Wichtig! Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt. Informationen dazu finden Sie im Ratgeber zum Bürgergeld.
Kurz & knapp: Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit wird in verschiedene Formen eingeteilt. Kriterium dieser Einteilung sind die der Arbeitslosigkeit zugrunde liegenden Ursachen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Um Leistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 zu beziehen, müssen sich Arbeitslose bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden.
Der Versicherungsschutz bleibt in der Regel während der Zeit der Arbeitslosigkeit bestehen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Inhalt
Was müssen Sie im Falle von Arbeitslosigkeit beachten?
Es ist ein Thema, das aus der medialen Berichterstattung nicht wegzudenken ist: Arbeitslosigkeit in Deutschland betrifft alle Alters- und Bildungsschichten. Das liegt nicht einfach daran, dass so viele Arbeitslose „nichts Anständiges gelernt“ hätten oder gar „faul und dumm“ seien. Tatsächlich hat Arbeitslosigkeit in der Regel weitaus komplexere Ursachen.
In diesem Ratgeber erläutern wir, was genau unter Arbeitslosigkeit verstanden wird, welche Ursachen und Folgen der Arbeitslosigkeit durch Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler angenommen werden und was Arbeitnehmer beachten sollten, wenn sie in die Arbeitslosigkeit eintreten.
Spezifische Informationen zu Arbeitslosigkeit
Was bedeutet Arbeitslosigkeit? Eine Definition
Eine Definition des Begriffs „Arbeitslosigkeit“ findet sich im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches wieder. Dort heißt es im § 16 SGB III wie folgt:
(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
(2) An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos.
Diese Definition dient als rechtliche Grundlage für die Berechtigung von Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit. Aber natürlich ist das Phänomen der Arbeitslosigkeit in seiner Komplexität dadurch kaum beschrieben.
So muss u. a. zwischen freiwilliger Arbeitslosigkeit, bei der arbeitsfähige Personen ihre Arbeitskraft bewusst und aus eigenem Wunsch heraus nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, und der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit unterschieden werden.
Arten von Arbeitslosigkeit
In der Wirtschaftswissenschaft werden verschiedene Arten der Arbeitslosigkeit voneinander unterschieden. Kriterium ist hierbei vorrangig die Ursache der jeweiligen Arbeitslosigkeit.
Im Folgenden sollen die einzelnen Formen erläutert werden:
- Friktionelle Arbeitslosigkeit: Die friktionelle oder Sucharbeitslosigkeit ist meist eine kurzfristige und vorübergehende Form der Arbeitslosigkeit. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Ende einer Tätigkeit und der Aufnahme einer neuen. Die friktionelle Arbeitslosigkeit kann freiwillig angetreten werden, z. B. durch eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers, oder unfreiwillig durch die Arbeitgeberkündigung. Auch Absolventen, die nach Abschluss ihres Studiums auf Jobsuche gehen, zählen zur friktionellen Arbeitslosigkeit.
- Konjunkturelle Arbeitslosigkeit: Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit ist eine Folge von zyklischen Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bei einem Abschwung der Konjunktur werden zahlreiche Arbeitskräfte entlassen, weil Unternehmen beispielsweise ihre Produkte nicht absetzen können. Die Bundesagentur für Arbeit versucht, dieser Art der Arbeitslosigkeit mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld vorzubeugen.
- Saisonale Arbeitslosigkeit: Diese Form der Arbeitslosigkeit wird durch saisonale Schwankungen der Nachfrage in bestimmten Arbeitsfeldern bedingt. So herrscht z. B. im Winter aufgrund der Wetterlage häufig eine geringere Nachfrage im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Die saisonale Arbeitslosigkeit verschwindet in der Regel im Verlauf des Jahres wieder.
- Bodensatzarbeitslosigkeit: Die Bodensatz- oder Sockelarbeitslosigkeit beschreibt die Arbeitslosigkeit, die auch unter günstigsten konjunkturellen Bedingungen nicht abgebaut werden kann. Sie entsteht vorrangig dadurch, dass nicht jeder Arbeitslose jede freie Tätigkeit aufnimmt, weil er entweder nicht dazu bereit oder nicht dafür qualifiziert ist. Auch schwer vermittelbare Arbeitnehmer wie Personen mit gesundheitlichen Problemen oder Personen kurz vor dem Rentenalter fallen in den Bereich der Bodensatzarbeitslosigkeit. Sie gilt in der Regel als unvermeidbar, da sich ein gewisser Prozentsatz an Arbeitslosen in einer Gesellschaft niemals komplett verhindern lässt.
- Strukturelle Arbeitslosigkeit: Dies ist eine meist langfristige Form der Arbeitslosigkeit. Sie entsteht, wenn durch grundlegende und nachhaltige strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen die Nachfrage an Arbeitskräften abnimmt. Dies wird im nächstem Unterkapitel genauer erläutert.
Die Formen der strukturellen Arbeitslosigkeit
Die strukturelle Arbeitslosigkeit entsteht durch ein Ungleichgewicht zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage, welches wiederum durch nachhaltige Veränderungen in den Strukturen einzelner Wirtschaftsgebiete verursacht wird. Je nachdem, welcher Art diese Strukturänderung ist, werden verschiedene Arten der strukturellen Arbeitslosigkeit unterschieden:
- Merkmalsstrukturelle Arbeitslosigkeit: Diese Form der Arbeitslosigkeit begründet sich durch die Unterschiede zwischen den Merkmalen der Arbeitslosen und den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Dazu zählt z. B., wenn ein Arbeitsloser nicht die erforderlichen Qualifikationen für die Tätigkeit erfüllt.
- Sektorale Arbeitslosigkeit: Die Ursachen für die sektorale Arbeitslosigkeit sind im Schrumpfen bzw. begrenzten Wachstum eines bestimmten Wirtschaftssektors zu suchen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Agrarwirtschaft einer Gesellschaft sich zunehmend verringert, während gleichzeitig deren Dienstleistungssektor wächst. Da häufig der Wechsel von einem Sektor in den anderen aufgrund mangelnder Qualifikationen nicht oder nur schwer möglich ist, entsteht durch den Wegfall von Arbeitsplätzen im schwächeren Sektor Arbeitslosigkeit.
- Technologische Arbeitslosigkeit: Die technologische Arbeitslosigkeit entsteht durch die zunehmende Automatisierung in vielen Arbeitsbereichen. Der technologische Fortschritt erlaubt es vielen Unternehmen, Arbeitskräfte durch Maschinen zu ersetzen. Deren Anschaffung ist zwar in der Regel kostenintensiv, rentiert sich für die Betriebe meist jedoch schnell durch die Einsparung von Lohnkosten und die Erhöhung der Produktivität.
- Institutionelle Arbeitslosigkeit: Diese Form der Arbeitslosigkeit wird durch sozial- und arbeitsrechtliche Gegebenheiten hervorgerufen. Dazu gehört z. B., wenn geringe Löhne und hohe Arbeitslosengelder keinen Anreiz für die Arbeitslosen bieten, eine Tätigkeit aufzunehmen, mit der sie ihren Lebensunterhalt nicht sichern können.
- Regionale Arbeitslosigkeit: In manchen Regionen herrscht ein Überangebot an bestimmten Berufen, während diese in anderen Gebieten dringend benötigt werden. Dies hat eine regional bedingte Arbeitslosigkeit zur Folge, die dadurch bestärkt wird, dass viele Arbeitslose nicht fähig oder nicht dazu bereit sind, in eine andere Region zu ziehen, um dort eine Arbeit anzunehmen. Sie tritt vor allem in strukturschwachen Gebieten auf.
Was bedeutet verdeckte Arbeitslosigkeit?
Neben all diesen Formen von Arbeitslosigkeit taucht in den Medien mitunter auch der Begriff der verdeckten oder versteckten Arbeitslosigkeit auf. Im Gegensatz zu den oben behandelten Kategorien wird diese Bezeichnung jedoch nicht nach der Ursache der Arbeitslosigkeit definiert.
Denn verdeckte Arbeitslosigkeit beschreibt letztendlich nichts anderes als den Anteil der Arbeitslosigkeit, der statistisch nicht erfasst wird. Darunter zählen Arbeitslose, die sich nicht als arbeitslos bei den Behörden gemeldet haben. Sie bilden die sog. „stille Reserve“.
Die Nicht-Anmeldung kann verschiedene Gründe haben. Manche Betroffene halten es für überflüssig, ihre Arbeitslosigkeit registrieren zu lassen, weil sie sich nichts von der behördlichen Arbeitsvermittlung versprechen oder keinen Anspruch auf Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld, haben.
Die Wirtschaftstheorie benennt verschiedene Ursachen für Arbeitslosigkeit
Die Unterscheidung der verschiedenen Arten von Arbeitslosigkeit zeigt, dass sie mehr als nur eine Ursache haben kann. Zudem schließen sich die verschiedenen Ursachen nicht gegenseitig aus, sondern können parallel auftreten oder einander sogar beeinflussen.
Um die Gründe für Arbeitslosigkeit zu erklären, verfolgt die Wirtschaftstheorie verschiedene Erklärungsansätze. So führt z. B. die keynesianische Theorie die Arbeitslosigkeit auf eine mangelnde Nachfrage an Gütern und Dienstleistungen zurück. Diese wird dadurch bedingt, dass durch die Zahlung geringerer Löhne an die Beschäftigten auch deren Kaufkraft zurückgeht.
Ein anderer Erklärungsansatz ist der neoklassische. Dieser sieht die Ursachen für Arbeitslosigkeit in staatlichen Beschränkungen des Arbeitsmarktes. Dazu zählen vor allem gesetzliche Vorschriften, die es Unternehmen verbieten, die Arbeitskosten zu senken, wie z. B. Mindestlöhne.
Manche Wissenschaftler sehen die Hauptursache für Arbeitslosigkeit auch im globalen Wettbewerb, in den Steuerbelastungen für Arbeitgeber, im technischen Fortschritt oder in der mangelnden Flexibilität von Arbeitnehmern.
Das sind die Folgen von Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit hat zahlreiche Auswirkungen auf eine Gesellschaft: Das Bruttoinlandsprodukt und die Steuereinnahmen verringern sich, während gleichzeitig Sozialkosten wie die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe steigen.
Aber auch für den individuellen Arbeitnehmer kann Arbeitslosigkeit negative Folgen haben, die nicht zu unterschätzen sind. Dies sind einige mögliche Auswirkungen für Betroffene:
- finanzielle Einbußen und evtl. Verarmung
- psychische Folgen wie Selbstzweifel, Hoffnungslosigkeit und Resignation
- gesundheitliche Probleme wie Depressionen, Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte, Suchterkrankungen, erhöhtes Herzinfarktrisiko etc.
- erhöhtes Sterblichkeitsrisiko
- Entqualifizierung: die erworbene Qualifizierung verliert ihren Wert
- Verlust des gesellschaftlichen Ansehens
- Abbruch von sozialen Kontakten
- gesellschaftliche und kulturelle Isolation
- Stigmatisierung als „Sozialschmarotzer“
- Diskriminierung
- erhöhte Suizidgefahr
- fehlende Möglichkeit der Identitätsentwicklung über die Arbeit im Falle von Jugendarbeitslosigkeit
- keine Möglichkeit der Selbstverwirklichung über die Arbeit
Selbst Arbeitnehmer, die einen Arbeitsplatz haben, werden von Arbeitslosigkeit negativ beeinflusst. So verbleiben Angestellte aus Furcht davor, keinen neuen Job zu finden, häufig in ihrer Tätigkeit, selbst wenn sie mit dieser unzufrieden sind.
Dies ermöglicht es Arbeitgebern, ungerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen oder gar gegen gesetzliche Vorschriften des Arbeitsrechts zu verstoßen, da die Arbeitnehmer sich nicht trauen, sich zur Wehr zu setzen und so möglicherweise eine Kündigung zu riskieren.
Mit welchen Strategien lässt sich Arbeitslosigkeit bekämpfen?
Die Beseitigung von Arbeitslosigkeit ist ein wichtiges Ziel der Arbeitsmarktpolitik. Dafür verfolgt sie verschiedene Strategien, die an dieser Stelle kurz vorgestellt werden sollen.
- Erhöhung der Arbeitsnachfrage: Diese Strategie zielt darauf ab, die Nachfrage an Gütern und Dienstleistungen zu erhöhen, sodass die Unternehmen mehr Arbeitnehmer einstellen müssen, um den Bedarf zu decken. Dies wird mit verschiedenen Instrumenten zu erreichen versucht, wie z. B. der Senkung von Steuern, staatlichen Förderungen oder Verbesserung von Produktionsbedingungen.
- Verringerung des Arbeitnehmerangebots: Damit ist gemeint, dass die Zahl der arbeitsfähigen und willigen Personen auf dem Arbeitsmarkt reduziert werden soll. Dazu dient z. B. die Verlängerung der Schul- und Studienzeiten, die Möglichkeit von Frühverrentung oder die Reintegration von Immigranten in ihr Herkunftsland.
- Ausgleich des Arbeitsmarkts: Hierunter zählen u.a. Maßnahmen zur Förderung von Ausbildung und Weiterbildung, eine Erhöhung der Transparenz des Arbeitsmarkts und die Bemessung von Lohnersatzleistungen in einer Höhe, dass sich die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit lohnt. Personen, die arbeitslos sind und selbstständig werden möchten, erhalten z. B. Fördermittel und Zuschüsse bei der Unternehmensgründung.
Arbeitslosigkeit – Was müssen Sie als Arbeitnehmer beachten?
Was genau ist aber zu tun, wenn sich Arbeitslosigkeit trotz aller politischen Lösungsstrategien nicht vermeiden lässt? Arbeitnehmer, die plötzlich ihre Beschäftigung verlieren, sind oft erst einmal geschockt. Sie befürchten Armut und den Verlust ihrer sozialen Stellung und fühlen sich hilflos.
Wenn Sie selbst in eine solche Situation geraten, sollten Sie sich als allererstes bewusst machen, dass Arbeitslosigkeit keine Schande ist. Wie wir weiter oben im Ratgeber erläutert haben, gibt es für Arbeitslosigkeit eine Menge Ursachen, auf die Sie als Arbeitnehmer manchmal keinen oder nur wenig Einfluss haben.
Denken Sie daran, sich arbeitssuchend zu melden
Als Erstes sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend anmelden. Dies können Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch tun. Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bietet auch die Möglichkeit, sich online als arbeitssuchend zu melden.
Die Anmeldung muss spätestens 3 Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses geschehen. Falls Sie erst später erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen anmelden. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten hat.
Arbeiten Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis, sollten Sie rechtzeitig in Erfahrung bringen, ob Ihr Arbeitgeber beabsichtigt, Sie nach Ablauf des Arbeitsvertrags weiter zu beschäftigen, oder ob Sie danach arbeitslos sein werden. Bitten Sie deshalb spätestens drei Monate vor Vertragsende um ein Gespräch bei Ihrem Chef.
Sobald Sie erfahren, dass Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich bereits auf Jobsuche begeben. Sichten Sie die Stellenanzeigen und verschicken Sie Initiativbewerbungen. Dabei kann die Agentur für Arbeit Sie unterstützen. Mit etwas Glück haben Sie bereits eine neue Stelle gefunden, bevor Ihr altes Arbeitsverhältnis überhaupt endet.
Eintritt in die Arbeitslosigkeit: Melden Sie sich arbeitslos
Endet Ihre Beschäftigung und Sie haben noch keine neue Stellung gefunden, gelten Sie als arbeitslos. Noch einmal: Dies ist weder ein Grund sich zu schämen noch zu verzweifeln.
Ihr erster Gang als Arbeitsloser führt Sie erneut zur Agentur für Arbeit. Spätestens am ersten Tag nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich hier als arbeitslos melden. Die Unterlagen, die Sie dafür mitbringen sollten, sind
- Ihr Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
- Ihr Sozialversicherungsausweis
- das Kündigungsschreiben und/oder den Arbeitsvertrag aus Ihrem vormaligen Arbeitsverhältnis
- Ihr Lebenslauf
Die Anmeldung Ihrer Arbeitslosigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, damit Sie Arbeitslosengeld beziehen können. Den Antrag dafür erhalten Sie direkt bei der Agentur für Arbeit. Sie können Ihn aber auch online auf deren Webseite ausfüllen.
Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2: Wo ist der Unterschied?
Arbeitslosengeld existiert in zwei Versionen: das ALG I und das ALG II. Letzteres ist häufig auch als „Hartz IV“ bekannt. Obwohl sich die beiden Leistungen namentlich stark ähneln, sind sie grundverschieden.
Der erste Unterschied besteht im Leistungsträger: ALG I ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitsversicherung. ALG II dagegen ist eine staatlich finanzierte Sozialleistung, die vom Jobcenter gezahlt wird.
Davon leiten sich auch die Voraussetzungen ab, nach denen ein Anspruch auf die jeweilige Leistung besteht: Um ALG I beziehen zu können, müssen Sie in den zwei Jahren vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und währenddessen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. ALG II dagegen steht in der Regel allen Bürgern zu, deren Einkommen nicht ausreicht, um den täglichen Lebensunterhalt zu decken.
Unterschiede gibt es auch bei der Bezugsdauer: Während das ALG I maximal ein Jahr (in Ausnahmefällen zwei Jahre) gezahlt wird, kann das ALG II solange bezogen werden, wie eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Nicht zuletzt ist auch die Bezugshöhe beider Leistungen verschieden. Das ALG I berechnet sich nach Ihrem letzten Nettolohn und beträgt von diesem 60 Prozent bzw. 67 Prozent, wenn Sie Kinder haben, für die Sie Kindergeld beziehen. Beim ALG II wiederum gelten feste Regelsätze.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Regelsätze aktuell ausfallen:
Gilt für | Regelsatz in Euro 2022 (Hartz 4) | Regelsatz in Euro 2025 (Bürgergeld) |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 | 563 |
Paare / Bedarfsgemeinschaften | 404 | 506 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 | 357 |
Zusätzlich zum Regelsatz werden beim ALG II außerdem die Kosten für die Miete und Heizung für angemessenen Wohnraum erstattet. Diese Zahlungen berechnen sich nach den tatsächlichen Kosten im Einzelfall.
Arbeitslos: Die Krankenversicherung bleibt bestehen
Eine häufig gestellte Frage in Bezug auf Arbeitslosigkeit betrifft die Krankenversicherung. Wer arbeitslos gemeldet ist, ist in der Regel weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich zu versichern. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Wenn Sie in die Arbeitslosigkeit eintreten, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Krankenkasse in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. In der Regel ist es möglich, sowohl zu diesem als auch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln, wenn Sie dies möchten.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (bei ALG I) oder das Jobcenter (bei ALG II) die Zahlung der Beiträge, inklusive der kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Dies gilt auch während einer Sperrzeit vom Arbeitslosengeld. Sie behalten als Arbeitsloser somit Ihren vollen Versicherungsschutz, solange Sie Leistungen beziehen.
Erhalten Sie stattdessen ALG II und sind privat versichert, übernimmt das Jobcenter die Hälfte des Beitrages für den PKV-Basistarif. Ein Antrag auf Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können aber in den PKV-Basistarif wechseln.
Arbeitslos und krank – Das ist zu beachten
Solange Sie arbeitslos gemeldet sind, bedeutet das, dass Ihre Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Werden Sie jedoch während der Arbeitslosigkeit krank, ist das nicht möglich.
In diesem Fall müssen Sie sich bereits am ersten Tag Ihrer Krankheit bei der Arbeitsagentur melden und angeben, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Spätestens am dritten Tag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt bei Ihrem Sachbearbeiter vorzulegen.
Während Ihrer Krankheit erhalten Sie bis zu sechs Wochen lang weiter Arbeitslosengeld. Danach besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Wie funktioniert Arbeitslosigkeit mit Kindern?
Sind Sie arbeitslos und haben Kinder, kann es mitunter schwierig werden. Denn um Leistungen beziehen zu können, müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen unter Umständen auch kurzfristig in der Lage sein, Termine wahrzunehmen – seien es Vorstellungsgespräche oder Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung.
Haben Sie einen Partner, der sich um die Kinder kümmern kann, oder gehen die Kinder in die Schule oder in die Kita, ist dies in der Regel ohne größere Probleme machbar.
Sind Sie allerdings alleinerziehend oder ist Ihr Partner selbst den ganzen Tag auf Arbeit und Ihre Kinder sind noch nicht im schulpflichtigen Alter, kann die Betreuung schwierig werden.
Sind Sie noch in Elternzeit, während Sie arbeitslos sind, können Sie beruhigt weiterhin Arbeitslosengeld – egal ob ALG I oder ALG II beziehen –, obwohl Sie nicht für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Andernfalls müssen Sie jedoch eine Lösung für die Kinderbetreuung finden, da Ihnen sonst möglicherweise die Leistungen verweigert werden können. Hier kann eine Beratung im Jobcenter hilfreich sein.
Sind Sie arbeitslos und schwanger und verläuft die Schwangerschaft unproblematisch und risikofrei, bleiben Sie bis zu sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters. Acht Wochen nach dem Termin können Sie sich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn Sie keine Elternzeit in Anspruch nehmen.
Arbeitslos: Steht Ihnen Urlaub zu?
Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, wie er in einem Arbeitsverhältnis besteht, haben Arbeitslose nicht. Trotzdem können Sie auch während der Arbeitslosigkeit verreisen und währenddessen weiter Arbeitslosengeld beziehen.
Hier gilt jedoch eine wichtige Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit muss Ihre Abwesenheit genehmigen. Dazu müssen Sie innerhalb einer Woche vor Reiseantritt einen Antrag auf Ortsabwesenheit für die Dauer Ihres Urlaubs stellen. Der Nachteil dabei ist, dass Arbeitslose in der Regel so erst kurz vor Beginn ihrer geplanten Reise erfahren, ob sie überhaupt wegfahren dürfen.
Eine längere Antragsfrist ist in der Regel nicht möglich, da der Arbeitsvermittler sonst nicht voraussagen kann, ob die Abwesenheit des Arbeitslosen eine Arbeitsaufnahme verzögern würde. Denn fällt der geplante Urlaub zeitlich z. B. mit einem Vorstellungsgespräch oder einer Weiterbildung zusammen, muss der Arbeitslose diese wahrnehmen und bekommt seine Ortsabwesenheit nicht genehmigt.
Acari meint
6. Februar 2020 at 22:14
Hallo alles zutreffend, die Leiter führt herunter, du kommst auf das Abstellgleis! Irgendwann stehst du alleine da! Schlimm wird es, wenn sie Schritte einleiten wie gutachtenerstellung usw ! Alles passiert ganz langsam! Ich finde mittlerweile Zeitungsaustragen eine Abwechslung! 1x wöchentlich, dass tut gut! 🤠 Bei mir ist alles Psychosomatisch!
Cora meint
11. Januar 2020 at 12:12
Hallo 🙂
Ich würde den Beitrag „Arbeitslosigkeit: Informationen für Arbeitslose in Deutschland“ gerne zitieren, jedoch finde ich keine Informationen dazu, wann er geschrieben wurde, bzw. wer ihn geschrieben hat. Ist es möglich diese Informationen zu erhalten?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
17. Januar 2020 at 16:23
Hallo Cora,
für die Zitierung von Online-Quellen sind im Regelfall weder Angaben zum Autor noch zum Datum der Veröffentlichung erforderlich, sondern alternativ der Herausgeber (hier: arbeitsrechte.de bzw. der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH) inklusive der URL und dem Zugriffsdatum.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uta meint
10. Mai 2019 at 22:22
Hallo, ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber bietet mir zwei Tage vor Fristablauf ,bei gleicher Stundenanzahl und gleicher Bezahlung ein unbefristeten Arbeitsvertrag an. Mein Aufgabengebiet soll sich um zwei Bereiche erweitern. Ich möchte diese Arbeit nicht fortführen, da ich mit meinem jetzigen Aufgabenbereich voll ausgelastet bin. Droht mir eine Sperre des ALG 1?
Mit welcher Begründung kann ich ablehnen?
Vielen Dank für eine Antwort
Uta
Irene meint
18. Februar 2019 at 10:02
Hallo!
Wenn ich selbst kündige und aus diesem Grund gesperrt werde für Arbeitslosengeld 1, muss ich dann in dieser „gesperrten“ Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Karla meint
23. Januar 2019 at 17:24
Guten Tag, meine Damen und Herren.
Ich heiße Karla.
Nun, ich habe 1 Jahr und 1/2 gearbeitet. Und wegen des Gehalts, das sehr niedrig war. Und ich musste jeden Monat für Zug oder Bus bezahlen, um zur Arbeit gehen zu können. Die Firma favorisierte uns nicht mit Hilfe der monatlichen Passkosten. also bin ich selbst gekundgen.
Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und muss Miete zahlen.( Ich kündige mich selbst ),
meine frage ist ( habe ich Anspruch auf Arbeitslosgeld ? )
MTG
karla .
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 8:32
Hallo Karla,
diese Frage kann Ihnen die zuständige Argentur für Arbeit beantworten. Bitte wenden Sie sich dorthin.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
elke meint
1. September 2018 at 18:55
ich melde mich normal nach meiner Saisontätigkeit in der Schweiz für ca 2Wochen Arbeitslos . Jetzt werde ich gleich einen Job für 500,- Euro annehmen. habe ich dann ein Anrecht auf Arbeitslosengeld 1.
oder ist der Verdienst zu hoch .?
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 12:10
Hallo elke,
Sie können sich diesbezüglich an die Agentur für Arbeit wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Magdalena meint
21. August 2018 at 14:03
Hallo,
ich bin Österreichische Staatsbürgerin und war 2017 bis 31.08. in Deutschland Arbeitnehmer. Das Dienstverhältnis wurde durch eine Auflösungsvereinbarung beendet. August bin ich von der Arbeit freigestellt und alle Urlaube sind abgegolten.
Eigentlich wollte ich September wieder nach Österreich umziehen und dort arbeit suchen.
Nun…
ich hatte Beginn August einen Unfall wodurch mein Seitenband gerissen ist – und weiß zum einen nicht WO (Österreich / Deutschland) und wie (TK oder Österreichische Versichung) ich versichert bin und zum anderen bin ich finanziell verängstigt, da ich nicht weiß wo ich die Bezüge erhalte.
Wenn ich mich beim AMS (österreich), Agentur für Arbeit, dzt. Arbeitgeber, Technikerkrankenkasse melde und meine Situation schilder, bekomme ich unterschiedliche Antworten.
Ich bin nicht wirklich vermittelbar in meiner jetzigen Situation, aber habe natürlich auch bedenken wegen meiner Bezüge.
Vor allem, da ich mich physisch gerade in ÖSterreich aufhalte und plane dort meinen Lebensmittelpunkt wieder zu verlagern.
Vielen Dank für die Unterstützung und Beratung.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:22
Hallo Magdalena,
wenden Sie isch an einen Anwalt für Versicherungsrecht, dieser kann Ihre Situation entwirren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de