Um einen Arbeitsunfall handelt es sich immer dann, wenn sich Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eine oder mehrere Verletzungen zuziehen. In der Regel sind Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert, sprich: die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kommt für körperliche Schäden auf, die während der Arbeitszeit entstehen.
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Auch der direkte Weg zur Arbeitsstätte und von dort zurück zur Wohnung wird von der DGUV abgedeckt. Bei Vorliegen eines Schadensfalls wird jedoch nicht von einem Arbeits-, sondern von einem Wegeunfall gesprochen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es, eine schnelle ärztliche Behandlung nach einem Arbeitsunfall zu gewährleisten. Dazu bedarf es jedoch zunächst einer Meldung des Unfalls durch den Arbeitgeber.
Kurz & knapp: Bericht nach einem Arbeitsunfall
§ 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) schreibt Arbeitgebern vor, Arbeitsunfälle zu melden, “wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.”
Um die Meldung vornehmen zu können, benötigen Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall meist einen Bericht vom betroffenen Mitarbeiter, um den Unfall nachvollziehen zu können.
Nein. Für einen Bericht nach einem Unfall auf der Arbeit existiert kein Formular oder Ähnliches. Es geht vielmehr darum, den Unfallhergang in eigenen Worten zu beschreiben. Wie Sie einen Unfallbericht nach einem Arbeitsunfall verfassen, erfahren Sie hier.
Der Arbeitgeber benötigt daher nach einem Arbeitsunfall meist einen Bericht von seinem Mitarbeiter, in dem dieser den Vorfall genau schildert. Worauf Sie als Arbeitnehmer beim Verfassen eines solchen Berichts achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, wie ein Unfallbericht nach einem Arbeitsunfall zum Beispiel aussehen könnte.
Inhalt
So verfassen Sie einen Unfallbericht nach einem Arbeitsunfall
Viele Arbeitnehmer sind erst einmal überfordert, wenn Ihr Chef nach einem Arbeitsunfall einen Unfallbericht von Ihnen verlangt.
Im Folgenden haben wir fünf Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen beim Bewältigen dieser Aufgabe helfen können:
- Hangeln Sie sich an den sogenannten W-Fragen entlang: Was ist wann, wo, wie geschehen und weshalb? Geben Sie das Datum an, die Uhrzeit, den genauen Ort und erklären im Anschluss, wie es eigentlich zum Arbeitsunfall kam. Ihr Bericht sollte so präzise wie möglich sein.
- Ihr Chef benötigt vor allem sachliche Informationen, um den Vorfall bei der Berufsgenossenschaft melden zu können. Daher sollten Sie es vermeiden, sich in ungenaue Aussagen zu verstricken oder Vermutungen anzustellen, die Sie nicht belegen können. Beschränken Sie sich auf die Fakten, wenn Sie Ihren Bericht nach einem Arbeitsunfall verfassen.
- Bleiben Sie sachlich und verzichten darauf, die jeweilige Situation zu bewerten oder Ihre eigene Meinung dazu einfließen zu lassen. Schildern Sie stattdessen einfach, wie es genau zum Unfall kam.
- Wenn Sie sich nach einem Unfall auf der Arbeit in Ihrem Bericht auf die erlittenen Verletzungen beziehen, erwähnen Sie ausschließlich das, was Sie mit eigenen Augen gesehen haben. Es ist nicht Ihre Aufgabe, Diagnosen zu stellen oder über Krankheitsverläufe zu spekulieren.
- Sollten Arbeitskollegen den Unfall mitbekommen haben, erwähnen Sie sie in Ihrem Bericht namentlich. Möglicherweise sind dem Arbeitgeber gewisse Punkte immer noch nicht ganz klar, nachdem er Ihren Unfallbericht gelesen hat. In diesem Fall kann er auf diese Personen zurückgreifen und Sie zum Unfallhergang befragen. Achten Sie darauf, nicht nur die Namen Ihrer Kollegen, sondern auch ihre jeweiligen Adressen anzugeben, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall einen Bericht für Ihren Chef anfertigen.
Nach einem Arbeitsunfall einen Bericht schreiben: Unser Muster hilft weiter
Bittet Ihr Arbeitgeber Sie um einen Unfallbericht nach einem Arbeitsunfall, kann unser Muster zumindest als grobe Orientierung dienen. Wenn Sie sich die oben genannten Tipps zu Herzen nehmen, kann an und für sich nichts mehr schiefgehen.
Ein bestimmter Vordruck, um einen Arbeitsunfall in einem Bericht festzuhalten, existiert nicht. Schließlich kommt es stets auf den jeweiligen Unfallhergang an, der wohl in den seltensten Fällen identisch abläuft.
Folgendermaßen könnten Sie nach einem Arbeitsunfall Ihren Bericht zum Beispiel verfassen:
Mein Kollege [Name], wohnhaft in [Anschrift] stand nur einige Meter von mir entfernt und hat das Geschehene mitangesehen. Er bot mir direkt an, mich zum Arzt zu fahren. Dieser diagnostizierte mir eine Prellung am Kopf sowie leichte Schürfwunden. Er verschrieb mir zudem ein Gel zur Kühlung sowie Schmerztabletten. Folglich bitte ich Sie um die Meldung meines Arbeitsunfalls bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft.
[Datum, Ort, Unterschrift]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Unfallbericht (Muster) nach Arbeitsunfall (.doc)
Unfallbericht (Muster) nach Arbeitsunfall (.pdf)
Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
§ 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) regelt in Deutschland, wann Arbeitgeber es melden müssen, wenn einer ihrer Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erlitten hat. Dort heißt es:
Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.“
In der Regel haben Arbeitgeber drei Tage lang Zeit, um diese Meldung vorzunehmen. Der Unfalltag selbst wird allerdings nicht mitgezählt. Sie sollten sich als Arbeitnehmer daher nicht zu viel Zeit lassen, wenn Ihr Chef möchte, dass Sie nach einem Arbeitsunfall einen Bericht schreiben. Unsere Vorlage sowie die oben genannten Tipps können Ihnen dabei helfen.
Um den Vorfall zu melden, muss der Arbeitgeber normalerweise eine sogenannte Unfallanzeige erstatten. Diese beinhaltet neben Angaben zum Unternehmen, zum Arbeitnehmer und seiner Arbeitszeit ebenfalls einen Unfallbericht nach dem Arbeitsunfall. Ein Formular, welches Arbeitgeber für diese Anzeige nutzen können, stellt entweder die DGUV selbst oder die entsprechende Berufsgenossenschaft zur Verfügung.
Nachdem Sie als Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall den Bericht Ihres Mitarbeiters erhalten haben, können Sie unter folgendem Link das Formular der DGUV aufrufen und so die notwendige Unfallanzeige vornehmen:
J. meint
2. Januar 2024 at 22:18
Stichverezung mit einer gebrauchten inssolin nadel
Janine meint
23. Februar 2022 at 14:33
Darf der arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall ein Foto von der Verletzung verlangen.?
Ali meint
26. September 2019 at 12:37
Hallo ist das Normal das der Arbeitgeber mich zur Büro ruft um über denn Arbeitsunfall zu Protokollieren oder ist das Ungewöhnlich. nach einem Stromschlag.
Barbara meint
24. August 2018 at 12:46
Guten Tag an das Team,
ich bin in der seltsamen Situation Italiener im Berichtschreiben zu unterrichten.
Darf aber keine Firmeninterna wissen, habe also keine Beispiele.
Brauche diese aber für den Produktionsbereich.
Wo finde ich Berichte anonym als Beispiel?
Ich bin von Generation F und muss für Generation x Hausaufgaben machen.
Vielen Dank für die Unterstützung einer aktiven alten Dozentin.
Bisschen genervt, geb ich zu.
Mit freundlichen Grüßen und Dank
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 10:20
Hallo Barbara,
es gibt viele Arten von Berichten, wenn Sie uns genauer mitteilen um welche Sorte es sich handelt, können wir Ihnen bestimmt helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mia meint
4. Juni 2018 at 7:41
Danke für die guten Tipps zum D-Arzt. Das Muster scheint sehr hilfreich für die Zielgruppe zu sein. Die vielen positiven Bewertungen schein das zu bestätigen.