Wie viele Arbeitstage im Monat gearbeitet werden muss, bestimmt im Wesentlichen der Kalender und die Anzahl der Feiertage in Deutschland. Hiervon gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viele. Darüber hinaus hängt sie auch von den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bestimmungen ab. Schließlich arbeiten Arbeitnehmer in Teilzeit oft nur einige Tage pro Woche, während in Vollzeit eine Fünf- oder Sechstageswoche üblich ist.
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Da die Arbeitstage auch die Steuererklärung beeinflussen (sie sind absetzbar), erklären wir im Folgenden, welche Faktoren sich auf die Monatsarbeitszeit auswirken und wie Sie die Berechnung der Arbeitstage vornehmen können.
Kurz & knapp: Arbeitstage pro Monat
Bei einer Fünf-Tage-Woche hat ein Monat durchschnittlich 21 Arbeitstage. Mehr dazu lesen Sie hier.
Möchten Sie Ihre monatlichen Arbeitsstunden berechnen, können Sie die folgende Formel verwenden: (Tägliche Arbeitszeit in Stunden x Anzahl der Arbeitstage in der Woche) x 4,3 = Arbeitsstunden pro Monat.
Da jedes Bundesland unterschiedlich viele Feiertage im Jahr hat, spielt es ebenfalls eine Rolle, wo Sie leben, wenn Sie Ihre Arbeitstage pro Monat ermitteln möchten. Diese Feiertage werden schließlich nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen.
Lesen Sie im Folgenden, in welchem Bundesland Sie von den meisten gesetzlichen Feiertagen pro Jahr profitieren und die Arbeitstage pro Monat dementsprechend geringer sind.
Inhalt
Wieviel Arbeitstage hat ein Monat?
Arbeitnehmer gehen in den verschiedenen Bundesländern nicht das ganze Jahr über an den gleichen Tagen zur Arbeit. Obwohl der Kalender einen gewissen Standard vorgibt, variiert die Anzahl der gesetzlichen Feiertage, die nicht vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen werden. Nicht alle gelten nämlich auch in allen Bundesländern, da sie unter anderem unterschiedlich konfessionell ausgerichtet sind. So kommt es, dass sich die monatliche Arbeitszeit ebenso wie die jährliche Berechnung bundesweit unterscheidet.
Mehr freie Tage pro Monat erfreuen die meisten Arbeitnehmer. Doch nicht zu vernachlässigen sind hierbei die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher verordneter Feiertage. Schließlich steht zum Beispiel die Produktion still.
Auf diese Weise entgehen der deutschen Wirtschaft insgesamt zwei Milliarden Euro – und das pro freiem Tag.
Bevor Sie die Anzahl der Arbeitstage ermitteln, berücksichtigen Sie: Werktage pro Monat und Arbeitstage (Arbeitszeit) pro Monat sind nicht immer deckungsgleich. Während es sich bei ersteren üblicherweise um alle Tage zwischen Montag und Samstag handelt (die keine Feiertage sind), handelt es sich bei letzteren um tatsächliche Arbeitstage, also entweder Montag bis Freitag oder Montag bis Samstag.
Wie viel Arbeitsstunden hat ein Monat?
Aus der Wochenarbeitszeit lassen sich zudem die Monatsarbeitsstunden berechnen. Erstere ergibt sich aus der täglichen Arbeitszeit in Stunden multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage in der Woche. Wird dieses Ergebnis mit dem Faktor 4,3 multipliziert, ergibt sich die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat.
Wie viele Arbeitstage pro Monat gibt es im Durchschnitt?
An wie vielen Tagen Sie durchschnittlich im Monat zur Arbeit müssen, können Sie mit einer einfachen Rechnung nachvollziehen. Jedes Jahr hat 365 Tage. Hiervon sind in der Regel 52 Sonntage und neun gesetzliche Feiertage.
Diese sind von der Gesamtanzahl an Tagen im Jahr abzuziehen. Am Ende steht dann die Gesamtzahl der Arbeitstage im Jahr. Und wie viele Arbeitstage hat nun ein Monat?
Das ergibt sich, aus der Teilung der erhaltenen Zahl durch zwölf.
304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.
So können Sie mit dem kostenlosen Rechner Ihre Arbeitstage ermitteln
Wie bereits erwähnt, variieren die Arbeitstage pro Monat je nach Arbeitszeitmodell, Branche und Bundesland. Wie viele monatliche Arbeitstage tatsächlich anstehen, können Sie mit dem obigen Arbeitstage-Rechner herausbekommen. Dieser bieten Ihnen die Möglichkeit, das jeweilige Bundesland sowie Ihren ersten und letzten Arbeitstag auf Tag, Monat und Jahr anzugeben.
Hinzu kommt die Angabe, an wie vielen Tagen in der Woche Sie arbeiten. Arbeiten Sie in einer Woche an einem Extra-Tag oder haben Urlaub genommen, können Sie die jeweiligen Tage außerdem abziehen oder addieren, um ein genaues Ergebnis zu gewährleisten.
Anschließend berechnet der Algorhythmus die Arbeitstage pro Woche, Monat und auch Jahr. Aufgeschlüsselt werden hier ebenfalls die gesetzlichen Feiertage.
Marlis meint
23. September 2017 at 19:16
Hallo,
Ich bin seit dem 15.09 2017 in einem Pflegeheim für 30 Std/Woche beschäftigt. Nun haben wir ein Problem mit den Arbeitstagen für den Oktober. Der Oktober hat 31 Tage darin, 2 Feiertage und 9 Wochenendhaus. Nach meiner Rechnung sind es dann 20 Arbeitstage. Meine Vorgesetzte hat den Dienstplan mit 22 Arbeitstagen gemacht. Nun bin ich der Meinung, dass dies nicht stimmt. Mir würden diese Feiertage zustehen, und wenn ich an diesen Feiertagen arbeite,dann würde mir ein Ausgleich zustehen. Was sagt Ihr dazu?
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 10:59
Hallo Marlis,
es ist korrekt, dass Ihnen für Feiertagsarbeit Ausgleichstage zustehen. Dabei gilt eine Frist von acht Wochen, in welcher diese gewährt werden müssen. Im Bereich der Pflege ist eine solche Feiertagsarbeit erlaubt, wenn diese Bedingung eingehalten wird. Mehr dazu lesen Sie im Arbeitszeitgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vitaly meint
20. September 2017 at 21:09
Hallo,
ich arbeite als Kraftfahrer, laut meinem Vertrag muss ich am Tag 9,6 Stunden arbeiten dazu zählen auch die Wochenenden und Feiertage, es ist jedoch nicht geklärt wie viele Arbeitstage ich im Monat leisten muss, meistens leiste ich von Montag bis Freitag schon 50 oder auch mehr Arbeitsstunden. Letzte Woche habe ich wie so oft meine 53 Arbeitsstunden schon bis Freitag abgeleistet, dennoch bat mich mein Fuhrparkleiter noch am Samstag zu arbeiten, dies lehnte ich jedoch ab da ich von den letzten arbeitsreichen Wochen mit genau so vielen Arbeitsstunden schon völlig ausgelastet war, darauf hin gab er mir eine Abmahnung. Einen Ausgleich für diesen Samstag wollte er mich nicht gewähren. Ich brauche einen Rat wie ich mich weiter gegenüber dem Fuhrparkleiter verhalten soll?
Mit freundlichen Grüßen
Vitaly
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 14:07
Hallo Vitaly,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
6. September 2017 at 17:33
Hallo!
In meinem Arbeitsvertrag steht, meine Arbeitszeit beträgt 10 Stunden/Woche, auf 2 Tage/Woche verteilt. Von wie vielen Stunden im Monat soll/kann ich ausgehen, da es ja meist mehr als 4 Wochen im Monat sind. Bisher bin ich immer von 40 Stunden im Monat ausgegangen und habe auf dem Stundenzettel die restliche Mehrarbeit als Überstunden aufgeschrieben. Ist dies denn korrekt? Oder welchen Richtwert als maximale Stundenzahl nimmt man in diesen Fällen?
Gruß Alexandra
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 12:22
Hallo Alexandra,
von einem Richtwert können Sie in diesem Fall normalerweise nicht ausgehen, da – wie Sie schon sagen – jeder Monat anders ist. Sie müssen daher stets die Stunden pro Monat zusammenrechnen, die Sie tatsächlich gearbeitet haben. Die restliche „Mehrarbeit“ als Überstunden anzugeben, ist daher nicht korrekt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Belsi meint
25. Juli 2017 at 10:09
Guten Morgen.
Bis Ende 2015 sind sie in Deutschland und für 8 Stunden in einer Woche von Dienstag bis Sonntag 6 Tage arbeiten. ein Durchschnitt von 200-208 Stunden pro Monat, nur freien Montag mit. Wie viele Tage Urlaub pro Jahr sollte ich?
arbeitsrechte.de meint
7. August 2017 at 10:09
Hallo Belsi,
dem Arbeitszeitgesetz zufolge müssen Sie an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Bei einer Sechs-Tage-Woche steht Ihnen ein Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tara meint
2. Juli 2017 at 22:42
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten
arbeitsrechte.de meint
10. Juli 2017 at 12:58
Hallo Tara,
in § 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl1976 meint
10. Mai 2017 at 19:19
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag wird die 7 Tage Woche angegeben, doch in meiner Lohnabrechnung werden nur 26 Tage im Monat vergütet, wodurch man dann auf die im Vertrag geltenden 184 Stunden pro Monat kommt.
Arbeiten muss ich aber etwa 28 bis 29 Tage pro Monat.
Kann ich meine Firma dazu verpflichten, die komplett geleisteten Arbeitstage zu vergüten?
Ich habe schon 2 mal versucht, den höheren Vertrag (bezieht sich auf 206 Stunden pro Monat) zu bekommen, doch lief jedesmal auf, ohne die Erhöhung zu bekommen.
Mein monatliche Arbeitszeit liegt jedoch bei etwa 220 bis 250 Stunden.
Ist da rechtlich irgend etwas möglich, entweder auf einen höheren Monatslohn zu kommen, oder kurzfristig aus der Firma heraus zu kommen (eigentlich 4 Wochen Kündigungsfrist), bezogen darauf, dass ich in der Firma bei der Abgeltung meiner Arbeitsleistung mehr oder weniger über den Tisch gezogen werde?
Vielen Dank für Ihrer eventuelle Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2017 at 11:33
Hallo Karl1976,
welche Möglichkeiten Sie in einer solchen Situation haben, besprechen Sie bitte mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch für die Arbeitstage entlohnt werden, die Sie geleistet haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
6. Mai 2017 at 0:43
Hallo,
Ich arbeite in Arbeitsblöcken, und hierbei auch an Sonntagen & Feiertagen.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass bei der Berechnung der Monatsarbeitszeit Feiertage nicht berücksichtigt werden ? Sprich dass es für mich rechnerisch keine gesetzlichen Feiertage gibt ?
Mfg M.
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 11:49
Hallo Martin,
entspricht ein Feiertag in Ihrem Job einem normalen Arbeitstag, muss dieser auch ganz normal zur Monatsarbeitszeit dazu gerechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona S. meint
1. Mai 2017 at 10:58
Hallo liebes Team von arbeitsrechte.de
Ich hätte auch ein Anliegen welches ich geklärt haben möchte. Wie ist es bei folgender Situation geregelt.
Ich bin geringfügig beschäftigt und muss von den std her 42 std im Monat arbeiten. Zudem habe ich bestimmte Tage zum arbeiten und ein Arbeitstag ist bei mir 4 std. Jetzt war ich im April für eine woche mit meiner Tochter im Krankenhaus. Meine Krankenkasse zahlt für diese Zeit meinen Verdienstausfall. Frage, muss ich für den Aufenthalt im kh meine std von meinen Monatsstunden abziehen (da ja die Krankenkasse bezahlt und nicht der Arbeitgeber )
Also sprich, ich war für zwei Arbeitstage im Krankenhaus, das wären
2 Tage a‘ 4std=8std
Muss ich diese acht std von meinen Monatsstunden abziehen?
42 std – 8std = 34std
Ich habe die Beschäftigung zu ende april gekündigt und jetzt einen kleinen disput mit meinet ex chefin wegen der std.
Würde mich freuen von ihnen zu lesen.
Lg ramona
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 14:05
Hallo Ramona S.,
in der Regel verhält es sich so, dass Arbeitsstunden, die nicht geleistet wurden, abgezogen werden müssen. Schließlich würden Sie sonst doppelt bezahlt werden. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu dem Thema zu befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
17. April 2017 at 10:27
Guten Morgen 🙂
Leider finde ich nirgends einen Rechner in dem ich 5,5 Tage Woche angeben kann.Haben sie einen Tip für mich?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 12:27
Hallo Sabine,
für die Berechnung der Arbeitsstunden pro Monat benötigen Sie nur die tägliche Arbeitszeit in Stunden und die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (von Montag bis Freitag sind dies 5). Beide werden miteinander multipliziert. Das Ergebnis wird wiederum mit dem Faktor 4,3 multipliziert. Heraus kommen die Arbeitsstunden, die durchschnittlich im Monat anfallen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Caro. B meint
8. April 2017 at 4:57
Hallöchen,
ich habe auch mal eine Frage zur Arbeitszeit.
Ich arbeite 173 Std im Monat bei einer 5 Tage Woche im housekeeping.
Bisher waren meine Arbeitszeiten nur vormittags . jetzt soll ich Ostersamstag um 15:00 Uhr anfangen.
Bei 8 std täglich müsste ich ja mindestens bis 23 Uhr ,ohne Pause, die Zimmer machen. Ist das denn erlaubt?
Im Arbeitsvertrag steht nichts wann ich die Stunden machen muss.
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 13:37
Hallo Caro. B,
das Arbeitszeitgesetz sieht bei 8 Stunden Arbeit spätestens nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten vor. Da in Ihrem Arbeitsvertrag nicht definiert ist, zu welchen Zeiten Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen müssen, wüssten wir nicht, weshalb dies nicht erlaubt sein sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
3. April 2017 at 12:55
Hallo,
Ich soll im Monat 174 Stunden bringen, bei einer 40 Stunden Woche. In der Regel komme ich immer auf die von mir erwartetet Soll-Stunden. Da der Februar schon weniger Arbeitstage hatte bin ich in minustunden reingetutscht. Diese habe ich versucht im März wieder aufzuholen. Jetzt hat der April auch nur 20 Arbeitstage wodurch wieder nur 160 Stunden arbeite. Kann mein Arbeitgeber verlangen das ich die Minusstunden in dem folgenden Monaten durch Überstunden wieder aufhole ?
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 11:32
Hallo Julia,
wir würden Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber über individuelle monatliche Sollstunden zu sprechen, da schließlich nicht jeder Monat gleichlang ist. Normalerweise sollten sich für Arbeitnehmer keine Nachteile aus kürzeren Monaten ergeben. Ansonsten kann Ihnen sicher ein Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrem individuellen Fall weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin W. meint
7. März 2017 at 6:26
Hallo,
in meinem Fall gibt mir mein Arbeitgeber für das Jahr 2017 in NRW pro Monat 173 Soll Stunden bei einer 5-Tage Woche und 40 Stunden pro Woche vor. Der Arbeitgeber argumentiert damit, das das Jahr 52 Wochen hat und ich pro Woche 40 Stunden arbeiten muss (52 Wochen x40 Stunden = 2080 Stunden; geteilt durch 12 Monate = 173,34 Std).
Das ist meiner Meinung nach nicht richtig, weil jedes Jahr anders „aufgeteilt“ ist mit Wochenenden, Feiertagen usw und das gar nicht berücksichtigt wird.
Ist das so rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Martin W.
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 12:38
Hallo Martin W.,
uns ist nicht ganz klar, weshalb Ihr Arbeitgeber dies auf das ganze Jahr ausrechnet und nicht Monat für Monat. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten meint
6. März 2017 at 14:57
Hallo,
ich habe mit meinen Arbeitgeber ausgemacht das ich nur noch „halbtags“ arbeite. Aber nicht 4h/Tag sondern 3 Monate voll, 3 Monate frei etc.
Nun möchte ich in den 3 Monaten soviel arbeiten, wie das gesetzlich erlaubt ist.
Ich finde viele unterschiedliche Antworten im Internet.
Darf ich 10h/Tag bei 6 Werktagen die Woche, also 60h/Woche arbeiten ohne das es Probleme mit dem Gesetz gibt?
Falls das von Belangen ist: Ich bin Industrieelektroniker.
Vielen dank schonmal
MfG Thorsten
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 9:55
Hallo Thorsten,
in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes heißt es dazu: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Demnach sollte Ihr Vorhaben legal sein. Wir würden Ihnen jedoch empfehlen, dies im Vorfeld mit einem Anwalt für Arbeitsrecht abzuklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanya meint
1. März 2017 at 9:47
Hallo, ich arbeite immer nur Samstags als Aushilfe und wurde gefragt, ob ich in den Ferien auch nicht könnte. Daher habe ich am Montag den 27.02.2017 ebenso gearbeitet, aber meinen Lohn am selben Tag erhalten, deshalb sind die Stunden von dem Montag nicht im Februar Gehalt mit einberechnet. Wird nun zusätzlich das Geld überwiesen oder mit zum März gerechnet ? Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 11:08
Hallo Tanya,
diese Frage sollten Sie Ihrem Arbeitgeber direkt stellen. Beide Optionen sind möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vadilijs meint
27. Februar 2017 at 10:49
Hallo!
Der Arbeitsgeber sollt bezahlen 1. Januar 2017 Sonntag wie Feiertagslohn?
Vielen Dank für Seine Antwort. Vasilijs
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 11:01
Hallo Vadilijs,
da der 1. Januar 2017 auf einen Sonntag fiel, muss dieser nur vom Arbeitgeber bezahlt werden, wenn normalerweise aufgrund von Sonntagsarbeit an diesem Tag hätte gearbeitet werden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike K. meint
26. Februar 2017 at 21:45
Laut Arbeitsvertrag(Demenz WG, privater Träger) habe ich eine 40std Woche. Im 10 Tage Block arbeite ich Früh, Spätschicht zu je 7,75 Std, in der Zwischenschicht 6 Std.Überstd müssen abgefeiert werden. Ich verstehe meinen Arbeitsvertrag so, daß ich pro Monat 160std für mein Grundgehalt arbeiten muß. In meinem Fall wären das 21tage á7, 75….und 1x6std……somit komme ich auf 168,75 Std…. Und müßte doch eigentlich schon 6,75 Überstunden haben…. Gruß Heike
Andrea meint
21. Februar 2017 at 8:17
Hallo,
in unseren Arbeitsverträgen ist bei Vollzeitkräften eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Std. festgelegt. Unser Arbeitgeber bezahlt ein Festgehalt/Monat. Die Stunden pro Monat werden mit 173,3 gerechnet, egal wie viele Arbeitstage es im Monat sind. Dadurch müssten wir eigentlich mehr arbeiten, als Arbeitstage zur Verfügung stehen. Unsere zu arbeitenden Stunden werden nach den Bruttostunden berechnet. Die Feiertage werden nicht als Stunden gezählt. Also müssten wir jeden Feiertag arbeiten um auf die Stunden zu kommen. Wir verstehen dies einfach nicht!
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 8:17
Hallo Andrea,
bei Fragen oder Missverständnissen bezüglich des Arbeitsvertrages kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Dieser kann Sie in Ihrem speziellen Fall bestmöglich beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Natalie meint
20. Februar 2017 at 19:17
Guten Tag.
Ich habe mit meiner Chefin mündlich einen Stundenlohn vereinbart bei 30 Wochenstunden und wurde jeden Monat gleich bezahlt.
Letztes Jahr habe ich allerdings von 3 auf 1 Tag pro Woche reduziert. Bezahlt wurden mir somit 4 Tage im Monat. Nun gab es natürlich Monate mit 5 Montagen statt 4. Zudem bin ich wegen hohem Arbeitsaufwand an weiteren zusätzlichen Tagen arbeiten gekommen.
Nun wollte ich die Überstunden zzgl. der Stunden die sich aus dem 5. Montag ergeben haben, bezahlt bekommen.
Meine Chefin will mir das aber nicht bezahlen, wobei sie sich auf den Vertrag beruft, indem wir lediglich das Monatsgehalt festgehalten haben. Da sich die Überstunden auf 80 belaufen, finde ich das nicht akzeptabel.
Hab ich da ein Recht drauf, oder hab ich Pech gehabt, weil wir es nur mündlich und nicht im Vertrag festgehalten haben.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 11:22
Hallo Natalie,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
16. Februar 2017 at 20:28
Hallo!
Ich arbeite 33std/Woche mit eine 5-Tage Woche, also von Montag bis Freitag, ist auch so in mein Vertrag festgehalten, mit einem Monatsgehalt als Angestellte in einer Apotheke. Bin bereits über 6 Wochen krank und es besteht Entgeltfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers. Er hat mein Monatsgehalt für das Berechnen der Entgeltfortzahlung durch 22 Tage (=Monat) dividiert, aber wiederrum die Tage von Montag bis Freitag berechnet, 13.11.2016-30.12.2016 wurde mit 13 Tage gerechnet und multipliziert. Ist das richtig? Er dividiert das Monatsgehalt mit 22 Tage, zählt aber die Entgeltspflichtigen Tage ohne Samstage und Sonntag? ???
Sorry muss noch was hinzufügen!!
Der 13.11.16-30.11.16 wird mit 13 Tage gerechnet ohne Samstag und Sonntag, aber als 2 1/2 Wochen, von den 6 Wochen Entgeltfortzahlungsspflicht angerechnet. Genauso der 01.12.2016-23.12.2016, da werden auch die Samstage und Sonntag ausgelassen und diese Krankheitstage mit 17 Tage berechnet und ausgezahlt. Somit sind die 6 Wochen für den Arbeitgeber abgegolten. Er dividiert immer den Monatsgehalt/Monatslohn durch 22 Tage aber beim Bezahlen berücksichtigt er eine 5 Tage Woche, sprich 20 Tage im Monat!!! Ist das rechtens???
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 11:43
Hallo Katharina,
normalerweise muss Ihnen Ihr Arbeitgeber in diesem Fall gemäß § 4 Abs. 1 EFZG die volle Höhe des normalen Arbeitsentgelts zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antonia meint
3. Januar 2017 at 10:41
Hallo,
ich arbeite 22 Stunden pro Woche. In meiner Abrechnung werden mir monatlich 88 Stunden ausbezahlt. Aber außer dem Februar hat jeder Monat mehr als 4 Wochen. Ist das korrekt?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 9:09
Hallo Antonia,
es stimmt, dass die meisten Monate mehr als 28 Tage aufweisen. Bei der Gehaltszahlung sollten Sie aber genau darauf achten, was in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Erhalten Sie ein Monatsgehalt, ist dieses von der Anzahl der Monatstage unabhängig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone F. meint
2. Dezember 2016 at 19:02
Guten Tag. Mußte jetzt 12 Tage am Stück Arbeiten. Ohne einen Tag Frei dazwischen. Darf der Arbeitgeber
das so veranlassen.
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2016 at 10:23
Hallo Simone,
das kommt unter anderem auf die (betrieblichen) Absprachen an. Derlei Regelungen sind beispielsweise in Betriebsvereinbarungen zu finden. Eine konkrete Regelung findet sich im Arbeitsrecht prinzipiell nicht. Das Arbeitszeitgesetz gibt jedoch vor, dass wer an Sonntagen arbeitet, mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bekommen muss. Zudem ist für Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag zu gewähren innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meltem meint
30. Oktober 2016 at 22:05
Hallo,
ich arbeite 20 Stunden/Woche, nach TV-L. Ich habe ca. 125 Überstunden in 10 Monaten aufgebaut. Meine Stundenzettel habe ich jeden Monat von meinem Vorgesetzten unterzeichnen lassen. Ende des Jahres läuft mein Vertrag ab, und soll bis Ende des Jahres meine Überstunden abfeiern.
Ich habe meine Gesamtstunden jeden Monat von 80 Stunden (4×20 Stunden/Monat) abgezogen, und das was über war, habe ich als „Überstunden“ berechnet. Als ich meine Stundenzettel ihm vorgelegt habe, damit er diese der Personalabteilung vorlegt, und die Anzahl der Stunden gesehen hat, hat er meine (bereits unterschriebenen) Stundenzettel wie folgt bemängelt: Ich soll nicht von 80 Stunden pro Monat ausgehen, sondern soll die tatsächlichen Arbeitstage eines jeden Monats (z. B. 23) mal 4 (Arbeitsstunden/Tag) = 92 Stunden berechnen, und davon erst meine Gesamtstunden abziehen. Das bedeutet allein für den besagten Monat soll ich 12 Stunden von der „Mehrarbeit“ die ich geleistet habe abziehen.
Ist die Berechnung – tatsächliche Arbeitstage x Arbeitsstunden abzgl. der gesamt erbrachten Arbeitsstunden – (nach TV-L) korrekt? Leider konnte ich keinerlei Hinweise dazu im Tarifvertrag finden, und möchte auch nicht gleich den Betriebsrat darauf ansprechen.
Im Voraus bedanke ich mich über eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 10:58
Hallo Meltem,
bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Dieser informiert Sie auch darüber, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, sollte sich Ihr Rechnungsweg als der korrekte herausstellen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Nicola meint
2. Oktober 2016 at 17:04
Hallo,
ich habe einen neuen Job, 17.5 Std. an 5 Tagen (Mo bis Fr) wöchentlcih. Am 05. September habe ich angefangen und nun meine erste Gehaltsabrechnung erhalten. Auf der Abrechnung werden 26 Tage berechnet – da ich erst am 5. angefangen habe, werden die monatlichen Arbeitstage mit 30 berechnet. Das kommt mir eigenartig vor. Geht man nicht von 22 Arbeitstagen aus?
arbeitsrechte.de meint
6. Oktober 2016 at 11:36
Hallo Nicola,
in Ihrer Gehaltsabrechnung wurden alle Wochenenden mitberechnet – also die Kalendertage als Grundlage der Berechnung gewählt. Da ein Gehalt sich in der Regel auf einen gesamten Monat bezieht und nicht stundenweise bezahlt wird, ist dies durchaus zulässig.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
4. November 2016 at 11:21
Hallo, habe das gleiche Problem wie Nicola, jedoch lt. Arbeitsvertrag ist dort nichts erwähnt das die Gehalts Berechnung sich auf 30 Tage beziehen sondern auf 174 std. bei einer 40 Std woche. Habe am 15.09. angefangen, meine erste Lohnabrechnung War noch nicht mal annähernd die Hälfte am bruttolohn gezahlt worden bzw. ist auf der Lohnabrechnung der genannte Bruttolohn der vereinbart wurde nicht ersichtlich und für mich demzufolge nicht nachvollziehbar wie das Gehalt überhaupt errechnet wurde und was mir überhaupt zusteht. Kann man sich dagegen wehren? In der Lohnabrechnung wurden für den Monat September 22 Tage ausgeschrieben berechnet auf 30 Tage, das würde für mich bedeuten ich müsste 30 Tage im Monat arbeiten um das volle Gehalt zu erhalten? Das wären ja dann 365 Tage im Jahr und doch gesetzlich gar nicht zulässig oder? Bitte um Hilfe bin etwas ratlos.
arbeitsrechte.de meint
7. November 2016 at 10:18
Hallo Nicole,
welche Chancen Sie haben, sich gegen die geschilderte Situation zu wehren, können Sie bei einem Rechtsanwalt erfragen. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Zu Ihrer Frage: Kein Arbeitnehmer darf im Jahr 365 Tage arbeiten, dies sehen unter anderem das Bundesurlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz vor.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Marion B. meint
13. Juli 2016 at 12:49
darf der Arbeitgeber die Monate einfach tauschen. Ich meine damit das er im Juli die Arbeitstage vom August im Dienstplan anwendet. Heißt somit 2 Tage weniger frei.
arbeitsrechte.de meint
18. Juli 2016 at 9:47
Hallo Marion B.,
Arbeitgeber haben laut Gesetzgeber ein Weisungs- bzw. Direktionsrecht inne. Das bedeutet: Ihr Chef darf Ihnen Anweisungen erteilen. In welchem Umfang dies geschehen darf, ist im Arbeitsvertrag festgehalten.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Johann meint
26. Mai 2016 at 16:31
wie viele Arbeitstage pro Monat sind erlaubt
arbeitsrechte.de meint
26. Mai 2016 at 17:02
Hallo Johann,
grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber das Arbeiten an sechs Tagen die Woche. Sonn- und Feiertage gelten in der Regel als arbeitsfrei. Arbeitnehmer, wie Busfahrer oder Köche müssen also hierfür innerhalb der nächsten zwei Wochen einen anderen freien Tag zur Erholung erhalten (§ 11 Arbeitszeitgesetz). An wie vielen Tagen Sie im Monat arbeiten müssen, geht in der Regel aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Dort haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses geeinigt.
Das Team von Arbeitsrechte.de
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 16:54
Hallo Johann,
es gibt keine monatliche Begrenzung. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit darf, gemessen an sechs Monaten oder auch 24 Wochen, jedoch nicht 8 Stunden überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de