Wie viele Arbeitstage im Monat gearbeitet werden muss, bestimmt im Wesentlichen der Kalender und die Anzahl der Feiertage in Deutschland. Hiervon gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viele. Darüber hinaus hängt sie auch von den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bestimmungen ab. Schließlich arbeiten Arbeitnehmer in Teilzeit oft nur einige Tage pro Woche, während in Vollzeit eine Fünf- oder Sechstageswoche üblich ist.
Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Arbeitstage!
Da die Arbeitstage auch die Steuererklärung beeinflussen (sie sind absetzbar), erklären wir im Folgenden, welche Faktoren sich auf die Monatsarbeitszeit auswirken und wie Sie die Berechnung der Arbeitstage vornehmen können.
Kurz & knapp: Arbeitstage pro Monat
Bei einer Fünf-Tage-Woche hat ein Monat durchschnittlich 21 Arbeitstage. Mehr dazu lesen Sie hier.
Möchten Sie Ihre monatlichen Arbeitsstunden berechnen, können Sie die folgende Formel verwenden: (Tägliche Arbeitszeit in Stunden x Anzahl der Arbeitstage in der Woche) x 4,3 = Arbeitsstunden pro Monat.
Da jedes Bundesland unterschiedlich viele Feiertage im Jahr hat, spielt es ebenfalls eine Rolle, wo Sie leben, wenn Sie Ihre Arbeitstage pro Monat ermitteln möchten. Diese Feiertage werden schließlich nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen.
Lesen Sie im Folgenden, in welchem Bundesland Sie von den meisten gesetzlichen Feiertagen pro Jahr profitieren und die Arbeitstage pro Monat dementsprechend geringer sind.
Inhalt
Wieviel Arbeitstage hat ein Monat?
Arbeitnehmer gehen in den verschiedenen Bundesländern nicht das ganze Jahr über an den gleichen Tagen zur Arbeit. Obwohl der Kalender einen gewissen Standard vorgibt, variiert die Anzahl der gesetzlichen Feiertage, die nicht vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen werden. Nicht alle gelten nämlich auch in allen Bundesländern, da sie unter anderem unterschiedlich konfessionell ausgerichtet sind. So kommt es, dass sich die monatliche Arbeitszeit ebenso wie die jährliche Berechnung bundesweit unterscheidet.
Mehr freie Tage pro Monat erfreuen die meisten Arbeitnehmer. Doch nicht zu vernachlässigen sind hierbei die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher verordneter Feiertage. Schließlich steht zum Beispiel die Produktion still.
Auf diese Weise entgehen der deutschen Wirtschaft insgesamt zwei Milliarden Euro – und das pro freiem Tag.
Bevor Sie die Anzahl der Arbeitstage ermitteln, berücksichtigen Sie: Werktage pro Monat und Arbeitstage (Arbeitszeit) pro Monat sind nicht immer deckungsgleich. Während es sich bei ersteren üblicherweise um alle Tage zwischen Montag und Samstag handelt (die keine Feiertage sind), handelt es sich bei letzteren um tatsächliche Arbeitstage, also entweder Montag bis Freitag oder Montag bis Samstag.
Wie viel Arbeitsstunden hat ein Monat?
Aus der Wochenarbeitszeit lassen sich zudem die Monatsarbeitsstunden berechnen. Erstere ergibt sich aus der täglichen Arbeitszeit in Stunden multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage in der Woche. Wird dieses Ergebnis mit dem Faktor 4,3 multipliziert, ergibt sich die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat.
Wie viele Arbeitstage pro Monat gibt es im Durchschnitt?
An wie vielen Tagen Sie durchschnittlich im Monat zur Arbeit müssen, können Sie mit einer einfachen Rechnung nachvollziehen. Jedes Jahr hat 365 Tage. Hiervon sind in der Regel 52 Sonntage und neun gesetzliche Feiertage.
Diese sind von der Gesamtanzahl an Tagen im Jahr abzuziehen. Am Ende steht dann die Gesamtzahl der Arbeitstage im Jahr. Und wie viele Arbeitstage hat nun ein Monat?
Das ergibt sich, aus der Teilung der erhaltenen Zahl durch zwölf.
304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.
So können Sie mit dem kostenlosen Rechner Ihre Arbeitstage ermitteln
Wie bereits erwähnt, variieren die Arbeitstage pro Monat je nach Arbeitszeitmodell, Branche und Bundesland. Wie viele monatliche Arbeitstage tatsächlich anstehen, können Sie mit dem obigen Arbeitstage-Rechner herausbekommen. Dieser bieten Ihnen die Möglichkeit, das jeweilige Bundesland sowie Ihren ersten und letzten Arbeitstag auf Tag, Monat und Jahr anzugeben.
Hinzu kommt die Angabe, an wie vielen Tagen in der Woche Sie arbeiten. Arbeiten Sie in einer Woche an einem Extra-Tag oder haben Urlaub genommen, können Sie die jeweiligen Tage außerdem abziehen oder addieren, um ein genaues Ergebnis zu gewährleisten.
Anschließend berechnet der Algorhythmus die Arbeitstage pro Woche, Monat und auch Jahr. Aufgeschlüsselt werden hier ebenfalls die gesetzlichen Feiertage.
Jörg meint
15. Oktober 2018 at 10:49
Eine Frage zur Berechnung eines Teilzeitgehalts in der Elternzeit:
Ich bin angestellt und habe einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden/Woche als Vollzeitstelle.
Im Rahmen meiner Elternzeit mache ich zwei Monate Teilzeit zu 30 Std/Woche.
Bei der Gehaltsabrechnung für den ersten Monat in Teilzeit kommt mir das Gehalt zu niedrig vor.
Meine Erwartung: Gehalt 40 Stunden / 40 * 30 = Gehalt 30 Stunden.
Berechnung meines AG: Gehalt (40Std) / 173 = Stundenlohn.
Gehalt (30 Std) = Stundenlohn x Sollstunden des konkreten Monats.
In meinem Fall 120 Sollstunden. (Durchschnitt übers Jahr sind 130 Std/Monat).
Bei dieser Berechnung entsteht eine Differenz von 10 Stunden zu meinen Ungunsten.
Ist die Berechnung meines AG so zulässig?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 9:53
Hallo Jörg,
ob die Gehaltsberechnung Ihres Arbeitsgebers rechtens ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
szczesny meint
12. Oktober 2018 at 7:23
Hallo
bin als Nachtwache tätig und arbeite 8 Nächte aber nicht im Monat sondern 28 Tage rhytmus.Das verstehe ich nicht geht das rechtlich einfach den Monat kürzen?
Es gibt Monate wo ich 10 oder 12 Nächte mache im Monat aber bekomme mein Grundgehalt für 8 Nächte.Die Begründung ist wir haben ein 28Tagerhytmus.
Carola meint
4. Oktober 2018 at 8:34
Hallo
Ich bin im Einzelhandel tätig.
D.h. grundsätzlich ja Mo -Sa arbeiten. Natürlich bekomme ich unter der Woche frei, wenn aber viel zu tun, auch nicht. Also ist ja 6 Tage Woche Berechnungsgrundlage. Urlaub werden pro Woche 5 Tage abgezogen. Ist nun Berechnungsgrundlage nur 5 oder doch 6 Tage Woche?
Ich habe eine wöchentl. vereinbarte Arbeitszeit von 38 h und Monatlich dadurch 165 h. Was ist mit diesen Zahlen meine tägliche Arbeitszeit in h? Wenn ein FT ist oder mal ein Tag Urlaub, brauch ich diese h Angabe ja als Berechnung meiner Std. Denn Feiertag ist ja nicht Freizeittag!
Danke für Ihre Rückmeldung
LG
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:57
Hallo Carola,
in der Regel sind die möglichen Wochenarbeitstage und die zu leistenden Stunden pro Arbeitstag im Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gebhardt D. meint
19. September 2018 at 9:28
Folgender Fall:
AN hat einen Arbeitsvertrag. Dieser besagt 40 Std/Woche. Arbeitszeitraum Montag bis Freitag. Der AN hat aber auch Rufbereitschaft am Wochenende. Was waere die maximale Hoechstzulaessige AZ wenn der AN am Samstag und Sonntag, in seiner Rufbereitschaft, zur Arbeit geholt wird?
Danke fuer Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 14:26
Hallo Gebhardt,
wenn die vereinbarten 40 Stunden bereits in der Woche erreicht werden, sollte am Wochenende keine Arbeit mehr abgerufen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans meint
11. September 2018 at 18:53
Hallo…
„Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden“ So steht es im Tvöd: § 6 Regelmäßige Arbeitszeiten.
Ich arbeite nach Tvöd-V Vollzeit im Schichtdienst 24/7 und habe 30 Tage Urlaub + 3 Tage für Schichdienste.
Das heist doch, dass mir eine 5 – Tage Woche zugrunde liegt, oder ?
Bislang kam ich im Schnitt auch auf zwei arbeitsfreie Tage / Woche.
Nach Umstellung des Schichtplans sollen mir jetzt nur noch 1 frei Tag / Woche zustehen, bei kürzeren Schichten.
Kann der Arbeitgeber einfach so zwischen 5und 6 Tage rumswitchen.
Bedarf es da nicht einer Ankündigung, Mitbestimmung oder was auch immer ?
Vielen Dank…
Tom meint
3. August 2018 at 9:42
Hallo,
Ich habe eine Fragw zur Arbeitszeit auf Messen. Hier werden die Leute ja täglich länger als 8 bzw. 10 h gebraucht, da die Messwj meist schon von 9-18 Uhr geöffnet sind und das Personal dann ja schon vorher da sein muss und noch aufräumen. Muss. Da Messen ja auch nur zwischen 3-6 Tagen im Schnitt gegen ist meine Frage, gibt es hier nicht eine Sonderregelung ? Das kann doch nicht wie ein „normaler „ Arbeitseinsatz gewertet werden ? Man kann hier ja nicht doppelt so viele Leute mit nehmen mit Hotel, Ausfall im Büro , etc. ?
Freue mich auf eine Antwort
Viele Grüße
Tom
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 8:15
Hallo Tom,
auch für Arbeiter auf Messen gilt das Arbeitsschutzgesetz. Hier wird keine Ausnahmen von den üblichen Standards angewendet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe meint
25. Juli 2018 at 8:07
Hallo,
wir suchen für unsere Oma gerade eine Pflegekraft aus Osteuropa. Die Vermittlungsagenturen geben in der Regel an, dass
– die regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden (8 Stunden an 6 Tagen) pro Woche beträgt und
– dass dazu ein Urlaubsanspruch von 22 Tagen pro Jahr käme.
Dazu meine Fragen:
– Ist eine regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche erlaubt?
– Müsste der Urlaubsanspruch nicht 24 (Werk-)Tage betragen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Uwe
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 7:55
Hallo Uwe,
die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit beträgt laut Gesetz 48 Stunden. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Celikbas meint
12. Juli 2018 at 18:24
Hallo, ich möchte gerne wissen, wenn ein Monat ( August ) 23 Arbeitstage hat, kann mir
mein Arbeitgeber nur 21 Dienste geben ?
In meinem Vertrag ist eine 40 Stundenwoche von Montag bis Sonntag angegeben.
Da ich nach stunden bezahlt werde, bekomme ich weniger Geld.
Im Mai wo 4 Feiertage waren habe ich nur 19 Dienste bekommen. es wurde mir gesagt es sind ja nur 19 Arbeitstage, also müsste ich doch jetzt im Juli 22 Tage und im August 23 Tage bekommen, oder ?
Mit freundlichen Grüßen Conny
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 9:53
Hallo Celikbas,
bitte beachten Sie, dass wir keine Berechnungen und Beurteilungen für den Einzelfall vornehmen dürfen, da dies unter die Rechtsberatung fällt. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sybille meint
10. Juli 2018 at 11:55
Hallo,
ich habe eine Arbeitsvertrag mit einem Festgehalt und mündlich vereinbarten 48 Stunden ( wöchenttlich 3 x 4 Stunden). Der Monat Mai hatte in diesem Jahr allerdings für mich 60 Arbeitsstunden? Gelten diese Stunden als Mehrstunden? Vereinbart wurde, dass Mehrstunden mit Freizeit ausgeglichen werden
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2018 at 8:26
Hallo Sybille,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Uns ist es leider nicht möglich, nachzuvollziehen, was genau zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber mündlich vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mertens meint
23. Juni 2018 at 14:28
Schade, Ihre Arbeitstagerechner rechnet nichts, sonst sehr interessant und informativ.
arbeitsrechte.de meint
28. Juni 2018 at 13:26
Hallo Mertens,
nach unserer Überprüfung funktioniert der Rechner. Haben Sie nach Eingabe aller Felder auf den „Berechnen“-Button geklickt?
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
31. Mai 2018 at 8:54
Hallo,
ich arbeite seit 20 Jahren 5 Tage die Woche in der Entsorgungsbranche. Im Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit auf 5 Tage/Woche geregelt. Nun hat mein Arbeitgeber die Idee, dass wir auch am Samstag arbeiten sollen. Ich kann zwar die Stunden in der Woche weniger arbeiten, die ich am Samstag arbeiten soll, möchte aber samstags nicht regelmäßig arbeiten. Kann ich das verweigern ?
MfG Oliver
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 15:57
Hallo Oliver,
eine Änderung in der Größe bedarf einer Änderung des Arbeitsvertrages. Dies können Sie dann von einem Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cai meint
29. Mai 2018 at 19:34
Hallo, ich habe zum 15. Juli gekündigt damit ich im Juli meinen Resturlaub und Überstunden nehmen kann und meine Kollegen keine Überstunden machen müssen. Im Juli ist meine Sollarbeitszeit 176 Std… Wie viel kann ich nun an Stunden anrechnen, bzw. muss ich dann beim neuen AG arbeiten: die Hälfte der Sollstundenzahl also 88 oder die tatsächlichen Arbeitstage bis zum 15., also 10Tagex8Std=80Std? Kann darüber irgendwie nichts finden.
MfG Cai
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 13:28
Hallo Cai,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Bei der genauen Einschätzung bzw. Berechnung der Arbeitstage hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis J. meint
22. Mai 2018 at 17:51
Hallo , in Mai 2018 sind es in Berlin 20 Arbeitstage! Wir arbeiten im Hotel und sollen statt 20 Arbeitstage 23 Tage arbeiten! Die Kollegen in unsere Firma die nicht in der Hotellerie müssen nur die gesagten 20 Tage arbeiten! Wir haben auch die gleichen Arbeitsverträge wie die anderen! Das heißt ja das wir 3 Tage mehr arbeiten, aber nicht mehr Geld bekommen! Wo liegt hier der Fehler?
Mfg Schlitzohr
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 10:39
Hallo Dennis,
in der Hotel- und Gastronomie-Branche ist der Ausschluss von Feiertagen nicht üblich. Wird dann ein pauschaler Monatslohn gezahlt, kann dies den Eindruck von Fehlern oder Ungerechtigkeit hervorrufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie genau darüber aufklären, ob Sie sich diese Differenz erstatten lassen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
28. März 2018 at 11:49
Hallo,
zum Jahreswechsel wurde in meinem Unternehmen der Tarifvertrag gewechselt. Dadurch hat sich nun die Berechnung meiner Arbeitszeit geändert. Vorher hatte ich eine 35 h Woche – also 7 h pro Tag.
Nun werden 35h hergenommen und daraus meine Arbeitszeit je Monat berechnet:
35h*4.333=151.67h/Monat
Das wird wiederrum runter gerechnet auf die Arbeitstage je Monat.
Für den März bedeuten 22 Arbeitstage (inkl. Feiertage): 151.67h/Monat / 22 Tage = 6.89 h/Tag als Individuelle regelmäßige Sollarbeitszeit (IRMAZ).
Im September z.b. hingegen: 151.67/20 Tage = 7.58 h/Tag IRMAZ
An einem Urlaubs- oder Krankentag wird die IRMAZ mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate verrechnet. Wenn mein Durchschnitt bei genau 7 h/Tag läge, wäre das laut altem Vertrag ja absolut ok (0 Überstunden). Durch die neue Regelung würde mich dann jeder Tag Krankheit oder Urlaub z.B. im September 0.58h/Tag kosten!
Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ des Monats vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Feiertage werden mit 7h gegen die jeweilige IRMAZ gegengerechnet.
Ich kann also durch all diese Gegebenheiten ein Plus, aber auch ein Minus machen. Da ich dieses Jahr meinen Urlaub im September plane, ist die Regelung mehr als nur ungünstig für mich. Und auch unfair im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Ich arbeite mir jetzt schon einen “Wolf” damit ich ~8h Durchschnittszeit habe um nicht unwissentlich im Minus zu landen. Faktisch arbeite ich derzeit also 40h statt 35h.
Ich habe eine automatische Exceltabelle in der ich beide Modelle durchrechne. Ohne die Urlaubstage zu betrachten, stehe ich laut alter Berechnung min. 2h besser übers Jahr gesehen. Die Urlaubstage können das natürlich in jede Richtung wieder verschieben.
Mich stört auch extrem die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit über 3 Monate. Ich möchte, wenn ich viel zu tun habe oder Sommer ist, dies auch durch meine Gleitzeit ausgleichen. Dadurch rutsche ich allerdings dann superleicht ins Minus da das für meine Urlaubsberechnung ja wieder rum eine Rolle spielt (ØArbeitszeit ü. 3 Monate – IRMAZ = Minus/Plusstunden ; z.B. 7h – 7.58h = -0.58 h/Tag ).
Ist der Rechenweg rechtens (35h/Woche sind für mich 7h/Tag)? Dürfen mir Stunden abgezogen werden wenn ich krank bin oder Urlaub habe?
Das ist alles extrem frustrierend.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 9:57
Hallo Nadine,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb keine verbindliche Antwort geben können. Legen Sie den neuen Vertrag deshalb am besten einem Anwalt für Arbeitsrecht vor oder erkundigen Sie sich beim Betriebsrat, ob die neue Berechnung der Arbeitszeit rechtlich in Ordnung ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tarek meint
22. März 2018 at 16:13
Hallo.
Mein Name ist Tarek und ich hab folgende Frage:
Laut Arbeitsvertrag hab ich 160 Std. im Monat aber mein Chef rechnet mit 173 Std./Monat.
Mein Bruttolohn beträgt 12,50€/Std.
Müsste man jetzt nicht 173×12,50 anstatt 160×12,50 rechnen?!
Ich blicke da nicht ganz durch wenn ich ehrlich bin.
Weil so hab ich das Gefühl dass ich seit Jahren um meinen Lohn betrogen werde…
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 12:29
Hallo Tarek,
grundsätzlich müssen Sie die Stunden, in den Sie arbeiten, bezahlt bekommen. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wir können aus der Ferne leider nicht beurteilen, wie genau die Bezahlung bei Ihnen geregelt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
19. März 2018 at 10:34
Hallo,
durch einen Tarifwechsel wird in meinem Unternehmen die Arbeitszeit neu berechnet.
Hergenommen wird die wöchentliche Arbeitszeit von z.B. 35 h * 4.333 =151.67 h/Monat
Dann wird diese Zeit/Monat hergenommen und durch die Arbeitstage je Monat geteilt (inkl. Feiertage).
Im März ergibt sich durch 22 Arbeitstage eine individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) von 6.89 h.
Im Semptember liegt die IRMAZ 151.67 / 20 Tage = 7.58 h
D.h. wenn ich Urlaub nehme und ich durchschnittlich die letzten 3 Monate bspw. genau 7 h gearbeitet habe (was ja eigentlich im Rahmen der 35h auf 0h Überstunden rauslaufen würde), würde ich im März je Urlaubstag +0.11h und im April -0.58 h Überstunden bzw. Minusstundne machen.
Ist das fair? Dieses Jahr fällt mein Urlaub genau in diese Monate, in denen die IRMAZ hoch ist. Ich arbeite mir jetzt schon einen „Wolf“ um meine durchschnittliche Arbeitszeit bei ~8h zu halten, damit ich nicht unbewusst ins Minus rutsche. Ich arbeite also tatsächlich nun 40h.
Gleiches gilt im Übrigen für Krankheitstage. Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ abgezogen, Feiertage werden mit der Differenz zwischen IRMAZ und 7h verrechnet).
Dh. ich kann durch Urlaub sowie Krankheit ein Minus machen. Darf der Arbeitgeber das?
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 13:49
Hallo Nadine,
ob die Berechnung der Arbeitszeit in Ihrem Fall rechtens ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Aber in der Regel können durch Urlaub und Krankheit keine Minus- oder Überstunden aufgebaut werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
29. November 2017 at 11:45
Hallo,
ich bin Auszubildende zur Altenpflegerin in der Ambulanten Pflege im zweiten lehrjahr. Leider hält sich mein Betrieb nicht an die Vertragsinhalte. Laut Vertag muss ich 20,5 Arbeitsstunden in einer 6-Tage-Woche leisten. Die restlichen 18 Stunden der vereinbarten 38,5 Stunden-Woche sollen durch den Berufsschulunterricht abgedeckt sein. Bis Juli waren auf der Gehaltsabrechnung 160 Soll-Stunden angegeben. Seit August sind es plötzlich, ohne Absprache/Ankündigung 173,33… Ist es rechtens, die Monatsstunden einfach zu erhöhen? Und steht mir für jeden gearbeiteten Sonntag und Feiertag ein Ausgleichstag zu? Davon scheint in meinem betrieb noch niemand etwas gehört zu haben… Mittlerweile überlege ich, die Ausbildung abzubrechen, weil ich nur noch arbeite und gar nicht mehr zur Ruhe oder zum lernen komme…
Danke für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:23
Hallo Andrea,
unter diesem Umständen kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sylvia J. meint
28. November 2017 at 21:23
Wenn im Arbeitsvertrag 40 Wochenstunden für eine 5-Tage-Woche vereinbart sind und bis zu 10 Mehrarbeitsstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, wieviel Überstunden wären dann für Oktober 2017 bei 20 Arbeitstagen und zwei auf Arbeitstage fallenden Feiertage gesondert zu vergüten?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 9:45
Hallo Sylvia,
wie vertraglich vereinbart müssen alle Überstunden extra abgegolten werden, die die 10 Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl meint
26. November 2017 at 20:41
Hallo,
ich arbeite als Busfahrer und ich muss auf jeden zweite Woche 6 Tage arbeiten und dann 5 Tage.(jeden zweite Wochenende ist frei)
Täglich Sichtzeit 12-13 Std Arbeitszeit 9-10 Std Lenkzeit 8,5-9,5 Std.
Macht meine Firma rechtmäßig?
Gruß
Karl
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2018 at 14:08
Hallo Karl,
nach geltenden Lenk- und Ruhezeiten müssen Sie mindestens zwei Tage in jeder Woche frei haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
birgit meint
19. November 2017 at 6:46
birgit
ich arbeite in einer reinigungsfirms als springer
das heißt ich muß immer morgens zwischen 5 und halb 6 los
arbeite dann bis ca.13 uhr habe 1 bis 2 stunden pause
muß dann wieder los für ca. 2 stunden und manchmal dann nochmal abends für 2 stunden
manche nächte habe ich dann bloß 5 oder 6 stunden schlaf
ich bin körperlich und nervlich am ende und habe jetzt gekündigt
ich wollte das sie mich kündigen haben sie nicht gemacht
im gegenteil sie sagen ich soll nicht übertreiben andere arbeiten schließlich auch
mit dem unterschied das ich mich noch aufs autofahren konzentrieren muß
wo manchmal mir die augen zu gefallen sind zum glück ist noch nie was passiert
ist das zulässig oder übertreibe ich wirklichjetzt habe ich natürlich angst das ich eine sperre vom arbeitsamt bekomme
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 12:41
Hallo birgit,
die Grundregel des § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt, dass Arbeitnehmer zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der neuen täglichen Arbeitszeit mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Allerdings lässt das Gesetz branchenbezogene Ausnahmen und Ausnahmen durch Tarifvertrag hierzu zu. Hier müsste geklärt werden, ob und welche Ausnahme auf Sie zutreffen.
Bei strittigen Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M.Müller meint
17. November 2017 at 10:08
Guten Morgen,
ich habe ein Problem mit meinem Arbeit bezüglich der vertraglichen Wochenarbeitstage.
Ich arbeite bei einem kommunalen Arbeitgeber als Busfahrer in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden.
Mein Arbeitgeber zieht zur Berechnung der monatlichen Sollarbeitsstunden die Werktage montag bis Freitag heran.
Da ich im Arbeitsvertrag und im geltenden Tarifvertrag die Pflicht habe auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zu arbeiten, werden auch alle Feiertage in den Monaten mit in die Brechnung der Sollstunden mit ein bezogen.
Für Oktober 2017 ergab das vollende Sollstunden: 167,20 Stunden daraus ergibt sich für mich eine tägliche Arbeitszeit von 7,6 Stunden ( 167,20 Stunden / 22 Tage = 7,6 Stunden ) am Tag und die daraus resultierende Wochenarbeitszeit von 38 Stunden( 7,6 Stunden x 5 Tage = 38 Stunden ).
Mein Arbeitgeber vertritt nun aber die Meinung, das wenn er mich meine Sollwochenstunden ( 38 Stunden ) nicht in den Werktagen Montag bis Freitag dem Dienstplan geschuldet erbringen lassen kann,
er das Recht mich am Samstag bzw Sonntag oder auch an beiden Tagen zur Arbeit durch sein Direktionsrecht verplichten kann. Und erst wenn die Sollstunden erreicht sind die restlichen angefallenen Stunden als Überstunden gelten.
Im konkreten Fall war es so: Mein Dienstplan sah vor das ich vom Montag 09.10.2017 bis Sonntag 15.10.2017 zur Arbeit heran gezogen wurde. Was ich auch tat und auch durch das FPerG legitim war.
Im Zeitraum Montag 09.10.2017 bis Freitag 13.10. 2017 ( 5 Tage ) auf genau 32,6 Wochenstunden. Für den gesamten Zeitraum auf 47,5 Wochen Stunden.
Ich bin der Auffassung das alle Arbeit die ich an Tag 6 und 7 erbracht habe als Mehrarbeit sprich Überstunden zu verrechnen ist. Sprich 47,5 Stunden – 32,6 Stunden = 14,9 Überstunden.
Tatsächlich hat mein AG nur 9,5 Stunden als Überstunden gut geschrieben.
Als Begründung bekam ich zur Antwort das ich ja im Zeitraum Montag bis Freitag die Sollstunden nicht erbracht habe und alles über den Sollstunden erst Überstunden sei.
Diese Auffassung teile ich nicht, da mein AG sein Direktionsrecht in Form des Wochendienstplanes ausübte und dadurch meine täglichen Arbeitszeiten verschrieb gab er mir keine Möglichkeit meine Sollwochenstunden im Zeitraum Montag bis Freitag zu erbringen.
Ich bitte um Sie um Ihren fachlichen Rat welche Aufassung den nun richtig ist.
MfG M.Müller
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 8:24
Hallo M.Müller,
wir sind leider nicht dazu berechtigt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Barbara meint
16. November 2017 at 9:48
Arbeite in einem Taxiunternehmen als Fahrerin und hab eine 5std Woche.
Chef zahlt nur die wirklich gearbeiteten Tage im Monat(egal auf welchen Tag der 1./Monat fällt).Urlaub und Feiertage werden nur durch Überstunden Zeitkonto verrechnet.Hat man nicht genug Überstunden wird es vom Lohn abgezogen.Meines Wissens nicht rechtens!Oder doch?
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 18:30
Hallo Barbara,
im Urlaub muss Urlaubsentgelt gezahlt werden, welches nichts mit Überstunden zu tun hat. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
11. Januar 2018 at 12:54
Hallo Barbara,
Das ist ja völlig kurios und absolut falsch … für Urlaubstage müssen Urlaubsstunden bezahlt werden … für Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen muss ebenfalls der Grundlohn gezahlt werden … diese Stunden sind in keinster Weise auf die Überstunden anzurechnen … da werden Sie über den Tisch gezogen … Vorsicht!
Kunett meint
5. November 2017 at 0:29
Hallo, ich habe mit meinem Arbeitgeber 14,- Euro Bruttostundenlohn mündlich bei 25 Stunden wöchentlich vereinbart. Nun sehe ich im Arbeitsvertrag, (dort steht 25 Stunden wöchentlich) dass dort dafür ein Entgeld von 1400 Euro Brutto festgelegt wurde. Genau DAS zahlt er auch. Kaum ein Monat hat aber genau 20 Arbeitstage. Das Gehalt bleibt aber gleich. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier gelinkt wurde? Denn runtergrechnet wären das nicht einmal 13 h pro Stunde, richtig? Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:53
Hallo Kunett,
das von ihnen beschriebene Gehalt führt theoretisch nicht zu einem Bruttostundenlohn von 14,- Euro pro Stunde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
11. Januar 2018 at 12:57
das richtige Gehalt wäre hier 1516,67 € … Gehalt bleibt immer gleich, auch wenn ein Tag mal mehr und mal weniger Arbeitstage hat … dafür heißt es ja Gehalt und nicht Stundenlohn
Ina meint
2. November 2017 at 6:59
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 26 Stunden vereinbart. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich 1 Woche 7, 5 Stunden arbeite und in der nächsten Woche 41 Stunden arbeite?
Gruß Ina
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 12:22
Hallo Ina,
da gesetzlich die vertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt von 6 Monaten eingehalten werden muss, kann der Arbeitgeber dies durchaus verlangen. Sollte Ihnen das aber nicht möglich sein, können Sie mit dem Arbeitsvertrag zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und sich dort Beratung holen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chrissi meint
5. Oktober 2017 at 12:40
Guten Tag,
Vielleicht könnten Sie mir weiterhelfen. Ich arbeite in der Pflege und möchte gern wissen, wie die Sollstunden brechnet werden. In meinen Job fallen auch Feiertags und Wochenenddienste an. Bisher war mir bekannt, dass man die Wöchentliche Arbeitszeit durch eine 5 Tageswochte teilt und mit den Arbeitstagen Mal nimmt.
Beispiel: 38Wochenstunden : 5 (5Tageswoche) = 7,6
Arbeitstage im Oktober (2 Feiertage) 2017: 20
7,6*20=152Sollstunden
Mein neuer Arbeitgeber berechnet die Sollstunden im Oktober mit 22 Arbeitstage.
22*7,6= 167,2Sollstunden
Werden die Sollstunden in der Pflege anders berechnet?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 13:27
Hallo Chrissi,
es scheint, als hätte Ihr Arbeitgeber schlichtweg die zwei Feiertage bei seiner Berechnung nicht abgezogen. Uns ist nicht bekannt, dass die Sollstunden in der Pflege anders berechnet werden als in einer anderen Branche.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de