Nicht jede Arbeit ist so gefährlich wie die von Beschäftigten auf Ölplattformen mitten im Ozean oder Bergarbeitern in China, die täglich unter widrigen Arbeitsbedingungen und großen Gefahren fürs eigene Leben den persönlichen Lebensunterhalt verdienen. Doch auch in weniger spektakulären Jobs bestehen durchaus gesundheitliche Risiken, die im Sinne des Arbeitnehmerschutzes vom Arbeitgeber abzufangen sind.
Kurz & knapp: Arbeitsschutzgesetz
Arbeitnehmer sollen durch Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien vor negativen Auswirkungen von Gefährdungen auf ihre Gesundheit geschützt werden. Das Gesetz gilt außerdem für Beamte, Richter und Auszubildende.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Seine wichtigste Aufgabe besteht dabei wohl aus der sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Wie diese genau abläuft, lesen Sie hier.
Wer die Vorschriften zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ignoriert, muss mit hohen Geldbußen und unter Umständen auch einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Arbeitsschutz:
In Deutschland ist daher im Jahr 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft getreten, das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.
Es beinhaltet, welche Pflichten beide Vertragspartner in einem Beschäftigungsverhältnis haben und führt darüber hinaus auf, mit welchen Bußgeldern und Strafen jene zu rechnen haben, die sich den Vorgaben widersetzen. Hierüber erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr.
Das Arbeitsschutzgesetz: Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Beschäftigten sind eine der wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens, da sie über das notwendige Know-how verfügen, um sich zum Beispiel im bisweilen harten Wettbewerb gegen Konkurrenten durchzusetzen. Doch gerade schwere körperliche Arbeiten setzen Arbeitnehmern physisch ganz schön zu und können für erhebliche Belastungen sorgen. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung und hat mit dem Gesetz zum Arbeitsschutz in Deutschland eine Grundlage geschaffen, wie Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe menschengerecht gestaltet werden können und sollten.
Die im Gesetz aufgeführten Unfallverhütungsvorschriften und Maßnahmen zur Minimierung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren gelten demnach für folgende Personen:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Personen mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen, die in Einrichtungen arbeiten, die hierauf speziell Rücksicht nehmen
Spezifische Infos zu Belastungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung: Was umfasst sie und wie läuft sie ab?
Arbeitgeber sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Er hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden. Durch die Unfallverhütung entstehende Kosten müssen Unternehmen im Übrigen selbst tragen. Es ist ihnen von Gesetzeswegen untersagt, diese auf die Beschäftigten abzuwälzen.
Unabhängig davon, ob es darum geht, die Arbeitssicherheit im Büro oder in einer anders gearteten Betriebsstätte zu untersuchen: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt Arbeitgebern vor, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen müssen, um die Ursache und den Grad der Gefährdung sowie etwaig zu initiierende Konsequenzen zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Auswirkungen zu ermitteln. Hierbei ist im Zweifel nicht jeder einzelne Arbeitsplatz zu analysieren, im Gegenteil: Es darf nach Tätigkeiten geclustert werden, um so den Aufwand zu minimieren.
Doch was gefährdet den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen ganz konkret? Im Allgemeinen ist von einer Gefährdung die Rede bei allen Energien, die sich nachteilig auf einen Beschäftigten auswirken und hierdurch potenziell eine Gesundheitsschädigung hervorrufen können. Das Arbeitsschutzgesetz spricht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von folgenden möglichen Parametern, denen das Risiko einer Unversehrtheit eigen ist:
- die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes im Speziellen bzw. der Betriebsstätte im Allgemeinen
- sogenannte biologische, chemische und physikalische Einwirkungen (z. B. giftige Dämpfe, schimmlige Arbeitsräume, zu laute Arbeitsumgebung)
- Auswahl und Umgang mit Arbeitsmitteln (wozu Arbeitsstoffe genauso gehören wie Maschinen und Anlagen)
- Umsetzung von Arbeitsverfahren und -abläufen, auch in Wechselwirkung mit der Zeitkomponente
- nicht vorhandene oder nur mangelhafte Kenntnisse im Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln (gegebenenfalls durch schlechte oder nicht durchgeführte Unterweisungen)
- psychische Belastungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit entstehen
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz:
Die psychische Gefährdungsbeurteilung
Das Heben schwerer Lasten und das Arbeiten bei sehr hohen Temperaturen setzen Arbeitnehmern ordentlich zu. Doch nicht nur körperliche, für gewöhnlich gut sichtbare Konsequenzen können durch die tägliche Beanspruchung und Verrichtung arbeitsvertraglich geschuldeter Leistungen entstehen. Besonders schwer zu detektieren und damit auch potentiell umso gefährlicher, sind die psychischen Belastungen. Mit relativ einfachen Methoden wie der Austeilung von Arbeitsschutzbekleidung kommen Arbeitgeber in diesem Fall nicht weiter.
Um zu erkennen, wie psychische Belastung minimiert bzw. verhindert werden kann, ist es nötig, zu wissen, woraus diese resultiert. Folgendes kann sich negativ auf die emotionale Gesundheit von Arbeitnehmern auswirken:
- mangelndes soziales Miteinander am Arbeitsplatz (vielleicht sogar Mobbing)
- hoher intensiver Leistungsdruck
- wenig Zeit, um die übertragenen Aufgaben zu bewältigen
- ständiger Schichtwechsel, der nicht erlaubt, dass sich ein Rhythmus entwickeln kann
Die Frage ist: „Was ist Arbeitsschutz in Bezug auf psychische Belastungen?“ Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Maßnahmen haben einen Zweck, nämlich die Gestaltung von Arbeitsprozessen nach menschengerechten Bedürfnissen. Hierdurch wird über kurz oder lang nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Motivation der Beschäftigten erhalten.
Unabhängig davon, wer sich nun konkret um die Analyse und Beurteilung kümmert, empfiehlt sich folgendes Vorgehen.
- Zunächst geht es darum, möglichst genaue Prozessbeschreibungen zu entwickeln. Wenn Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten klar charakterisiert sind, kann der nächste Schritt folgen.
- Im unmittelbaren Anschluss sollte eine konkrete Analyse der etwaigen Risiken für eine psychische Belastung stattfinden, die einer detaillierten Beurteilung bedürfen.
- Im Anschluss daran geht es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darum, ganz spezifische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, mit denen einer etwaigen Belastung vorgebeugt werden kann.
- Um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auf Dauer und damit nachhaltig zu gewährleisten, sind die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren, um die Entwicklung und vor allem Wirksamkeit nachverfolgen zu können.
Wie muss die Unterweisung zur Arbeitssicherheit ablaufen?
Tagtäglich gehen manche Arbeitnehmer mit sehr heißen, schweren oder auf andere Art gefährlichen Arbeitsmitteln um oder sie arbeiten in einer Umgebung, die bei Missachtung von Sicherheitsvorschriften mit Gefahr für Leib und Leben einhergeht. Um das Ziel der Betriebssicherheit zu erreichen, ist es daher von größter Wichtigkeit, auch die Mitarbeiter für Gefahren zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, wie sie sich am besten verhalten. In diesem Zusammenhang wird daher von der Unterweisung im Arbeitsschutz gesprochen.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen vom Arbeitgeber über die an ihrem Arbeitsplatz einzuhaltenden Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Sicherheit zu informieren sind. Wann diese stattzufinden haben, ist ebenfalls geregelt: am Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sich der Aufgabenbereich verändert, mit neuen Arbeitsmitteln oder Technologien gearbeitet wird. Anweisungen und Erläuterungen müssen in bestimmten Abständen wiederholt werden, wenn es erforderlich ist.
Wie kann eine Unterweisung im Arbeitsschutz aussehen? Unsere Vorlage zeigt es Ihnen
Um sicherzustellen, dass Maschinen richtig bedient werden und hierdurch keine Risiken entstehen, ist es von Bedeutung, dass alle an der Unterweisung Teilnehmenden die vermittelten Inhalte auch verstehen und vor allem akzeptieren. Es ist daher nicht wirklich sinnreich, Anweisungen lediglich schriftlich auszuhändigen und darauf zu hoffen, dass sich alles schon fügt. Nichtsdestotrotz kann eine Handreichung sinnvolle Unterstützung bieten.
Das nachfolgend abgebildete Muster zum Arbeitsschutz im Betrieb am Beispiel Küchenarbeit dient lediglich dazu, Ihnen einen Eindruck zu verschaffen, wie ein solches Dokument gestaltet werden kann.
Laden Sie hier kostenlos das Muster für das Muster einer Unterweisung herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese daher nicht unverändert.
Muster einer Unterweisung zum Arbeitsschutz (.doc)
Muster einer Unterweisung zum Arbeitsschutz (.pdf)
Spezifische Informationen zur Unterweisung im Arbeitsschutz
Arbeitsschutzrecht: Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?
Im 3. Abschnitt vom Arbeitsschutzgesetz ist festgehalten, über welche Rechte und Pflichten Beschäftigte verfügen. Hierzu gehört zunächst, auf ihre eigene Sicherheit und Gesundheit Acht zu geben und dabei die im Rahmen der Unterweisung angesprochenen Maßnahmen umzusetzen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, die Auswirkungen eigener Tätigkeiten auf Kollegen zu berücksichtigen. Das Arbeitsschutzmanagement schreibt mitunter vor, wie mit Geräten, Arbeitsmitteln etc. umzugehen und wann das Tragen von Sicherheitskleidung vorgeschrieben ist. Diesen Vorgaben muss entsprochen werden.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehen Hand in Hand miteinander. Um Arbeitsplätze möglichst menschengerecht und sicher zu gestalten, ist es daher unablässig, dass die Arbeitnehmer Vorgesetzte bei der Realisierung unterstützen. Dazu gehört beispielsweise, dass Defekte an Maschinen etc., die zur Gesundheitsgefahr werden können, rechtzeitig und umfänglich gemeldet werden.
Ebenso sind sie in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt dazu angehalten, dem Arbeitgeber helfend zur Seite zu stehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
So weit zu den Pflichten. Doch wie sieht es mit den Rechten der Arbeitnehmer laut Arbeitsschutzgesetz aus? Wenn Sie Ideen haben, ist es Ihnen erlaubt, diese in Bezug auf die Verbesserung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz auch zu äußern. Bestehen Ihrerseits erhebliche Zweifel an der Wirksam- oder Richtigkeit der vom Arbeitgeber ergriffenen Maßnahmen, dürfen Sie nach vorheriger Meldung beim Arbeitgeber sich auch bei der zuständigen Behörde beschweren. Der Gesetzgeber hat im Arbeitsschutzgesetz dazu festgelegt, dass auch wenn Ihrem Unternehmen hierdurch Nachteile entstehen, Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürfen.
Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften: Welche Behörden und Institutionen kümmern sich?
Ob die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit eingehalten werden, unterliegt selbstredend der Kontrolle. Denn für gewöhnlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Organisiert ist dieses Prozedere wie folgt: Für gewöhnlich überwachen das Bundesamt für Arbeitsschutz, das jeweilige Landesamt für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter, ob die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.
Sie haben von Gesetzes wegen das Recht darauf, bestimmte Handlungen auszuführen bzw. Folgendes zu verlangen:
- Einholen von Informationen
- Einsichtnahme und Herausgabe von Dokumentation/Unterlagen
- Betreten von Geschäfts- und Betriebsräumen bzw. Betriebsstätten zu Betriebs-und Arbeitszeiten
- Untersuchung von Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen, Arbeitsverfahren und -abläufen
- Inanspruchnahme der arbeitgeberseitigen Unterstützung/Begleitung beim Rundgang durch den Betrieb
Ebenfalls in diesem Bereich aktiv sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, zu denen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zählen. Welche Rechte sie haben, geht aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch hervor.
Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. (§ 14 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Informationen zum Arbeitsschutz nach Beruf
Nichteinhaltung vom Arbeitsschutzgesetz: Welche Konsequenzen sind zu befürchten?
Selbstverständlich widmet sich das Arbeitsschutzgesetz nicht nur den Vorgaben dazu, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, sondern führt auch auf, mit welchen Ahndungen bei Missachtung von Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu rechnen ist.
Auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. eine entsprechende Geldstrafe steht gegebenenfalls ins Haus, wenn Anordnungen entweder wiederholt ignoriert und nicht umgesetzt wurden bzw. durch vorsätzliche Handlungen die Unversehrtheit eines Mitarbeiters aufs Spiel gesetzt wird.
Jörg meint
23. Februar 2022 at 8:39
Hallo,
Meine Frage: Sind Instanhaltungsarbeiten, wie die Beseitigung von Leckagen bei laufenden Anlagen in Raffinerien erlaubt? d.h. Unter Druck und Temperatur, während der laufenden Produktion an Armaturen, Behältern, Rohrleitungen, etc.
Wenn ja, welche Arbeitsvorbereitungen und Sicherheitsvorkehrungen sind vorgeschrieben?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort.
Yoshi meint
18. Januar 2022 at 10:48
Guten Tag habe eine frage ich war für einem Betrieb auf Montage meine Frage ist ob mir mehr Lohn dafür zu steht oder Begünstigung?
Bernhard meint
4. Mai 2021 at 21:59
Busfahrer Verkehrsbetrieb Stadt Bei uns wurden in den Bussen Corona Fahrerschutzscheiben eingebaut in speziellen Bussen zweigeteilte Frontbereich u. Kassen Fahrerbereich nach Beschwerden wegen Sichtbeeinträchtigungen von allen Fahrern wurde eine Scheibe wieder ausgebaut ( Frontbereich) jetzt ist der Corona Schutz Mangelhaft . Einstieg erste Tür Fahrgäste stehen vor dem Fahrer ohne Schutz unter 1 Meter. Geschäftsleitung wurde Informiert meint aber das wäre ausreichend man sollte als Fahrer Maske tragen? Frage BG Faltblatt gegen Corona sagt 1. Tür ist bei Nicht ausreichendem Schutz zu Schließen .
Was kann man noch tun.
Ps. Gefährdung wurde durch Ausbau der ersten Scheibe beseitigt aber Corona Schutz???
Jana meint
2. März 2021 at 14:00
Ich bin Hauswirtschaftlerin in enem Pflegedienst und bekomme die Feiertage nicht bezahlt. Können Sie mir Helfen und mir eine Nachricht schreiben wie ich mich verhalten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Manuel meint
11. Februar 2021 at 20:09
Sehr geehrte Damen und Herren.
Hätte eine Frage, die in unserem Betrieb schon seit längerem zu unterschiedlichen Meinungen führt.
Bei meiner Arbeit kommt es vor, dass ich mit Kollegen selbständig in einem Dienstfahrzeug vom Betrieb zu einem Einsatzort fahren und nach dem Dienst wieder zurück. Die Fahrtätigkeit zählt als Dienstzeit mit.
So viel ich weiß, darf ich nach Arbeitsschutzgesetz bis max. zehn Stunden Dienstzeit noch das Fahrzeug fahren.
Nun haben wir aber manchmal 10 Std. Dienste plus bis zu vier Std. Arbeitsbereitschaft (welche wir am Arbeitsort verbringen).
Sprich ich würde im maximalen Fall erst nach 14 Std. mit dem Dienstwagen wieder in der Firma sein.
Leider habe ich zu diesem speziellen Fall keine Vorschrift gefunden.
Hoffe, sie können mir da weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen.
Manuel.
Lilias meint
9. Februar 2020 at 22:22
Hallo! Ich habe eine Frage: Ich arbeite (noch) bei einem Wettanbieter. Letztens musste ich eine 9,5-Stunden Schicht arbeiten und das sogar ohne Pause, weil ich komplett alleine im Laden war. Dass das nicht rechtens ist habe ich mir schon gedacht, die Frage ist nur wie ich dagegen vorgehen bzw. mich wehren kann? Eine Kündigung habe ich zwar schon geschrieben, aber aufgrund meiner Erschöpfung ist an dem Tag sehr viel passiert, was mich psychisch stark belastet hat und ich habe mich gefragt, ob sich da etwas machen lässt? Wenn ja, wie könnte ich zur Not gegen ein millionenschweres Unternehmen mit top Anwälten ankommen und was könnte überhaupt dabei rausspringen? Vielen Dank im Voraus.
Paula meint
7. Januar 2020 at 15:53
Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar arbeite ich an einem sehr kleinen 11 inch Mac Book Air und sitze 8 Stunden vor dem Bildschirm, 5 Tage die Woche. Steht es mir zu einen grösseren Bildschirm von meinem Arbeitgeber anzufordern?
Vielen Dank.
Brunhilde meint
22. November 2019 at 11:46
Hallo,
an wen kann ich mich wenden, um mich über die Arbeitsplatzsituation sowie die Arbeitsplatzbrille zu beschweren? Lt. Unterlagen zahlen wir einen Arzt für den Arbeitsschutz (Chef und der Arzt sind per du!!!), allerdings war hier in den ganzen Jahren noch nie einer und hat es sich angeschaut. Auch ist mein Chef der Meinung, dass er nichts zur Arbeitsplatzbrille zuzahlen muss und wir es selber zahlen sollen. Meine Kollegin hat ihre schon selbst bezahlt und bei mir ist die Nase nun langsam zu kurz und ich habe abends immer gerötete Augen und Kopfschmerzen. Eine Gleitsichtbrille habe ich noch nicht, aber ziemlich starke Stärken, da ich stark Kurzsichtig bin (-11 dpt). Bei uns handelt es sich um ein Steuerbüro.
Vielen Dank
cennet meint
1. September 2019 at 19:58
Hallo ,
ich arbeite in einer Bäckerei und ich habe mal letztens versucht zu verstehen wie mein Chef die Arbeitsstunden berechnet aber ich versteh es nicht. An wen kann ich mich da wenden der mir das erklären könnte ob das so stimmt?Wie berechnet man zB Urlaub ? Für eine ganze Woche wären das doch 6mal6,25 rechnet er zumindest. Habe eine 37,5 Stundenwoche.Wenn ich krank geschrieben bin wären das doch auch 37,5 richtig?Er benutzt irgendwie ein Programm was in Echtzeit rechnet. Er meinte das ist gesetzlich so vorgeschrieben .Stimmt das`?Wenn ich einen Tag in der Woche bin muss er doch trotzdem 6mal 6,25 rechnen oder?