Key Facts
- Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie als Arbeitnehmer und ggf. den Betriebsrat im Falle einer Insolvenz spätestens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu informieren.
- Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, hat eine Kündigung im Regelfall trotzdem die üblichen Kündigungsfristen. Eine Abfindung nach der Insolvenzeröffnung ist möglich und wird direkt aus der Insolvenzmasse ausgeglichen.
- Auch wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist, muss Gehalt gezahlt werden. Geschieht dies nicht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern. Alternativ können Sie Insolvenzgeld beantragen.
Die Firma ist insolvent – Was tun als Arbeitnehmer?
Inhalt
Erhalten Sie die Nachricht, dass Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste, bedeutet das häufig auch für Sie als Arbeitnehmer viele Fragen und Unsicherheiten. Was passiert mit Ihnen, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent geht? Wer zahlt Ihr Gehalt, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? Und was können Sie außerdem unternehmen?
Eine Insolvenz muss Ihr Arbeitgeber Ihnen spätestens mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens mitteilen. Anzeichen lassen manchmal bereits früher darauf schließen, dass Ihr Arbeitgeber insolvent ist.
Wenn kein oder erst verspätet Gehalt ausgezahlt wird oder es zu unerwarteten Stellenkürzungen kommt, sollten Sie zumindest damit rechnen, dass das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist.
Wichtig für Sie ist zunächst mal, dass es nicht zwingend eine Kündigung für Sie bedeuten muss, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist. Was Sie trotzdem tun sollten, ist, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Was Sie in den jeweiligen Fällen unternehmen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Und auch das Ausbleiben des Gehalts müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Genauso wenig stehen Sie in einer solchen Situation alternativlos da, wenn Ihr Arbeitgeber schlicht nicht mehr in der Lage ist, Ihr Gehalt zu bezahlen.
Mein Arbeitgeber ist insolvent: Wie bekomme ich jetzt mein Geld?
Häufig deutet sich eine Insolvenz bereits durch komplett oder teilweise ausbleibende Gehaltszahlungen an. Ein erster Schritt kann sein, den Arbeitgeber schriftlich aufzufordern, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen.
Vermeiden Sie allerdings eine Arbeitsverweigerung wegen ausstehender Lohnauszahlungen. Ist die Firma insolvent und Ihr Gehalt wird nicht oder nicht vollständig ausgezahlt, riskieren Sie mit einer sofortigen Arbeitsverweigerung den Anspruch auf die offenen Beträge.
Möglicherweise reagiert Ihr Arbeitgeber auf Ihre Zahlungsaufforderung mit der Bitte, einer Stundung Ihres Gehalts oder einem teilweisen oder vollständigen Verzicht zuzustimmen. Dies sollten Sie in jedem Fall ablehnen. Insbesondere, wenn Sie später doch auf Arbeitslosengeld zurückgreifen müssen, riskieren Sie auf diese Weise ansonsten Ihre Ansprüche.
Es gibt stattdessen deutlich bessere Alternativen, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist. Was Sie tun können, ist die Beantragung von Insolvenzgeld. Dieses wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und orientiert sich an Ihrem Nettolohn der letzten drei Monate vor der Insolvenz.
Insolvenzgeld können Sie für maximal drei Monate als Ersatz für ausstehendes Gehalt beantragen. Sie müssen es spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt haben.
Warten Sie allerdings bereits seit mehr als drei Monaten auf Lohnauszahlungen, ist das Geld deswegen nicht automatisch weg. Melden Sie das Geld zur sogenannten Insolvenztabelle an, die der Insolvenzverwalter anlegt, um alle Forderungen gegenüber dem Unternehmen festzuhalten. Offene Lohnforderungen haben hier Vorrang vor anderen Forderungen.
„Und was passiert mit meinen Überstunden?“ Geht Ihr Arbeitgeber insolvent, ist bei Überstunden wichtig, wann diese geleistet wurden. Haben Sie vor Anmeldung der Insolvenz Überstunden geleistet, sind auch diese in die Insolvenztabelle mit aufzunehmen.
Überstunden im laufenden Insolvenzverfahren oder maximal drei Monate vor der Eröffnung können bei der Agentur für Arbeit als Teil des Insolvenzgeldes angefordert werden.
Was Sie im Falle einer Kündigung unternehmen können
Ihr Arbeitgeber ist insolvent, was tun bei einer Kündigung? Diese Frage werden sich sicher nicht wenige betroffene Mitarbeiter stellen, deren Firma in einem Insolvenzverfahren steckt. Die Insolvenz selbst stellt allerdings keinen Kündigungsgrund dar.
Möglicherweise kann Ihr Arbeitgeber zu einer betriebsbedingten Kündigung greifen. Diese wird oft mit finanziellen Schwierigkeiten, Auftragsmangel oder Betriebsstilllegung begründet. Doch auch hier muss das Unternehmen die geltenden Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) beachten. Diese gelten wie auch die Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nämlich auch während eines Insolvenzverfahrens.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Kündigungsfristen werden in einem laufenden Insolvenzverfahren auf drei Monate begrenzt. Längere Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB kommen nicht zum Tragen.
Will Ihr Arbeitgeber Ihnen aufgrund der Insolvenz eine betriebsbedingte Kündigung ausstellen, muss er diese nicht nur ausreichend begründen können, er muss außerdem zuvor folgende Aspekte beachten:
- Ist eine Umbesetzung innerhalb des Unternehmens möglich?
- Kam es zu einer Sozialauswahl und wie wird diese begründet?
- Wurde der Betriebsrat, sofern er existiert, informiert und mit einbezogen?
Kommt es trotzdem zur Kündigung, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. So erhalten Sie, wenn die Firma insolvent ist, eine Abfindung, falls sich Ihr Platz im Unternehmen nicht sichern lässt. Eine Beratung vom Anwalt, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist und was dann zu tun ist, ist deswegen häufig ratsam.
Alternativ einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber aber auch auf einen Aufhebungsvertrag. Auch hier wird dann eine Abfindung sehr wahrscheinlich. Abfindungsansprüche, die im laufenden Insolvenzverfahren entstehen, gehören zur Masseverbindlichkeit. Das bedeutet für Sie auch, dass diese nicht zur Insolvenztabelle hinzugefügt werden, sondern direkt über die Insolvenzmasse ausgeglichen werden.
Wurde allerdings vor dem Insolvenzverfahren eine Einigung mit Abfindung erzielt, sollten Sie diese absichern. Andernfalls ist sie oftmals verloren. Lassen Sie sich die Abfindung im besten Fall frühzeitig auszahlen oder bauen Sie z. B. eine Klausel mit Rücktrittsrecht in den Aufhebungsvertrag ein. Davon können Sie bei nicht rechtzeitiger Auszahlung Gebrauch machen und Ihren Platz im Betrieb beanspruchen.
Arbeitgeber insolvent: Was ist zu tun nach erfolgter Kündigung?
Sie sollten, wenn Sie eine Kündigung erhalten, weil Ihr Arbeitgeber insolvent ist, schnellstmöglich Arbeitslosengeld beantragen. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob Sie ein Kündigungsschutzverfahren einleiten und später an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Falls Sie sich fragen: Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach dem Insolvenzgeld? Das Arbeitslosengeld beträgt gemäß § 149 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) bei verheirateten Arbeitnehmern mit einem Kind 67 Prozent des Nettolohns, ansonsten 60 Prozent. Daran ändert auch der Bezug von Insolvenzgeld nichts, da dieses den Ausfall des tatsächlichen Lohns kompensieren soll.
Sowohl Urlaubsansprüche als auch Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge bleiben vor und während eines Insolvenzverfahrens bestehen. Trotzdem müssen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent geht, wissen, was zu tun ist.
Urlaub können Sie im laufenden Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter beantragen. Streicht dieser bereits bestätigten Urlaub, können Sie außerdem Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen (z. B. Stornokosten) stellen. Nach einer Kündigung bedeutet das für Sie, dass Sie nicht mehr angetretenen Urlaub ebenfalls als Teil der Masseforderung beanspruchen können.
Auch bei Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie sonstige Zulagen etc. verlieren Sie nicht einfach so Ihren Anspruch. Diese können Sie zusätzlich zum Gehalt oder den Überstunden im Antrag für Insolvenzgeld benennen. Wenn Sie in den Insolvenzgeldzeitraum fallen, werden Sie meistens berücksichtigt, andernfalls entscheidet der Einzelfall.
FAQ: Arbeitgeber ist insolvent – Was tun?
Häufige Anzeichen einer drohenden Insolvenz sind ausstehendes Gehalt oder unerwartete Kündigungen im Betrieb.
Bewahren Sie zunächst vor allem Ruhe. Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch auch den Jobverlust. Wichtige Infos und Tipps erhalten Sie hier.
Die Agentur für Arbeit bietet als Ausgleich für ausstehende Gehaltszahlungen das Insolvenzgeld an. Offene Urlaubsansprüche oder Abfindungen werden meistens aus der Insolvenzmasse beglichen. Lesen Sie hier mehr dazu.
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