Unfallgefahr durch die Arbeitsschutzunterweisung senken
Ein Arbeitsunfall ist schnell passiert und kann, im Vergleich mit einem Unfall in den eigenen vier Wänden, besonders schwerwiegende Auswirkungen haben.
Denn dabei geht es nicht nur um die Gesundheit des Arbeitnehmers, sondern auch um die Klärung der Verantwortlichkeit und des Versicherungsschutzes.
Das Arbeitsschutzgesetz wurde geschaffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu bewahren und problematische Szenarien von Vornherein zu vermeiden. Doch wirksam kann das Gesetz nur sein, wenn der Arbeitsschutz durch eine Unterweisung wirksam vermittelt wird.
Die Arbeitsschutzbelehrung wird in diesem Ratgeber umfangreich besprochen. Dabei rückt die Zielsetzung dahinter, die Gesetzesgrundlage und die eigentliche Durchführung in den Fokus. Weiterhin erhalten Sie Informationen dazu, welche Anforderungen an die verantwortlichen Mitarbeiter gestellt werden, welche Zeitintervalle empfohlen sind und was es mit der gesetzlich geforderten Dokumentation auf sich hat. Nicht zuletzt können Sie sich zur Arbeitsschutzbelehrung eine Vorlage als PDF- bzw. DOC-Datei herunterladen.
Inhalt
Kurz & knapp: Arbeitsschutzbelehrung
Ja, eine derartige Pflicht ist in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt. Der Arbeitgeber muss seine Angestellten über sämtliche Gefahren am Arbeitsplatz aufklären und sie in die entsprechenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit einweisen.
Nähere Informationen zum Ablauf der Arbeitsschutzbelehrung finden Sie hier.
Ein Muster für die Arbeitsschutzbelehrung stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.
Warum ist eine Unterweisung zum Arbeitsschutz so wichtig?
Die Grundlage für die Arbeitsschutzbelehrung stellt § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dar. Darin heißt es unter anderem in Absatz 1:
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“
Die gesetzliche Vorgabe ist eindeutig. Doch warum wird der Belehrung zum Arbeitsschutz so eine große Bedeutung zugewiesen?
Dahinter steckt eine einfache Logik. Unternehmer und Beschäftigte haben nur etwas von geprüften Betriebsabläufen und anerkannten Gesundheitskonzepten, wenn diese auch angemessen im Betrieb umgesetzt werden. Und dafür bedarf es einer allumfassenden Belehrung aller Mitarbeiter, die ihren Teil dazu beitragen müssen. Nur dann kann das Konzept des Arbeitsschutzes aufgehen.
Das Ziel der Unterweisungen ist, dass alle betroffenen Beschäftigten soweit in Kenntnis gesetzt sind, dass sie eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung selbständig erkennen und mit erforderlichen Schutzmaßnahmen reagieren können. Neben dem notwendigen Wissen, sollten Beschäftigte auch noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind motiviert, sich sicherheitsgerecht zu verhalten und
- Sie werden vom Vorgesetzten der passenden Tätigkeit zugeordnet – abhängig vom Ausbildungsstand, der Arbeitserfahrung und den körperlichen Eigenschaften.
Es ist also sinnvoll, bei Arbeitsschutzunterweisungen nicht nur das erforderliche Wissen zu vermitteln, sondern den Mitarbeitern auch motivationsfördernd nahezubringen, wie wichtig ihre Tätigkeiten für die Sicherheit und den Erfolg des Unternehmens sind. Nach der Besprechung sollten diesbezüglich auch keine Fragen mehr offen sein.
Ein Maschinenbauer sollte also wissen, wie er ohne Verletzungen Wartungsarbeiten an einer Maschine durchführt. Und ein Büroarbeiter muss darüber informiert sein, wie er durch eine ergonomische Sitzposition Haltungsschäden vermeidet.
Neben den störungsfreien Betriebsabläufen hat eine umfangreiche Belehrung für ein Unternehmen durchaus noch weitere Vorteile.
Dazu gehören unter anderem:
- Mehr Arbeitszufriedenheit
- Bessere Arbeitsergebnisse (Stichwort Qualitätssicherung)
- Geringere Kosten durch weniger Arbeitsausfälle
- Eine stärkere Regeltreue
- Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arbeitsmitteln
Verantwortliche Personen bei der Arbeitsschutzbelehrung
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Unterweisung der Beschäftigten vom Arbeitgeber durchzuführen. Dieser kann jedoch, sollten ihm selbst die nötigen Kompetenzen fehlen, auch andere Verantwortliche ernennen, die dann diese Aufgabe übernehmen. Die Gesamtverantwortung bleibt in jedem Fall aber beim Unternehmensleiter.
Daraus ergibt sich, dass er nur Personal damit beauftragen darf, welches mit den betreffenden Tätigkeiten und den daraus resultierenden Gefahren vertraut ist. Außerdem müssen sie gut artikulieren können, damit die Unterwiesenen im Nachhinein alles verstanden haben. Denn nicht jeder Fachmann ist dazu in der Lage, sein Wissen auch ansprechend zu vermitteln.
Ablauf und Durchführung
Zwar kann bei der Unterweisung zum Arbeitsschutz eine Vorlage hilfreiche Anreize liefern – weshalb wir in diesem Ratgeber auch ein Muster zum Download bereitgestellt haben – es sollte jedoch für jedes Unternehmen ein individuelles Gesamtkonzept erstellt werden, wodurch der betriebliche Gesundheitsschutz direkt mit der Arbeitsschutzbelehrung verbunden wird.
Es gilt grundsätzlich: Beschlossene Schutzmaßnahmen, die beim Belehrungsgespräch kommuniziert werden, sollten nie grundsätzliche Sicherheitsvorgaben ersetzen.
Sie besitzen hingegen eine Ergänzungsfunktion. Dabei ist es sinnvoll, im Sinne des „TOP-Prinzips“ zu handeln. Dieses gibt die Rangfolge für die verschiedenen Arten von Schutzmaßnahmen vor.
Organisatorische Maßnahmen sollten demnach erst genutzt werden, wenn technische Handlungen eine Gefahr nicht gebannt haben. Und erst am Schluss sollten personenbezogene Schritte erfolgen. Im Folgenden wird diese vorgeschriebene Struktur mit praktischen Beispielen erklärt.
- (T) Technische Maßnahmen: Das kann der Einsatz von Schutzvorrichtungen wie Absperrungen oder Trennwänden sein.
- (O) Organisatorische Maßnahmen: Beispiele hierfür sind das Verhindern von monotonen Arbeitsabläufen durch Pausen sowie abwechslungsreiche Aufgaben – eine Bildschirmpause für Büroarbeiter ist demnach als organisatorische Handlung zu bewerten.
- (P) Personenbezogenen Maßnahmen: Die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung und die Anweisung zu ärztlichen Untersuchungen fallen in diese Kategorie.
So ist auch die Arbeitsschutzbelehrung als personenbezogene Maßnahme zu verstehen. Diese muss dann erfolgen, wenn die anderen Schutzhandlungen nicht ausreichen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Arbeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber die Belehrung unter anderem bei Ersteinstellungen, Arbeitsplatzwechseln und bei der Einführung von neuen Arbeitsmitteln.
Auch Motivation spielt, wie bereits erwähnt, eine wichtige Rolle. Eine Arbeitsschutzunterweisung nach Muster kann effektiv sein. Aber noch wirkungsvoller ist es, wenn Arbeitnehmer, die durch vorbildliches Verhalten in Sachen Arbeitsschutz auffallen, auch belohnt werden.
So kann eine passende Fortbildung nicht nur motivierend wirken, sondern auch noch wertvolle Schlüsselkompetenzen hervorbringen. Solche Handlungsreize fördern auch allgemein das Verhältnis zwischen Angestellten und Vorgesetzten.
Die Arbeitsschutzbelehrung als Muster herunterladen
Sie wollen sich gerne für eine zukünftige Arbeitsschutzbelehrung einen Vordruck als Orientierung anfertigen?
Das von uns angefertigte Muster kann dabei eine Hilfe sein. Unangepasst lässt sich dieses zwar kaum für eine echte Unterweisung nutzen – die Vorlage zeigt jedoch, welcher Struktur eine solche Belehrung folgen kann.
Unterweisung bei Beginn einer neuen Tätigkeit
Frau/Herr [Mustername] erhielt heute eine Einführung zu folgenden Punkten:
Die Grundsätze bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Es wurde vermittelt, wie wichtig die Sicherheit am Arbeitsplatz und damit auch der Schutz vor Gefährdungsfaktoren ist. Entsprechend werden alle Unterwiesenen vom ersten Arbeitstag an dazu angehalten, sich an den Arbeitsschutzmaßnahmen zu beteiligen und mit gutem Beispiel voranzugehen.
Aufgaben im Sinne des Arbeitsschutzes
Sie sind verpflichtet:
- darauf zu achten, dass andere Personen nicht durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen in Gefahr geraten,
- bei der Arbeit die vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen zu befolgen,
- beim Umgang mit Gefahrenstoffen umsichtig zu sein,
- usw.
Es wurde weiterhin aufgeklärt über:
- Sofortmaßnahmen bei Erster Hilfe,
- Verhaltensregeln im Brandfall,
- besondere Gefährdungen, die bei zukünftigen Tätigkeiten drohen können
- usw.
Aufgezeigt wurden:
- Fluchtwege, die im Notfall zur Verfügung stehen,
- Positionen der Feuerlöscher und Verbandskästen sowie
- die Umgebung des zukünftigen Arbeitsplatzes.
Die Arbeitsschutzbelehrung wurde von Hans Musterunterweiser durchgeführt.
Die Inhalte der Besprechung sind klar verständlich übermittelt worden und ich akzeptiere die Pflicht, ab sofort die Vorgaben und Verhaltensregeln zu befolgen.
[Datum und Unterschrift des neuen Angestellten]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese nicht ungeprüft und unangepasst.
Muster für Arbeitsschutzbelehrung (.doc)
Muster für Arbeitsschutzbelehrung (.pdf)
Elektronische Durchführung und Dokumentation
Nicht immer muss eine versammelte Mitarbeiterschaft vor Ort unterwiesen werden. In vielen Branchen bietet sich das allein schon aus Zeitgründen nicht an. Mithilfe moderner Medien lassen sich auch sogenannte E-Learning-Kurse durchführen, die eine enorme Flexibilität ermöglichen.
Dabei können Arbeitnehmer vom heimischen PC aus die Belehrung absolvieren. Bei dieser Online-Variante folgt am Ende oft ein kleiner Test, der überprüft, ob alle wichtigen Inhalte verstanden wurden.
Natürlich lassen sich nicht alle Themen einfach so abhandeln. Bestimmte Gefahrenbereiche sind einfach zu speziell – dann ist eine persönliche Besprechung mit einem Fachmann, der auch individuell Fragen beantworten kann, empfehlenswerter.
So muss zumindest in den Bereichen, in denen die Gefahrstoffverordnung Anwendung findet, eine Dokumentation der Arbeitsschutzbelehrung erfolgen. Ein Formular muss also nachweisen können:
- was inhaltlich vermittelt wurde,
- wann die Belehrung stattfand und
- von welchen Arbeitnehmern eine Teilnahmebestätigung vorliegt.
Die Dokumentationsunterlagen der Arbeitsschutzbelehrung müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt und bei Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Doch auch, wenn es nicht um Gefahrenstoffe geht, ist diese Praktik ratsam. Neben der Nachweisbarkeit wird so auch für Unternehmer ein umfassender Überblick zu Schulungen und Unterweisungen geschaffen.
Kommentar hinterlassen