Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in einer Apotheke
Sei es ein Kratzen im Hals, ein hartnäckiger Schnupfen oder eine Pollenallergie – für die meisten Menschen ist die Apotheke wohl in diesen Fällen die erste Anlaufstelle. Doch auch wenn in Apotheken primär die Gesundheit der Kunden im Mittelpunkt steht, sollte die Sicherheit der Mitarbeiter nicht außer Acht gelassen werden.
Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie darüber, welche Verordnungen dem Arbeitsschutz in der Apotheke gewidmet sind, welche Gesundheitsrisiken Apotheker und Apothekerinnen kennen sollten und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Arbeitsschutz in Apotheken zu wahren.
Inhalt
FAQ: Arbeitsschutz in der Apotheke
Neben dem Arbeitsschutzgesetz spielen hier vor allem das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, die Apothekenbetriebsverordnung, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Arznei- und Wirkstoffherstellungsverordnung eine Rolle.
Was hinsichtlich konkreter Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Dazu muss der Arbeitgeber im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und entscheiden, welche Risiken bestehen und mit welchen Maßnahmen die Arbeitssicherheit gewährleistet werden kann.
Mehrere Vorschriften regeln den Arbeitsschutz in Apotheken
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches branchenübergreifend Anwendung findet, existieren noch weitere speziellere Verordnungen, die Vorschriften zum Arbeitsschutz in der Apotheke beinhalten. Dazu gehören beispielsweise
- das Apothekengesetz (ApoG),
- das Arzneimittelgesetz (AMG),
- die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO),
- die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und
- die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Die pharmazeutische Revision der zuständigen Fachaufsicht überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die sich darin befindlichen Vorschriften auch eingehalten werden. Um zu wissen, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Apotheke letztendlich ergriffen werden müssen, bedarf es im Vorfeld stets einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Welche Gefahrenherde es in einer Apotheke geben kann, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Arbeitsschutz: In einer Apotheke lauern unterschiedliche Gefahren
Da jede Apotheke anders ist, kann das Gefährdungspotenzial je nach Arbeitsplatz variieren. Im Folgenden fassen wir Ihnen einige Risiken zusammen und beschreiben gleichzeitig, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in einer Apotheke ergriffen werden können:
- Arbeitsunfälle: Stolpert ein Mitarbeiter über einen Karton, der fälschlicherweise im Gang abgestellt wurde, oder rutscht auf dem Fußboden aus und stürzt, sind Bein- und Armbrüche keine Seltenheit. Da es in Apotheken häufig Glasvitrinen gibt, können auch Schnittverletzungen an Händen, Armen oder im Gesicht auftreten, sollte die betroffene Person hineinstürzen. Gängige Maßnahmen zum Arbeitsschutz in einer Apotheke wären hier beispielsweise, die Verkaufs- und Arbeitsräume mit einem rutschfesten Bodenbelag auszustatten, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen und die Gänge nicht als Abstellkammer zu nutzen.
- Umgang mit Arzneimitteln: Werden Arzneimittel wie z. B. Salben, Pulver, Cremes oder Tinkturen in einer Apotheke bearbeitet oder sogar hergestellt, gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Schließlich können dabei Wirkstoffe freigesetzt werden, die der menschliche Körper über die Atemwege oder die Haut aufnimmt und ihm dann von innen schaden. Daher sollten die betroffenen Mitarbeiter in jedem Fall Schutzhandschuhe tragen, während sie mit Arzneimitteln hantieren. Weiterhin sieht es der Arbeitsschutz in einer Apotheke vor, dass die zum Mischen genutzten Hilfsmittel separat abgewaschen und entfernt von anderem Geschirr gelagert werden müssen.
- Infektionen: Bei Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, ist das Ansteckungsrisiko grundsätzlich höher. Gerade wenn in der Apotheke Laborwerte mithilfe von Blutproben bestimmt werden sollen, können sich die Betroffenen leicht anstecken. Um dem Arbeitsschutz in der Apotheke gerecht zu werden, sollen solche Arbeiten daher möglichst in einem abgetrennten Raum durchgeführt werden. Weiterhin sollten Handschuhe getragen und ausschließlich sichere Instrumente verwendet werden.
Wichtig: Nadeln oder anderweitige spitze Gegenstände sollten ausschließlich in durchstichsicheren Behältern entsorgt werden! Das Gleiche gilt für möglicherweise kontaminierte Utensilien. Schlimmstenfalls infiziert sich sonst die zuständige Putzkraft, die den Müll entsorgen möchte und sich dabei verletzt, weil der Arbeitsschutz in der Apotheke nicht genügend Beachtung fand.
Kommentar hinterlassen