Kurz & knapp: Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Versicherung) ist eine freiwillige private Zusatzversicherung, die beim Eintritt vorübergehender Arbeitsunfähigkeit greift. Sie bietet betroffenen Personen während dieses Zeitraum finanzielle Absicherung durch die Auszahlung von Krankengeld und ggf. in Form einer sogenannten Wartezeitüberbrückung, die sicherstellt, dass Versicherte während der Wartezeit auf das Krankengeld finanziell versorgt sind. Einige AU-Versicherungen umfassen darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie etwa eine medizinische Beratung oder Geldzuschüsse für Reha-Therapien.
Der Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird insbesondere Personengruppen angeraten, deren berufliche Pflichten mit einem erhöhten Risiko für Arbeitsunfälle, Krankheit oder einem besonders hohen Stressniveau einhergehen (bspw. Feuerwehrleute, Sanitäter, Ärzte etc.). Daneben kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll sein, da diese sich vollumfänglich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern müssen. Weitere Informationen darüber, für welche Berufe bzw. Personen eine Arbeitsunfähigkeit besonders sinnvoll sein kann, erhalten Sie hier.
Im Alltagsgebrauch werden AU-Versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung oft synonym gebraucht. Während die AU-Versicherung jedoch die zeitweise Arbeitsunfähigkeit abdeckt, greift die BU-Versicherung, wenn Personen permanent berufsunfähig werden; das heißt, dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Deshalb bietet die BU-Versicherung die Auszahlung einer Rente, die, je nach Vertragsvereinbarung, bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente oder bis zur Genesung der versicherten Person gezahlt wird. Beachten Sie diesbezüglich auch, dass Berufsunfähigkeit nicht mit Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen ist.
Inhalt
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Die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Welche Leistungen erbringt sie?
Bei Arbeitsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland handelt es sich um freiwillige Zusatzversicherungen, die Personen im Fall einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit unterstützen, zu der es wegen eines Arbeitsunfalls oder durch eine Krankheit gekommen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache von Erkrankung oder Unfall berufsbedingt ist oder nicht. Sie gewährleisten Versicherten einen finanziellen Ausgleich zum krankheitsbedingten Einkommensausfall.
Daher leistet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung die Auszahlung von Krankengeld und gewährt in vielen Fällen auch eine sogenannte Wartezeitüberbrückung in Form eines einmaligen Geldbetrags, den Betroffene erhalten, während die auf den Auszahlungsbeginn des Krankengeldes warten.
Darüber hinaus bieten zahlreiche AU-Versicherungen zusätzliche Leistungen. Diese können etwa
- eine medizinische Beratung,
- die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgedeckt werden (bspw. alternative Heilmethoden, spezielle Therapien oder Medikamente),
- Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention (bspw. Gesundheitschecks oder Präventionskurse, um Krankheiten vorzubeugen),
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach der Genesung oder
- sonstige optionale Versicherungserweiterungen (bspw. Tagegeld bei stationärer Behandlung im Krankenhaus)
Beachten Sie! Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung deckt normalerweise keine Berufskrankheiten ab. Berufskrankheiten unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen, die Absicherung erfolgt in diesem Fall durch die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft.
Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Bevor Versicherte das Krankengeld durch die AU-Versicherung erhalten, muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit der betroffenen Person feststellen eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage für den Versicherer ausstellen, in der sowohl Grund als auch Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt sind.
Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt nach Ablauf einer festgesetzten Wartezeit. Diese variierte je nach Versicherungsanbieter und kann einige Tage oder sogar Wochen betragen. Das Krankengeld wird für eine bestimmte Zeitspanne gezahlt, deren maximale Dauer im Versicherungsvertrag festgelegt worden ist.
Beachten Sie! Die Versicherung kann eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit anfordern, um zu überprüfen, ob diese noch vorliegt und die versicherte Person weiterhin Anspruch auf das Krankengeld hat.
Gibt es auch eine betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Es existieren ebenfalls berufliche Arbeitsunfähigkeitsversicherungen, die auch als Gruppen-Arbeitsunfähigkeitsversicherungen bezeichnet werden und für gewöhnlich zu den betrieblichen Sozialleistungen eines Unternehmens gehören.
Der Arbeitgeber schließt eine betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung in aller Regel als Gruppenversicherung für alle Mitarbeitenden ab. Die hierbei anfallenden Versicherungsbeiträge können entweder
- allein durch den Arbeitgeber,
- zu gleichen Anteilen (jeweils 50%) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder
- vollständig durch den Arbeitnehmer selbst
bezahlt werden.
Was kostet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung werden die Kosten anhand unterschiedlicher Umstände bzw. Faktoren ermittelt und in ihrer Höhe festgelegt. Zu den Einflussgrößen zählen diesbezüglich:
- Das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person: Jüngere Personen und/oder Menschen ohne Vorerkrankungen oder längere Krankengeschichte können in aller Regel niedrige Kosten für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung erwarten.
- Das Berufsrisiko: Für Berufe, die mit einem erhöhten Risiko für eine Arbeitsunfähigkeit einhergehen fallen in aller Regel höhere Prämien an.
- Die vereinbarte Versicherungssumme: Je höher das vertraglich festgesetzte Krankengeld ausfällt, desto höher fallen die Beiträge aus.
- Die individuellen Versicherungsbedingungen: Die vertraglich vereinbarte Wartezeit sowie die Dauer der Krankengeldzahlung oder gebuchte Zusatzleistungen wirken sich erhöhend auf die Beiträge aus.
Außerdem sind die Kosten von den Anbietern selbst abhängig und können daher stark variieren. Deshalb ist es ratsam, vor Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung einen Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter vorzunehmen und die angebotenen Tarife mit den individuellen Bedürfnissen abzugleichen.
Gut zu wissen: Manche Versicherungen bieten die Option, eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung ohne/ mit wenigen Gesundheitsfragen abzuschließen. Diese Abschlussoptionen werden als vereinfachte Annahme bezeichnet. Allerdings verlangen Versicherer für solch vereinfachte Arbeitsunfähigkeitsversicherungen erhöhte Prämien, um dadurch das Risiko für das Unternehmen zu minimieren.
Wie kann ich meine Arbeitsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Die Kündigung ist der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. die Kündigungsbedingungen hängen stets von den vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und versicherter Person ab.In der Regel kann die Kündigung der Arbeitsunfähigkeitsversicherung unter Einhaltung einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist oder zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen.
Beachten Sie! Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsversicherung vorzeitig kündigen, ist es möglich, dass hierfür Kosten wie etwa die Zahlung von Rücklaufswerten anfallen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag deshalb gründlich und nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen auf, um die genauen Kündigungsbedingungen in Erfahrung zu bringen.
Wann lohnt sich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann für alle berufstätigen Menschen vorteilhaft sein, sie wird aber insbesondere jenen Personengruppen bzw. in folgenden Branchen empfohlen:
- Selbstständige und Freiberufler, da diese nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durch die gesetzliche Sozialversicherungspflicht oder eine andere Form der Versicherung abgesichert sind.
- Berufe, bei denen die Ausübung der beruflichen Pflicht mit einem erhöhten Unfall- oder Verletzungsrisiko verbunden ist.
- Tätigkeiten, die von einer besonders hohen Stressbelastung bedeuten.
- Berufe, die kein regelmäßiges Einkommen garantieren, wodurch Einkommensausfälle wegen Arbeitsunfähigkeit besonders schwer zum Tragen kommen können.
Deshalb wird eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung beispielsweise für
- Menschen im Gesundheitswesen wie Ärzte und Ärztinnen oder Sanitäter oder Sanitäterinnen,
- Menschen, die als Feuerwehrleute tätig sind,
- Personen, die auf dem Bau arbeiten,
- Handwerker und Handwerkerinnen sowie
- Kreative bzw. Künstler und Künstlerinnen wie Schauspieler oder Musiker.
Darüber hinaus kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch für Studenten und Auszubildende lohnenswert sein: Junge Menschen profitieren häufig von niedrigeren Versicherungsbeiträgen und können eine AU-Versicherung beispielsweise zu einem vergünstigten Starter-Tarif abschließen.
Sichert die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch Beamte ab?
Beamte im öffentlichen Dienst und im Staatsdient, die ihren Beruf in Folge eines Unfalls oder wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben können, werden als dienstunfähig eingestuft. In einem solchen Fall, erhalten Betroffene ab dem fünften Jahr nach Diensteintritt ein sogenanntes Ruhegehalt. Beamte, die früher dienstunfähig werden erhalten hingegen keinerlei Leistungen.
Junge Beamte können daher eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung samt Dienstunfähigkeitsklausel oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese beinhaltet die Auszahlung einer Dienstunfähigkeitsrente und kann, je nach Vertragsvereinbarung, weitere Zusatzleistungen beinhalten.
Kann ich die Arbeitsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Beiträge zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung normalerweise nicht steuerlich absetzbar; sie gelten nämlich – anders als die Beiträge zu Krankenversicherung oder Altersvorsorge – nicht explizit als Vorsorgeaufwendungen, die Sie in der Steuererklärung als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin geltend machen können.
Selbstständige können ihre Beiträge zur AU-Versicherungen eventuell von der Steuer absetzen, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:
- Die Versicherung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Selbstständigkeit; sie ist notwendig, damit eine Person ihre selbstständige Tätigkeit absichern kann.
- Die Beiträge zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung einer selbständig tätigen Person müssen als Betriebsausgaben anerkannt werden.
- Die Höhe der Versicherungsbeiträge muss angemessen und marktüblich sein.
- Die selbständige Person muss die Zahlung der Versicherungsbeiträge durch entsprechende Zahlungsbelege nachweisen können.
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