Vorgaben zum Arbeitsschutz verpflichten oft zur Schutzkleidung
Nicht wenige Menschen ziehen eine gedankliche Verbindung zwischen einem Arbeitskittel und einem Arzt oder zwischen einem Schutzanzug und einem Feuerwehrmann. Das kommt nicht von ungefähr. Verschiedene Branchen und die dazugehörigen Tätigkeiten erfordern eine bestimmte Art von Arbeitskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung.
Letztere wird im vorliegenden Ratgeber genauer beleuchtet. So erfahren Sie hier unter anderem, in welchen Branchen Arbeitsschutzkleidung wie Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen oder Arbeitshandschuhe genutzt werden muss. Darüber hinaus liegt der Fokus jedoch auf den Pflichten, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern auferlegt werden. Nicht zuletzt erhalten Sie zudem die Antwort auf die Frage: Wer trägt die Kosten für notwendige Arbeitsschutzkleidung?
Inhalt
FAQ: Arbeitsschutzkleidung
Mit Arbeitsschutzkleidung ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemeint, die der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dient. Hierzu gehören spezielle Schutzanzüge, -schuhe, -handschuhe, -brillen, und -helme. Welche Schutzkleidung der Beschäftigte jeweils tragen muss, richtet sich nach den Gefahren, denen er an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt ist.
Die einfache Arbeitsbekleidung gehört normalerweise nicht zur Schutzkleidung. Sie dient eher anderen Zwecken, beispielsweise der Corporate Identity. Mehr dazu hier.
Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die erforderliche Schutzbekleidung kostenfrei zur Verfügung stellen. Und er hat seine Mitarbeiter u. a. darin zu unterweisen, dass sie die PSA auch tragen müssen.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Sie müssen die PSA nicht aus eigener Tasche bezahlen. Mehr zu den Pflichten hier.
Spezifische Infos zur Arbeitsschutzkleidung
Pflichten des Arbeitgebers in puncto Schutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung hat vor allem einen Zweck: Sie soll Arbeitnehmer vor ernsthaften körperlichen Bedrohungen schützen und so ihre Gesundheit am Arbeitsplatz bewahren. Geht es um Arbeitsschutz, können verschiedene Gesetze und Verordnungen relevant sein, die vor allem Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.
Können Gefahren nicht anders eingedämmt werden, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die betroffenen Angestellten mit erforderlicher Arbeitsschutzkleidung ausgestattet werden. Bei Verstößen gegen die vorhandenen Vorgaben versteht der Gesetzgeber auch keinen Spaß: Denn dabei handelt es sich stets um Ordnungswidrigkeiten, die ein hohes Bußgeld zur Folge haben können.
Damit die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zur Arbeitsschutzkleidung auch eingehalten werden, kommt es regelmäßig zu Kontrollen durch verantwortliche Berufsgenossenschaften und Gewerbeämter. So kann es durchaus passieren, dass Kontrolleure unangemeldet eine Bestandsaufnahme der Sicherheitsvorkehrungen in einem Unternehmen machen. Hohe Sanktionen werden ausgesprochen, wenn sich dabei grobe Verstöße herausstellen.
Darüber hinaus sollten Unternehmer auf die folgenden Dinge achten:
- Die Bereitstellung von Arbeitsschutzkleidung allein reicht nicht aus, um die gesetzlichen Pflichten gänzlich zu erfüllen. Alle betroffenen Mitarbeiter müssen eine Einweisung zur Nutzung, Reinigung und Instandhaltung der jeweiligen Kleidungsstücke erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Schutzkleidung ist dauerhaft zu gewährleisten. Nicht mehr intakte bzw. besonders abgenutzte Kleidung gewährt für gewöhnlich nicht die geforderte Sicherheit.
- Reinigung muss in vielen Fällen von spezialisierten Unternehmen übernommen werden. Diese bieten nicht selten Komplettpakete mit an, welche Instandhaltungen miteinschließen.
Führen mangelhafte oder gar fehlende Schutzmaßnahmen dazu, dass Beschäftigte erkranken oder sich verletzen, kann dies den Arbeitgeber durchaus zur Erfüllung von Schadensersatzansprüchen verpflichten.
Dabei entscheidet jedoch auch der Einzelfall. So können Angestellte durch Gerichtsurteile eine Mitschuld zugesprochen bekommen, was für eine Reduzierung der endgültigen Schadensersatzsumme sorgt.
Auch Arbeitnehmer müssen Regeln befolgen
Soll Arbeitsschutz durch bestimmte Formen der Schutzkleidung gewährleistet werden, sorgt das nicht nur dafür, dass Arbeitgeber Pflichten zu erfüllen haben. Auch Arbeitnehmer sind angehalten, gewisse Spielregeln zu befolgen. Die oberste Pflicht für Beschäftigte liegt natürlich darin, die bereitgestellte Arbeitsschutzkleidung überhaupt zu tragen und so zu nutzen, wie es vorgeschrieben ist. Dies ergibt sich mitunter aus § 15 ArbSchG. Darin steht:
Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu trage […]insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung [sind] bestimmungsgemäß zu verwenden [.]“
Halten sich verantwortliche Mitarbeiter nicht an diese Vorgaben, riskieren sie es, im Falle eines Arbeitsunfalls ihren Versicherungsschutz einzubüßen. Dann kann es zwar durchaus sein, dass die zuständige Krankenkasse noch die Behandlungskosten trägt. Es ist jedoch möglich, dass weitere Leistungen, die im Regelfall durch die Berufsgenossenschaft erfolgen, entfallen.
Dazu drohen bei Verstößen dieser Art weitere arbeitsrechtliche Folgen. Kommt es dem Unternehmensleiter zu Ohren, dass sich sein Angestellter wiederholt gegen seine Anweisungen stellt, sind Abmahnungen und in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine Kündigung nicht unwahrscheinlich. Entsprechend sind Beschäftigte gut damit beraten, Anweisungen in Bezug auf ihre Arbeitsschutzkleidung zu befolgen.
Arbeitskleidung vs. Arbeitsschutzkleidung
Grundsätzlich ist darauf zu achten, Arbeitsschutzkleidung nicht mit Arbeitskleidung zu verwechseln. Wie bereits erwähnt, dient erste dem Zweck der Sicherheit. So tragen Forstarbeiter beispielsweise eine Schnittschutzhose, um das Risiko für gravierende Verletzungen durch Schneidewerkzeug zu senken. Auch Rettungsdienstbekleidung fällt in diese Kategorie, wenn Reflektoren herannahende Fahrzeugführer vor Notärzten im Einsatz hinweisen oder feuerfestes Material in Extremsituationen besonderen Schutz bietet.
Arbeitskleidung ohne Sicherheitsfunktion dient folglich nicht dem Arbeitsschutz. Und trotzdem ist es möglich, dass Sie zumindest für Arbeitnehmer Verpflichtungen mit sich bringt. So können Vorgesetzte ihre Mitarbeiter dazu auffordern, bestimmte Kleidungsstücke anzuziehen, die das Unternehmen repräsentieren. So gilt zum Beispiel in Banken eine Anzugpflicht, welcher die dort tätigen Mitarbeiter auf eigene Kosten nachkommen müssen.
Die Bandbreite an Berufen, in denen Arbeitskleidung vorgeschrieben wird, ist mittlerweile recht groß. So gibt es Vorschriften dieser Art unter anderem für Kellner, Verkäufer, Postboten und Tankstellenwarte. Wer sich auf entsprechende Stellen bewirbt, sollte kein Problem damit haben, von seiner Alltagskleidung abzuweichen.
Kosten für Arbeitsschutzkleidung: Wer trägt diese?
Es spielt keine Rolle, ob eine Arbeitsjacke, Arbeitsschuhe oder ein anderes Kleidungsstück aus Sicherheitsgründen gebraucht wird: Schreibt es der Gesetzgeber vor, müssen sich Arbeitnehmer nicht an den Kosten beteiligen. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, das Geld für die vorgeschriebene Kleidung selbst zu zahlen. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die, wie bereits erwähnt, teure Sanktionen nach sich ziehen kann.
Unabhängig von der Tatsache, wer die Kosten für Arbeitsschutzkleidung übernimmt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese von der Steuer abzusetzen. Eine Grundvoraussetzung dafür: Es darf nicht möglich sein, die Schutzkleidung im privaten Bereich zu tragen.
Erkennt die Finanzbehörde, dass ein Kleidungsstück notwendig für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist, akzeptiert sie in der Regel die Anfrage nach Steuerabsetzung. Eine Ausnahme von der Regel ist jedoch möglich, wenn Arbeitgeber durch Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge das Tragen von Arbeitsschutzkleidung vorschreibt, die auch außerhalb der Arbeitszeiten verwendbar ist. Dabei kann durchaus eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers festgelegt werden.
Berufe, die nicht ohne Arbeitsschutzkleidung auskommen
Im Folgenden werden einige Tätigkeitsbereiche genauer vorgestellt, in denen Arbeitsschutzkleidung oft vorgeschrieben ist. Arbeiten Sie in einem der genannten Berufsfelder, sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber die notwendigen Schutzkleidungsstücke bereitstellt.
- Gärtnerei- und Forstwirtschaft: Die Kleidung von Beschäftigten muss in diesem Bereich vor allem vor mechanischen Verletzungen schützen. Oft herrscht Umgang mit scharfen Werkzeugen wie Scheren oder gar Kettensägen. Die Arbeitsschutzkleidung von Forstarbeitern besitzt Fasern, die sogar die Zähne solcher motorengetriebenen Sägen stoppen kann.
- Medizinischer Bereich: Arbeitnehmer, die regelmäßig mit kranken Patienten zu tun haben, sind weniger von physischen Verletzungen bedroht. Nicht selten besteht jedoch Ansteckungsgefahr auf Grund bestimmter Infektionen. Entsprechend muss Arbeitsschutzkleidung Betroffene vor besonders gefährlichen Krankheiten bewahren. Keimfreiheit und Hygiene sind dabei die maßgebenden Faktoren.
- Technischer Bereich: Verschiedene Handwerksberufe, wie beispielsweise Heizungsmonteure oder Kfz-Mechaniker, kommen auch nicht ohne den typischen Blaumann-Anzug aus. Dieser ist besonders robust und soll zudem schwer entflammbar sein.
Zu schützende Körperzonen variieren
Arbeitsschutzkleidung soll auch bei einem Arbeitsunfall dafür sorgen, dass sich Verletzungen auf ein Minimum reduzieren. Dabei sind je nach Tätigkeit unterschiedliche Körperbereiche zu schützen, welche die notwendige Art der Arbeitsschutzkleidung bestimmt. So sollen Arbeitsschutzschuhe Füße vor allem davor schützen, durch Werkzeuge oder schwere Lasten Schaden zu nehmen. Auch robuste Handschuhe können vor mechanischen Verletzungen schützen. In der Lebensmittelindustrie sind sie jedoch eher feiner und sorgen für die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Tätigkeiten, bei denen kleine Teilchen oder gar Lichtreflektionen eine Gefahr darstellen, erfordern nicht selten eine Schutzbrille. In einigen Fällen bewahrt Arbeitsschutzkleidung sogar vor inneren Verletzungen. So kommen Atemschutzvorrichtungen bei der Feuerwehr und bei anderen Berufen zum Einsatz, wo sonst feiner Staub in die Lunge eindringen kann. Kommen sehr laute Werkzeuge zum Einsatz, muss wiederum das Gehör durch Ohrenschützer vor Schäden bewahrt werden.
Fuchs meint
1. Februar 2022 at 17:02
Wir haben Winter Schutzkleidung.Gerade mal2 Hosen und eine Jacke.
Wie kann ich für mich und meine Kollegen den mindest Satz 3 Hosen und Jacken bekommen?
Joachim H. meint
3. November 2020 at 20:37
Vielen Dank für die Informationen über Arbeitsschutzkleidung. Mein Freund wird ein Bauprojekt starten. Ich werde ihm raten, Arbeitsschutzkleidung zu besorgen und einen Sicherheitsdienst für seine Baustelle zu beauftragen.