ein freien Platz bekommt dort. Er will immer wieder arbeiten kommen für die ein oder andere Tour.
Kann ich ihn trotz Lohnfortzahlung und Krankmeldung für wenige Stunden in der Woche beschäftigen?
Kann ich als Arbeitgeber in irgendeiner Weise Probleme bekommen?
Kerstin K. meint
6. Oktober 2018 at 9:34
Guten morgen,
meine K.olegin hat Krebs sieht auch nicht gut aus ist immer wieder in der Firma. Wir betreuen beinderte
Menschen. Sie macht weiterhin Arztbesuche . Ist das wirklich in Ordnung .Wenn sie einen Unfall hat mit unseren Bewohner aufgrund ihrer Krankheit.Ist das nicht unverantwortlich?
Martina meint
6. Oktober 2018 at 7:23
Hallo ,
ich habe eine Frage:
ich bin seit Mai 2018 krankgeschrieben und seit Juli 2018 in der Wiedereingliederung die aktuell noch läuft, sowie die Krankmeldung. Ich habe einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt der nun genehmigt worden ist. Allerdings tritt dieser erst im Dez 2018 in Kraft. Nun ist bei mir folgende Situation:
Da ich nun seit kurzem einen Vorfall an der Halswirbelsäule habe und mit einer erneuten Krankmeldung zurechnen ist, die Wiedereingliederung aber nun endet würde ich gerne trotzdem ein paar Stunden zur Arbeit gehen. Ich hattte während der Eingliederungsphase keine Probleme mit meiner HWS. Darf ich trotzdem ohne Wiedereingliederung bis Dezember ein paar wenige Stunden zur Arbeit gehen? Mein Arbeitgeber meinte wenn ich ihm ein Attest vom Arzt bringe sei das für ihn kein Problem.
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 8:01
Hallo Martina,
diese Frage kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten. Wenden Sie sich bitte an diese.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de.
Birgit meint
11. September 2018 at 12:23
Guten Tag,
ich wurde am 30.8. am Blinddarm operiert und bin nun in der zweiten Woche krankgeschrieben. Ich bin angestellte Lehrerin an einer privaten Ersatzschule und von uns Lehrern wird bei jeder Krankheit verlangt, dass wir einen Vertretungsplan samt Materialien schicken für alle Tage, an denen wir abwesend sind. Ich habe in den letzten 2 Tagen mit Mühe und unter Stress ca 4 Stunden dafür investiert. Und ich frage mich, ob das überhaupt zulässig ist, wenn ich krankgeschrieben bin!
Freundliche Grüße,
Birgit
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:47
Hallo Birgit,
wer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, muss in der Regel auch nicht arbeiten, auch nicht von zuhause.
Welche Regelungen in Ihrem Fall zulässig sind, können und dürfen wir jedoch nicht beurteilen, weil dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt oder Ihre Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
15. August 2018 at 10:17
Ich bin krank geschrieben wegen eines doppelten Bruchs am Unterschenkel (BG-Unfall). Da ich meine Tätigkeit auch sitzend ausüben kann, gehe ich (seit der 2 Woche der AU) ungefähr 6 Stunden (von den regulär 8 Stunden) täglich arbeiten und bin darüber hinaus telefonisch erreichbar. Die Krankmeldung umfasst erst einmal 6 Wochen (8 Wochen werden von den Ärzten erwartet) – nun meine Frage: die Lohnfortzahlung erfolgt ja 6 Wochen und danach würde ich ins Krankengeld beziehen. Kann ich dem widersprechen oder was muss ich tun – ich arbeite ja! „Gesundschreiben lassen kann ich mich ja nicht – die Brüche sind ja da / BG-Unfall – Haftung auch bezüglich Spätfolge / ich darf kein Autofahren usw. – bin daher auf Hilfe angewiesen)!
arbeitsrechte.de meint
7. September 2018 at 16:19
Hallo Peter,
in der Regel erlischt der Anspruch auf Krankengeld, sobald der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt – auch wenn er eigentlich noch krankgeschrieben ist. Eine Mitteilung an die Krankenkasse ist hierfür üblicherweise ausreichend.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Betty meint
9. August 2018 at 16:06
Gute Tag
Ich war heute 4 Stunden arbeiten ,bin dann zum Arzt gegangen der mich dann ab heute krankgeschrieben hat .mich würde jetzt interessieren ob ich mir die 4 Stunden die ich gearbeitet habe als plus bzw. Überstundenstunden aufschreiben darf.
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 16:48
Hallo Betty,
diese Stunden werden in der Regel nicht als Überstunden angesehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Renate meint
27. Juli 2018 at 18:48
Guten Tag.
Ich bin wegen einer Oberarmfraktur krankgeschrieben.
Darf ich von zu Hause aus stundenweise arbeiten? Es geht um Arbeit am Computer.
Darf ich an einer Besprechung im Betrieb teilnehmen?
Wie sieht es mit diesen Dingen aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen besteht?
Mit der Firma wäre alles klar. Mir geht es darum, ob es versicherungstechnisch oder mit der Krankenkasse (v.a. nach 6 Wo) Probleme geben könnte.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 9:57
Hallo Renate,
wenn die Krankenkasse den Lohn übernimmt, während Sie Ihre Arbeitskraft auf Arbeit verwerten, kann dies als betrügerisches Verhalten gewertet werden. Ein solches Vorgehen sollte mit der Krankenkasse abgesprochen sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fritz meint
27. Juli 2018 at 9:24
Hallo,
mein Sohn muss ein zweites mal operiert werden, da der zuvor fixierte Knochen nicht zusammengewachsen ist.
Nun hat er sich auch zu einem Prüfungsvorbereitungskurs angemeldet, da er seine Ausbildung vorzeitig abschließen möchte. Kann er an diesem Kurs teilnehmen, obwohl er noch krank geschrieben ist.
Der Kurs wir vom Arbeitgeber bezahlt, aber Anmelder ist mein Sohn.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 9:29
Hallo Fritz,
um Unsicherheiten zu vermeiden, können Sie den Sachverhalt mit Arbeitgeber und Versicherung abklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
25. Juli 2018 at 19:58
Hallo, ich arbeite als medizinische Fachangestellte und bin gerade wegen einem migräneanfall mehr als eine Woche krankgeschrieben. Doch ich merke, das es mir besser geht. Hab zwar noch leicht Kopfschmerzen und Übelkeit aber kann ich meinen Chef fragen ob ich eventuell doch arbeiten gehen kann?
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 14:33
Hallo Katharina,
das Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht verboten. Daher können Sie natürlich bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob Sie wieder arbeiten kommen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heiko meint
10. Juli 2018 at 17:07
Guten Tag.
Ich bin eine Woche krankgeschrieben, aufgrund eines Arbeitsunfalls der Krankenschein kommt vom Krankenhaus.
Mein Arbeitgeber hat mich angerufen und gesagt, das er mir einen zumutbaren Arbeitsplatz gibt.
Damit bin ich einverstanden. Prellung am rechten Oberarm, wurde ruhig gestellt.
Muss ich 8 Stunden Arbeiten?
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 11:59
Hallo Heiko,
wenn Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie generell nicht arbeiten. Entscheiden Sie sich, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen, erfolgt dies jedoch auf freiwilliger Basis. Sie sollten daher mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, wie viele Stunden es Ihnen möglich ist, Ihrer Arbeit nachzugehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janine meint
30. Juni 2018 at 3:36
Guten Tag
Ich bin seit drei Wochen krank geschrieben wegen des Verdachts auf eine Außenmeniskusverletzung.
Am Mittwoch habe ich versuchttrotz laufender AU für 3 Stunden zu arbeiten, habe aber feststellen müssen, dass ich noch nicht wieder fit bin und bin danach wieder zuhause geblieben.
Nun soll ich laut AG ein erneutes Attest einreichen, weil es ansonsten unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist, obwohl die alte AU anhält.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
5. Juli 2018 at 9:12
Hallo Janine,
der Arbeitgeber darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis verlangen. Ob er in Ihrem Fall berechtigt ist, eine zweite bzw. neue Bescheinigung zu verlangen, dürfen wir nicht beurteilen. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nane meint
11. Juni 2018 at 18:59
Hallo,
ich bin seit September 2017 krank geschrieben und im Krankengeld.
Damals ist mir etwas schreckliches zugestoßen, es gab einen sexuellen Übergriff auf mich.
Ich bin seit dem in Traumatherapie, in meinem Beruf kann ich jedoch momentan noch nicht wieder arbeiten. Langfristig soll ich auch meine Stunden reduzieren. Ich möchte bald auch eine medizinische Reha machen. Eine berufliche Reha strebe ich an und möchte gerne eine Umschulung zur Erzieherin machen. Das ist jedoch schwieriger als gedacht. Ich habe bis dato im Marketing gearbeitet.
Nun habe ich die Chance ab August für einige Stunden in der Woche als Übungsleiterin in einer Kita zu arbeiten. Mein absoluter Traum und möglicherweise eine Möglichkeit ohne Umschulung in den Beruf der Erzieherin einzusteigen.
Meine Frage ist nun, kann ich als Übungsleiterin arbeiten wenn ich eigentlich im Krankengeld bin und auf einen Reha Bescheid warte?
Ich würde das so gerne machen, und es würde auf meinen Plan bezüglich meiner beruflichen Zukunft aufbauen.
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:49
Hallo Nane,
arbeitet ein Arbeitnehmer, obwohl er krank geschrieben ist, muss er unter Umständen das im Voraus gezahlte Krankengeld zurückerstatten. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anett meint
8. Juni 2018 at 14:39
Hallo, mein Mann hatte einen Motoradunfall und hat sich dabei den Trizeps abgerissen. Nach der Operation ist er früher arbeiten gegangen als der Arzt erlaubt hat (nach 5 Wochen schon). In der zweiten Arbeitswoche ist der Trizeps durch eine blöde Bewegung erneut gerissen. Er musste wieder operiert werden und fällt jetzt noch länger bei der Arbeit aus. Und zu allem Überfluss schreibt er auch noch genau die Situation mit dem früher arbeiten als der Arzt erlaubt hat öffentlichen bei Facebook. Welche Konsequenzen können daraus für ihn entstehen in Bezug auf Versicherungsanspruch oder zb Kündigungsgrund für Arbeitgeber? Denn es ist ja quasi selbstverschulden. LG Anett
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 8:52
Hallo Anett,
da es uns leider nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, würden wir Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralph Sp. meint
31. Mai 2018 at 11:24
Hallo,
ich bin seit Ende März wegen rez. Depressionen und komplexe PTBS krankgeschrieben. Zum 31.03.2018 habe ich meine Stelle gekündigt. Bin also seit 01.04.2018 im Krankengeld und ohne Festanstellung.
Da ich jetzt in eine Klinik komme so in 2 Monaten, wird meine Krankschreibung noch bis wahrscheinlich Oktober andauern. Mittlerweile habe ich mich soweit erstmal stabilisiert mit Medis. Da ich alleine lebe und sonst wenig soz. Kontakte habe, „arbeite“ ich hin- und wieder selbständig in der Erlebnispädagogik oder als Kanuguide. Ich würde es jetzt nicht als Arbeit ansehen, eher als persönliche Widereingliederung um zu schauen in wie weit ich noch arbeitsfähig bin bzw. als persönliche REHA-Maßnahme. Ausserdem brauche ich eine Aufgabe. Diese „Arbeit“ tut mir in der Seele gut. Ich kann das aber nicht jeden Tag machen, das ist zu viel für mich. Wir reden hier von ca. 2-3 Tagen bzw. ca. 4-5 Stunden am Tag manchmal auch 6-7 Std. am Tag. Dafür bekomme ich jetzt aber auch Geld sozusagen als Übungsleiter oder je nach dem auch als Einkünfte als Selbständiger. Jetzt mein Frage, kann ich hier mit der Krankenkasse Probleme bekommen, da der Kanuanbieter mich jetzt als Minijobber angemeldet hat? Solange nix passiert ist denke ich alles ok oder nicht? Wenn aber was passieren sollte, was dann?
MfG
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 16:06
Hallo Ralph,
um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Diese kann Ihnen alle möglichen Optionen und Tarife vorstellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Denise meint
25. Mai 2018 at 16:29
Hallo,
Seit Donnerstag bin ich aufgrund einer psychischen Erschöpfung, die auf meinem Job zurück zu führen ist, für 2 Wochen krank geschrieben. Heute bekam ich einen Anruf von meinem Arbeitgeber, der meine Krankschreibung nicht eintragen kann, da ich erst seit Februar diesen Jahres dort tätig bin. Er will, dass ich trotzdem ab Montag zur Arbeit komme. Ist das alles so rechtens? Ich selbst fühle mich total ausgebrannt, aber aufgrund einer privaten Situation bin ich auf diesen Job angewiesen, da ich keinen anderen in Aussicht habe.
Was kann ich nur tun? 🙁
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 11:17
Hallo Denise,
wenn ein Arbeitgeber nachweislich arbeitsunfähig ist, darf er in der Regel nicht zur Arbeit gezwungen werden. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten, wie Sie sich am besten verhalten. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dnc meint
25. Mai 2018 at 15:47
Hallo,
wie verhält es sich, wenn man eine Krankmeldung hat die am Samstag beginnt und man für die nächste Woche auch noch krankgeschrieben ist, man am Montag zur Arbeit erscheint, da man sich besser fühlt, jedoch feststellt etwas übermütig gehandelt zu haben und dann ab Dienstag für den Rest der Woche tatsächlich zu Hause bleibt? Gilt dann die erteilte Krankmeldung noch oder muss man erneut den Arzt aufsuchen?
Danke.
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 10:58
Hallo Dnc,
bei solchen Spezialfällen empfiehlt es sich, eine Vereinbarung mit dem AG zu treffen. So können Unsicherheiten vermeiden werden. Sollte das Problem akut sein, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Situation bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Annegret P. meint
23. Mai 2018 at 16:39
Hallo,
bei mir verhält es sich ähnlich wie bei Sophia. Ich würde eine Teil-Krankschreibung benötigen, da ich nach einem Unfall abgebrochene Querfortsätze an zwei Lendenwirbeln habe. Das ist sehr schmerzhaft und langwierig. Ich nehme starke Schmerzmittel und darf kein Auto fahren. Ab nächste Woche ist mein Kollege für 3 Wochen im Urlaub. Nach Rücksprache mit unserer IT könnte ich ein Laptop für zu Hause bereitgestellt bekommen. So könnte ich zumindest einige Arbeiten – und, wenn es ganz doll brennt – von zu Hause erledigen. 8 Std. Vollzeit wären aber deutlich zu viel.
Wie ist so etwas zu lösen? Weiter Krank schreiben lassen und dann trotzdem einige Stunden arbeiten? Würde dann bis zur sechsten KW dann ganz normal die Lohnfortzahlung laufen? Trotz Krankschreibung und paralleler „Teilzeitarbeit“? Was wäre, wenn ich nach den sechs Wochen immer noch nicht 100% arbeitsfähig wäre? Krankengeld und „Teilzeitarbeit“ funktioniert gar nicht, oder?
VG und Danke im Voraus für ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 12:26
Hallo Annegret,
ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, können Sie trotz Krankschreibung arbeiten, soweit Ihnen das möglich ist. Die Lohnfortzahlung sollte in der Regel normal fortgesetzt werden. Beziehen Sie allerdings Krankengeld, erlischt Ihr Anspruch darauf, sobald Sie zu Ihrer Arbeit zurückkehren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. F. Says meint
4. Mai 2018 at 10:00
Meine Arbeitskollegin ist krank geschrieben. Da sie die Freundin vom Chef ist, arbeitet sie weiterhin nachts oder am Wochenende regelmäßig. Bezieht mittlerweile Krankengeld. Ich finde das ungerecht die Krankenkasse so zu hintergehen. Was kann ich tun um das zu melden? Wo melde ich das?
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 9:45
Hallo R.F.,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen die Hilfe zukommen lassen, die Sie brauchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sophia meint
17. April 2018 at 10:06
Hallo,
ich habe eine extreme Pollenallergie und kann nicht immer 100% geben auf der Arbeit und fühle mich vorallen Dingen ab Mittags nicht mehr so ganz fit, da ich auch Kortison dagegen nehme.
Eine Krankschreibung bekomme ich locker.
Aber –
Ich möchte arbeiten – wenigstens halbtags – ohne Minusstunden aufzubauen, um wenigstens der Firma auch weiter zu helfen bei wichtigen Projekten.
Die Arbeit die ich verrichte ist am PC und das geht nunmal irgendwann auf die Konzentration.
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten eine „Teilzeit- Krankschreibung “ über einen Zeitraum von ca 2 Wochen ausstellen zu lassen?
Damit ich wenigstens das mache was ich kann und wenn ich mich absolut nicht mehr fit fühle nach Hause gehen kann?
Ich habe schon mit meinem AG gesprochen. Der sagte er wüsste nicht wie das Versicherungstechnisch aussehen würde.
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
25. April 2018 at 14:32
Hallo Sophia,
so etwas wie eine „Teilzeit-Krankschreibung“ gibt es nicht. Sie können sich jedoch eine Krankschreibung besorgen und so lange arbeiten, wie es eben geht, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Dadurch bauen Sie keine Minusstunden auf. Auch der Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ingrid N. meint
4. April 2018 at 13:05
Einen schönen guten Tag,
Meine Frage im Urlaub bekam ich einen Hexenschuss Schmerzen waren unerträglich begab mich zum Arzt und musste 3 Stunden warten. Nach der Behandlung , vor lauter Schmerzen vergessen nach der AU zu fragen. Ich sollte ja eh am nächsten Tag wieder vorbei kommen wo ich dann auch die AU erhielt . Nun will die Krankenkasse den einen Tag nicht zahlen. Obwohl die Ärztin persöhnlich bestätigt hat das ich bei ihr in Behandlung war. Können sie mir helfen ich sehe fas als Willkür an
Lg I. Neis
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 10:45
Hallo Ingrid,
die Krankenkasse kann nur für Tage zahlen, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Eine persönliche Beteuerung des Arztes ist hierfür nicht ausreichend. Unter Umständen kann ein Arzt in solchen Fällen aber eine rückwirkende Krankschreibung ausstellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine B. meint
21. März 2018 at 8:34
Hallo, ich habe da mal eine dringende Frage. Meine Freundin hat seit gestern eine akute Bronchitis und ihr Arbeitgeber besteht darauf, dass sie trotzdem arbeitet. Sie arbeitet für Hermes und hat natürlich Angst ihrer Kollegen oder Kunden anzustecken. Soll sie nun arbeiten gehen oder nicht?
LG
Naddel
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:06
Hallo Nadine,
ein Arbeitgeber darf bei einer Krankschreibung nicht auf einen Arbeitseinsatz bestehen. Sollten sich aus einer Krankheit arbeitsrechtliche Konsequenzen erwachsen, sollte umgehend ein Anwalt eingeschaltet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra M. meint
27. Dezember 2017 at 13:13
Guten Tag, ich leide unter rheumatoider Polyartritis. Bin angestellte Kursleiterin in einem Sportverein.
Ich bin seit 5 Wochen krankgeschrieben wegen Sehnenanriss im Ellenbogen und Bänderdehnung im Schultergelenk. Ende noch nicht abzusehen. Ich würde gerne im Büro einige Arbeiten wieder erledigen, nur Sportkurse kann ich nicht geben. An wen kann ich mich wenden, damit ich trotz Krankschreibung etwas arbeiten kann?
Gehe ich nach 6 Wochen trotzdem ins Krankengeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Petra Möller
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:27
Hallo Petra,
zuerst sollte Ihr Arzt damit einverstanden sein, dass Sie wieder arbeiten. Dann sollten Sie ihren Arbeitgeber fragen ob für ihre Einsetzbarkeit ausreichend Arbeit vorhanden ist, damit sie nicht nur halbe Tage und halben Lohn erarbeiten. Wenn von diesen Seiten nichts im Weg stehen sollte, ist die Krankenkasse der nächste Ansprechpartner, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
19. Dezember 2017 at 7:44
Hallo,
mein Mann ist selbständig und wegen einer psychischen Erkrankung immer fortlaufend krank geschrieben. Er erhält Krankengeld. Wenn er als Selbständiger jetzt zwischendurch arbeitet (um langsam wieder rein zu kommen), wie geht er dann mit seiner Krankenkasse um (IKK Classic)? Wenn er es nicht mitteilt, bekommt er ja Geld, das ihm nicht zusteht? Gibt es so etwas wie eine Wiedereingliederung auch bei Selbständigen?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 8:12
Hallo Nicole,
wie mit einer Wiedereingliederung bei Selbstständigkeit umgegangen wird, können Sie mit Ihrer Krankenversicherung besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de