Viele Arbeitnehmer verbringen den Hauptteil ihres Tages damit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um sich den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und die eigene Familie durchzubringen. Während manche Jobs es erfordern die meiste Zeit am Schreibtisch zu sitzen und mit dem Computer umzugehen, gibt es andere, bei denen Arbeitnehmer sehr viel gefährlichere Arbeiten ausführen und zum Beispiel mit hochgiftigen Stoffen hantieren.
Kurz & knapp: Arbeitsunfall
Um einen Arbeitsunfall handelt es sich bei einer fahrlässig zugezogenen Verletzung im Rahmen einer versicherten Tätigkeit. In welchen Situationen unter anderem ein Arbeitsunfall vorliegen kann, lesen Sie hier.
Auch solche Unfälle können als Arbeitsunfälle angesehen werden. In solchen Fällen ist allerdings die Rede von einem sogenannten „Wegeunfall“.
Nach einem Arbeitsunfall erhalten Mitarbeiter einen finanziellen Ausgleich, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dazu gehört unter anderem das Verletztengeld, das in sich in etwa auf 80 Prozent des Gehalts beläuft.
Inhalt
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Spezifische Informationen zum Arbeitsunfall:
Im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen entstehen häufig eine ganze Menge Fragen: Was ist ein Arbeitsunfall? Was nun? Muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Arzt? Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall Krankengeld? Die Informationen erhalten Sie im vorliegenden Ratgeber. Wir klären diesbezüglich auf und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Eine Definition
Häufig kursiert die Vermutung, dass Arbeitsunfälle doch nur an Hochrisiko-Arbeitsplätzen auftreten. Dass dem nicht so ist, zeigt sich im Arbeitsalltag immer wieder. Es ist daher wichtig, die Definition vom Arbeitsunfall zu kennen.
Übrigens: Gesetzlich versichert sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch:
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Blut- und Organspender
Wann der Versicherungsschutz gegeben ist und wann nicht, wird immer wieder vor Gericht ausgehandelt. Dies liegt darin begründet, dass eine Abgrenzung zwischen versicherter Tätigkeit und nicht versicherter Zeit häufig nicht ganz so einfach möglich ist bzw. ein Zusammenhang zwischen dem Unfall bei betrieblichen Tätigkeiten und dem Gesundheitsschaden nachgewiesen werden muss.
Wissen Sie beispielsweise, ob eine Verletzung, die Sie sich beim Weg von oder zur Toilette zugezogen haben, als Arbeitsunfall gilt? Die Antwort ist: Ja. Auch in diesen Situationen sind Sie versichert. Beachten Sie, dass das nicht für die eigentliche Tätigkeit an sich, sondern nur für die Wege gilt.
Wo müssen Sie den Arbeitsunfall melden?
Sind Sie auf Arbeit gestolpert und können nun nicht mehr auftreten oder ist Ihnen lediglich die Brille zu Bruch gegangen, als Sie eine Lieferung angenommen haben? Dann ist es wichtig, dass Sie dies melden. Nur durch diese Anzeige stellen Sie sicher, dass die Berufsgenossenschaft vom Arbeitsunfall Kenntnis nimmt und Sie eine Entschädigung erhalten.
Es ist dringend davor abzuraten, Zwischenfälle, die sich als vermeintlich nichtig darstellen, zu verharmlosen.
Unmittelbar nach einem Arbeitsunfall keine wesentlichen Schäden bemerkbar sind.
Gerade bei Stürzen können sich etwaige negative Konsequenzen erst sehr viel später zeigen.
Haben Sie den Unfall nicht als Arbeitsunfall angezeigt, können Sie nicht mehr nachweisen, dass die aufgetretenen Störungen aus dem Zwischenfall auf Arbeit herrühren.
Weitere Informationen zum Arbeitsunfall:
Arbeitsunfall – die Berufsgenossenschaft bietet verschiedene Leistungen zur Genesung an
Wie bereits ausgeführt, sind es die Berufsgenossenschaften und unter Umständen auch Träger der öffentlichen Hand diejenigen, die darüber bestimmen, ob ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird oder nicht. Aus dieser Einschätzung resultiert, wer zahlt bei einem Arbeitsunfall und aufkommen muss für die mit der gesundheitlichen Genesung einhergehenden Kosten.
Der Versicherungsträger steht bei Arbeitsunfällen wie folgt ein:
- Er bezahlt die Heilbehandlung und weitere Maßnahmen, die der medizinischen Rehabilitation dienen. Hierzu gehören zum Beispiel die Erstversorgung und Behandlung, Krankengymnastik, häusliche Pflege etc.
- Darüber hinaus steht er auch ein für Kinderbetreuungskosten, etwaige Umschulungen, Kosten, die durch bestimmte Reisen entstehen.
- Da häufig eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen können, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall. Dies erhalten Sie allerdings nur, solange Sie auch tatsächlich nicht in der Lage sind zu arbeiten.
- War der Arbeitsunfall so schlimm, dass dieser zu einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten führte, umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls die Zahlung eines Pflegegeldes.
Können Sie auf Krankengeld bei einem Arbeitsunfall hoffen?
Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit in finanzielle Schräglage geraten, gibt es verschiedene Auffangnetze. In der Regel zahlt bei „normaler Erkrankung“ der Arbeitgeber die reguläre Vergütung in den ersten sechs Wochen weiter. Diesem Prozedere liegt das Entgeltfortzahlungsgesetz zugrunde. Sind Mitarbeiter noch länger nicht in der Lage zu arbeiten, tritt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld – zumindest bei gesetzlich Versicherten. Es beläuft sich nicht mehr auf den vollen Betrag des Gehalts oder Lohns, sondern beträgt nur noch 70 Prozent des Brutto-Regelentgelts.
Gibt es aber auch nach einem Arbeitsunfall Krankengeld? Im Gegensatz zur beschriebenen Situation, erhält ein Arbeitnehmer bei einem mit seiner Tätigkeit zusammenstehenden Unfall kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld. Es beläuft sich auf 80 Prozent der vereinbarten Bruttovergütung und wird vom Träger der Unfallversicherung gezahlt – allerdings ebenfalls erst nachdem ein Arbeitnehmer schon bereits sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Arbeitsunfall und Schmerzensgeld – wie hängt das zusammen?
Wer in Deutschland einen Schaden erlitten hat, kann unter Umständen Anspruch auf Genugtuung und damit einen Ersatz des Schadens in monetärer Form haben.
Dabei muss nicht zwingend eine Sache in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Schäden können ebenfalls an Seele und Gesundheit entstanden sein.
Kann also auch Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall verlangt werden? Nach Angaben des Bundesamtes für Arbeit und Soziales steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Zivilrechtliche Ansprüche, zu denen auch das Schmerzensgeld zählt, können demnach nicht gefordert werden.
Das gilt sowohl für den Unfallversicherungsträger als auch den Arbeitgeber. Auch vom Kollegen, der gegebenenfalls maßgeblich dazu beigetragen hat, dass sich der Zwischenfall ereignete, können Sie kein Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall verlangen.
Müssen Sie mit einer Kündigung nach einem Arbeitsunfall rechnen?
Ein Arbeitsunfall geht meist mit einer Schädigung der Gesundheit des Betroffenen einher. Das bedeutet auch, dass er oder sie – je nach Schwere der erlittenen Verletzungen – für eine ganze Weile ausfällt und nicht zur Arbeit erscheint. Kann das eine Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen?
Wann die vertraglichen Vereinbarungen rechtmäßig aufgehoben werden können, besagt unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In einem Arbeits- oder Tarifvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch auf Abweichungen von diesen Mindeststandards einigen. Auch zu beachten ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.
Das gilt auch in der Probezeit. Zur Illustration soll folgender Fall herangezogen werden: Vor dem Arbeitsgericht in Solingen klagte ein Arbeitnehmer gegen ein Unternehmen, in dem er für zwei Monate angestellt war, bis er bei einem schweren Arbeitsunfall vier Finger verlor. Nachdem noch einmal so viel Zeit verging, wurde ihm gekündigt – die Probezeit war noch nicht verstrichen. Das wollte der Mitarbeiter nicht auf sich sitzen lassen und reichte Kündigungsschutzklage ein (Az. 2 Ca 198/12).
Das Gericht befand: Die Kündigung war rechtens. Die Richter folgten den Ausführungen des beklagten Unternehmens und schmetterte die Klage mit der Begründung ab, es sei keine Treu- oder Sittenwidrigkeit erkennbar. Innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis prinzipiell auch bei einem Arbeitsunfall binnen einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Thomas B. meint
24. September 2023 at 8:58
Hallo,
Ich hatte 2006 ein schweren Arbeitsunfall, bin als Fahrausweis Prüfer im Bus mit voller Wucht und ganzem Körpergewicht auf eine eiserne Stange gefallen, wir wurden ins Krankenhaus gebrachty es hieß nur eine Prellung, seit 2102 Bandscheibenvorfall usw, jetzt immer noch eingeschränkt, habe ich eine Chance auf ein Verschlimmerunsantrag?
HARALD meint
26. Januar 2021 at 18:21
Gibt es auch im Jahre 2021 nach der Reform der Unfallversicherung noch eine gesetzliche Unfallrente nach der Anerkennung des Dauerschadens??
Amersbach meint
15. November 2020 at 15:26
Guten Tag,
eine frage ich hatte 1996 einen Arbeitsunfall, Handgelenkbruch durch BG 10% erhalten.
Jetzt 24 Jahre später habe ich probleme mit dieser hand, kann ich bei der BG einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Liebe Grüße
Carsten meint
28. Mai 2021 at 8:01
Hallo haben Sie eine Antwort darauf.
Ich habe auch so ein Problem .Ich habe 2012 eine Titan Hüfte bekommen heute nur Schmerzen
Carmen B. meint
9. Dezember 2019 at 18:40
Wer zahlt krankengeld?
Mein Mann hat am 11.20.2019 zum Arbeiten angefangen und hatte am 25.10.2019 einen arbeitsunfall ..am 15.11.2019 hat er dann nur ein Gehalt bis 31.10.2019 bekommen …er ist bis dato krankgeschrieben…was tun …wo bekommen wir jetzt das restliche Geld her? Vielen Dank im voraus
sticki meint
6. Dezember 2019 at 16:31
ich habe eine kofferraumklappe auf den kopf bekommen platzwunde und heftige kopfschmerzen bin die 4. woche krank droht kündigung ich bin dem betrieb 10 jahre treu
Nicole meint
19. Juli 2019 at 22:07
Hallo….ich bin vorgestern gestürzt im Betrieb und habe mir einen Aussenbandriss am Knöchel zugezogen.Meine Krankmeldung ist jetzt erstmal bis Dienstag ….dann muss ich nochmal zum Arzt…..Wenn ich mich (auf eigenen Wunsch) nicht mehr weiter krankschreiben lasse um wieder zu arbeiten(sitzende Tätigkeit)…..aber nach einer Woche merke…..es tut mir zu sehr weh und mich wieder krank schreiben lasse……ist es dann trotzdem noch der BG -Fall oder wie ist das dann?????
Herzlichen Dank im vorraus ….☺