Menschen mit Behinderung bedürfen eines besonderen Schutzes
In puncto Arbeitsschutz hat sich in den letzten Jahren in Deutschland viel getan. Das Arbeitsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen haben dafür gesorgt, dass Arbeitgeber mehr und mehr darauf achten müssen, einen sicheren, nicht gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz bereitzustellen.
Darüber hinaus müssen sie sich besonderen Pflichten beugen, wenn es um behinderte bzw. schwerbehinderte Arbeitnehmer geht. Im Folgenden erfahren Sie, was beim Arbeitsschutz für behinderte Menschen zu beachten ist. So werden die Definition von Behinderung, die besonderen Pflichten von Arbeitgebern und einige Hilfsmaßnahmen für Menschen mit schwerer Behinderung beleuchtet.
Inhalt
Kurz & knapp: Arbeitsschutz für Behinderte
Entscheidend ist, dass ein dauerhaftes Problem vorliegt, das beim Betroffenen zu Einschränkungen führt, die bei einem Menschen seines Alters nicht üblich sind. Genaueres zur gesetzlichen Definition einer Behinderung oder Schwerbehinderung, erfahren Sie hier.
Dies hängt natürlich stark von der Arbeit und der Art der Behinderung ab. Das SGB IX macht jedoch einige allgemeine Vorgaben, was bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes zu beachten ist.
Laut § 154 Abs. 1 SGB IX müssen Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, mindesten 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen.
Behinderung vs. Schwerbehinderung: Die Definition ist entscheidend
Bevor der Arbeitsschutz für behinderte Beschäftigte beleuchtet werden kann, gilt es den Begriff der Behinderung zu klären. Nicht jede Erkrankung bzw. Verletzung führt gleich dazu, dass ein Beschäftigter als Behinderter gilt. Maßgeblich ist hier § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Es muss also ein dauerhaftes Problem vorliegen, welches für Hinderungen sorgt, die im jeweiligen Lebensalter nicht gewöhnlich sind. Weiterhin ist die Erheblichkeit der Behinderung entscheidend:
- So wird die Messung des Grades der Behinderung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100 vorgenommen.
- Erst ab einem Grad von 20 besitzen Menschen offiziell eine Behinderung.
- Maßgeblich für die Einstufung ist eine ärztliche Untersuchung.
- Ab einem Grad von 50 liegt nach § 2 Absatz 2 SGB IX eine Schwerbehinderung vor.
- Je nach Grad der Behinderung sind Arbeitgeber verpflichtet, Benachteiligungen zu verhindern und besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers
Schon durch Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Diesbezüglich müssen Unternehmer darauf achten, dass Mitglieder dieses Personenkreises nicht benachteiligt werden.
Dies gilt für den Bewerbungsprozess, die Chancen des beruflichen Aufstieges, die Durchführung der Arbeitsaufgaben oder auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Dafür sorgen auch Vorgaben im SGB IX, in dem unter anderem spezielle Regelungen zur Kündigung und zum Urlaubsanspruch zu finden sind. Unternehmerpflichten, die mit dem Arbeitsschutz für Behinderte und deren Rechte zusammenhängen, beziehen sich jedoch vor allem auf Schwerbehinderte. Diese besitzen besondere Ansprüche, die gesetzlich verankert sind.
Diese Vorgehensweise ist unabhängig vom Kündigungsgrund durchzuführen. Kommt beispielsweise ein schwerbehinderter Beschäftigter mehrfach zu spät und ändert sein Verhalten trotz mehrfacher Abmahnung nicht, ist anzunehmen, dass eine Kündigung rechtens ist. Aber auch in solchen vermeintlich eindeutigen Fällen bedarf es der Zustimmung des Integrationsamtes. Dazu kommt, dass im Vorhinein die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist. Diese muss unterrichtet und angehört werden. So besteht ein doppelter Schutz für betroffene Arbeitnehmer.
Der besondere Arbeitsschutz für behinderte Personen mit einem Grad von mindestens 50 beginnt jedoch nicht erst bei der Kündigung. Schon bei der Einstellung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Private sowie öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen müssen laut § 154 SGB IX wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Personen besetzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zwischen etwa 100 und 300 Euro zahlen.
Die Stellenplanung beachten
Der Arbeitsschutz für behinderte Arbeitnehmer beginnt schon im Bewerbungsverfahren. Sind Neueinstellungen geplant, ist es deshalb ratsam, frühzeitig den Kontakt zur Arbeitsagentur zu suchen und so zu prüfen, ob zu besetzende Stellen mit geeigneten Schwerbehinderten belegt werden können. Die hier durchgeführte Prüfung sollte später auch nachweisbar sein. Wird ohne eine solche Prüfung innerhalb des Bewerbungsverfahrens ein schwerbehinderter Bewerber abgewiesen, kommt sonst der Verdacht auf, dass es zur Diskriminierung gekommen ist.
Umsetzung der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
Natürlich finden in puncto Arbeitsschutz für behinderte Mitarbeiter die grundsätzlichen Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung und die Gefahrstoffverordnung Anwendung. Darüber hinaus sind aber bei der Arbeitsplatzgestaltung die zusätzlichen Vorgaben des SGB IX zu beachten. Aus diesen folgt unter anderem:
- Die Arbeitsumgebung darf nicht dafür sorgen, dass Beschäftigte bei ihren Aufgaben überfordert werden. Dabei ist aber auch eine Unterforderung zu vermeiden.
- Je nach Arbeitsplatz müssen Geräte und Möbel so eingerichtet sein, dass betroffene Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt werden.
- Inwieweit ein Arbeitsplatz zu modifizieren ist, hängt vom Einzelfall ab. Unternehmen müssen in jedem Fall Maßnahmen ergreifen, damit Barrieren im Arbeitsleben beseitigt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist, ob im Büro oder im Pausenraum.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Anspruch auf Arbeitsplatzumgestaltung voraussetzt, dass ein schwerbehinderter Beschäftigter seinen Arbeitgeber darüber informiert, welche Anpassungen vorzunehmen sind. Dieser Informationsaustausch kommt für gewöhnlich bei einer korrekten Durchführung des sogenannten Präventionsverfahrens oder auch bei der ordnungsgemäßen betrieblichen Eingliederungsmaßnahme.
N.L. meint
10. Mai 2023 at 10:55
Wie lange dürfen die Behinderung arbeiten.
K. meint
23. Mai 2022 at 20:12
Ich bin seit 2008 gehbehindert. Habe bis jetzt immer 100% Arbeitsleistung erbracht. Seit 2020 leide ich an Bluthochdruck. Ich arbeite seit 2002 im Dauernachtdienst,22,5Std. Seit Anfang März 2022 wurde mir von meiner Ärztin ein Attest erstellt, kein Nachtdienst mehr.,da das Risiko sehr hoch ist für einen Schlaganfall oder Herzinfarkt. Betriebsarzt hat dem zugestimmt. Der Arbeitgeber will mir keinen Früh- bzw Tagesdienst geben. Es wäre wohl kein Arbeitsplatz vorhanden. Betriebsrat und Schwerbehindertenstelle stimmten dem zu. Den einzigen Dienst den ich bekommen habe ist jetzt von 3.30-8.15Uhr. Ich hätte auch in den Spaetdienst gehen können, 17-21.30Uhr. ich bin eine Teilzeitkraft, deswegen diese Zeiten. Ich bin 33 Jahre in diesem Unternehmen. Habe trotz Behinderung immer meine 100% gebracht. Jetzt wo es mir gesundheitlich sehr schlecht geht, Wassereinlagerungen in Füssen und Händen seit September 2021, fühle ich mich verarscht vom Arbeitgeber. Hatte aufs Arbeitszeitgesetz hingewiesen. Daraufhin kam, machen sie krank, Reha,dann wenn sie wieder 100% einsatzfähig sind können wir sie hier weiter beschäftigen. Ansonsten nicht. Man hat mir erklärt,der Arbeitsgeber ist berechtigt mich für 2 Monate zu Hause zu lassen, unendgeldlich. Ich bin sprachlos. Was habe ich überhaupt noch für eine Chance? Reha beantragt, krank geschrieben bis zu meinem Jahresurlaub, bin bis jetzt immer Kompromissbereit gewesen. Habe Dinge gemacht, die ich aus gesundheitlichen Gründen hätte nicht machen müssen. Jetzt ist man für einen einzigen Arbeitsbereich nicht mehr tauglich,soll das jetzt das Ende sein…?…. Kündigung???
Theresa meint
23. Mai 2022 at 15:20
Guten Tag,
Bei einem im Vertrag festgehalten Urlaub vom 20 gesetzlichen + 5 Tagen Mehrurlaub, stehen mir da bei 50Grad Schwerbehinderung trotzdem noch meine 5 Tage Zusatzurlaub zu?
Mit freundlichen Grüßen
A. Roeder meint
10. Januar 2024 at 9:39
Ja, ab 50 Grad der Behinderung auf alle Fälle. Dies nennt man Nachteilausgleich. Der Zusatzurlaub muss auch beim Personalrat abgesegnet werden, sollte es in deiner Firma eine Schwerbehindertenvertretung geben, dann solltest du dich dringend mit deinem Problem an diese wenden. Ansonsten hast du die Möglichkeit, das Integrationsamt bzw. die Agentur für Arbeit hinzuzufügen. Achtung, auch eine Kündigung nicht leichtsinnig abgeben, immer das Integration Amt mit einschalten. Du hast mit 50 GdB eine besonderen Kündigungsschutz.
Michael meint
18. Mai 2022 at 10:17
Bei uns im der Firma wollen Sie jetzt von 15 auf 18 Schichten hochgehen. Muss ich als gleichgestellter Schwerbehinderter 18 Schichten arbeiten.
Sevda meint
20. April 2022 at 18:37
Gleichgestellte kann Autozuschuss bekommen, weil frühschich beginnt um 5 uhr, Arbeitgebe hat schutler busse sber färt um 4 uhr 5 bis arbeitsplatz normale weisse 10 minute aber sammelln die leute 40 minute, zürück wieder gleiche, körperlich und seelisch kann ich nicht aushalten, wenn Auto zuschuss gibt, wo kann ich es beantragen, sonst körperlich werde ich schnel müde, Depression und Bandcheibe und Asthma und andere probleme habe ich
Maria meint
2. Februar 2022 at 16:00
Hallo
Ich arbeite seit 2 Jahren bei einer Sicherheitsfirma als Einlasskontrolle .Jetzt wurde eine Behinderung von 50 Prozent festgestellt. In meinem Beruf werden wir oft von unserem Objekt raus genommen um woanders zu arbeiten ich bin aber schon seit 2 Jahren am gleichen Platz.
Meine Frage wäre: Kann ich darauf bestehen an diesem Objekt zu bleiben
oder kann mich der Arbeitgeber wann immer er will dort rausnehmen?
Vielen Dank
Maria B.
Heidi meint
9. November 2021 at 14:58
Was ist, wenn man wegen seiner Schwerbehinderung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Arbeitgeber keine andere Arbeit für einen hat und rät , sich krank schreiben zu lassen. Dann komme ich in sechs Wochen ins Krankengeld und habe finanzielle Nachteile. Ist eine Schwerbehinderung gleich zu setzten mit einer Krankheit?
Wie muss ich mich verhalten?
Adii meint
21. Januar 2022 at 7:38
Mir wird der Fahrstuhl verwehrt, der mich in die Etwage führt, wo meine Abteilung ist.
Es wurde von der vorherigen Chefin abgemacht, dass ich auf Grund meiner Behinderung den
Fahrstuhl nutzen durfte.
Ich leide an Multiple Sklerose ud ich wurde mit meinm Handicap eingestellt. Ich habe ein Behindertengrad
von 90 G und aG. Ich bin am verzweifeln, weil ich nicht weiß, wie ich zur Arbeit erscheinen kann. Es
weden mir auch keine Optionen genannt.
Könnt ihr mir helfen?
H. B. L. meint
17. März 2023 at 11:18
nimm die treppe bro
Kardas meint
27. Oktober 2021 at 14:46
Guten Tag, ich Arbeite bei einem großen Öffentlichen Verkers Unternehmen. Wir haben ca. 4000 Mitarbeiter.ich war lange Zeit Krank, und ich bin Jetzt in Intgrationspool gelanden. Ich bin jetzt aber zufrieden mit der jetzigen Arbeit, da ich jetzt Zeit mehr als ein Jahr nicht mehr Krank bin. Ich besitze auch 90% Behinderung.
Jetzt möchte mein Arbeitgeber diese stellen Abbauen, weil es angeblich zuteuer für den Unternehmen sein soll, egal wie auch immer, und aussserdem bietet der Vorstand jeden Mitarbeiter, freiwillige Basis, ein Abfindung noch dazu. Es soll in den nächsten Wochen oder Monaten, diese Integration Abteilung aufgelöst werden. Das Problem aber ist, ich mache diese jetzige Tätigkeit sehr gerne, und möchten uns irgendwo anders Einsetzen. Das Problem ist auch wenn die mich oder andere Kollegen v. Integrationspool weg haben, wird diese jetzige Tätigkeit trotzdem weiter gemacht werden, nicht mehr von mir zu.ß. durch Kollegen die nicht in dieser Integrationspool sind.
Ist es rechtens. Ich würde mich für ein Information gerne freuen.
Vielen Dank
Elvira H. meint
13. August 2021 at 1:51
Die Arbeitsschuhe meines behinderten Sohnes lösen sich nun im 2. Jahr mehr und mehr auf. Auf die Frage meines Sohnes nach neuen Arbeitsschuhen bekam er vom Leiter der Werkstatt nur zur Antwort, dass man sich kümmern würde, dass ist jetzt aber schon längere Zeit her.
Rene B. meint
25. Januar 2021 at 20:09
Hallo, mein rechter Arm ist gelähmt. Wir haben seit 6-7 Monaten so viel zu tun das ich einfach nicht mehr alles schaffe. Innerbetrieblich gab es dazu noch Umstrukturierungen, sodass die Aufgaben umfangreicher geworden sind. Ich arbeite eigentlich immer länger, 9 Stunden meistens. Meine Vorgesetzte meinte dann muss du dich noch besser organisieren, das hab ich auch gemacht aber dann kommt noch mehr Arbeit und man kommt einfach durcheinander. Jetzt guck meine Vorgesetzte wie lange ich und meine Kollegen für die einzelnen Arbeiten brauchen. Da kommt laut meiner Statistik raus das ich noch Zeit für mehr Arbeit habe. Da sind aber keine Arbeiten wie Kundentelefon oder sonstige plötzlich Arbeiten drin. Ich weis nicht sorecht was ich machen soll. Ehrlich gesagt überlege ich die Firma zu verlassen. Was schade wäre, bin extra wegen der Arbeit umgezogen.
Jenny meint
12. Januar 2021 at 17:40
Guten Abend ich hab 2 fragen
1 frage ist ich arbeite ihn eine behinderten Werkstatt es geht um meine Schwester sie kriegt Krankengeld.. nun sagt die Arbeit sie bekommt den Urlaub nicht da wo die Werkstatt zu hatte dürfen die das ?
Und wegen krankengeld kriegt sie kein Gutschein was jeder bekommt zu Weihnachten kann jemand mir sagen ob das rechtens ist .lg jenny
Susanne L. meint
19. November 2020 at 16:40
Hallo. Kann der chef einen 58. Mann, schwerbehindert und krebspatient, auf montage schicken?
Manja o. meint
1. November 2020 at 16:51
Ich arbeite in einer behinderten Werkstatt. Von mir ist eine Arbeitskollegen seid letzten Donnerstag und auch die ganze darauffolgenden krank geschrieben. Nun war ich gestern mit mein Mann ein döner essen. Das war 18 Uhr Uhr und da habe ich meine Arbeitskollegen mir ihren Freund in den döner laden getroffen die noch auf ihre Pizza und 2 Flaschen Bier gewartet haben. Ist das gestattet wenn man krank geschrieben ist? Es geht um eine behinderte Person!
arbeitsrechte.de meint
4. November 2020 at 16:46
Hallo Manja,
krank geschriebenen Arbeitnehmern ist es nicht verboten, Freizeitaktivitäten nachzugehen oder das Haus zu verlassen, sofern sie damit nicht nachweislich ihre Genesung behindern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
12. Oktober 2020 at 13:54
Mein Mann fährt zur Zeit einen festen LKW mit orthopädischem Sitz darin. Kann der Arbeitgeber ihm einfach diesen festen LKW nehmen und ihn einfach so als Springer einsetzten?
Vielen DAnk