Kurz & knapp: Arbeitskampf
Ein Arbeitskampf ist ein gemeinschaftlicher Versuch von Arbeitnehmern und Gewerkschaften, Arbeitsbedingungen, Löhne oder soziale Rechte zu verbessern. Hierfür streiken die Arbeitnehmer normalerweise. Gleichzeitig haben Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten, gegen die Streikenden vorzugehen. Mehr zur Begriffserklärung lesen Sie hier.
Für Arbeitnehmer ist das wichtigste Mittel im Arbeitskampf der Streik. Sie legen vorübergehend die Arbeit nieder, um den Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu bewegen. Ein Streik hat viele verschiedene Formen. Bei einem Warnstreik wird die Arbeit beispielsweise nur für einige Stunden beendet.
Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit eigenen Kampfmethoden auf einen Streik zu reagieren. Sie können beispielsweise durch Aussperrungen den finanziellen Druck auf die Streikenden erhöhen. Bei einer Aussperrung wird Mitarbeitern der Zugang zum Betrieb oder Unternehmen verweigert. Das belastet die Gewerkschaftskassen. Mehr zu Aussperrungen lesen Sie hier.
Ja, das Arbeitskamprecht befasst sich mit der Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, also mit der Frage, was beim Arbeitskampf erlaubt ist und was nicht. Allerdings ist das Arbeitskampfrecht in Deutschland ein sogenanntes Richterrecht. Das bedeutet, die Regeln des Arbeitskampfes sind gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhen auf Gerichtsurteilen.
Inhalt
Was ist ein Arbeitskampf laut Definition?
Der Arbeitskampf stellt einen Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dar, bei dem Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen, Löhne oder Rechte verbessern wollen. Sie versuchen mithilfe der Gewerkschaften, ihre Forderungen mit Streiks, Boykotts und anderen Maßnahmen durchzusetzen. Im besten Fall führt ein Arbeitskampf zu neuen Tarifverhandlungen und beide Parteien erzielen schnell eine Einigung.
Die Begriffe “Streik” und “Arbeitskampf” bedeuten also nicht ein und dasselbe. Mit Arbeitskampf ist der grundlegende Konflikt gemeint, der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Der Begriff umfasst also die Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und letztlich auch die Verhandlungen. Ein Streik ist hingegen eine konkrete Maßnahme, die Arbeitnehmer als Teil eines Arbeitskampfes ergreifen können.
Welche Arbeitskampfmaßnahmen gibt es und welche sind erlaubt?
Im Arbeitskampf ist alles erlaubt? Keineswegs – es gibt Spielregeln für den Arbeitskampf, an die sich beide Parteien halten müssen. Die Arbeitskampfmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie auch wirklich für die Durchsetzung der Forderungen genutzt werden. Arbeitnehmer dürfen nur Methoden verwenden, die ihrem Zweck auch wirklich dienen.
Wann sind Arbeitskampfmaßnahmen erlaubt?
- Einigungsversuch hat stattgefunden: Eine Kampfmethode darf nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten erfolglos geblieben sind. Arbeitnehmer müssen also zunächst versuchen, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
- Eine Gewerkschaft ist involviert: Arbeitnehmer dürfen nicht ohne Gewerkschaft in den Streik treten. Ein „wilder Streik“, bei dem die Mitarbeiter selbst den Arbeitskampf beginnen, ist nicht zulässig.
Wann sind Arbeitskampfmaßnahmen verboten?
- Politischer Streik: Arbeitnehmer dürfen in einem Arbeitskampf keine politischen Forderungen stellen. Sie dürfen bei einem Arbeitskampf zum Beispiel nicht verlangen, dass ein bestimmtes Gesetz aufgehoben wird.
- Forderungen sind nicht realisierbar: Die Streikenden dürfen nur Forderungen stellen, die tarifvertraglich auch wirklich machbar sind. Anders ausgedrückt, dürfen Arbeitnehmer keine unmöglichen Forderungen stellen.
- Arbeitskampf öffentlicher Dienst: Beamtinnen und Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer und dürfen daher auch nicht streiken.
Welche Kampfmethoden haben die Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, um für ihre Rechte und Interessen einzutreten. Wir schauen auf die beiden häufigsten Formen und klären, was Sie unbedingt beachten müssen, damit Sie am Ende des Arbeitskampfes keine negativen Folgen zu befürchten haben.
Kampfmethode 1: Der Streik
Mehrere Arbeitnehmer legen die Arbeit nieder, um Zugeständnisse des Arbeitgebers zu erwirken. Ein Streik kann mehrere Formen annehmen: Bei einem Warnstreik streiken beispielsweise nur einige Mitarbeiter und meist auch nur für einige Stunden. Bei einem Sympathiestreik streiken Arbeitnehmer in Solidarität mit einer anderen Gruppe von Arbeitnehmern streiken, um deren Anliegen zu unterstützen, selbst wenn ihre eigenen Forderungen bereits erfüllt wurden.
Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert wird. Ein „wilder“ Streik, bei dem Arbeiter ohne die Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft die Arbeit niederlegen, ist rechtswidrig.
Wichtig: Auch Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, dürfen sich einem Streik anschließen. Wichtig ist also nicht, dass jeder Streikende ein Gewerkschaftsmitglied ist, sondern dass der Streik selbst von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne Gewerkschaft ist also möglich – Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten von der Gewerkschaft allerdings keine finanzielle Unterstützung.
Kampfmethode 2: Boykott
Bei einem Boykott ruft die Gewerkschaft Arbeitnehmer dazu auf, mit einem bestimmten Unternehmen keine Verträge mehr abzuschließen. Ganz konkret können Gewerkschaften dazu auffordern, keine Produkte eines Unternehmens mehr zu kaufen bzw. keine Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Ziel ist es, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und diesen so zu Zugeständnissen zu bewegen. Solange der Boykott von einer Gewerkschaft als Teil des Arbeitskampfes ausgerufen wurde, ist das auch legal. Wichtig ist allerdings, dass der Boykott verhältnismäßig sein muss. Ein Boykott, der zur Vernichtung des Unternehmens führen würde, ist nicht zulässig.
Welche Gegenmaßnahmen kann der Arbeitgeber ergreifen?
Zu einem Arbeitskampf gehören immer zwei Parteien – und so hat auch die Arbeitgeberseite legale Möglichkeiten, gegen die Arbeitnehmer vorzugehen.
Die Aussperrung ist eine Kampfmethode der Arbeitgeber
Das wichtigste Mittel der Arbeitgeberseite beim Arbeitskampf ist die Aussperrung. Was bedeutet das? Arbeitgeber beschließen, ihre Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit zuzulassen und auch kein Entgelt zu zahlen. Sie ziehen also auch Arbeitnehmer, die eigentlich arbeiten wollen, in den Streik hinein.
Die Aussperrung wird oft eingesetzt, um den Druck auf die Streikenden zu erhöhen. Die Aussperrung führt zum Beispiel zu einem sofortigen Einkommensverlust für die betroffenen Arbeitnehmer. Der finanzielle Stress, der durch den Verlust des Gehalts entsteht, soll dazu beitragen, dass die Arbeitnehmer schneller bereit sind, Zugeständnisse zu machen, um wieder an die Arbeit zu können.
Arbeitgeber können eine Aussperrung nicht einfach veranlassen, sondern brauchen in der Regel einen Beschluss des Arbeitgeberverbandes. Dieser Beschluss muss auch an die Gewerkschaft geschickt werden – geschieht dies nicht, ist die Aussperrung unzulässig.
Betriebsinterne Arbeitskampfmaßnahmen erhöhen den Druck auf die Streikenden
Eine besonders drastische Form der Aussperrung ist die Stilllegung des gesamten Betriebs oder Teile davon. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel einen Teil des betroffenen Betriebes stilllegen, was bedeutet, dass Mitarbeiter, die nicht streiken, sondern arbeiten wollen, ihren Lohnanspruch verlieren. Auch hier ist das Ziel, arbeitswillige Kollegen in den Streik zu involvieren, um die Streikenden wirtschaftlich unter Druck zu setzen.
Ablauf eines Arbeitskampfes: Welche Schritte sind entscheidend?
Ein Arbeitskampf findet in mehreren Phasen statt: Er beinhaltet eine Forderungsstellung, Verhandlungen und im Idealfall eine Einigung. Wir stellen Ihnen einen für den Arbeitskampf typischen Ablauf vor. Beachten Sie jedoch, dass ein Arbeitskampf in der Praxis weitaus komplexer ist und in der Regel viele zusätzliche Schritte enthält.
- Bevor die Arbeitnehmer in den Streik treten dürfen, müssen sie einen Einigungsversuch mit der Gegenseite nachweisen. Sie dürfen also nur dann den Arbeitskampf beginnen, wenn keine Einigung zustande gekommen ist.
- Bei der Urabstimmung müssen mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen. Anschließend wird der Streikbeschluss vom Hauptvorstand der Gewerkschaft genehmigt. Die Urabstimmung ist im Arbeitskampf also entscheidend. Ohne sie gibt es keinen Streik.
- Es folgt ein Streikaufruf an die Arbeitnehmer und die „heiße Phase“ beginnt. Das bedeutet, dass Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber aufgenommen werden.
- Der Streik ist dann beendet, wenn die Gewerkschaft die Vorschläge der Arbeitgeberseite annimmt. Hierfür müssen mindestens 25 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für den Vorschlag stimmen.
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