Kommentare

  1. HELLA meint

    12. Juli 2019 at 19:17

    HALLO; WELCHE RECHTE HAT FRAU IN DER ALTENPFLEGE ICH BIN UNGEFRAGT IN DEN NACHTDIENST IM PLEGEHEIM EINGETEILT WORDEN 2X 3TAGE IN FOLGE :ICH BIN 61 JAHRE ALT ;BIN APH SEIT 6 JAHREN

  2. Frieda u.a. meint

    24. Juni 2019 at 18:08

    Hallo , ich habe mehrere Fragen.
    Das Unternehmen wo wir beschäftigt sind verfügt über kein Telefon, liegt dazu noch in einer Region, wo die Mobilfunknetze sehr schlecht gehen. Nun unsere Fragen, muss der Arbeitgeber, einen Telefonanschluss haben, speziell hier in Zusammenhang, wenn es zu Verletzungen / Notfällen käme…. wäre man warscheinlich schon Tot, bevor man über das Mobilfunknetz eine Arzt verständigen könnte. Und wenn man wie oft allein im Unternehmen ist, würde man warscheinlich dann tot gefunden.
    Es ist ein kleines Unternehmen, aber für unsere Chef, ist alles was Vorschriften sind, wohl wischi waschi. Man bekommt nur dumme Antworten, Die Vorschriften Arbeitschutzbelehrungen etc. werden auch nicht eingehalten. Wie er auch nicht auf die Einhaltung der Vorschriften achtet, wenn Mitarbeiter dagegen verstossen. Wir sind der Ansicht, der er von Glück reden kann, das es in dem Unternehmen noch keine Kontrollen gegeben hat.

  3. Susi meint

    11. März 2019 at 18:39

    Wie verhält es sich, wenn ich körperlich nicht mehr in der Lage bin, schwere Eimer für das Aufrühren von Suspensionen zu heben? Ich habe bereits eine Bandscheibenprothese und der Zustand der Wirbelsäule hat sich weiter verschlechtert.

  4. Andi Arbeit meint

    3. März 2019 at 15:29

    Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage ?
    Direkter vorgesetzter will das ich Regal Prüfung Außerhalb der normalen Arbeitszeit durchführe. Keine Zeit während der Regulären Arbeitszeit. Ist das nicht eine Benachteiligung ?

    Die Arbeitszeit würde als Überstunden bezahlt werden.
    Da in dem Betrieb noch keine Solche Prüfung durchgeführt wurde fallen somit einige ÜS An.
    Beauftragung ist noch nicht erfolgt, kann ich davon abstand nehmen.

    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 9:47

      Hallo Andi,

      in welchen Umfang Arbeiten angewiesen werden können, ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  5. Maryanne meint

    13. Februar 2019 at 7:26

    Mein Mann ist bei einer Behörde in der Poststelle beschäftigt. Dort erledigt er auch Postfahrten, zur Post (Post abholen und wegbringen). Er ist im Winter im Dunklen und auch bei schlechtem Wetter unterwegs. Sein Arbeitgeber stellt keine Warnkleidung. Nun will er sich eine Jacke mit Reflektorstreifen kaufen. Muss dass nicht sein Amt tun? Müssen wir die wirklich selbst bezahlen?

    • arbeitsrechte.de meint

      18. Februar 2019 at 7:36

      Hallo Maryanne,

      wenn es um die Sicherheit eines Angestellten geht, kann ein Zuschuss oder die Kostenübernahme oftmals einzeln mit dem AG ausgehandelt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  6. Roswitha S. meint

    23. Januar 2019 at 13:23

    Ich bin Zustellerin und Springerin von einer Tageszeitung sowie von Briefen. Laut Arbeitsvertrag
    sind meine Stunden, bei einer sechs Tage Woche, auf 40 Stunden festgelegt doch bei Mehrarbeit auf
    48 Stunden. Jetzt bekamen wir eine Nachricht, dass wir nach 10 Stunden abbrechen müssen. zusätzlich steht da, dass Frauen nach 8,5 Stunden abbrechen müssen. Ich bin eine Frau und 63 Jahre alt. welche Regelung betrifft nun mich, die mit 10 oder die mit 8,5 Stunden?
    Vielen Dank für ihr bemühen.

    • arbeitsrechte.de meint

      25. Januar 2019 at 12:14

      Hallo Roswitha,

      da es sich hier um eine vertragliche bzw. unternehmensspezifische Regelung handelt, können wir nicht beurteilen, welche davon für Sie zutrifft. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  7. Max meint

    17. Dezember 2018 at 14:02

    Frage hierzu bzw ihre Meinung. Gefährdungsbeurteilung im Jan 18 wurde gemacht, nachdem 2 Kollegen für längere Zeit ausgefallen sind. Lt Beurteilung ist eine Gefährdung für Menschen mit Handicap bzw Menschen ab 40 gegeben. Keine Reaktion des AG. Im Juni 18 Ortsbegehung mit Betriebsarzt und Rat. Seitdem regelmäßig Nachfragen, keine Reaktion. Angeblich bestellt. Geht um ne Hebehilfe, z.z. müssen sie MA schwere Lasten in ungünstig er Körperhaltung aus dem Kreuz bzw Schultergelenk geben. Das ganze bis zu 120 Mal pro Schicht. Letzten Dienstag dann der nächste Ausfall eines Kollegen. BR wurde von Anfang an eingebunden, Arbeitssicherheitsfachkraft auch.

  8. Christiane K. meint

    7. August 2018 at 13:35

    Hallo,meine Kolleginnen und ich stellen uns die Frage , müssen wir wirklich unsere Ohrstecker hinter der Wursttheke rausnehmen.Ich kenne es ,das man Stecker und kleine Ohrringe bis 2cm tragen darf. Ausgenommen sind Creolen. Könnt ihr uns helfen,bitte.lg

    • arbeitsrechte.de meint

      20. August 2018 at 11:37

      Hallo Christiane,

      die verbindlichen Hygieneregeln sind von allen Angestellten einzuhalten, wenn diese Ohrschmuck regelt, muss auch dieser entsprechend angepasst werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  9. Michael V. meint

    13. Juli 2018 at 20:47

    Hat sich erledigt! Es wurde die ganze Zeit beim Berechnen des Personalschlüssels nur auf die Hauptaufgabe geschaut und sämtliche Nebenarbeiten nicht mit einbezogen. Deshalb auch immer die Ablehnungen, da so genug Arbeiter da wären. Außerdem können viele der durchzuführenden Arbeiten nicht zeitlich erfasst werden , weil sie täglich zu anderen Zeitpunkten und mit wechselnden Häufigkeiten, unterschiedlichen Mengen erledigt werden müssen. Nicht wie beim Bandarbeiter, der täglich die immer selben wiederkehrenden Handgriffe/ Arbeiten erledigt, und man dann dort die Zeiten normen kann. Kleine theoretischer Fehler mit großen Auswirkungen in der Praxis.

  10. Michael V. meint

    8. Juli 2018 at 17:40

    Ich arbeite seit Jahren in der Logistik eines Automobilzulieferers. Durch ständig steigender Mengenabrufen von fertigen Erzeugnissen und der daraus resultierenden Steigerung von Materialdurchlauf, wird seit Jahren mehr Personal benötigt. Diese Forderung wird ständig abgewiesen mit den Begründungen, kein Leiharbeitspersonal verfügbar, wir müssten da mal schnell durch, Kostendruck, oder falsche Arbeitsweise des bestehenden Personals. Nun sind wir schon in unserer Abteilung im Minimum 4 Arbeitskräfte zu wenig. Nachgewiesen durch Tätigkeitsbeschreibungen plus Auflistung aller Zusatz-u. Nebenarbeiten. Auch das hilft nicht. So müssen wir seit Jahren täglich mehr wie 100% leisten, damit Alles gerade so funktioniert. Selbst Betriebsrat wurde eingeschaltet. Kein Erfolg. Betriebsarzt kann nur auf die physische und psychische Gefährdungslage hinweisen. Deswegen sind wir viel krank, weil wir gleichzeitig die fehlenden benötigten Kollegen ersetzen müssen und auch körperlich schwere Arbeit verrichten müssen. Seit Freitag wird uns nun gesagt, wir brauchen kein weiteres Personal. Die Berechnungen der Geschäftsleitung würden sogar zeigen, daß wir sogar mit noch weniger Personal die Arbeit schaffen müssten!? Wir wären nur zu unkoordiniert und unflexibel!? Wir wissen nicht mehr weiter! Wen können wir noch einschalten. Was bei uns gemacht wird ist eigentlich kein blauäugiges:“ Mal schauen was passiert.“ mehr, sondern schon Vorsatz!
    Dann wird einem auch noch die Pistole auf die Brust gesetzt und Bringepflicht dieser hohen Leistung weiter eingefordert, weil sonst die freiwillige Geschäftsjahresabschluß -Bonuszahlung nicht gezahlt würde!

    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 at 9:03

      Hallo Michael,

      um gegen die Umstände vorzugehen, sollten Sie sich an eine Anwalt für Arbeitsrecht wenden, wenn Ihr Betriebsrat seine Aufgaben nicht wahrnimmt und nicht die notwendigen Maßnahmen einleitet.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  11. Katrin meint

    6. Juni 2018 at 5:09

    Hallo eine frage ,ich bin eine Praktikantin in einer fensterbau da muss ich vorlackierte fenster per Hand abschleifen,ohne mundschutz und schutzbrille ist das in Ordnung??
    Für mich nicht ich bin danach weiß in den Augen Nase es ist überall drin.
    Ein Arbeitschutzbelehrung gibs auch nicht.

    MfG

    • arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 at 15:11

      Hallo Katrin,

      wenn Sie Bedenken zum Arbeitsschutz haben, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Sollte dieser diese ignorieren können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  12. Pia meint

    28. Mai 2018 at 17:39

    Hallo ich habe eine frage wie oft dar eine normaufnahme stattfinden und der arkort verändert werden im jahr

    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 at 11:15

      Hallo Pia,

      das erfragen Sie am besten bei einer Arbeitsschutzbehörde (z. B. Das Gewerbeaufsichtsamt). Dort haben die Zuständigen einen Überblick über die genauen Regelungen und können Ihnen Auskunft geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  13. Tatjana L. meint

    10. Mai 2018 at 17:42

    Ich arbeite als die Näherin schon 18 Jahren . In mein Arbeitsvertrag steht , das ich mein Arbeitsplatz in saubere Zustand lassen soll . Mein Arbeitsplatz ist immer sauber . Nach 18 Jahren neuen Chef will , das wir ganze Abteilung aufräumen müssen . Wir müssen alle Mülltonnen , Restmüll , Papiermüll , Plastik ausleeren . Diese Aufgabe immer der Müllmann gemacht . Ich habe gesagt , das ich mache das nicht . Der Chef gesagt , das ich die Abmahnung und die Kündigung bekomme . Ich habe immer gut und fleißig gearbeitet , ganz wenig krank gemacht . Ob er Recht hat ?

    • arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2018 at 13:28

      Hallo Tatjana,

      die möglichen Aufgaben werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Wenn Putzaufgaben festgelegt sind, müssen diese auch erfüllt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  14. Editha meint

    5. April 2018 at 21:53

    Ich habe auch eine Frage: Nach meiner Umsetzung bin ich seit mehreren jahren nahezu vollständig aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen. Obwohl ich meinen Arbeitgeber – eine Bundesbehörde – mehrfach auf die psychische Belastung durch den Entzug meiner Arbeit informiert habe, unternimmt er nichts und weist jeden Vorschlag von mir, um diese Situation für mich zu beenden, zurück. Duch das sinnlose Herumaitzen und Nichtz tun bin ich erkrankt und auf Grund dieser psychischen Belastung zu 50% schwerbehindert. Nach meiner Rückkehr am Arbeitsplatz hat sich nichts geändert. Auch das 2. BEM-Verfahren in dieser Angelegenheit ist erfolglos, so dass ich weiterhin, ohne Arbeit zu haben, ausgegrenzt von meinen Kollegen in meinem Büro herumsitze. Meine Therapeutin will meinen Arbeitsplatz als gesundheitsgefährdend einstufen, weil sie nicht verantworten kann, mich weiterhin dieser Situation auszusetzen. Ich möchte mich nicht wieder krank schreiben lassen, weil ich ja Arbeit haben will und dazu auch in der Lage bin und mein Arbeitgeber mir die krankheitsbedingte Kündigung angedroht hat. Mein Wunsch zur Genehmigung für Verlängerung meines Heimarbeitsplatzes zumindest solange, bis für mich eine Lösung gefunden ist, wird abgelehnt. Ich kann ja googeln oder sonst was machen. Nun meine Frage: Kann ich von meinem Arbeitsplatz fern bleiben, wenn mein Arbeitgeber sich weiterhin weigert, mich in den Arbeitsprozess zu integrieren und meine Therapeutin diesen als gesundheitsgefährfdent einstuft?

    • arbeitsrechte.de meint

      18. April 2018 at 10:22

      Hallo Editha,

      werden Sie krankgeschrieben, müssen Sie auch nicht arbeiten. Ein zugelassener Arzt diesbezüglich eine Einschätzung vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  15. Paul meint

    6. März 2018 at 21:02

    Hallo wertes Team,in meinen Betrieb mus ich Tätigkeiten ausführen wofür ich keine Ausbildung und Unterweisung bekommen habe.
    Was kann ich dagegen tun.

    • arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 at 10:17

      Hallo Paul,

      eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen hier leider nicht anbieten. Welche rechtlichen Schritte möglich sind, kann Ihnen nur ein Anwalt mit Einblick in Ihren Arbeitsvertrag sagen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  16. Fredy meint

    25. Februar 2018 at 14:44

    Guten Tag, meine Anfrage,
    Mitarbeiter fahren LKW mit einen Digitalen Aufzeichnungsgerät. Bei Beladung-u. Endladungstätigkeiten, Tanken und anderen Nebentätigkeiten bleibt die Aufzeichnung auf Pause stehen bzw. wird auf selbige gestellt, obwohl die Tätigkeit eigentlich Arbeitszeit ist . Der Chef weiß von solchen Machenschaften, praktiziert es gleichfalls. Da ich diese Machenschaften nicht tätige entstehen bei mir jeden Tag Überstunden und die Arbeitszeit liegt bei über 10 Stunden. wie ist die Rechtslage. Danke vorab.

    • arbeitsrechte.de meint

      19. März 2018 at 10:54

      Hallo Fredy,

      lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Der Arbeitgeber darf in keinem Fall gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  17. yvonne meint

    15. Februar 2018 at 11:05

    Hallo ich arbeite in einer Arzt Praxis für Magen und Darm
    mein Arzt meinte gestern zu mir er hätte mich angeblich nicht einstellen dürfen mit antidepressiva ( Fluoxetin 10mg)
    Stimmt dass ? Ich glaube nicht dass es stimmt

    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 at 11:18

      Hallo yvonne,
      wir würden Ihnen empfehlen, dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Uns liegen erstens nicht genug Informationen vor, um Ihnen eine Antwort darauf zu geben, und zweitens ist es uns verboten, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  18. Daniel Z. meint

    7. Februar 2018 at 19:50

    Hallo liebes Arbeitsrecht-Team,

    ich arbeite in der Psychiatrie auf der Akutstation (geschlossene). Trotz bereits mehrfach geschehener Übergriffe auf das Personal der Pflege, die schon zu BG-Fällen geführt haben, reagieren Ärzte und Oberärzte nicht auf die Gefahrenhinweise durch uns. Die Dokumentation, das gebotene Bild der Patienten und die Information von Pflegekräften den Ärzten, der Bereichsleitung und PDL gegenüber, führen zu keinem Ergebnis. Es wurden Meldungen gemacht, Gespräche geführt, dies seit nunmehr einem Jahr, aber vermeidbare und deutlich vorhersehbare tätliche Angriffe werden entweder nicht beachtet oder abgetan oder deutlich zu schlecht mediziert. Zumindest nicht nach dem Standard und Medikation der Akutpsychiatrie. Ich rede nicht von Zwischenfällen, welche aufgrund des Arbeitsplatzes vorkommen können, sondern von eindeutig abzusehenden Gefahren. Was kann man noch tun? oder wer wäre hierfür der richtige Ansprechpartner?

    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 at 15:15

      Hallo Daniel Z.,
      möglicherweise kann Ihnen in diesem Fall eine Arbeitsschutzbehörde weiterhelfen und Sie entsprechend beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  19. Alis meint

    26. Oktober 2017 at 18:36

    Hallo
    Ich arbeite an einer Schredder Maschine und da herrscht immer sehr viel Feinstaub
    Wie sieht es da mit den Arbeitgeber aus was muß er machen das meine Gesundheit nicht gefährdet ist das geht ja in die Lunge und den gesamten Körper

    • arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 at 9:29

      Hallo Alis,
      Sie können Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, dass Sie einen Mundschutz benötigen, um sich zu schützen. Welche Möglichkeiten bei einer Weigerung seitens des Vorgesetzten können Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht abklären, welchen Schritte angemessen sind.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  20. Judith meint

    18. Oktober 2017 at 12:16

    Hallo,
    meine Tochter arbeitet als Pädagogin in einer Einrichtung zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Da es eine relativ neu eröffnete Einrichtung ist und das Haus noch nicht voll ausgelastet ist, wurde bis jetzt noch keine Putzkraft eingestellt – es sollen die jeweils diensthabenden Mitarbeiter die Reinigungsarbeiten (Toilette, Küche, Treppenhaus, Zimmer usw.) übernehmen, da wir sie ja „genug Zeit“ hätten.
    Ist das überhaupt zulässig bzw. erlaubt??
    Wenn nicht (was ich hoffe!), wo kann man das schriftlich finden?

    Besten Dank für die Anwort.

    • arbeitsrechte.de meint

      8. Dezember 2017 at 9:20

      Hallo Judith,
      grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeit festlegen, soweit dies nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt ist. Dieses Direktionsrecht ergibt sich aus § 106 Gewerbeordnung (GewO). Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer eine vertragsfremde Aufgabe ablehnen darf, kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Zu einer rechtlichen Beurteilung Ihres Falles fragen Sie bitte einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  21. MSS meint

    15. September 2017 at 13:56

    Ich hab an dieser Stelle auch eine Frage: Mein Mann arbeitet seit 9 Jahren für eine grosse Elekronikfirma und muss hier auch mit 400 V Anlagen arbeiten, wofür er überhaupt nicht ausgebildet ist. Vom Vorgesetzten wurde eine Sicherheitseiweisung durchgeführt. Allerdings hat er hierfür keinerlei Prüfung gemacht. Ich habe mich bei der Innung und der Berufsgenossenschaft informiert, beide sagen das darf er nicht, ist wie Schwarzfahren. Nun hat er die ganzen Jahre über aber mit seinem Namen unterschrieben, steht teilweise sogar in der Haftung für repariertes. Wie es in der Firma nun so üblich ist, kommt hinzu dass er rausgemobbt wird wie viele andere schon vor ihm.
    Was können wir tun, von wegen Haftungsausschluss und kommen die Vorgesetzten einfach so davon?? Die müssen doch genau wissen was er darf, er wusste es nicht genau dass er es nicht darf. Hat aber ein paarmal wöchentlich sein Leben aufs Spiel gesetzt, wohl um uns, seine Familie zu ernähren.
    Danke für die Antwort

    • arbeitsrechte.de meint

      1. November 2017 at 14:01

      Hallo MSS,
      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  22. Sabine K. meint

    26. Juni 2017 at 13:08

    Bei uns soll ab 1.Juli Arbeitssicherheitsschuhe Pflicht werden.
    Wer kommt für diese Kosten auf und wo steht das geschrieben?

    • arbeitsrechte.de meint

      3. Juli 2017 at 16:14

      Hallo Sabine K.,
      die Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) festgehalten. Demzufolge liegt es nah, dass Ihr Arbeitgeber für die Arbeitssicherheitsschuhe aufkommen muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  23. Maik R. meint

    4. April 2017 at 16:08

    Hätte gerne mal Erfahren,ob Frauen im Werkschutz Nachts alleine Streife Fahren dürfen.Wenn nicht,wo steht das Geschrieben.

    • arbeitsrechte.de meint

      10. April 2017 at 9:07

      Hallo Maik R.,
      wir könnten uns nicht vorstellen, wieso dies verboten sein sollte.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

  24. Fredy Frash meint

    10. Februar 2017 at 18:04

    Darf ich alleine einen LKW Ent-u. Beladen mit Hilfe eines Flurfördermittel ( Stapler) ohne das ich eine Einweisung bzw. Fahrauftrag vom Chef habe, Staplernachweis( 2006 erworben) vorhanden. Eine jährliche Nachschulung fand nicht statt. Was ist wenn da etwas passiert?

    • arbeitsrechte.de meint

      13. Februar 2017 at 14:34

      Hallo Fredy Frash,
      ohne Einweisung oder jährliche Nachschulung ist dies nicht gestattet. Geht etwas schief, können normalerweise sowohl Konsequenzen auf Sie als auch auf Ihren Arbeitgeber zukommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      • Fredy Frash meint

        20. Februar 2017 at 11:34

        Danke für die Mitteilung. Aber ich weiß immer noch nicht was ich machen soll. Es könnte , bei einer Weigerung, als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.

  25. peter meint

    16. Dezember 2016 at 10:50

    Ich muss doch mal fragen wie es sich verhält mit den Ruhezeiten für Montage Arbeiter.
    Können sie mir sagen wie lange Mann auf Montage sein darf und wie lange eine Ruhepause sein muss Venn man z.b. 10\15 Tage auf Montage ist vieviel Tage frei musste mir dort zu stehen Samstag und Sonntag sowie Feiertag werden auch gearbeitet.. Vielen dank Peter

    • arbeitsrechte.de meint

      23. Dezember 2016 at 12:55

      Hallo Peter,
      grundsätzlich gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Arbeitstagen. Für Sonn- und Feiertage muss ein Ausgleich gewährt werden. Tarif- und Arbeitsverträge führen dies näher aus.
      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

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