Kurz & knapp: Arbeitserlaubnis in Deutschland
Eine Arbeitserlaubnis bedeutet eine Berechtigung zur Arbeitsaufnahme für (ausländische) Arbeitnehmer in Deutschland. Als Bürger eines Drittstaats erhalten Sie hierfür einen Eintrag in Ihre Aufenthaltsdokumente. Erfahren Sie hier mehr zur Definition der Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines Landes innerhalb der EU oder des EWR sind, benötigen Sie in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Mitglieder aus Drittstaaten müssen dagegen eine Arbeitserlaubnis einholen.
Asylbewerber haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Hierfür gelten allerdings bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen. Welche Bedingungen das sind und was Sie bei einer Beantragung einer Arbeitserlaubnis als Asylbewerber beachten sollten, lesen Sie hier.
Inhalt
Definition Arbeitserlaubnis: Was ist damit gemeint?
Die grundsätzliche Definition einer Arbeitserlaubnis ist schnell erklärt: Sie berechtigt zur Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung in Deutschland. Als deutscher Staatsangehöriger besitzen Sie die Arbeitserlaubnis in Deutschland automatisch und können Ihren Beruf somit frei wählen.
Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit, müssen Sie dagegen eine Arbeitserlaubnis für Ausländer einholen, wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen. Dies gilt jedoch nicht automatisch für alle Ausländer, sondern kommt unter anderem auf Ihr Herkunftsland an. Hierbei wird insbesondere zwischen Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR unterschieden.
Geregelt wird die Arbeitserlaubnis in Deutschland durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie die Beschäftigungsverordnung für Ausländerinnen und Ausländer (BeschV). Wenn Sie als Ausländer eine Arbeitserlaubnis beantragen wollen, wird automatisch auch ein Aufenthaltstitel benötigt. Dieser wird normalerweise gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis von der jeweiligen Ausländerbehörde erlassen. In bestimmten Fällen ist für den Aufenthaltstitel und damit einhergehend für die Arbeitserlaubnis die zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Sie erhalten damit eine Fiktionsbescheinigung, die Ihr vorläufiges Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweist. Wenn Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel einer Beschäftigung nachgegangen sind, besitzen Sie eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis.
In diesem Zusammenhang müssen Sie auch einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Allerdings muss es sich dabei nicht um eine eigene Wohnung handeln. Es genügt, wenn Sie zunächst bei Freunden oder Verwandten leben und deren Adresse angeben. Dadurch bescheinigen Sie den Behörden Ihre Erreichbarkeit.
Kommentar hinterlassen