Die meiste Zeit des Jahres verbringen Arbeitnehmer damit, zur Arbeit zu gehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Doch manchmal ist der Körper oder die Seele so überlastet, dass an Arbeit nicht mehr zu denken ist. Liegt eine Krankheit vor, bei der ein Arzt bescheinigt, dass das Arbeiten nicht möglich ist, dürfen Mitarbeiter deshalb dem Arbeitsplatz fernbleiben, wenn eine ordnungsgemäße Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt.
Kurz & knapp: Arbeitsunfähigkeit
Attestiert ein Arzt Ihnen aufgrund einer Krankheit Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie entsprechend nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber Ihre Vergütung normal weiter. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, das etwas niedriger ausfällt.
Sind Sie verdächtig häufig arbeitsunfähig, kann die Diagnose von unabhängigen Gutachtern des medizinischen Diensts überprüft werden. Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.
Inhalt
Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
Spezifische Informationen zur Arbeitsunfähigkeit:
In den ersten sechs Wochen der Erkrankung erhalten Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – das Arbeitsrecht gewährleistet damit die finanzielle Absicherung während der Zeit, in der nicht gearbeitet werden kann.
Der vorliegende Ratgeber erläutert die Definition der Arbeitsunfähigkeit, welche Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit sprechen können und was das Arbeitsrecht zu diesem Thema sagt.
Gibt es für die Arbeitsunfähigkeit eine Definition?
Wann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eindeutig geklärt. Kann ein Arbeitnehmer seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Pflicht, eine bestimmte Leistung zu erbringen, nicht mehr nachkommen, ohne hierdurch eine Verschlimmerung der vorliegenden Erkrankung zu bewirken, ist er arbeitsunfähig. Eine Arbeitsunfähigkeit ist dann laut Sozialgesetzbuch II dann zu diagnostizieren, wenn Sie nicht in der Lage sind mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Es bezieht sich hierbei jedoch auf die Frage, wann Personen, die Hartz IV beantragt haben, arbeitsunfähig sind.
Wie lange kommt es bei einer Arbeitsunfähigkeit zur Lohnfortzahlung?
Wer ohne eigenes Verschulden erkrankt ist und sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, muss laut Arbeitsrecht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen, um weiterhin – gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EntGFG) – eine Vergütung zu erhalten.
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“ (§ 3 EntGFG)
Von dieser Regelung profitieren Sie unter einer Voraussetzung: Sie führen Ihren Job in diesem Unternehmen schon seit mindestens vier Wochen aus. Ist die bereits verstrichene Zeit kürzer, können Sie sich bei Arbeitsunfähigkeit nicht auf dieses Gesetz berufen, um einen Anspruch geltend zu machen. Gänzlich auf Geld verzichten, müssen Sie jedoch nicht. In diesem Fall springen bei einer Krankmeldung die Krankenkassen ein.
Dem Arbeitgeber muss die Krankmeldung nach Bürgerlichem Gesetzbuch unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern mitgeteilt werden. Schließlich hat er mit Ihnen gerechnet und muss umdisponieren, wenn Sie ausfallen.
Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt, den die meisten Arbeitnehmer zur Klärung ihrer Beschwerden aufsuchen. Nicht immer muss das bereits am ersten Tag erfolgen. In manchen Arbeitsverträgen haben sich beide Parteien auf folgendes Prozedere geeinigt: Ein Attest, das eine Krankschreibung dokumentiert, muss dem Arbeitgeber erst am 3. Tag vorgelegt werden.
Verlangt Ihr Chef das Vorlegen eines Attests schon am 1. Tag, ist das mit deutschem Recht vereinbar. Dieses Vorgehen wurde vom Bundesarbeitsgericht abgesegnet. Dieses hob in seinem Urteil hervor, dass hierfür keine Gründe vorgebracht werden müssen.
Wie unterscheidet sich die Arbeitsunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit?
Kann ein Arbeitnehmer seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen, muss es sich nicht zwingend um eine Arbeitsunfähigkeit handeln. Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einer temporären Arbeitsunfähigkeit und einer langfristigen Berufsunfähigkeit ist, welcher sogenannte Träger die Kosten übernimmt.
Spezifische Informationen zur Krankmeldung:
Handelt es sich bei einer Depression um eine Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitnehmer fallen im Laufe ihrer Karriere immer mal wieder aus, weil sie sich einen grippalen Infekt zugezogen haben, der im Büro die Runde macht, oder weil sie sich ein Arm oder Bein gebrochen haben. Diese Erkrankungen zählen zu den physischen Beeinträchtigungen. Tückischer sind psychische Beeinträchtigungen, zu denen Depressionen zählen. Sie sind von außen nicht erkennbar und relativ weit verbreitet.
Depressionen gehen mit folgenden Symptomen einher:
- Schlaflosigkeit
- Traurigkeit
- Müdigkeit
- fehlender Konzentration
Aufgrund dieser psychischen Belastungssituation fällt es Betroffenen häufig sehr schwer, die von ihnen geforderte Leistung am Arbeitsplatz zu erbringen. Das ist der Grund, warum sie häufig arbeitsunfähig und wegen Depression krankgeschrieben werden.
Ein solches Krankheitsbild kann sich aus ganz unterschiedlichen Ursachen heraus ergeben. Ein in diesem Zusammenhang häufig auftretender Initiator ist das Ableisten von Überstunden.
Viele Arbeitnehmer arbeiten heute sehr viel mehr als früher – auch unbezahlt – aus Angst, den notwendigen Job zu verlieren und damit finanziell ruiniert zu sein. Dabei setzen sie sich so sehr unter Druck, dass sie kaum zur Ruhe kommen, wodurch die Entwicklung einer Depression begünstigt werden kann.
Fühlen Sie sich gefangen in einem Hamsterrad aus Misserfolg, Trauer und Schlafstörung ist es durchaus denkbar, dass sich auf Dauer eine schwere psychische Störung entwickelt.
Eine Depression kann arbeitsunfähig machen, wenn sie zum Beispiel durch Psychopharmaka bzw. Antidepressiva behandelt wird. Diese sind in der Regel recht stark dosiert und beruhigen den Patienten. Hierdurch fühlen sich manche Betroffene wie in Watte gepackt, was sich bei der Zusammenarbeit mit Kollegen am Arbeitsplatz als Herausforderung darstellen bzw. diese unmöglich machen kann.
Was gilt bei Burnout? Ab welcher Dauer droht die Arbeitsunfähigkeit?
Eine weniger schwerwiegende Erkrankung liegt beim sogenannten Burnout-Syndrom vor. Auch hier werden folgende Symptome beschrieben:
- Erschöpfung
- Schlaflosigkeit
- Appetitlosigkeit
Experten kritisieren, dass heutzutage immer öfter eine auch als Stressbelastung bezeichnete Diagnose – also „Burnout“ – gestellt wird, für die es eigentlich gar keine expliziten Kriterien gibt. Sie mahnen an, dass es sehr gefährlich ist, eine Arbeitsunfähigkeit wegen Burnout mit einer Depression gleichzusetzen, da letztere ganz anders behandelt werden muss. Gleiche Maßnahmen können daher sogar zu einer deutlichen Verschlimmerung einer depressiven Erkrankung führen.
Durch einen Burnout kann eine Arbeitsunfähigkeit entstehen, wenn aufgrund von akuter Überlastung, beispielsweise einer Menge wichtiger und parallel zu stemmender Projekte, die Kräfte schwinden und durch zahlreiche Überstunden Raubbau am Körper betrieben wird. Die daraus resultierende Rast- und Schlaflosigkeit kann schnell in Konzentrationsmangel übergehen, wodurch vermehrt Fehler gemacht werden. Das kann beim Umgang mit gefährlichen Substanzen oder großen Summen schwere gesundheitliche oder wirtschaftliche Folgen haben.
Übrigens: Das Attest, das Sie auf der Arbeit einreichen, führt nicht auf, weshalb Sie krankgeschrieben wurden. So schützt das Arbeitsrecht Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung davor, wegen bestimmter Erkrankungen beispielsweise ihren Job zu verlieren. In Ausnahmefällen ist dies sehr wohl gestattet. Will ein Unternehmen einen dauerhaft kranken Mitarbeiter jedoch entlassen (personenbedingte Kündigung) muss er viele Voraussetzungen sehr genau erfüllen.
Wie sieht es aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet wurde?
Nicht jede Erkrankung entsteht ganz ohne eigenes Zutun. Unter Umständen verursachen Arbeitnehmer durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eine Arbeitsunfähigkeit, die sich für das Unternehmen als nachteilig herausstellt.
Arbeitsunfähigkeit: Die Diagnose kann infrage gestellt werden
Wer ein guter Schauspieler ist oder einen guten Draht zu seinem Arzt hat, der kann sich durchaus eine Arbeitsunfähigkeit ohne Vorliegen einer tatsächlichen Krankheit attestieren lassen. Da hierüber jedoch auch die Krankenkasse informiert werden muss, wird diese bei Häufungen stutzig.
Zur Abklärung kann die Versicherung die ärztliche Diagnose überprüfen lassen. Dies erfolgt beim medizinischen Dienst (MDK). Hier wird die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit vorgenommen und unabhängig gegengecheckt – gemäß Sozialgesetzbuch V eine der Leistungen zu denen er verpflichtet ist.
Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, […] zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen.“ (§ 275 SBG V)
Die Versicherung kann die Arbeitsunfähigkeit überprüfen lassen, wenn:
- ein gesetzlich Versicherter ungewöhnlich oft oder nur kurz krankgeschrieben wird
- ein Arbeitnehmer verdächtig häufig an Montagen oder Freitagen arbeitsunfähig geschrieben wird
- immer ein bestimmter, bereits unter Verdacht stehender Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt
Alfred meint
3. April 2020 at 10:35
Hallo liebe Gemeinde,
Meine Ärztin hat mir beim letzten Besuch gesagt sie dürfe mir vom MDK aus keine weitere Krankmeldung ausstellen da ihr das MDK Probleme macht. Bin jetzt 1 Jahr Psychisch krank geschrieben. Gesetzlich ist die Maximaldauer der Zahlung auf 1,5 Jahre. Darf das MDK ohne mich anzuschreiben einfach so über die ärztliche Meinung hinweg entscheiden und die Zahlung einstellen bzw meinen Arzt in seiner Entscheidung beeinflussen? Was kann ich dagegen tun?
Sindy W. meint
5. September 2018 at 11:59
Hallo
Ich habe da mal eine Frage:
Ich hoffe ich bekomme jetzt nicht von jedem eine Rückantwort wo drinnen steht ,,dass ich es lieber lassen soll oder so .,,
Denn die Frage ist ernst gemeint
Ich musste von den Jobcenter aus nun eine Maßnahme abfangen.
Was eigentlich den Zweck erfüllen sollte Bewerbungsschreiben richtig und ordnungsgemäß zu schreiben.
Was auch kurzgefasst soviel heißt wie Bewerbungstraining.
Nun habe ich mit der Maßnahme angefangen und musste feststellen dass ich stattdessen Bewerbungstraining in Berufe hineinschnuppern soll was soviel heißt wie 2 Tage im Baubereich drei Tage in Metallbereich und so weiter und so fort halt alle Bereiche durchgehen
Da ich bereits eine abgeschlossene Lehre als Verkäuferin haben
Möchte ich diesen ganzen Scheiß einfach nicht mehr weiter machen.
Daher jetzt meine Frage
Wie stelle ich einen Arzt die Frage :
Ob er mir trotz nicht Krankheit einen Krankenschein für ein zwei Wochen ausstellen könnte
Katharina meint
12. August 2018 at 16:09
Liebes Arbeitsrechts-Team,
Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich arbeite meist im Familienunternehmen und dies funktioniert auch mit meiner Depression ganz gut. Jedoch ist es nicht mehr lange möglich, dass ich in diesen Job zurück kann, da das Unternehmen, aus privaten Gründen geschlossen wird. Jedesmal, wenn ich versuche einen anderen Job zu machen bekomme ich schnell so schlimme depressive Zustände, dass ich mehrmals täglich schlimme Suizidgedanken entwickele und bereits mehrmals kurz davor war alles zu beenden. Ich bin seit mehr als zwei Jahren in Therapie und habe durchaus an vielen Stellen Fortschritte gemacht, jedoch konnte ich dieses Problem nicht lösen. Gerade habe ich wieder einen anderen Job und ich bin so am Limit, dass ich eigentlich nicht mehr kann. Was kann ich tun? Ich traue mich nicht, mich krank schreiben zu lassen, da ich sowieso noch auf Probe bin und den Job verlieren würde…
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 15:12
Hallo Katharina,
in Deutschland gibt es zahlreiche Hilfsangebote und Anlaufstellen, die zum Thema Depression und damit verbundenen Fragen beraten und Unterstützung anbieten. Sie können sich an einen Krisendienst oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Adressen und Ansprechpartner finden Sie z. B. auf der Internetseite der Deutschen Depressionshilfe.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
roland meint
9. Mai 2018 at 17:06
Hab ein problem bin seid den 8.9 2016 wegen ein schlaganfall krank .Seit dem falle ich immer um war schon zwei mal in reha 2018 sogar drei mal im krankenhaus. Bin nicht arbeitslos bekomme aber seid einen monat geld vom arbeitsamt meine frage ist wenn ich von der krankenkasse kein geld mehr bekomme sondern vom arbeitsamt muß ich meiner firma noch eine krankmeldung schicken .
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 13:15
Hallo Roland,
so langer der Arbeitsvertrag nicht gekündigt ist, sind die Pflichten daraus (auch über die Einreichung der Krankschreibung) bindend.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine T. meint
18. März 2018 at 16:39
Hallo
Ich habe ein Problem
Mein Mann wurde am 29.11.auf unserer Arbeitsstelle Hem Tankstelle Überfallen und ist seiddem Psychisch krank geschrieben
Trotzdem wurde er nun entlassen
Darf unser Chef das machen
Ich werde jetzt dort gemobbt damit ich auch gehe
Arbeite in der selben Firma
Brauche dringend Hilfe
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 12:24
Hallo Sabine,
leider vermögen wir nicht zu beurteilen, inwieweit die Kündigung Ihres Mannes zulässig ist. Dies erfordert eine individuelle Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie L. meint
31. August 2017 at 17:28
Hallo, ich bin seit Nov. 2016 krank geschrieben.
Musste dann Ende Januar zum medizinischen Dienst meiner Krankenkasse,
der mich dann kurz angeschaut hat, drei Fragen gestellt hat und dann konnte ich wieder gehen.
Nun habe ich gerade einen Anruf von meiner Krankenkasse bekommen,
dass der medizinische Dienst nach Aktendurchsicht wohl beschlossen hat,
das ich wieder arbeiten gehen soll.
Wie kann sowas sein, wenn die mich nicht einmal kennen bzw. untersucht haben.
Ich habe schließlich immernoch starke schmerzen und werde auch immernoch von meinem Arzt bzw. Krankengymnastik) Therapiert.
Ich habe gelesen, das ich einen widerspruch einreichen kann mit bestätigung des Arztes.
Was ist, wenn der Arzt diese nicht gibt, um nicht mit Behörden in Konflikt zu geraten?
Ich weiß echt nicht weiter…
Bin eh schon zum 30.09.2017 gekündigt worden und nun auch noch das.
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:11
Hallo Stefanie,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen. In Ihrer Situation empfiehlt es sich, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen. Ggf. haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra Z. meint
19. Juli 2017 at 10:42
Frage an das Arbeitsrecht-Team,
wenn ich den Arbeitgeber anrufe, um ihm mitzuteilen, dass ich von ….. bis ….. krank geschrieben bin – muss ich dann den Grund der Krankmeldung / die Krankheit benennen?
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 8:20
Hallo Petra Z.,
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund der Krankmeldung zu nennen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Aparo meint
5. Juli 2017 at 10:41
Hallo ich bin schwanger ,i h bin mehrmals als sechs Wochen krank ..meine Diagnose für meine krank ist nich gleich und die Krankenkassen hat gesagt muss deine Arbeitgeber muss. bezahlen deine lohnt ich kriege immer meine gleich lohnt? Wie lange?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 10:03
Hallo Aparo,
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sechs Wochen lang Ihren Lohn weiterzuzahlen. Geht Ihre Krankheit über diesen Zeitraum hinaus, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld. Dieses besteht dann allerdings nicht mehr aus Ihrem vollen Nettolohn, sondern fällt etwas geringer aus.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schenke meint
7. Juni 2017 at 17:14
Hallo Arbeitsrecht-Team,
Kann ein Arbeitgeber „die Arbeit verweigern“ wenn ein Mitarbeiter wegen einer psychischen Erkrankung krank geschrieben ist, dieser aber trotzdem an den Arbeitsplatz kommt um nicht ins Krankengeld zu fallen??
Vielen Dank
SuSch
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 13:26
Hallo Schenke,
normalerweise hat der Arbeitgeber das Recht dazu, einen Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, wenn dieser trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf der Arbeit erscheint. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber zum Arbeiten trotz Krankschreibung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario K. meint
27. Februar 2017 at 15:04
Also kann einem der Medizinische Dienste überprüfen.Kommen die dann zu einem nach Hause?Oder muss man nach einer schriftlichen Aufforderung zu einem Dienst hinkommen?Mfg Mario K.
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 9:48
Hallo Mario K.,
normalerweise wird die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst vorgenommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de